Klammlose einklagbar?

Sicher war das verkürzt, historisch jedoch völlig korrekt, wie du ja auch anmerkst. Für weitergehende Erklärungen war ja auch der link gedacht. ;)

Das Rechtsberatungsgesetz war übrigens schon ein paar mal am kippen und ist es auch auch augenblicklich (mal wieder).

Das nicht jeder als Anwalt auftreten darf, ist klar, das Gesetz hat aber auch für teilweise bizzare Urteile geführt, z.B. wurde ein pensionierter Richter angeklagt und sogar in erster Instanz verurteilt.

Aber das geht jetzt zu weit vom Thema ab. ;)
 
Die ganzen Screenshots und Scans von Mahnbescheiden, etc. sagen rein gar nichts aus.

Wenn es zu einem Gerichtsverfahren gekommen wäre, aufgrund des Mahnverfahrens, dann wäre es interessant gewesen. Aber wenn nur aufgrund eines Mahnbescheids gepfändet wurde, sagt es nichts darüber aus ob die Forderung rechtlich durchsetzbar gewesen wäre. Gründe dafür sind ganz einfach, das der Schuldner entweder nicht auf den Mahnbescheid reagiert hat (Widerspruch eingereicht hat (oranges Formular im Anhang des Mahnbescheids) oder das er sich hat einschüchtern lassen und die Forderung anerkannt hat. Dieses ist nichts anderes als all die gefälschten Rechnungen die öfters mal verschickt werden und wo auch viele Leute zahlen, weil diese ja von einem Inkassounternehmen kommen.

Auch der Fall mit der Sache vom Staatsanwalt, wegen Betrug sagt recht wenig aus. Auch hier hat sich der Schuldner einschüchtern lassen und ist der Aufforderung der Staatsanwaltschaft nachgekommen. Ich bezweifel das die Staatsanwaltschaft hier wirklich ein Gerichtsverfahren eingeleitet hätte, ferner glaube ich eher das es eingestellt werden würde. Gegen mich hat die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren 2 Verfahren geführt, aufgrund Anzeigen von Spaßvögeln. Das erste wurde direkt eingestellt und bei dem zweigen wurde mir angeboten das ich einen Betrag x zahlen soll und dann das Verfahren eingestellt wird. Ich habe nicht gezahlt und das Verfahren wurde eingestellt.

----

Daher würde mich interessieren ob es wirklich rechtskräftige Urteile gab, die Klammlose betreffen. Ich kenne solche Urteile nur von anderen virtuellen/immateriellen Gütern wie Spielgeld in Onlinespielen und dort ist mir kein Fall bekannt, wo jemand gewonnen hat.

Sollte es so etwas mit Klammlosen geben, wäre eine Veröffentlichung von Klageschrift/Urteil/... mal interessant.
 

Habe ich keine, aber ich traue meinen Quellen. Aber wie du geschrieben hast, steht bei dir ja bald ein solches Gerichtsverfahren an.

Was mich in diesem Zusammenhang auch interessieren würde, Ebay untersagt jetzt ja den Handel mit immateriellen/virtuellen Gütern, die Sprache ist hierbei von Items/Accounts (wohlgemerkt bezieht sich dieses eher auf Spiele wie WoW, etc.). Interessant bleibt nun aber wie Ebay mit anderen virtuellen Gütern verfahren wird, wie Klammlosen/Refs/Paidmailaccounts. Ich traue den Mitarbeitern von Blizzard durchaus zu, das sie auch die Accounts von Losehändlern sperren werden.

Quelle: https://games.slashdot.org/article.pl?sid=07/01/26/2026257&from=rss
 
Aber wie du geschrieben hast, steht bei dir ja bald ein solches Gerichtsverfahren an.

Kann ich bestätigen. Es steht seit Wochen an und es gibt keine Reaktion des Gerichtes nach der ersten Stellungnahme. Einzelheiten im laufenden Verfahren wirst Du aber sicherlich nicht erfahren ;)
 
Kann ich bestätigen. Es steht seit Wochen an und es gibt keine Reaktion des Gerichtes nach der ersten Stellungnahme. Einzelheiten im laufenden Verfahren wirst Du aber sicherlich nicht erfahren ;)

hm seh ich das richtig: toni oder du (keine Ahnung ob nur einen oder beiden die Seite gehört) versuchst Geld für Lose einzuklagen, die du zu einen Zinssatz verliehen hast, der jede Wuchergrenze sprengen würde ?

Ausserdem bietest Du (der richtige möge sich angesprochen fühlen ) auf Deiner Seite Spiele an, die nur legal wären wenn Lose nur wertloses Bonussystem sind. Sobald es auch nur indirekt um Geld gehen würde wären sie illegal da es sich dann um Glücksspiel handeln würde.

also will jetzt hier wirklich nicht meine unzureichenden Rechtskenntnisse strapazieren, aber mir kommt es so vor als wären da einige rechtliche Fallstricke :ugly: ...ich mein selbst wenn ihr die eine Klage gewinnt könntet ihr doch im nächsten Atemzug selbst dran sein ?!
Oder wie seht ihr das ?
 
hm seh ich das richtig: toni oder du (keine Ahnung ob nur einen oder beiden die Seite gehört) versuchst Geld für Lose einzuklagen, die du zu einen Zinssatz verliehen hast, der jede Wuchergrenze sprengen würde ?

