Ich bezog das ja eigtl. auf den gewerblichen Tausch von Bitcoins gegen Ware, da haben wir aneinander vorbei geredet.sofern Du diese ein Jahr als "privates Veräußerungsgeschäft" gehalten hast. Gleiches würde also für Lose gelten, um zum Thema Losepreis annähernd zurückzukommen. Also, schön für alle Lose buchführen, nachweisen, dass die ein Jahr gehalten wurden, oder schön dafür Abgeltungssteuer nachzahlen. Aber ach ja, machen ja eh alle Verlust mit![]()
Aber auch beim privaten An- und Verkauf hat sich die BaFin glaube noch nicht dazu geäußert ob man da jetzt LiFo oder FiFo anwenden soll.
