In deinem Fall musst du bedenken, dass du nur dann auf deine Stationsnummer geliefert bekommst, wenn du diese STATT der Adresse angegeben hast.
Steht eine Adresse auf dem Paket, wird die Einlagerung in der Paketstation nicht an deine Paketstationsnummer gebunden, sondern eben an die Karte, die du ja leider erst später erhalten hattest.
 
berechtigt zum Empfang des Paketes sind nur vom Empfänger berechtigte Leute, denn der Empfänger ist der Eigentümer der Ware,
Das ist aber nur eine Vermutung deinerseits, oder? Oder darf ich in Zukunft davon ausgehen, dass jeglicher Paketinhalt, der an mich gesendet wird, automatisch auch mein Eigentum ist?

Marty
 
In deinem Fall musst du bedenken, dass du nur dann auf deine Stationsnummer geliefert bekommst, wenn du diese STATT der Adresse angegeben hast.
Steht eine Adresse auf dem Paket, wird die Einlagerung in der Paketstation nicht an deine Paketstationsnummer gebunden, sondern eben an die Karte, die du ja leider erst später erhalten hattest.
als ich mich dort angemeldet hatte, stand noch in allen Erläuterungen, dass man seine Postnummer einfach mit in die normale Adresse reinsetzen kann und dann wird man benachrichtigt, wenn das Paket in der Packstation landet ... jetzt allerdings finde ich davon nirgends mehr etwas :roll:
jetzt steht nur noch da, dass man sein Paket direkt zur Packstation liefern lassen kann und dann benachrichtigt wird, was damals noch als zweite Option angegeben war :-?

Das ist aber nur eine Vermutung deinerseits, oder? Oder darf ich in Zukunft davon ausgehen, dass jeglicher Paketinhalt, der an mich gesendet wird, automatisch auch mein Eigentum ist?

Marty
für den Boten ist es so, da er nicht die Verhältnisse zwischen Versender und Empfänger kennt, denn im Regelfall ist es so, dass die Eigentumsverhältnisse bei Empfang vom Versender auf den Empfänger übergehen, im abweichenden Fall wissen aber für gewöhnlich beide Parteien von den geregelten Eigentumsverhältnissen ... aber im Grunde ist das egal, wichtig ist nur, dass der Bote nicht der Eigentümer ist ;)

bzgl. Berechtigung:
DHL AGB schrieb:
DHL nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten (Empfangsbevollmächtigter) vor.

Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.
 
für den Boten ist es so, da er nicht die Verhältnisse zwischen Versender und Empfänger kennt
Richtig, und er kennt als Vertragspartner nur den Absender, seinen Auftraggeber, und dessen Willen. Einen Vertrag mit dem Empfänger hat er nicht.

DHL schrieb:
Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.
Richtig. Und diese Mitteilung hat vorher an DHL stattzufinden und nicht per "Bitte" an der Haustür. Würde ich vermuten. Als Lieferant, der möglichst wenig Aufwand haben will, würde ich das auch so machen.

Marty
 
Beim Fall ging es doch wohl um Hermes, nicht? Also argumentiert doch bitte auch mit der Hermes-AGB und nicht mit der von DHL...

Da der Hermesfahrer direkt oder indirekt auf Provisionsbasis arbeitet (nur zugestellte Pakete bringen Geld), kann ich sein Verhalten schon verstehen. Kommt er morgen wieder, war die fahrt heute für umme. Gibt es es im Paketshop ab, hat er auch nicht verdient, keinen einzigen Cent, muss aber trotzdem Sprit und Zeit bezahlen. Und wer sagt denn, das du morgen da bist?
Bei uns hat es sich eingelebt, dass der Bote, sobald er uns nicht antrifft das Paket unaufgefordert beim nächsten Paketshop abgibt. So verdient er zwar nichts, muss uns aber auch nicht erneut anfahren (Mo-Fr sind wir normalerweise auf Arbeit, wenn er kommt. War es ein schlechter Monat, fährt er aber auch mal abends um 8 nochmal ne Runde, um wenigstens auf seine Fixkosten zu kommen).

