Sammelthread R.A.F. - Aufarbeitung, Schuld und Sühne

OK, und ein normaler Mörder hat auch bei 20*lebenslänglich nach 24 Jahren das Recht, nach einer Prüfung die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen, wenn ich das richtig verstanden habe.



Marty


wenn ich mal korrigieren darf:

[klugscheißmodus=an]20x lebenslänglich gibt es net mehr(wurde irgendwann abgeschafft),das heisst jetzt sicherungsverwahrung!
bei 20x lebenslänglich(wie im amiland) kommt der nie wieder raus,weil er erstmal 2/3 der strafe absitzen müsste[/klugscheiß=off]
 
@losetotal:
1. wenn Dir unser Rechtssystem nicht gefällt, kannst du ja mal die GreenCard im "amiland" (allgemein bekannt als USA) beantragen.

2. hat sicherheitsverwahrung nichts mit Haftstrafe zu tun.
 
@losetotal:
1. wenn Dir unser Rechtssystem nicht gefällt, kannst du ja mal die GreenCard im "amiland" (allgemein bekannt als USA) beantragen.

2. hat sicherheitsverwahrung nichts mit Haftstrafe zu tun.

kannst du lesen?
wo steht das sicherungsverwahrung was mit haftstrafe zu tun hat?
wo steht das mir das rechtssystem hier net gefällt??

sie wird bei einer straftat bei besonderer schwere der schuld nach einer haftstrafe angehängt!
 
[klugscheißmodus=an]20x lebenslänglich gibt es net mehr(wurde irgendwann abgeschafft),das heisst jetzt sicherungsverwahrung!
Dein Klugscheissmodus ist defekt.

Christian Klar war wie Brigitte Mohnhaupt unter anderem wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Aha, also gibt es ja noch Gefängnisinsassen mit solchen Strafen. Das sie jetzt nicht mehr vergeben werden, ist ja was anderes

bei 20x lebenslänglich(wie im amiland) kommt der nie wieder raus,weil er erstmal 2/3 der strafe absitzen müsste
Aha, und bei "fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft"?

Marty
 
OK, und ein normaler Mörder hat auch bei 20*lebenslänglich nach 24 Jahren das Recht, nach einer Prüfung die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen, wenn ich das richtig verstanden habe.
So wie ich das verstanden hab, legt das Gericht beim Urteil fest, wie lang die Mindeststrafe ist.
Setzt eine Aussetzung zur Bewährung aber nicht vorraus, dass eine Wiederholungsgefahr verneint werden muss? Und ist das nach den letzten Äusserungen von Herrn Klar wirklich so sicher?
Ich kenne den genauen Wortlaut nicht, nur das (durch die Medien verbreitete) Fazit. Daraus läßt sich aber nur ableiten, daß er - wie m.M.n. fast alle RAF-Mitglieder - sich seinen Idealen treu geblieben ist oder kurz: Er immer noch gegen dieses System ist (hat sich ja auch nicht soviel geändert). Daraus jetzt abzuleiten, bei er könnte seine Verbrechen wiederholen, ist vielleicht möglich, ob das als Gutachten vor Gericht bestand haben würde, bezweifle ich aber.

Letztendlich geht's ja bei Klar um eine Begnadigung. Dafür hat er bis jetzt keinen Anlass gegeben.

@losetotal
Bei Bedarf kann ich dir die Unterlagen des Staatsschutz zusenden. :ugly:
Ob von den vielen (frühzeitig) freigelassenen RAF-Terroristen nur noch keiner wieder in den Bau gegangen ist, weil der BND das so will, weiß ich natürlich nicht. Zumindest gab's durch sie noch keinen neuen Tote (Ok, 'nen Beweis hab ich dafür nicht. Aber bei deiner verzerrten Sichtweise dürfte das auch schier unmöglich sein). Und das zählt für mich.
 
Aha, und bei "fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft"?

Marty
Ich frag mich auch gerade, wo der arme Kerl sein Abitur gemacht hat... In dem Land muss Mathe wohl ein Wahlfach gewesen sein. :roll:

ja, lesen, schreiben und sogar rechnen

wo steht das sicherungsverwahrung was mit haftstrafe zu tun hat?
...
sie wird bei einer straftat bei besonderer schwere der schuld nach einer haftstrafe angehängt!

20x lebenslänglich gibt es net mehr(wurde irgendwann abgeschafft),das heisst jetzt sicherungsverwahrung!
 
ich habs vielleicht falsch ausgedrückt,aber:

damals gab es das noch ,mehrmals lebenslange haft,das wurde dann aber irgenwann in den 80ér(?) abgeschafft


Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr zulässig


https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe
 
ich habs vielleicht falsch ausgedrückt,aber:

damals gab es das noch ,mehrmals lebenslange haft,das wurde dann aber irgenwann in den 80ér(?) abgeschafft

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

da erzählst du mir nichts neues, das gleiche habe ich auf einer der ersten 5 seiten gepostet, trotzdem hat das nichts mit sicherheitsverwahrung zu tun.

edit: Post No 6:
https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=1091979&postcount=6
 
hab ich etwa das gegenteil gesagt??????
oder hab ich da was net mitbekommen?
ich hab nie geschrieben das sv das selbe ist wie sicherungsverwahrung!
es ist nur eine weitere freiheitsentziehende strafe


wenn ich mal korrigieren darf:

