Gerechtfertigte Sperre auf Loseseite? - Garfield-Lose.de

@yogibaer123 alias wasserfall1, ithi, maulimaus und garfield nu mal Butter bei die Fische.
Ich verfolge seid gestern diesen Thread und hab mich da auch mal ein wenig schlau gemacht. Welches Spiel treibt ihr hier? Dieses ganze Konstukt aus Lügen, Verschleierungen, Ausreden ist dabei euch kräfig auf die Füsse zu fallen!
@yogibaer123 Warum besitz du 2 (in Worten zwei) Klammaccounts?
Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen §04 der Klamm AGB!

@ABC Thema verfehlt 6 setzen :)

Ich denke, dass sich Lukas, bzw ein anderer Admin hier sich mit dieser Sache befasst.
 
@ABC

Meinste nicht es waere besser ein paar glaubwuerdigere Quellen zu finden?
Wikipedia zu zitieren ist nun wirklich ein wenig unglaubwuerdig wenn man seinen Aussagen Glaubwuerdigkeit verschaffen will.
 
Mensch yogibear ist Wasserfall, das ist ein Account.

Da gibt es keinen Doppelaccount. Was evtl sein könnte, dass beide die Acconts nutzen.

Ich hab grad die Bestätigung bekommen,dass die keinen Doppelaccount haben.
 
@ABC.. Eigentum in der Definition als Ganzes im GG ist eine Sache, aber es gibt eben da noch weitere gesetzliche Vorschriften, wie das BGB, was ich dir zwar die ganze Zeit schreibe, du aber nicht in deinen Kopf bekommst

§ 903 BGB
Befugnisse des Eigentümers Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
 
@ABC.. Eigentum in der Definition als Ganzes im GG ist eine Sache, aber es gibt eben da noch weitere gesetzliche Vorschriften, wie das BGB, was ich dir zwar die ganze Zeit schreibe, du aber nicht in deinen Kopf bekommst

§ 903 BGB
Befugnisse des Eigentümers Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

Das habe ich doch schon X Mal erklärt. Du kannst nur über dein Eigentum bestimmen. Nicht aber über die Menschen darin. Begreifs doch. Steht sogar noch explizit in 903 drin. Was du selbst noch zittierst:

....soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen...

Hier mal die Rechte Dritter:
Artikel 3 GG

........

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich hoffe dass du jetzt verstehst, warum du nicht willkürlich vorgehen kannst. Du kannst nur über dein Eigentum bestimmen. Nicht aber über den Menschen!

Das habe ich dir aber schon mehrmals beschrieben.

Ich habe das Gefühl du siehst nur deine eigenen Grundrechte. Die der anderen siehst du nicht. Diese müssen aber ebenso gewahrt werden!

Dein Recht auf 903 besteht nur sofern du die Rechte Dritter nicht verletzt.

Das Recht gleichberechtigt zu werden steht jedem zu. Du darfst deshalb selbst auf deinem Grund niemanden ungleich berechtigen. Das erlaubt dir 903 ganz und gar nicht.

Nur in deiner Wohnung (Art. 13 GG) darfst du willkürlich handeln.

Und für dich nochmal das Urteil. Ich hebe dir das relvante hervor in dem ich den Text markiere:
Die deutsche Rechtsprechung bekräftigte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein solches Hausverbot im Jahre 2000 im Diskussionsforum zu Artikeln von heise.de. In diesem Fall war es im Forum zu Streit und Beleidigungen gekommen, was vom Betreiber als Störung angesehen wurde. Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vertrat die Auffassung, dass ein Internetforum mit öffentlichem Besucherverkehr allen offen steht und ein Hausverbot nicht willkürlich ausgeübt werden dürfe (LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99).[1]

Denn eine willkürliche Sperre entgehe den Grundrechten Dritter, der Gleichberechtigung gegen über den anderen Usern die dort angemeldet sind.

Denn 903 erlaubt das nicht. Hier nochmal extra für dich:
....soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen...

Der Richter hat nicht nur ein Urteil gesprochen, sondern auch eine Begründung dafür hingelegt.

903 erlaubt nur dann andere von jeder Einwirkung ausschließen, sofern die Rechte Dritter dabei nicht verletzt werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
ABC

Du weißt schon, dass du gerade vollkommenen Unsinn schreibst, oder?
Die Grundrechte sind die Rechte, die der Staat dem Bürger garantiert, der Staat selber darf zB nicht in das Eigentumsrecht eingreifen, Ausnahmen sind in weiteren Gesetzen allerdings noch definiert, und somit ist das doch vollkommen egal, ob der Staat eine Gleichberechtigung garantiert, wenn ich auf meiner Seite zB keine Frauen haben wollte ..
 
ABC

Du weißt schon, dass du gerade vollkommenen Unsinn schreibst, oder?
Die Grundrechte sind die Rechte, die der Staat dem Bürger garantiert, der Staat selber darf zB nicht in das Eigentumsrecht eingreifen, Ausnahmen sind in weiteren Gesetzen allerdings noch definiert, und somit ist das doch vollkommen egal, ob der Staat eine Gleichberechtigung garantiert, wenn ich auf meiner Seite zB keine Frauen haben wollte ..