Thema Packstation: Wie bereits geschrieben musst du deine ID ANSTATT der Adresse eintragen, und nicht extra dazu. Dann kommts auch direkt dorthin und eine SMS oder Email sagt dir, das es abholbereit ist ;)
 
Richtig. Und diese Mitteilung hat vorher an DHL stattzufinden und nicht per "Bitte" an der Haustür. Würde ich vermuten. Als Lieferant, der möglichst wenig Aufwand haben will, würde ich das auch so machen.
Lt. https://www.e-recht24.de/artikel/ec...op-paket-beschaedigt-oder-kommt-nicht-an.html ist das zwar so (irgendwo in der Mitte), aber soll ich jetzt sämtliche Paketdienste einfach mal pauschal informieren, dass ich keine Zustellung an einen Nachbarn haben will? Ich kann ja nicht wissen, mit was der nächste Onlineshop seine Sachen versendet.

[Edith meint:]
https://www.shopbetreiber-blog.de/2...m-nachbarn-abgegeben-werden-und-verschwinden/
Der “ARD Ratgeber Recht” berichtete am 13.9.2008 über einen Fall, in dem eine Mutter ihrer Tochter ein Paket zuschickte, das 3 Stockwerke höher abgegeben wurde und dann verschwand. Mit Verweis auf Ziffer 2.4. AGB lehnt das Unternehmen eine Haftung kategorisch ab. Zu Unrecht, wie ARD-Ratgeber Recht bei genauem Hinsehen feststellte. Denn die Klausel erlaubt Hermes die Abgabe nur an „unmittelbare“ Nachbarn des Adressaten.
Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung, erklärte Rechtsanwalt Carsten Föhlisch, Autor hier im Shopbetreiber-Blog im ARD Ratgeber Recht:
„In unmittelbarer Nachbarschaft liegen die direkt angrenzenden Wohnungen, aber ganz sicher nicht eine Wohnung drei Stockwerke über dem Adressaten“, so Föhlisch. „Gemessen an seinen eigenen AGB hätte das Unternehmen daher hier den Schaden ersetzen müssen.“

[Edith ende]

anddie

P.S.: ich bin froh, wenn die Nachbarn unsere Pakete annehmen, muss ich es nämlich nicht von der Post herschleppen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deutsche Post - Eigenmächtiges Handeln

Hallo zusammen,

ich wurde gerade unsanft von meinem Postboten aus dem Bett geschmissen. Konnte mir nicht vorstellen weswegen, aber er stand da mit einem Paket - mein Neuvertrags-Handy war darin.

Aber erstmal zur vorausgehenden Situation:

Ich habe am 20.09. (Freitag) meinen Handyvertrag verlängern lassen und dazu habe ich mir ein neues Mobiltelefon zugelegt (da das alte nicht mehr prickelnd aussieht.). Während des Bestellprozesses musste ich dann aber feststellen, dass ich meine neue Adresse noch angeben musste, was ich dort anscheinend noch nicht getan habe.

Soweit so gut, Vertrag abgeschlossen, Handy zum Versand im versicherten Paket freigegeben. Am darauffolgenden Donnerstag musste ich in der Berufsschule feststellen, dass mein Mobilfunkanbieter es an meine alte Adresse gesendet hat - wo es natürlich nicht zugestellt werden konnte.

Die Deutsche Post AG hat von mir einen Nachsendeauftrag erteilt bekommen, wo ich aber bei den zusätzlichen Möglichkeiten der Nachsendung das DHLPäckchen und Paket (verständlicherweise) nicht angekreuzt habe.

Nach der weiteren Behandlung bei der alten für mich zuständigen Poststelle haben diese gesehen, dass ich diesen Nachsendeauftrag habe. Jetzt haben die aber eigenmächtig es probiert mir an der richtigen Adresse zuzustellen. Für diesen Service berchnen die gelben Damen und Herren 6,90€ für ein nachgesendetes Paket (bin Azubi in der ersten eigenen Wohnung un muss auf jeden Penny Acht geben).