[klugscheißmodus=an]20x lebenslänglich gibt es net mehr(wurde irgendwann abgeschafft),das heisst jetzt sicherungsverwahrung!
bei 20x lebenslänglich(wie im amiland) kommt der nie wieder raus,weil er erstmal 2/3 der strafe absitzen müsste[/klugscheiß=off]
 
Ganz unrecht hat er ja nicht, dennoch ist aktuell vieles besser als mit dieser Ideologie. Naja er ist und bleibt eben ein Terrorist, von wegen "Ex-Terrorist" ... soll er sein restliches Leben auch noch hinter Gitter verbringen.
Und Leute mit deiner Einstellung gegenüber andersdenkenden sollten nicht zu sehr über andere schimpfen... wer selbst im Glashaus sitzt... ne? ;)
 
Und Leute mit deiner Einstellung gegenüber andersdenkenden sollten nicht zu sehr über andere schimpfen... wer selbst im Glashaus sitzt... ne? ;)

Vielleicht sollte man das auch Herrn Klar sagen, nachdem er die Medien dafür verantwortlich macht, dass er seine Hafterleichterungen eingebüßt hat, weil seine vielleicht etwas großspurigen Grußworte zur Rosa-Luxemburg-Konferenz veröffentlicht wurden. Heute lassen sich die Medien halt nicht mehr so leicht manipulieren und benutzen wie zu "seiner Zeit" in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.

Herr Klar wünschte sich in seinem "Grußwort" endlich den Sturz des Kapitals, Inge Viett (ebenfalls RAF-Terroristin in Haft) meinte sogar sinngemäß, der Terror und die Morde der RAF seien gerechtfertigt gewesen. Wie verblendet muß man sein, um solchen gefährlichen Blödsinn von sich zu geben? Wäre es nicht so traurig und gefährlich, müßte man über diese Ex-68er wirklich lachen. Allerdings ist mir das Lachen bereits vor der Äußerung von Herrn Klar vergangen - nämlich vor etwa 2 Wochen, als die Nachricht kam, dass bei Razzien in Italien über 20 Mitglieder der Neuen Roten Brigaden verhaftet wurden.

Was passiert, wenn RAF-Hardliner wie Herr Klar (und Frau Mohnhaupt?) in Deutschland vor diesem Hintergrund freigelassen werden? Feiern die italienischen Roten Brigaden und die deutsche RAF ein "fröhliches" Stelldichein?

Gibt es nicht schon genug Terror auf der Welt? Muß das auch wieder sein? Ich war ein Kind, als die RAF ihre Hoch-Zeit hatte. Ich kann mich noch an die Bilder damals nach den Anschlägen und Entführungen in den Nachrichten erinnern: Blut auf den Straßen, menschliche Körper unter Plastikplanen auf dunklem Asphalt .... tagelang verängstigte Männer mit Pappschildern vor der Brust in den Abendnachrichten - bis die Nachricht kam, diese Männer seien ermordet worden. Ich kann mich heute - etwa 30 Jahre später - noch genau an die Angst erinnern, die ich bei diesen Bildern empfand.

Diese Angst möchte ich meinen Kindern ersparen. RAF-Hardliner, die noch heute ihre Gewalt für gerechtfertigt halten und/oder noch heute zum Klassenkampf aufrufen, obwohl die sozialistischen Systeme dieser Welt zur Genüge bewiesen haben, dass sie nicht funktionieren, sollten hinter Gittern bleiben.

Unser Gesellschaftssystem ist sicher nicht das Beste, doch mit Gewalt durch eine kleine fanatische Gruppe läßt es sich nicht verbessern, im Gegenteil - es verschärft sich nur noch.

Meine persönliche Meinung.
 
Heute lassen sich die Medien halt nicht mehr so leicht manipulieren und benutzen wie zu "seiner Zeit" in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Stimmt, heute lassen wir uns von den Medien "manipulieren und benutzen". Das "Grußwort" schrieb er anläßlich der Rosa-Luxemburg-Konferenz - die war Mitte Januar. Das spiegelt sich auch darin wieder, daß schon etliche RAF-Terroristen früher freigelassen bzw. begnadigt wurden - da wurde in den Medien nicht solch ein Gewese darum gemacht.

Mal davon abgesehen, ob man für oder gegen eine Begnadigung Klars ist, daß hier Medien - "Arm in Arm" mit diversen Politikern - eine Kampagne gegen Klar führen (die Springer-Presse läßt grüßen), die an die Zeiten erinnert, als die RAF noch aktiv war, ist unbeschritten. Und deshalb ist die Kritik dieses Wirrkopfs berechtigt und ebenso zulässig wie seine "Systemkritik" anläßlich der Konferenz. Denn meines Wissens leben wir hier in einer Demokratie.
 
Und deshalb ist die Kritik dieses Wirrkopfs berechtigt und ebenso zulässig wie seine "Systemkritik" anläßlich der Konferenz. Denn meines Wissens leben wir hier in einer Demokratie.

Berechtigt mag sie sein, aber im Kontext zur Vita Klars ist sie kein Argument für eine Entlassung oder eine Begnadigung - Man darf einfach nicht vergessen, was er aufgrund dieser Systemkritik getan hat.

@inextremo: :think: man hat nur das Gefühl, das alle Andersdenkenden automatisch antideutsch für dich sind... :mrgreen: