Klammlose einklagbar?

Kann man eigentlich einen gerichtlichen Mahnbescheid auch von hier einem Domaininhaber in Österreich zustellen lassen?
Bin es nämlich leid das hier ständig irgendwelche Bankseiten aufmachen mit Rallys werben und sich dann mit den Losen aus dem Staub machen.
In meinem konkreten Fall bekomme ich eigentlich 120 Mio. (1. Platz einer Ref-Rally).
Eine RefRalley ist eine freiwillige Aktion des Betreibers und somit kannst Du das knicken. Steht meistens auch in den AGB's der Seite.
 
Kann man eigentlich einen gerichtlichen Mahnbescheid auch von hier einem Domaininhaber in Österreich zustellen lassen?
Bin es nämlich leid das hier ständig irgendwelche Bankseiten aufmachen mit Rallys werben und sich dann mit den Losen aus dem Staub machen.
In meinem konkreten Fall bekomme ich eigentlich 120 Mio. (1. Platz einer Ref-Rally).

Ein Entwurf für einen EU-Mahnbescheid liegt zwar in irgendwelchen Schubladen und staubt vor sich hin, vorläufig ist das nicht möglich.

Du musst einen Anwalt in dem entsprechenden Land suchen, der deine Interessen vertritt. Das ist natürlich mit Vorkosten verbunden.
 
Mein Gott,

vier Seiten Thread für sowas wie Lose....

Also nochmal deutlich!

Klammlose sind keine Währung!
Sie kann demnach auch nicht im Rahmen eines Kreditvertrages "verliehen" werden. Jedenfalls nicht mit Rechtswirkung nach außen! Das wäre genauso, als wenn ich Monopoly-Geld in einem Spiel verleihe und nachher vor Gericht die Schulden eintreiben wollte!

Aber selbst wenn es so wäre hätten doch einige User hier ein Problem mit dem BGB. Denn wenn ich für den Verleih 3 % Überziehungszinsen pro Tag nehme bin ich deutlich beim Wucher!

Also so oder so, solange ihr für Eure Lose keine Euros gezahlt habt oder für Eure Lose noch Euros bekommt ist nix mit Klage! Jedenfalls nicht mit einer erfolgreichen!

Und selbst dann wird es schwierig! Denn ihr könnt schlecht jemanden dazu verurteilen lassen Lose auszuzahlen! Denn die Lose sind nicht gegenständlich und sie sind deshalb auch nicht vollstreckungsfähig. Schließlich existieren sie nur als Zahlen auf den Klamm-Rechnern.

Einen wie auch immer gearteten Umrechnugskurs kann es demnach auch nicht geben. Es existiert eben keine reale Sicherheit für dieses Spielgeld. Mehr ist es nicht!

Daran ändert auch nichts, dass es auf klamm.de die Möglichkeit gibt mit Losen Dienstleistungen zu "bezahlen". Nur Lukas akzeptiert die Lose als "währung", niemand anders hat sich verpflichtet sich daran zu halten.

Mit anderen Worten:
Alles was ihr mit Losen macht ist Euer privates Lebensrisiko! Wenn ihr meint, Euch damit eine "goldene Nase" verdienen zu können, klappt das ja vielleicht aber ihr müsst eben damit leben, dass ihr hin und wieder mal auf dieselbe fallt.

Da die Klamm-lose keine Währung sind ist es übrigens auch irrsinnig darauf Steuern zu zahlen. Schließlich wäre eine solche Steuer dann ja auch in Losen fällig, oder!!!

Soweit mein Beitrag dazu!

Baffi (Ass. jur.)
 
Mein Gott,

vier Seiten Thread für sowas wie Lose....

Also nochmal deutlich!

Klammlose sind keine Währung!
Sie kann demnach auch nicht im Rahmen eines Kreditvertrages "verliehen" werden. Jedenfalls nicht mit Rechtswirkung nach außen! Das wäre genauso, als wenn ich Monopoly-Geld in einem Spiel verleihe und nachher vor Gericht die Schulden eintreiben wollte!

Baffi (Ass. jur.)

Hm, dann leih mir doch mal dein Monopolyspiel und ich gebe dir dann das Spielgeld nicht wieder ?

