Slotmaster
Zaaaaapppp
- 6 Mai 2006
- 1.266
- 142
OK, und ein normaler Mörder hat auch bei 20*lebenslänglich nach 24 Jahren das Recht, nach einer Prüfung die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Marty
wenn ich mal korrigieren darf:
[klugscheißmodus=an]20x lebenslänglich gibt es net mehr(wurde irgendwann abgeschafft),das heisst jetzt sicherungsverwahrung!
bei 20x lebenslänglich(wie im amiland) kommt der nie wieder raus,weil er erstmal 2/3 der strafe absitzen müsste[/klugscheiß=off]
man hat nur das Gefühl, das alle Andersdenkenden automatisch antideutsch für dich sind...