[...] hier mal ein Auszug aus der damaligen Mail an mich persönlich:
So eine Mail würde ich gar nicht ernstnehmen, so viele Rechtschreibfehler die beinhaltet :LOL: Ich würde da eher von versteckten Reflinks oder Malware/Viren ausgehen und so schnell wie möglich löschen 8O
 
tztz hacker,bei dieser mail MUSS aber alles richtig sein,wir lesen nur alle falsch.
wo er doch ein erfolgreicher geschäftsmann ist,mit firma in london:ugly:
 
  • Like
Reaktionen: Xot
hmm .. :think:

:?:

eine Lach- und Schließmuskel-Gesellschaft?
ach ne, wird ja eine Lmtd sein ... kann man besser verstecken :ugly:
 
So eine Mail würde ich gar nicht ernstnehmen, so viele Rechtschreibfehler die beinhaltet :LOL: Ich würde da eher von versteckten Reflinks oder Malware/Viren ausgehen und so schnell wie möglich löschen 8O
Ach was, ist einfach nur eine geniale Rarität und man weiß nie ... :ugly:

eine Lach- und Schließmuskel-Gesellschaft?
ach ne, wird ja eine Lmtd sein ... kann man besser verstecken :ugly:
Wieso nicht, in nem Monat ist doch wieder soweit und Vorbereitungen müssen das ganze Jahr über getroffen werden
 
@ witti

Nuja, da ich ja eh schon heute mit 0 Klämmerlein der Lüge bezichtigt wurde ... na dann, auch auf die Gefahr, dass es gelöcht/verschoben werden sollte, hier mal ein Auszug aus der damaligen Mail an mich persönlich:

Wo steht nun in dieser Mail dass ich dich verklage? ;) Übrigens Onlineanzeige wegen § 202a StGB ist gerade geschrieben! Veröffentlichung verschaukelter E-Mails. https://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man diese Onlineanzeigen auch voll automatisch über API machen? Mit einem Script könntest du dir sicherlich viel Arbeit sparen :D :LOL:
 
Jo wuff wuff ;):ugly: Oh man wie blöd muss man sein das öffentlich zu tun. Ah ja wittis Rechtsauskunft muss ich noch sichern.
 
Ja, der kleine abc, der haut hier einen Klopper nach dem anderen raus, man kommt kaum mehr aus dem Lachen heraus.

Wie sieht es da eigentlich mit einer Schmerzensgeldforderung gegen ABC aus?
Es ist ja kein Warnhinweis im ersten Post, dass das Lesen dieses Threads zu anhaltenden Mundwinkelfehstellungen führen könnte.
Auch Schadensersatz wäre denkbar, da er doch hier mit seinem Content fast zwanghaft dazu verführt, hier immer wieder lesen zu müssen.
 
Schatzi .. ich gebe niemals Rechtsauskünfte, sondern lege nur Meinungen, hier meine, dar.
Das ist eine hier bekannte Tatsache, daher mach du mal .. aber ich kann das gerne auch andersrum weiterführen und das ganze nach Bochum in die uns vertretende Kanzlei weiterleiten :ugly:

PS: Diese Kanzlei ist, im Gegensatz zu seinen bisher erbrachten Drohungen (Lachnummern) real und existent.
 
Wo steht nun in dieser Mail dass ich dich verklage? ;) Übrigens Onlineanzeige wegen § 202a StGB ist gerade geschrieben! Veröffentlichung verschaukelter E-Mails. https://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html
1. Mail war ja an mich gerichtet
2. verschaukelst dich grad Mal wieder selber :p

Ach .. und welche Daten hat sie nun ausgespäht?
Vll. hätte ich ja die Mail an meine Addy gar nicht öffnen dürfen :-?


Einfach nur goil :ugly: