Gerechtfertigte Sperre auf Loseseite? - Garfield-Lose.de

Ich denke hier gibt es doppel/dreifach Accounts.

Ehrlich gesagt hab ich das auch mal gemeldet ,al schauen,die Admins hier müssten das ja rausfinden können.
 
Mir lässt das keine Ruhe, wieso ausgerechnet drei "User" die Rally gewonnen haben,die mit dem Admin so nah stehen.

Meiner Meinung nach, bin nicht ich der Abzocker sondern jemand anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Aussage ist schlichtweg falsch.
Es heißt im zitierten Urteil nur, dass es nicht willkürlich ausgeübt werden darf - was man beispielsweise als das gezielte Unterdrücken bestimmter legitimer politischer Ansichten deuten könnte. Das Hausrecht und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten gelten aber sehr wohl.

Aber wozu gebe ich mir eigentlich die Mühe :roll:.

Das geht doch nicht nur um das Urteil. Du sprichst von Hausrecht auf einer Webseite. In Artikel 13GG ist das nicht möglich.

Das Hausrecht ist heute vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG verbunden. Er steht auch Gewerbebetrieben auf ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu.[1] So ist unter bestimmten Umständen ein Hausverbot möglich.

Du wirfst mir vor das nicht zu verstehen, aber liest nur die Hälfte (Nur das Urteil).

Hausrecht kann nur auf ein Grundstück, ein Gebäude ein Besitz ausgeübt werden.

Hier noch mal das Zitat aus Wikipedia:
Mangels körperlichen Eindringens ist ein Verstoß gegen das virtuelle Hausverbot nicht als Hausfriedensbruch strafbar.

Es gibt hier noch weitere Urteile:
....Es kann jedoch aufgrund vertraglicher Grundlagen eine Forensperre verhängt werden (LG München I, Urteil vom 25. Oktober 2006 – Az. 30 O 11973/05)[3] oder eine entsprechende Forensperre versagt werden (LG München I, Urteil vom 8. März 2007, Az.: 12 O 16615/06, Anerkenntnisurteil gegen den verklagten Forenbetreiber auf Aufhebung der Sperre). Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Das Internet ist ein öffentlicher Ort. Und eine Internetseite ist im deutschen Recht eben so öffentlich, sofern sich jeder anmelden darf. Dein Besitz können nur die DATEN oder ggf. die HARDWARE nicht aber der ORT Internet sein.

Im Datenaustausch einer Internetseite (HTTP Portokoll) wird nicht auf den Server eingedrungen, sondern der Client stellt eine Anfrage an den Server die der Server beantworten (kann). Durch die Auslieferung der Webseiten wird deshalb kein Eindringen auf Private Daten noch den Server vorgenommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hypertext_Transfer_Protocol

Es kann deshalb kein grundloses Hausverbot auf eine öffentliche Webseite vergeben werden. Weil der Ort auf dem die Seite publiziert schlicht weg ein öffentlicher Ort ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk

Les dir doch die Urteile detailliert durch.

Das LG München hat dazu bestätigt, es muss ein AGB Verstoß vorliegen. Anders ist eine Sperre willkürlich.

Ferner reicht ein AGB Verstoß nicht aus, wenn zum Beispiel ungleichberechtigt gehandelt wird. Also 2 User beleidigen sich. Die AGB sieht vor, dass dann eine Kündigung verhängt wird. Dann muss man beide gleich behandeln. Entweder beide Verwarnen oder beide sperren etc... aber nicht den einen anderes behandeln wie den anderen.

Wäre ein Hausrecht auf eine öffentliche Seite möglich, dann könnte man aber genau so verfahren. Den Hausrecht bedeutet ich lass rein wem ich will, und sperre aus wen ich will. Doch genau das wird hier verneint:

Die deutsche Rechtsprechung bekräftigte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein solches Hausverbot im Jahre 2000 im Diskussionsforum zu Artikeln von heise.de. In diesem Fall war es im Forum zu Streit und Beleidigungen gekommen, was vom Betreiber als Störung angesehen wurde. Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vertrat die Auffassung, dass ein Internetforum mit öffentlichem Besucherverkehr allen offen steht und ein Hausverbot nicht willkürlich ausgeübt werden dürfe (LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99)

Wie gesagt wäre dem, dass der User auf einen Server oder einen Besitz eindringen würde wäre ein Hausrecht möglich. Aber noch wird die Webseite in die Telefonleitung publiziert und keiner dringt auf einen Besitz (zum Beispiel den Server ein).