Ausserdem bietest Du (der richtige möge sich angesprochen fühlen ) auf Deiner Seite Spiele an, die nur legal wären wenn Lose nur wertloses Bonussystem sind. Sobald es auch nur indirekt um Geld gehen würde wären sie illegal da es sich dann um Glücksspiel handeln würde.

Ich versuche es nicht nur, es ist mir bereits mehrfach gelungen mir meine Lose, welche Bestandteil eines wertlosen Bonussystems, sind im Mahnverfahren wieder zu beschaffen! ;)
 
Ich versuche es nicht nur, es ist mir bereits mehrfach gelungen mir meine Lose, welche Bestandteil eines wertlosen Bonussystems, sind im Mahnverfahren wieder zu beschaffen! ;)

naja gut im Rahmen eines Mahnverfahrens heißt ja nichts weiter als das der Leiher nicht den Mut hat das vor Gericht gehen zu lassen, er hat also aufgegeben und wegen der Androhung weiterer Schritte bezahlt

nur diesmal scheint es ja tatsächlich um ein Gerichtsverfahren zu gehen oder hab ich das falsch verstanden ?
 
Das ergebnis wäre auf jedenfall interessant.

Sicherlich! Aber während des Verfahrens gibt es keine Informationen.;)
Das erste Verfahren ging dadurch für uns aus, dass wir uns nicht auf die Zinsen eingelassen haben, dafür aber den Umrechnungswert hochgesetzt haben. ;)


Fazit: Lieber keine klammüblichen Zinsen ins Verfahren einbringen, dafür aber von Anfang an vertraglich den Umrechnungswert entsprechend festsetzen. Dieser ist dann im Verfahren gut zu begründen ;)
 
Die ganzen Screenshots und Scans von Mahnbescheiden, etc. sagen rein gar nichts aus.

[...]

Daher würde mich interessieren ob es wirklich rechtskräftige Urteile gab, die Klammlose betreffen. Ich kenne solche Urteile nur von anderen virtuellen/immateriellen Gütern wie Spielgeld in Onlinespielen und dort ist mir kein Fall bekannt, wo jemand gewonnen hat.

Sollte es so etwas mit Klammlosen geben, wäre eine Veröffentlichung von Klageschrift/Urteil/... mal interessant.

Genauso sehe ich es auch! Sobald Du ein Urteil hast, von dem Du auch bereit bist, einen Screenshot zu liefern, bin ich gern bereit weiter zu diskutieren. Bis dahin gilt weiterhin meine juristische Meinung, dass Klammlose nicht einklagbar sind.

Gruß

Baffi
 
Bis dahin gilt weiterhin meine juristische Meinung, dass Klammlose nicht einklagbar sind.

Gruß

Baffi

Deine juristische Meinung ist sehr interessant! Denn Du unterstützt damit eine weit verbreitete Meinung hier im Forum. Immer wieder lese ich Sätze wie: "Dann klage ich die Lose ein"; " Dann bekommst Du die Klage von mir" ; "Wenn Du nicht zahlst, dann klage ich sie halt ein".

Bisher bin ich in diesem Thread davon ausgegangen, dass mit der Klage das zivilrechtliche Mahnverfahren gemeint wurde. Weil nicht jeder die juristischen Möglichkeiten im einzelnen namentlich kennt.

Aber nun ist dieser Begriffsduselei durch Deine juristische Meinung eine Grenze gesetzt worden. Ich habe mich bisher zurückgehalten, weil ich Beiträgen aus dem Weg gehen wollte wie: "Haare spalten"; "Korinthenkacker" etc.! Aber nun muss es gesagt werden:

KEINER MUSS SEINE LOSE EINKLAGEN

Klamm-Lose sind eine Sache mit einem geldwerten Vorteil. Somit also ein Eigentum, welches in €URO beziffert werden kann. Für solche Forderungen steht somit der Zivilrechtsweg offen. Wie das geht, steht in meiner Signatur.

Dieser Rechtsweg wird durch einen Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht entschieden. Im Zweifelsfall durch seinen Vorgesetzten, dem Richter. Der Gläubiger ist nicht in der Beweislast, sondern der Schuldner! Mahnverfahren gehen deshalb in der Regel ohne Prüfung der tatsächlichen Schuld durch.

In SAchen Losetoni und zu meinen obigen Ausführungen kann ich nur sagen, dass mittlerweile viele Vollstreckungsbescheide vorliegen und es bisher eine Pfändungsgegenklage gab. Letztere wurde (ich wiederhole mich) durch den Erlass der strittigen Zinsen unter Erhöhung des Umrechnungsfaktors abgewiesen. Im schriftlichen Verfahren. Dazu gibt es kein Urteil.

