Da würde ich natürlich mit einem meiner Lieblingsparagraphen, dem § 307 BGB kontern.![]()
Na, es kommt immer darauf an, was in den 5.-€ enthalten ist. Bis 5.-€ sehe ich als legitim an, wenn die Wiederbeschaffungskosten, die Verfolgungskosten, der Gewinnverlust und die Überziehungszinsen eingerechnet sind. Und das sehe ich nicht nur so, sondern auch mindestens ein Richter und mehrere Rechtspfleger. Sollten allerdings alle Lose incl. Zinsen und Überziehungszinsen inbegriffen sein, dann könnte man über den 307 BGB nachdenken