Hausrecht ist daher nur auf privaten Webseiten möglich, wo sich eben nicht jeder anmelden darf, sondern nur die die vom Eigentümer eingeladen werden.


Was du meinst ist eine Hausordnung! Das ist aber ein feiner Unterschied!

Deshalb ist es erlaubt eine HTTP Anfrage nicht zu beantworten:
Das OLG Hamm bestätigte auch das Aussperren eines Wettbewerbers von der eigenen Website eines Unternehmens mit Hilfe einer Sperre dessen IP-Adresse, nachdem dieser 652 Seiten binnen 2 Stunden heruntergeladen hatte (OLG Hamm, 19. November 2008, Az. 4 U 37/08)

Denn anders als das Hausrecht muss du die HTTP Anfrage nicht veröffentlichen. (In das öffentliche Internet publizieren).
 
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ABC ... Mone hatte mal irgendwo ein rechtneues Urteil gepostet, in dem es darum ging, dass eben doch das virtuelle Hausverbot rechtes ist, wenn ich mich recht entsinne, hieß es in etwa, dass man mit der Veröffentlichung zunächst die Nutzungsrechte der Seite jedermann stellt, aber diese Nutzungsrechte der Seite einzelnen Personen untersagen kann, ein Verstoß dagegen ist dann strafrechtlich relevant

falls ich das Posting wiederfinde, poste ich es hier gerne nochmals ... wie gesagt, war recht frisch, dürfte daher relevanter sein, als das von die gepostete
 
zitat ich habe auch keine probleme auf der seite ich bin von anfan an da und habe da auch nee menge refs da von hat sie auch noch keiner beschwert alose ich finde das der Admin auf Garfield-lose der beste ist und weiss nicht warum du da so eine welle machst ich habe kein problem mit den pn center



also daumen hoch für den Admin



MFG: yogibaer123

*aufn boden schmeiss und welz* :ugly:

naja würde ja gerne wetten abschließen das du selber der ''admin'' bist ;)
 
*aufn boden schmeiss und welz* :ugly:

naja würde ja gerne wetten abschließen das du selber der ''admin'' bist ;)

Danke, noch jemand,der der gleichen Meinung ist wie ich.

Witti, könnt man das nicht mal überprüfen?

Ich hab das ja eh schon gemeldet, mich würd mal interessieren, ob da nen Doppelaccount existiert oder nicht.
 
Hallo,

auch mal ne Tube Senf reinwerfen. Bei einigen der Seiten war/bin ich ja auch.

also es ging los, dass Garfield und Ithi binnen kurzer Zeit 3 FWX-Seiten aufgemacht haben.
- the-olymp-zocker.de (wo die domain inzwischen auf klamm-friends leitet)
- zock-mit-lose.de (angeblich an neue Admins abgegeben, oder halt nur neue Nicknamen, keine ahnung bin kein Hellseher)
- lose-los.de leiten sie noch

Dann kam noch garfield-lose.de dazu. Die 4. Seite und da hatte ich nun wirklich keine Lust mich mehr anzumelden. Ihr "Hobby" ist es FWX-Seiten zu eröffnen. Nach einiger Zeit merken sie, läuft nicht und dann geben sie die Seiten ab, oder wechseln Nicks oder wie auch immer. Dabei versuchen sie per NL oder PN immer einen "künstlichen Druck" nach Aktivität aufzubauen. So hatte ich auf einer ihrer Seiten auch mal etliche Anteile. Also die mögen es wirklich nicht wenn man dann nur die AA mitnimmt. Meine Güte das ist halt normal für reine Anleger!

Zu Gute halt ich ihnen, dass sie oftmals durchaus sehr freundlich sind. Negativ wie gesagt, sie haben keine wirkliche Ahnung eine Seite zu führen und machen eigentlich jede Seite selber platt durch ihre Art. Sie haben kein Problem mal eben fix zu sagen, Anteile gibts nix mehr dafür, Seite macht zu.

