Frank-aus-Kiel
Well-known member
- 31 Dezember 2006
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Andere Meinung: https://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7351/schufa_aid_132084.html
Anders verhält es sich bei Banken, Versicherungen oder Unternehmen, die auf Kredit verkaufen. Was davon trifft hier zu?
Aber es wäre ja ein Leichtes, den Kopf der Auskunft und die Adresse des Abgefragten zu zeigen. Mir würde als erster Nachweis, dass das nicht nur reine Behauptungen sind, schon mal reichen, mit welchem Unternehmen Frank-aus-Kiel Schufa-Mitglied ist, dass er eine Abfrage überhaupt stellen kann.
Und es wäre übrigens nett, wenn Du Deine Quellen angibst, wenn Du schon 1:1 aus dem Juraforum kopierst. Oder heisst Du Tom?
Wir betreiben einen Versandhandel und bieten selbstverständlich (nach Bonitätsprüfung) auch Kauf per Rechnung an. Dadurch frage ich manche Kunden (nicht alle!) natürlich bei der Schufa ab, Kosten gehen natürlich zu unseren Lasten.
Wenn "Du" als Verbraucher nichts zu "befürchten" hast, sollte "Dich" eine kurze Prüfung gar nicht stören, Du bemerkst dies ja nicht mal. Unser der "Verkäufer", der Dir den Warenkredit gewährt, ist dann auch der (relativ) sicheren Seite. Es gibt leider in Deutschland zu viele Betrüger, die einfach Ware bestellen, um diese dann nicht zu bezahlen. Dann ist es als Händler recht schwierig, zu beweisen, dass der Kunde nicht bezahlen WILL. Sagt er nämlich vor Gericht, dass er gerne bezahlen WILL, aber nicht KANN, dann sieht der Händler das Geld wohl kaum wieder und bleibt auf den Kosten des Verfahrens sitzen.
Mittels Bonitätscheck kannst Du ein solches Risiko aber auf ein Minimum eingrenzen.
Verständlicherweise dürfen Unternehmen, die diese Daten von der Schufa übermittelt bekommen, diese NICHT an die Öffentlichkeit (an "Dritte") weitergeben, nicht mal Namen und Anschrift (ansonsten würde ich gegen das Datenschutzgesetz gehen und mich strafbar machen).
Wenn ich etwas sage (bzw. schreibe), musst Du mir schon vertrauen, ansonsten versuche selbst, Näheres zu erfahren.