Natürlich weigere ich mich nun, diesen Betrag zu bezahlen, da ich fest davon ausgegangen bin, das Paket geht an meinen Mobilfunkanbieter zurück, um von dort aus neu verschickt zu werden (was vom Zeitaufwand wohl definitiv schneller gegangen wäre als der Umweg jetzt über mich).

Da ich dem Postmann den Nachsendeauftrag vorgelegt habe und er mir bestätigte, dass ich die Leistung nicht angekreuzt habe, ich aber nicht bezahlen möchte - hat er es mir in die Packstation um die Ecke legen lassen, um mich damit jetzt noch auseinanderzusetzen, weil für mich dadurch natürlich auch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Wieso schickt die DP eigenmächtig mir das Paket ohne Nachsendeauftrag über diesen Umweg an mich, um dafür noch Geld von mir zu verlangen, anstatt es wie eigentlich in der Paketverfolgung vorgesehen zurück an meinen Mobilfunkanbieter?

Welche Möglichkeiten bestehen nun in euren Augen für mich? Verbraucherschutzzentrale einschalten?
Einfach zurückschicken lassen und neu versenden lassen?

Grüße!
 
Du hast bei einem Onlinekauf immer die Möglichkeit, das Problem zu "delegieren":
Geb deinem Mobilfunkanbieter Bescheid, dass du dein neues Handy immer noch nicht erhalten und frage nach, wo es denn bleibt. Du hast schließlich einen Vertrag mit denen (nicht mit DHL oder der Deutschen Post). Solange niemand für das Paket unterschrieben hat, kann der Paketzustelldienst auch nicht nachweisen, dass er es abgeliefert hat.

Ob/wie/mit viel Ärger/Wartezeit das verbunden ist, hab ich leider noch keine Erfahrungen.

Doofe Frage:
Wenn das Paket jetzt in der Packstation um die Ecke liegt, dann hols dir doch einfach? Das würde Ärger abkürzen, statt jetzt auf den Prinzipien rumzureiten.
 
Doofe Frage:
Wenn das Paket jetzt in der Packstation um die Ecke liegt, dann hols dir doch einfach? Das würde Ärger abkürzen, statt jetzt auf den Prinzipien rumzureiten.

Ich werde es wohl oder übel auch nachher abholen gehen (leidet mein Frühstücksgeld diesen Monat etwas drunter, aber ich habe endlich das Mobiltelefon).

Ich bin nun mal einer, den es dann aber auch trotzdem ums Prinzip geht. Ich werde davon auch nicht ablassen, da mal wieder meine Freunde der Verbraucherschutzzentrale zu konsultieren - haben mir bisher immer geholfen.

Grüße!
 
Habe mir letztens einen Kühlschrank (nur 25 Kg schwer + Verpackung, natürlich nicht ganz klein und unhandlich) bestellt und weil der Postbote keinen antraf war er wahrscheinlich froh das er ihn nicht ausladen musste und brachte ihn direkt zu einem Abholladen anstatt das Paket wie sonst bei den Nachbarn abzugeben.

Nun war der Laden 3 km entfernt, Auto habe ich keins, in ein Car2Go passt das Teil nicht, über den Umweg S-Bahn hätten wir insgesamt 1,5 km schleppen müssen also blieb nur das Taxi das mich dann 8,30 + Trinkgeld = 9 Euro kostete + insgesamt 2 Nasen X 1,5 h Zeitaufwand - die hätte der Postbote uns mit 5 Minuten Einsatz sparen können
 
Ich werde es wohl oder übel auch nachher abholen gehen (leidet mein Frühstücksgeld diesen Monat etwas drunter, aber ich habe endlich das Mobiltelefon).
Versteh ich ned. Wieso leidet da denn Frühstücksgeld? Du musst es doch nur abholen.
Ich bin nun mal einer, den es dann aber auch trotzdem ums Prinzip geht. Ich werde davon auch nicht ablassen, da mal wieder meine Freunde der Verbraucherschutzzentrale zu konsultieren - haben mir bisher immer geholfen.
Erzähl, was dann rausgekommen is.
 