Ne du schreibst Unsinn! Hier geht es doch gar nicht um den Staat sondern um den Betreiber der in die Grundrechte anderer pfuscht. Der Betreiber muss die Grundrechte anderer sehr wohl einhalten. Und der Staat verplichtet sich im Grundrecht dies zu verfolgen.

Du zeigst mir dass du dich kaum auskennst. Schon mal was von

Willkürverbot gehört? Nein? Dann informiere dich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Willkürverbot

Demnach darf kein Gericht der Willkür befürworten:
Sofern Grundrechtsträger betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dar und kann auf die Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben werden, wenn kein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung gegeben ist.

Jetzt weist du warum heiße den Rechtsstreit verloren hat. Für dich aber gerne nochmal:

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vertrat die Auffassung, dass ein Internetforum mit öffentlichem Besucherverkehr allen offen steht und ein Hausverbot nicht willkürlich ausgeübt werden dürfe (LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99).[1]

Willkür bedeutet ganz einfach:
Willkür = das Fehlen eines sachlichen Grundes

Der Staat darf eine willkürliche Entscheidungen gar nicht befürworten.Weil dies ein Verstoß gegen die Grundrechte darstellt. Insofern hat jeder Kläger eine Aussichtschance von 100%

Wie gesagt. Liegt kein AGB Verstoß muss sich der Eigentümer an das Recht der Gleichberechtigung halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
ABC

Gerichte haben zwar bestätigt, dass es rechtens ist, Leuten die Nutzung der Seite zu versagen, aber du hast Recht :wall:

Das von dir angebrachte Urteil ist älter, als das von Mone, somit dürfte klar sein, dass deines natürlich das aktuellere ist ... du bist der Held und ich hier weg .. :ugly:
 
ABC

Gerichte haben zwar bestätigt, dass es rechtens ist, Leuten die Nutzung der Seite zu versagen, aber du hast Recht :wall:

Das von dir angebrachte Urteil ist älter, als das von Mone, somit dürfte klar sein, dass deines natürlich das aktuellere ist ... du bist der Held und ich hier weg .. :ugly:


Das ist doch nicht richtig! Im Urteil von Mone wird das noch unterstrichen.

Für dich nochmal Zitat aus Mones geposteten Urteil:

Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren

.....nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe.


In Mones geposteten Urteil entschied das Gericht, dass dem Betreiber nicht zumutbar war den User zu halten, weil er gegen die AGB Verstoßen hatte. Es befreite aber nicht von eine willkürlichen Entscheidung! Sondern einer Entscheidung die auf Grund des Vertragsbruchs unzumtbar ist.

Hier das Urteil:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Hausrecht-fuer-Forenbetreiber-145205.html

Du solltest einfach nur die Urteilsbegründung lesen. Eben weil der User gegen die Regeln verstoßen hat, darf der User nicht mehr teilnehmen.

Das ist eben Gleichberechtigung. Weil jeder der gegen die Regeln verstößt gekündigt wird.

Da steht genau drin, dass das Hausrecht aus der ABG besteht. Und die Löschung / Sperrung aus dem Verstoß gegen die AGB. Das hat mit Willkür nichts am Hut!


Hier geht es darum, dass ein Websmaster nicht willkürlich sperren kann!

Das steht keine Loseseite zu! Ganz einfach so ist das!
 
lies nochmals:

Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber. Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird. Für Forenanbieter dürfte es damit künftig einfacher werden, zumindest namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an den virtuellen schwarzen Brettern auszuschließen.

Ich kann den Vertrag aufheben, da steht dann nicht weiter, dass es nur bei AGB Verstoß erfolgen kann, wäre ja auch irrsinnig, denn sonst dürfte ich ja Lieferverträge und Co auch nicht aufheben ..
 
lies nochmals:



Ich kann den Vertrag aufheben, da steht dann nicht weiter, dass es nur bei AGB Verstoß erfolgen kann, wäre ja auch irrsinnig, denn sonst dürfte ich ja Lieferverträge und Co auch nicht aufheben ..

Ja klar kannst du den auflösen. Das hat auch keiner behauptet. Aber du kannst ihn nicht willkürlich auflösen! Das geht nicht. Denn Gesetz steht vor der AGB und nicht anders herum.

Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber.

Virtuellen Hausrechts = AGB!

...zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, ....... Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters

Das LG München bestätigte genau dies. Und nicht dass eine willkürliche Entscheidung Hausrecht sei! Sowas steht da nicht drin.

Ein Gericht hat keine Befungins eine Willkür zuzustimmen, auf Grund des Willkürverbotes!

Das LG München erkennt daher die AGB als Hausrecht des Betreibers an. Und weil der User gegen das Hausrecht verstossen hat, hat der Betreiber das Recht den User Hausverbot zu erteilen.

Das hat aber mit Willkür rein gar nichts am Hut!