Was machst Du?

"Ach behalte mal ist, eh nicht mehr Vollständig"

oder

Du flitzt nach Toys ur US, kaufst dir das Spielgeld und verlangst dafür von mir den Wiederbeschaffungspreis?
 
Hm, dann leih mir doch mal dein Monopolyspiel und ich gebe dir dann das Spielgeld nicht wieder ?

Was machst Du?

"Ach behalte mal ist, eh nicht mehr Vollständig"

oder

Du flitzt nach Toys ur US, kaufst dir das Spielgeld und verlangst dafür von mir den Wiederbeschaffungspreis?

Das Spielgeld bei Monopoly ist gegenständlich und ich kann Dir gegenüber die Herausgabe verlangen. In diesem Fall kann ich übrigens auch nicht einfach zu toys are us rennen und mir neues Geld besorgen, sondern muss eben genau diese Scheine bei Dir zurückfordern.

Und da ist das Problem bei den Klammlosen es gibt kein "diese Lose". Weil Sie eben nicht gegenständlich sind. Und sie sind auch keine Währung, weshalb sie nicht frei handelbar sind!

Baffi
 
Und warum hast Du keinen Link auf ein von Dir erstrittenes Urteil in deiner Sig?

Zeig mir ein entsprechendes Urteilund ich werde mich sicher mit Interesse darauf stürzen!

Weil es sie schon genug bei losetoni.de gibt. ;)

Reaktionen auf Mahnverfahren

  • 01.12.2006 Überweisung vom Gerichtsvollzieher
    Kontoauszug

Quelle: https://losetoni.de/konto/schuldner.php
 
Das Spielgeld bei Monopoly ist gegenständlich und ich kann Dir gegenüber die Herausgabe verlangen. In diesem Fall kann ich übrigens auch nicht einfach zu toys are us rennen und mir neues Geld besorgen, sondern muss eben genau diese Scheine bei Dir zurückfordern.

Und da ist das Problem bei den Klammlosen es gibt kein "diese Lose". Weil Sie eben nicht gegenständlich sind. Und sie sind auch keine Währung, weshalb sie nicht frei handelbar sind!

Baffi

Schlußfolgernd ist alles was du nicht anfassen kannst auch nichts in Euro Wert ?

Komisch das die User das auf Ebay oder hier im Loseverkauf ganz anders sehen!




sorry für Fullquote
 
Ich sprach nicht umsonst von einem Urteil. Mahn- und Vollstreckungsbescheide ergehen ohne rechtliche Überprüfung des Anspruchs und bedürfen nur des Widerspruchs des Anspruchsgegners um diese Forderung zu Fall zu bringen!

Die Strafanzeige ist ebenfalls recht schwammig und fraglich. Wäre ich der Adressat würde ich mich schnellstens an einen Anwalt wenden!

Baffi

Weil ich Forderungen erstreite, die Dich nichts angehen. Aber handy-palme und toni haben Dir ja schon darauf geantwortet. Und was meinst Du, woher die Einzahlung auf Tonis Konto auf folgendem Kontoauszug stammt? www.losetoni.de/konto.JPG

Un dwofür sind wohl die Abbuchungen?

Nur weil manches gezahlt wird, besteht noch lange kein rechtlicher Anspruch darausf! Damit verdienen viele Leute ihr Geld....

Schlußfolgernd ist alles was du nicht anfassen kannst auch nichts in Euro Wert ?

Komisch das die User das auf Ebay oder hier im Loseverkauf ganz anders sehen!




sorry für Fullquote

Ich habe nicht behauptet, dass die Lose nichts wert sind, jedenfalls innerhalb der community. Aber der Handel damit unterliegt eben nicht dem Schutz der bestehenden Gesetze!

Baffi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Strafanzeige ist ebenfalls recht schwammig und fraglich. Wäre ich der Adressat würde ich mich schnellstens an einen Anwalt wenden!

Baffi

Jo hat der User auch und dann gezahlt unter Androhung einer weiteren Verfolgung ;)

Ein Urteil habe ich noch nicht, habe im Moment ein schwebendes Verfahren, mal sehen wie es ausgeht!
 