Versteh ich ned. Wieso leidet da denn Frühstücksgeld? Du musst es doch nur abholen.
[...]
Erzähl, was dann rausgekommen is.

Zu 1.) Die 6,90€ sind immer noch fällig, wenn ich mir das Paket abhole. Zumal der Postbote auf 11,90€ nicht rausgeben konnte, wäre es eh in die Packstation gegangen, hätte ich von Anfang an zugestimmt das anzunehmen.

Zu 2.) Werde ich tun. :)
 
Ja, dort kann und werde ich wohl mit Karte zahlen müssen.
Kannst dich ja dumm stellen und behaupten, du hättest keine Karte. DHL kann wohl nicht von dir verlangen, ne Bankkarte zu besitzen, nur um ein Paket empfangen zu können.

Packstation-Kunden haben eine spezielle Karte, um ihre Sachen aus der Station zu bringen. Du bist ja nicht mal Kunde, sondern dein Paket wurde dort wider deinem Willen eingesperrt und dir vorsätzlich vorenthalten!
 
Gibt es eine Quittung an der Packstation, wenn du da mit Karte zahlst?
Falls ja, Kopi von dieser und deinem Nachsendeauftrag an DHL übermitteln und die 6,90€ zurückfordern.
Da kein Auftrag vorlag, wurde hier eine Leistung erbracht, zu deren Zahlung du aber nicht verpflichtet bist.

Leistung ohne Auftrag = Kosten gehen auf DHL
 
Kannst dich ja dumm stellen und behaupten, du hättest keine Karte. DHL kann wohl nicht von dir verlangen, ne Bankkarte zu besitzen, nur um ein Paket empfangen zu können.

Packstation-Kunden haben eine spezielle Karte, um ihre Sachen aus der Station zu bringen. Du bist ja nicht mal Kunde, sondern dein Paket wurde dort wider deinem Willen eingesperrt und dir vorsätzlich vorenthalten!

Zu 1.) Wer hat denn heutzutage keine EC-Karte? :ugly:

Zu 2.) Ich glaube das stimmt nicht so ganz, ich meine zu wissen, dass inzwischen jeder auch ohne Kundenkarte Pakete an der Packstation einlegen/abholen kann. Im Zweifelsfall hätte ich sogar diese Karte gehabt, aber der Postmann hat auf die Benachrichtigungskarte einen Barcode-Ausdruck aufgeklebt, mit dem ich an der Packstation das Paket auslösen kann.

Gibt es eine Quittung an der Packstation, wenn du da mit Karte zahlst?
Falls ja, Kopi von dieser und deinem Nachsendeauftrag an DHL übermitteln und die 6,90€ zurückfordern.
Da kein Auftrag vorlag, wurde hier eine Leistung erbracht, zu deren Zahlung du aber nicht verpflichtet bist.

Leistung ohne Auftrag = Kosten gehen auf DHL

Ja, Quittung wird es da geben. Habe heute morgen sogar die Telefonhotline für Probleme mit Sendungen kontaktiert. Die Dame an der Strippe meinte, dass wäre ein zusätzlicher Service von denen, den ich nun angenommen hätte. Habe der Dame mehrfach ums Ohr geschmissen, dass das nicht mit der veinbarten Leisung des Nachsendeauftrags zu tun hat und ich demzufolge nicht zahlen werde. Sie war der Ansicht, dann hätte vor dem Paketboten, der bereits mit dem Paket vor der Tür stand, die Annahme verweigern müssen, damit es dann (endlich) zurück an meinen Anbieter geht.

Aber ich rufe jetzt da nochmal an und hoffe, den leitenden Angestellten dort zu bekommen.

Grüße!
 
Guck mal, funktioniert doch:

Nachdem ich dann 3 verschiedene Servicenummern abgeklappert habe, denen alle meine Situation erläutert habe, hat die letzte Beraterin die 6,90€ wieder freigegeben (muss diese erstmal vorstrecken, bekomme aber via Scheck diese zurückerstattet.)

Hätte ich mal den Namen der ollen Ziege von heute morgen... die hätte sich warm anziehen können!