Frau Koppe
Es spielt keine Rolle, was Frau Koppe wußte oder nicht wußte. Das Geld ist auf ihrem Konto eingegangen. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sie sich mit Erfolg nicht berufen, weil "der Mangel des rechtlichen Grundes so offensichtlich war, daß sie ihn hätte erkennen müssen." Wie will sie glaubhaft machen, daß sie annehmen durfte, die eingehenden Beträge stünden ihr zu?
Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Dessau Strafantrag wegen des Verdachts des Betruges gegen Frau Koppe und ihren Ehemann (?) gestellt.
Leider ist dem nicht so. Weil:
Einen Vertrag gehen immer zwei "Parteien" ein. Frau Koppe ging, wenn ungefähr die Hälfte dessen, was hier im Thread steht, stimmt, aber überhaupt nichts ein. Sie hatte weder den Willen, mit jemandem einen Vertrag zu schließen, noch wusste sie, dass sie Verträge schloss. (Das einzige, was sie vielleicht wusste, und was die Polizei herausfinden muss, ist, ob sie wusste, dass ihr Ex in ihrem Namen Verträge schloss.)
Die Verträge wurden (wie gesagt, wenn stimmt, was hier so alles steht) alleine vom Ex von Frau Koppe geschlossen.
Aber: Wenn an Frau Koppe gezahlt wurde, dann hat sie Geld bekommen, das ihr nicht zusteht. Dieses müsste sie zurückzahlen. Aber nur, wenn sie sich nicht auf "Entreicherung" berufen kann, also das Geld schon wieder weg ist.
Alternativ könnten den Leuten hier auch eventuell Schadensersatzansprüche gegen Frau Koppe zustehen, etwa für den Fall, dass sie wusste oder "grob fahrlässigerweise" nicht wusste, dass in ihrem Namen Verträge geschlossen wurden.
Und genau dies versucht die Polizei vermutlich gerade herauszufinden.
Abgesehen davon, dass ich (wie Du inzwischen weißt) kein Geschädigter bin, hat man zur Geltendmachung der Forderung 3 Jahre Zeit, erst danach ist sie verjährt. Und ich bin mir doch recht sicher, dass selbst deutsche Beamten in der Lage sind, binnen 3 Jahren herauszufinden, ob und was Frau Koppe mit der Sache zu tun hat.
Weitere Fristen laufen keine; die einzige, die laufen könnte, wäre eine Frist, die man vor Absendung eines Mahnbescheidantrags gesetzt hat, damit sie binnen dieser Frist die bestellte Ware liefern oder alternativ das Geld zurückzahlen soll.
Bedenke bitte bei diesen Tipps, dass Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids Geld kosten. Und ich glaube nicht, dass hier einer der Geschädigten schon wieder "unnötigerweise" Geld ausgeben will, dass er/sie sich hätte sparen können.
Ich weiß; Du willst den Leuten helfen, ich will genau das selbe. Aber jetzt schon nen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides rausfeuern, könnte meiner Meinung nach einfach übereilt sein.
Zudem stehen die Herren und Damen der Polizei inzwischen durch die ganzen Anzeigen und die inzwischen eingeschaltete Presse ganz schön unter Druck und werden sich sehr bemühen, bald eine entsprechende "Erfolgsmeldung" unterbreiten zu können.
Es spielt keine Rolle, was Frau Koppe wußte oder nicht wußte. Das Geld ist auf ihrem Konto eingegangen. Auf den Wegfall der Bereicherung kann sie sich mit Erfolg nicht berufen, weil "der Mangel des rechtlichen Grundes so offensichtlich war, daß sie ihn hätte erkennen müssen." Wie will sie glaubhaft machen, daß sie annehmen durfte, die eingehenden Beträge stünden ihr zu?
Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Dessau Strafantrag wegen des Verdachts des Betruges gegen Frau Koppe und ihren Ehemann (?) gestellt.