AGB Verstoß erfolgen kann, wäre ja auch irrsinnig, denn sonst dürfte ich ja Lieferverträge und Co auch nicht aufheben ..

Kannst du auch nicht. Wenn ich heute einen Vertrag unterschreibe der eine Rechtsgültigkeit von 24 Monaten hat, (zum Beispiel eine Handyvertrag), dann kann ich in den 24 Monaten auch nicht kündigen. Ist doch logischer wie logisch.

Schließe ich aber einen unbefristeten Vertrag, dann kann ich kündigen.

Kündigungsfrist oder Bedingungen werden ja im Vertrag ausgehandelt. Sind die nicht ausgehandelt gelten wiederum gesetzliche Vorschriften. Usw...

Und jetzt kommt die Ausnahme. Angemommen ich habe 24 Monate Vertrag mit einem Lieferanten. Und der erbringt die Leistung nicht und bricht damit die AGB. Son kann ich vom meinem Sonderrecht Gebrauch machen und den Vertrag dennoch auflösen. Aber auch hier ist ein AGB Verstoss notwendig.

Aber das hat nichts mehr mit dem zu tun um was es hier geht. Denn das sind schon Dienstleistungs oder Warenverträge. Die Fallen unter ein anderes Recht. Ich wollte nur zeigen, dass das Prinzip das selbe ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin moin zusammen,

wenn ich euch richtig verstanden habe, dann darf der Seitenbetreiber "willkürlich" seine AGB`s ändern. Zumindest wenn sie als Hausordnung zu verstehen ist.
Damit könnte er die AGB`s so anpassen, dass Benutzer X rausfällt bzw. ausgeschlossen wird.
Oder gibt es soetwas wie ein Vetorecht für Nutzer?
Soetwas ist mir bisher jedoch noch nie unter die Augen gekommen.

Etu
 
Moin moin zusammen,

wenn ich euch richtig verstanden habe, dann darf der Seitenbetreiber "willkürlich" seine AGB`s ändern. Zumindest wenn sie als Hausordnung zu verstehen ist.
Damit könnte er die AGB`s so anpassen, dass Benutzer X rausfällt bzw. ausgeschlossen wird.
Oder gibt es soetwas wie ein Vetorecht für Nutzer?
Soetwas ist mir bisher jedoch noch nie unter die Augen gekommen.

Etu

wenn sich AGBs irgendwo ändern hast du ein besonderes kündigungsrecht. kommen doch oft briefe von versicherungen oder der bank oder newsletter von amazon oder paypal, da steht dann meistens sowas in der art:

"...haben wir die AGB punkt xy geändert. wenn sie damit nicht einverstanden sind, können sie ihren account bei uns kündigen. erhalten wir ihre kündigung bis zum .... nicht, sind sie mit den neuen AGB einverstanden...."

heisst also das der seitenbetreiber seine AGB gerne ändern kann, aber jeder der sich den neuen AGBs nicht unterordnen will kann dort kündigen und muss (müsste) sein guthaben dort bekommen.
 
Sicherlich hat man bei einer AGB-Änderung auch ein gesetzliches Widerrufsrecht,allerdings bekommst du nur dein Guthaben ausgezahlt. Was ist aber,wenn du da noch ne dicke Downline hast?

Da haste dann Pech gehabt.
 
stressmacher

hallo klammforumwelt
ich will mich dochmal als krawallfrogger wieder melden zu dem absurden thread der hier mal wieder läuft!

das nennt man persönliches pech und ich weiß nichmal ob da auch zu 100% die warheit geschrieben wird, aber eins kann ich schreiben: die betreiber schützen sich nich zu unrecht durch die Agb´s und sonstige sicherheiten und user haben immer wieder das pech. ich weiß es da ich schon fast 10mrd durch sowas verloren habe.
das was du machen kannst ist weiter dich an die betreiber der seite zu wenden oder mach ne anzeige wenn du denkst das es dir was bringt, aber sowas wie hier is rufschädigung, betrug und mobbing im neuen style.
regel das persönlich und mach nich so ne welle das einem hier das dach wech fliegt

aso und mach mal nich die ganzen seiten so schlecht
persönlichkeit ist alles
 
Zeig mir bitte die Rufschädigung!

Zeig mir dann auch den Betrug und das von dir angesprochene Mobbing.

Wenn du das machen kannst und das in einer glaubwürdigen Art und Weise, dann bin ich beeindruckt von dir.
 
privat

ich bin ja auch nich seit gestern erst hier und weiß wie schei?e das meißt läuft, aber halte sowas doch privat!
wenn es wirklich zu ner anzeige kommen sollte wird das alles auch gelesen fals du weißt.
ich schreib ja nich umsonst da ich es ja nich zufällig gefunden habe, sondern ich darauf aufmerksam gemacht wurde.
da kannste ja gleich zu nem grossen internetvideoanbieter dich dort auslassen.

ich mag ja nich immer recht haben, aber man sollte sich das dochmal überlegen
gruß frogger