Weil ich Forderungen erstreite, die Dich nichts angehen. Aber handy-palme und toni haben Dir ja schon darauf geantwortet. Und was meinst Du, woher die Einzahlung auf Tonis Konto auf folgendem Kontoauszug stammt? www.losetoni.de/konto.JPG

Un dwofür sind wohl die Abbuchungen?

Sehr überzeugend! Du schickst mir geschwärzte Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide, sogar einen Kontoauszug. Aber ein Urteil soll dann auf einmal Privatsphäre sein????

naja, Viel Spaß weiterhin beim Bezahlen der Mahnbescheidkosten!

Gruß

Baffi

Jo hat der User auch und dann gezahlt unter Androhung einer weiteren Verfolgung ;)

Ein Urteil habe ich noch nicht, habe im Moment ein schwebendes Verfahren, mal sehen wie es ausgeht!

was denn nun? hat er gezahlt oder wartest Du auf ein Urteil?

Baffi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber der Handel damit unterliegt eben nicht dem Schutz der bestehenden Gesetze!

Bist Du Dir sicher? Hast Du Dir mal angeschaut, wo sie noch überall gehandelt werden? Hast Du mal über einen Sachwert nachgedacht?

Ein User kauft für 10.-€ Lose bei Ebay und kann das nachweisen. Diese verleiht er mit einem gültigen Vertrag in Losen. Wetten, dass jeder Richter den Sachwert der Lose anerkennt?
 
Also gut noch einmal:

Wer Lose verkauft, versendet, verleiht, verschenkt oder was auch immer macht damit doch nur folgendes:

Er weist die (wahrscheinlich automatisierte) Loseverteilung auf demn Klamm-Rechnern an die Lose von Konto A nach Konto B zu verschieben!

Auf diese Handlung hast Du oder ein anderer User keinen Einfluss. Du kannst auch bei klamm.de keine Lose kaufen!

Mit anderen Worten Herr der Lose bleibt immer Lukas!

Deshalb mögen die Lose zwar einen Handelwert haben, sie sind aber nicht einklagbar, bzw. vollstreckbar.

Baffi

wie gesagt, bei einem Urteil würde ich gern nochmal darüber nachdenken, aber bis dahin...

Baffi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja,

das ist ja der Grund, warum ich hier so ausufernd poste! Die Praxis sollte sich der Realität anpassen.

Es ist ja nicht untypisch, dass Mahnbescheide ohne jeden rechtlichen Anspruch verschickt werden und dabei Gewinn erzielt wird.

Gruß
Baffi
 
Es ist ja nicht untypisch, dass Mahnbescheide ohne jeden rechtlichen Anspruch verschickt werden und dabei Gewinn erzielt wird.

Nur, dass die Mahnbescheide hier berechtigt sind. Vielleicht können nicht viele einen Vertrag nachweisen, beidenen ist es vielleicht bedenklich, aber bei denen die klare Abmachungen nachweisen können, wäre es schlimm, wenn die Mahnbescheide nicht gelten würden! Und die User, die diesen Weg bestreiten, ziehen sicherlich keinen Gewinn daraus! Eher machen sie Verlust damit!
 
na ja, es mag ja sein, dass in dem einen oder anderen Fall ein Mahnbescheid gerechtfertigt ist. Vor Gericht, also in einem Klageverfahren Recht zu bekommen dürfte jedoch trotzdem recht schwer sein.

Und wie gesagt, dann sprechen noch so manche andere Praktiken hier gegen die Durchsetzbarkeit. 3% Zinsen am Tag zum Beispiel. Das ist klar Wucher und unmöglich durchsetzbar.

Baffi
 
3% Zinsen am Tag zum Beispiel. Das ist klar Wucher und unmöglich durchsetzbar.
Baffi

Zinsen gelten dann nur als Wucher, wenn sie nicht Marktüblich sind. Und bei Klammlosen haben sich eben Zinsen in solchen Höhen normalisiert. Daher ist es auch kein Wucher, da eben solche Zinsen für Klammlose Marktüblich sind, wobei 3% schon recht hoch ist für normale Loseleihen, sowas verlangt man eigentlich nur, wenn jemand überzieht.