Ich kann somit kein Urteil liefern. Die Vollstreckungsbescheide werde ich aus Gründen des Datenschutzes auch nicht veröffentlichen. Ein geschwärzter davon befindet sich aber auch in dem Link in meiner Signatur.

Fazit: Klamm-Lose könnten einklagbar sein, wenn man es müsste! Klamm-Lose sind aber pfändbar! Und somit muss ich mit Dir auch garnicht diskutieren!
 
Und nochmal:

Ich bin weiterhin der festen Auffassung, dass die Lose nicht einklagbar sind!

Micha, bitte verdrehe nicht die Realität! Beweisen muss immer noch der Kläger / Antragssteller und nicht der Beklagte /Antragsgegner.

Nochmals: Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide sind keine Urteile, denn sie unterliegen keiner rechtlichen Prüfung. Sobald man diesen Bescheiden widerspricht befindet man sich im normalen Klageverfahren. Und dann zahlt zunächst mal der Kläger (ehemals Mahnbescheidsteller). Meiner Meinung nach bleibt es dann auch dabei!

Ich glaube aber auch nicht, dass sich einer dieser Wucherzinsanbieter traut, wirklich ein Urteil zu erstreiten.

Wir werden sehen....

Baffi
 
Ich glaube aber auch nicht, dass sich einer dieser Wucherzinsanbieter traut, wirklich ein Urteil zu erstreiten.

Ich verstehe dein Problem dabei nicht ganz. Wenn das Angebot wahrgenommen wird und vom User als solches akzeptiert wird dann muss es logischerweise auch wieder zurückgezahlt werden. Geschieht dies nicht dann ist das wohl ne Art Vertragsbruch. Und bevor du von Wucherzinsen sprichst solltest du dir mal die Entwicklung des Losepreises ansehen. Wenn der Kurs um nur 1 Cent fällt dann ist das bereits ein enormer Wertverlust. Du musst diesen Verfall von den Zinsen abziehen um den realen Gewinn (der dadurch eben deutlich niederiger ausfällt) betrachten. Es sind also nur auf den ersten Blick Wucherzinsen.
 
Ein Problem haben nur diejenigen, die etwas einklagen wollen. Ich habe kein Problem! Ich poste nur, weil ich es hasse, dass manche Leute im Wege des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens Geld bekommen, das ihnen nicht zusteht!

Gruß

Baffi
 
Ein Problem haben nur diejenigen, die etwas einklagen wollen. Ich habe kein Problem! Ich poste nur, weil ich es hasse, dass manche Leute im Wege des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens Geld bekommen, das ihnen nicht zusteht!

Gruß

Baffi

Aber die Leute die sich Lose leihen und diese nicht zurückzahlen denen stehen die Lose zu oder wie?
 
Ein Problem haben nur diejenigen, die etwas einklagen wollen. Ich habe kein Problem! Ich poste nur, weil ich es hasse, dass manche Leute im Wege des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens Geld bekommen, das ihnen nicht zusteht!

Gruß

Baffi

Tja und ich hasse es wenn Schuldner ihre Schulden nicht bezahlen, also Lose behalten die ihnen nicht gehören und ihnen für eine bestimmte Dauer anvertraut worden sind.

Wie kommst du überhaupt auf das schmale Brett dass uns das Geld nicht zusteht? Hast du schon mal zig Mails/ PN an einen Schuldner geschrieben? Hast du einem Schuldner schon zig mal hinterher telefoniert, Briefe geschrieben und dir 1000 Lügen angehört, gelesen und erfahren?

Bis es in solchen Fällen zu einer Zahlung kommt können Wochen und Monate vergehen in denen ich mit den Losen arbeiten könnte.
Also hör mir auf...

Ich finde es es im Übrigen befremdlich wie hier Partei für die 'armen' Schuldner ergriffen wird. Zum zocken und Refs werben kann man unsere Lose nehmen. (Ich kann mir gut vorstellen das du als Ref auch schon das ein oder andere Los aus meiner Tasche bekommen hast.)
Aber wenn die Armen dann zurückzahlen sollen sind sie den pösen Kredithaien zum Opfer gefallen.... krank!
 
In dem Fall wo kopi-marl beschrieben hat, wurde der fiktive Wert der Ware "klammlose" einfach hochgesetzt,was meiner Meinung nach unsinn ist, da war der Verantwortlich einfach auf eurer Seite.

Das Gute ist, dass ihr definitiv was zurückbekommen müsst, weil zweifelsohne eine ungerechtfertigte Bereicherung vorlag. Deswegen habt ihr die verantwortlichen auf eurer Seite. Wenn es jetzt aber darum geht, dass der Schuldner die ursprünglichen Lose zurückzahlt (ggf. mit Wertverlustausgleich) und die "Wucherzinsen" nicht, dann denke ich dass ihr keine Chance haben dürftet...