Den offiziellen termin weiß ich nicht (erste Anzeige in Köthen ?) ich kann nur sagen, dass ich am 01.08. der Bank und der Polizei dort sachdienliche Hinweise und meine Bedenken telefonisch geäußert habe. Deshalb habe ich ja auch Anzeige wegen Fahrlässigkeit der Sparkasse gestellt. Mit meinem Verbindungsnachweis kann ich beweisen, dass ich dort angerufen habe.
Gilt jetzt nicht für alle. Aber die Deppen die z.B. jetzt schonmal rechtlich gegen die Bank vorgehen, kann man nichts weiter wünsche als eine hohe Anwaltsrechnung + Verfahrenskosten auf dennen sie garantiert sitzen bleiben werden.