John_Wayne_I
Well-known member
- 9 August 2008
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Du hast fast recht, hier der Auszug aus den AGB:
Man kann nach 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Hier steht nicht, dass dies automatisch geschieht.
Aber was solls?
Wenn man den Verantwortlichen erwischt, steht er so oder so in der Schuld zu liefern oder zu zahlen, deshalb verstehe ich auch nicht was das Gehampel mit dem Einschreiben soll.
§ 6 Lieferung, Kosten bei Widerruf
II. Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die Haushaltsfuchs (Peggy Koppe) nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) wird der Kunde hiervon unverzüglich unterrichtet. Ist eine Lieferung auch nach einer Frist von insgesamt vier Wochen ab Vertragsschluss nicht möglich, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
Man kann nach 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Hier steht nicht, dass dies automatisch geschieht.
Aber was solls?
Wenn man den Verantwortlichen erwischt, steht er so oder so in der Schuld zu liefern oder zu zahlen, deshalb verstehe ich auch nicht was das Gehampel mit dem Einschreiben soll.

