allesdeutsch
Well-known member
- 28 April 2006
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Das ist dem Kontoinhaber aber bei Vertragsabschluss bereits bekanntDer Vergleich passt nicht wirklich
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Natürlich passt es , es steht sogar genau als Name mit in den LAG Regeln ... nur die genau Höhe für jeden einzelnen Fall nicht und genau dieser Punkt wurde geändert. Und ich habe bei mir beim letzten mal PIN abholen keine Auflistung bekommen , wieviel Schaden welche Tägikeit mit dem PIN für mich bedeutet ...
zu T-Offline :
Jetzt sind wir also bei dem Punkt, das du die Regeln nicht kennst. Das kann man zwar in einigen Punkten verstehen (der Mensch vergisst ja auch mal) , nur ist das kein Grund das man vergehen bei WIEDERHOLTEM male nicht auch bestrafen darf. Den wenn du hier im Klammforum mehrfach mist machst, wirst du auch gesperrt bzw. bekommst eine Pause. Hast du bei Einführung davon auch entschieden, nie mehr hier zu Posten , weil du dich halt nicht an Regeln halten wirst, wo es Strafen gibt ? Es ist mir irgendwie einfach unlogisch , warum man sich über die Strafen an sich aufregt, anstelle darüber nach zu denken, wie einfach man diese einhalten kann (jedenfals ist es einfacher die Loseboerse Regeln ein zuhalten , wie einen Thread im Losehandels bereich zu eröffnen ) ?
zur LAG Auflösung - Die Regeln haben sich da nicht geändert, folglich kannst du zu jeder Zeit zum Kurs die LAG auflösen.