Es sind halt 2 (oder was weiss ich wieviel) User die mitmischen was Loseseiten angeht. Die Seiten sind ein einziges Chaos, Ahnung haben sie auch keine. So wurde zum Beispiel mein mehrfacher Hinweis auf Chinaklicker/Ukraine ignoriert, ist doch nicht schlimm, sagen sie. So haben bei ihnen selbst likendsl und zhutou33 die nun wirklich inzwischen wohl auf fast jeder Loseseite gesperrt sind, noch ihren Klickaccount. Oder Maxxus aus der Ukraine feiern sie dort als Held. Wieviel seiner Klicks bei den Sponsoren unvergütet bleiben interessiert die nicht, sie sehen es als super Aktivität und holen sich die Lose auf andere Art wieder ins Losebeutelchen.

Wollen wir ehrlich sein, es gibt doch definitiv "schlimmere" Admins. Es gibt aber auch mehr als 100 Admins von Loseseiten die ihre Seiten besser führen. Also wem es net passt, Löschen-Button suchen und gut ist. Ich bin inzwischen nur noch auf lose-los, obwohl inzwischen eigentlich auch sinnlos, die Flashzeche (die ich super gern spiele) wurde entfernt.

@spandauer3, du "verfolgst" ja oft auf recht hartnäckige Art Admins wo was faul ist, ich glaube aber bei denen hier ist es fast schad um die Zeit, sieh sie als kleine Fische an, vieles von ihnen wird keine Böswilligkeit sondern Unvermögen sein.

LG Laemmi
 
Das geht doch nicht nur um das Urteil. Du sprichst von Hausrecht auf einer Webseite. In Artikel 13GG ist das nicht möglich.

@ABC, auch durch noch so viele Worte wird dein Gelaber nicht gehaltvoller :roll:

Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber:
Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu [...]

Das LG München bestätigte damit die Existenz des virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber.
Fertig.

Warum ABC danach noch scheinbar plan- und sinnlos von HTTP und IP faselt ("Deshalb ist es erlaubt eine HTTP Anfrage nicht zu beantworten" :ugly: ), wird wahrscheinlich nur er selbst verstehen.
 
@ABC, auch durch noch so viele Worte wird dein Gelaber nicht gehaltvoller :roll:

Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber:
Fertig.

Warum ABC danach noch scheinbar plan- und sinnlos von HTTP und IP faselt ("Deshalb ist es erlaubt eine HTTP Anfrage nicht zu beantworten" :ugly: ), wird wahrscheinlich nur er selbst verstehen.

Lol :ugly: Steht ja genau das Gegenteil drin! :mrgreen:

Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.
Trotz dieses Verbots meldete sich der Nutzer zum Teil unter Angabe falscher Personendaten mehrfach erneut an.

Wie ich schon sagte, kannste das Urteil einpacken. Hausrecht ja aber nur weil der User gegen die AGB verstoßen hat.

nichts anderes steht in dieser Quelle!

Nach Ansicht des Gerichts wird bei der Anmeldung zu einem Internetforum ein Vertrag geschlossen. Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei. Hieraus ergebe sich auch ein virtuelles Hausrecht des Anbieters, dem die Befugnis zustehe, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren

Ist genau wieder das gleiche. Hausrecht = Hausordnung.

Er hat diesen User nicht willkürlich ausschließen können.

.....nicht zumutbar gewesen, da der Nutzer gegen seine Vertragspflichten verstoßen und damit die Interessen des Verlags verletzt habe.

Da haben wir dann wiede den AGB Verstoss!

Mit anderen Worten, heiße durfte Hausrecht anweden weil
a) dies Vertraglich geregelt war
b) der User dieser Vetrag gebrochen hat

Sonst noch irgend welche Urteile?




In dieser Diskussion geht es darum, dass ein Betreiber einen User ohne AGB Verstoss nicht ausschliessen darf! Ich beziehe mich darauf dass eine willkürliche Sperre verboten ist! Laut Motto deine Nase passt mir und deine nicht.

Dass ein Betreiber eine Hausordnung ihm Rahmen der gestzlichen Möglichkeiten erstellen darf ist klar. Jeder Einkaufsladen hat auch eine Hausordnung. Aber das erlaubt einen nicht einen Menschen willkürlich auszuschließen. Es muss eben ein Verstoss gegen diese Hausordnung vorliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dieser Diskussion geht es darum, dass ein Betreiber einen User ohne AGB Verstoss nicht ausschliessen darf! Ich beziehe mich darauf dass eine willkürliche Sperre verboten ist! Laut Motto deine Nase passt mir und deine nicht.

