allesdeutsch
Well-known member
- 28 April 2006
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Also gut noch einmal:
Wer Lose verkauft, versendet, verleiht, verschenkt oder was auch immer macht damit doch nur folgendes:
Er weist die (wahrscheinlich automatisierte) Loseverteilung auf demn Klamm-Rechnern an die Lose von Konto A nach Konto B zu verschieben!
Auf diese Handlung hast Du oder ein anderer User keinen Einfluss. Du kannst auch bei klamm.de keine Lose kaufen!
Mit anderen Worten Herr der Lose bleibt immer Lukas!
Deshalb mögen die Lose zwar einen Handelwert haben, sie sind aber nicht einklagbar, bzw. vollstreckbar.
Baffi
wie gesagt, bei einem Urteil würde ich gern nochmal darüber nachdenken, aber bis dahin...
Baffi
Hui, da fällt mir dann was ein ...
Wenn ich jetzt also mit dir eine Vereinbarung schließe und du mir etwas leihst und du es an mich von deinem Konto aus transferierst und ich es dir dann nicht zurück gebe, bin ich ja eigentlich gut raus - den du kannst mir ja nichts, da ja alles nur virtuell ablief - einverstanden oder ? Dann mache das mal bitte mit 100000 Euro ... Achja, habe ich vergessen zu sagen , ich meine mit Konto natürlich dein Bankkonto - eine Zahl in einer Datenbank , mit automatischen Transaktionsmöglichkeiten , mit einem festen Währungshüter (Bundesbank/EZB) und leider hat man auch nie Einfluß auf die Transaktion so richtig (deshalb dauern die bei Schuldnern komischerweise immer 5-7 Tage und bei anderen nur einen Tag) . Und zum Thema kaufen - was kauft man eigentlich bei einer Bank ... Hm, ein Stück Papier und was macht das Stück Papier erst wertvoll - genau - ich kann das gegen was anderes eintauschen ... Aber halt stopp mal, macht man nicht genau das mit Klammlosen - man tauscht sie gegen etwas ein ... Dienstleistung, Geld, Sachwerte ... (und komme mir nicht mit dem Oma-Argument , man hat dann ja was in der Hand ... wenn die Geldscheine aus dem Verkehr gezogen werden , sind sie plötzlich auch nichts mehr Wert, obwohl sie genauso aussehen noch... bis zum Schredder)
Der große Fehler in der Überlegung oben ist einfach - es geht nicht um die Herausgabe von Losen (Man stelle sich mal vor, ich entwickel eine superfarbe und jemand anderes schüttet die in den Atlantik und die Farbe ist nicht nochmal herzustellen ... Herausgabe ist folglich unmöglich) , sondern einfach um Betrug zum Nachteil eines anderen und so bald mir ein Schaden entstanden ist (den kann man durch den Wiedererwerb der Lose sehr schnell aufzeigen ) , kann ich diesen auch einklagen ... und dabei ist es auch egal , ob es um Geld, Klammlose , Hosenknöpfe oder ein Glas "WM-Luft" geht ...
Zum Thema Mahnbescheide - "Es ist ja nicht untypisch, dass Mahnbescheide ohne rechtliche Grundlage ..." , brauchen sie ja auch nicht haben und sollen einen säumigen Zahler eine letzte Einigungsfrist ermöglichen vor einer möglichen Klage. Ob es eine rechtliche Grundlage gibt, kann danach das Gericht bei einer Rückweisung entscheiden.