Yoibaer123 hat schon die richtige Klamm ID angegeben. Er nennt sich im Forum Wasserfall.Passt schon.
Siehe mal unter §4 Klamm AGB was dort steht..
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Yoibaer123 hat schon die richtige Klamm ID angegeben. Er nennt sich im Forum Wasserfall.Passt schon.
@ABC Thema verfehlt 6 setzen
Ich denke, dass sich Lukas, bzw ein anderer Admin hier sich mit dieser Sache befasst.
Naja ich bin so ne Tratschtüte. Wenn ich anfange gibts kaum ein Ende!
![]()
@ABC.. Eigentum in der Definition als Ganzes im GG ist eine Sache, aber es gibt eben da noch weitere gesetzliche Vorschriften, wie das BGB, was ich dir zwar die ganze Zeit schreibe, du aber nicht in deinen Kopf bekommst
§ 903 BGB
Befugnisse des Eigentümers Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
....soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen...
Artikel 3 GG
........
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die deutsche Rechtsprechung bekräftigte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein solches Hausverbot im Jahre 2000 im Diskussionsforum zu Artikeln von heise.de. In diesem Fall war es im Forum zu Streit und Beleidigungen gekommen, was vom Betreiber als Störung angesehen wurde. Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vertrat die Auffassung, dass ein Internetforum mit öffentlichem Besucherverkehr allen offen steht und ein Hausverbot nicht willkürlich ausgeübt werden dürfe (LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99).[1]
....soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen...
ABC
Du weißt schon, dass du gerade vollkommenen Unsinn schreibst, oder?
Die Grundrechte sind die Rechte, die der Staat dem Bürger garantiert, der Staat selber darf zB nicht in das Eigentumsrecht eingreifen, Ausnahmen sind in weiteren Gesetzen allerdings noch definiert, und somit ist das doch vollkommen egal, ob der Staat eine Gleichberechtigung garantiert, wenn ich auf meiner Seite zB keine Frauen haben wollte ..
Sofern Grundrechtsträger betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dar und kann auf die Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben werden, wenn kein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung gegeben ist.
Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vertrat die Auffassung, dass ein Internetforum mit öffentlichem Besucherverkehr allen offen steht und ein Hausverbot nicht willkürlich ausgeübt werden dürfe (LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99).[1]
Willkür = das Fehlen eines sachlichen Grundes


ABC
Gerichte haben zwar bestätigt, dass es rechtens ist, Leuten die Nutzung der Seite zu versagen, aber du hast Recht
Das von dir angebrachte Urteil ist älter, als das von Mone, somit dürfte klar sein, dass deines natürlich das aktuellere ist ... du bist der Held und ich hier weg ..![]()
Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren
.....nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe.
Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber. Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird. Für Forenanbieter dürfte es damit künftig einfacher werden, zumindest namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an den virtuellen schwarzen Brettern auszuschließen.
lies nochmals:
Ich kann den Vertrag aufheben, da steht dann nicht weiter, dass es nur bei AGB Verstoß erfolgen kann, wäre ja auch irrsinnig, denn sonst dürfte ich ja Lieferverträge und Co auch nicht aufheben ..
Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber.
...zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, ....... Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters
AGB Verstoß erfolgen kann, wäre ja auch irrsinnig, denn sonst dürfte ich ja Lieferverträge und Co auch nicht aufheben ..
Moin moin zusammen,
wenn ich euch richtig verstanden habe, dann darf der Seitenbetreiber "willkürlich" seine AGB`s ändern. Zumindest wenn sie als Hausordnung zu verstehen ist.
Damit könnte er die AGB`s so anpassen, dass Benutzer X rausfällt bzw. ausgeschlossen wird.
Oder gibt es soetwas wie ein Vetorecht für Nutzer?
Soetwas ist mir bisher jedoch noch nie unter die Augen gekommen.
Etu