Dass ein Betreiber eine Hausordnung ihm Rahmen der gestzlichen Möglichkeiten erstellen darf ist klar. Jeder Einkaufsladen hat auch eine Hausordnung. Aber das erlaubt einen nicht einen Menschen willkürlich auszuschließen. Es muss eben ein Verstoss gegen diese Hausordnung vorliegen.

Falsch ...
Das BGB gibt dem Besitzer / Eigentümer eindeutig das Recht, jeden ohne ANgabe von Gründen des Besitzes zu verweisen.
Wenn du in meinen Laden kommst und ich sage, raus, dann hast du das unverzüglich zu tun, und ich muss nichtmal einen Grund nennen (wird dir jeder Anwalt, jeder Polizist, jedes Gericht bestätigen)

Und genau dieselben gesetze finden ebenfalls Anwendung auf virtuellen Besitz
 
hm, bis jetzt habe ich ja nur interessiert mitgelesen, aber langsam steige ich hier nicht mehr ganz durch. 8O

iti und garfield sind verheiratet, rein "zufällig" holt also die ehefrau des webbi die Refrallye, um kurze zeit später co-admin zu werden ? :mrgreen:

rein "zufällig" stammen der zweite der refrallye und der webbie aus dem gleichen nest ? :mrgreen:

bei solchen konstruktionen kann ja jeder mit der kneifzange reingreifen und riechen, und es wird immer stinken :mrgreen:
 
Grins,dass sage ich ja schon die ganze Zeit.

Na ja sind schon eigenartige Gestalten.
Bekam von yogibear irgendwelche Klamm Messages, wo er mir sagte,dass er es nicht okay findet, dass ich irgendwelche Analphabeten denunzieren würde.

Angeblich hätten die sich bei ihm gemeldet.

Weiß zwar nicht,wer es sein sollte,aber nun gut.
Mal davon abgesehen,dass ich es nie getan habe.
 
Ich finde es sehr merkwürdig, dass der Admin Yogibaer123 von Zock-mit-Lose sich selbst im Impressum als Admin angibt,aber die Klamm-ID von Wasserfall1 benutzt.

Das liegt daran,das dieser Mann bei KLamm ZWEI Accounts hat..Man braucht nur mal die Geburts-Daten vergleichen..

Sorry,aber da hört der Spaß für mich auf..
 
Ich finde es sehr merkwürdig, dass der Admin Yogibaer123 von Zock-mit-Lose sich selbst im Impressum als Admin angibt,aber die Klamm-ID von Wasserfall1 benutzt.

Das liegt daran,das dieser Mann bei KLamm ZWEI Accounts hat..Man braucht nur mal die Geburts-Daten vergleichen..

Sorry,aber da hört der Spaß für mich auf..

Yoibaer123 hat schon die richtige Klamm ID angegeben. Er nennt sich im Forum Wasserfall.Passt schon.
 
Nee Spandauer..der Mensch hat ZWEI Klamm Accounts..Ich hab dir die KLamm ID s vorhin privi geschickt..Schau mal bitte nach
 
Falsch ...
Das BGB gibt dem Besitzer / Eigentümer eindeutig das Recht, jeden ohne ANgabe von Gründen des Besitzes zu verweisen.

Du verwechselst da aber ein paar Sachen. Nach Artikel 13 GG ist dies nur deine Wohnung. Als Wohnung im jursitischen Sinne wird den angemietetes oder aber erworbende Wohneigentum verstanden. Dort kannst du willkürlich bestimmen werde kommen und gehen darf. Es gibt natürlich auch hier Ausnahmen, die in Artikel 13 geregelt sind. Quelle:
https://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Darüber Hinaus steht es dir zu im Rahmen deiner rechtlichen Mölichkeiten eine Hausordnung zu erlassen. Und ja klar kann diese Sein "hier darf niemand rein" aber du kannt nicht den einen rein lassen und den anderen nicht. Das Funktioniert einfach nicht. GG Gleichberechtigung / Gleichbehandlung.

