- 20 April 2006
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Mir hat man in der Fahrschule erzählt, dass die Bezeichnungen "eingeschränktes Halteverbot" durch "Parkverbot" (= ich darf nicht parken, aber halten) und "absolutes Halteverbot" durch "Halteverbot" (= ich darf weder parken, noch halten) ersetzt worden sind.Ein Parkverbot gibt es nicht
Absolutes Halteverbot - da hast du dann Recht.
Mein Beispiel bezog sich auf das "eingeschränkte Halteverbot". Auch da darfst du dein Auto nicht hinstellen und dann kurz weggehen. Das is immer "parken", was ich bei den Halteverbotsschildern nie darf (außer, daneben isn P-Schild).
. Ich hab den Fall grad gehabt. Letzten Montag habe ich drei Pakete bekommen, Abholkarte im Kasten.