Wenn du in meinen Laden kommst und ich sage, raus, dann hast du das unverzüglich zu tun, und ich muss nichtmal einen Grund nennen (wird dir jeder Anwalt, jeder Polizist, jedes Gericht bestätigen)

Und genau dieselben gesetze finden ebenfalls Anwendung auf virtuellen Besitz

Du hast natürlich vollkommenes Recht übder deinen Laden zu bestimmen, nicht aber über die darin gleichberchtigte Behandung des Menschen. Hier die Quelle:

Ein Einverständnis des berechtigten Hausrechtsinhabers schließt bereits dea Hausfriedensbruchs Tatbestand aus. Eine generelle Zutrittserlaubnis, bei Gebäuden mit Publikumsandrang (z. B. Kaufhaus) genügt hierzu.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

Entweder hat dein Laden einen generelle Zutrittseraubnis, oder eben nicht. Die Hausordnun kann auch vorsehen, dass nur Menschen mit einer bestimmten Kleiderordnung herein dürfen. Aber an der Nase kannst du nicht entscheiden.

Denn sofern du einen Laden betreibst muss, wenn es keine generelle Zutrittserlaubnis dieser verschlossen bleiben!

Du kannst deshalb nur dann jemanden deines Hauses verweisen wenn er Hausfriedensbruch begangen hat. Dies ist wenn eine Mensch gegen die Hausodrnung verstossen hat.

Also kannst du gerne versuchen einen ohne Grund aus deinem "zutrittserlaubten" Laden zu werfen. Der einzige, der dann ein riesen Problem hat bist du dann selbst!

Also nehmen wir an ich gehe in den Laden. So kann ich nach der Hausordnung fragen, die ausgehängt sein muss. So lange ich mich an diese Hausordung halte kannst du mich nicht des Ladens verweisen.

Was anderes ist, wenn man gegen diese Hausordnung verstösst. Zum Beispiel sind die Öffnunszeiten von 8-13 Uhr. Und ich möchte um 13 Uhr nicht gehen, dann kannst du dein Hausrecht in Gebrauch nehmen und mich deshalb heim senden.

In vielen Spilotheken steht in der Hausordnung
Der Aufenthalt ist nur für Spieler gestattet.
Dies bedeutet, so lange ich Spiele und gegen keine Hausordnung verstosse kann mich keiner raus werfen.

Diese Regel ist auch in vielen Hausordnungen von Läden drin. Da steht dann drin, der Aufgenthalt ist nur für Käufer oder Kaufinteressenten gestattet. Dann kannst du mich des Landens verweisen wenn ich zum Beispiel mich hinsetze und mich ausruhen will.

Aber so lange der Mensch sich an die Hausordnung hält gibt es keinen Grund dafür.

Dein Hausrecht ist deine eigene Hausordnung zu erlassen. Natürlich muss die den Rahmen der Gesetze genügen. Du musst niemanden auf dienen Besitz (dein laden lassen). Aber wenn du eine generelle Zutrittserlaubnis zu deinem Laden anbietest, dann kann die auch jeder nutzen.

Ansonsten müsstest du auf die Ladentür oder ähnliches schreiben "Zutritt nur für ausgewählte Kundschaft". Und dann geht das auch in Ordnung. Weil du dann eben sagen kannst, dass ich nicht ausgewählt bin. Aber selbst hier hätte ich beim betreten gegen die Hausordnung verstossen. Weil ich eben nicht auserwählt bin.

Dies berührt ja nicht dein Recht, deine eigene Hausordnung zu gestalten.



Aber letzt endlich geht es hier darum, dass ein Webbi einen User grundlos löscht. Und das geht nicht, so lange der User gegen keine AGB verstossen hat. Da muss sich jeder Loseseite daran halten. Unter virtuelles Hausrecht wird verstanden, dass der Eigentümer seine vertraglichen Regeln erlässt, an die sich alle Teilnehmer zu halten haben. Dies bedeutet aber nicht, ich dürfe willkürlich entscheiden. Hier noch mal das Urteil:

Die deutsche Rechtsprechung bekräftigte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein solches Hausverbot im Jahre 2000 im Diskussionsforum zu Artikeln von heise.de. In diesem Fall war es im Forum zu Streit und Beleidigungen gekommen, was vom Betreiber als Störung angesehen wurde. Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vertrat die Auffassung, dass ein Internetforum mit öffentlichem Besucherverkehr allen offen steht und ein Hausverbot nicht willkürlich ausgeübt werden dürfe (LG Bonn, Urteil vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99).[1]

Es steht im Gesetz, dass Hausverbot im öffentlichen Berreich nicht willkürlich erlassen werden darf.

Du kannst mich zwar aus deinen Laden schmeisen, wie hier im Fall der Internet Seite. Wenn ich dich aber verklage, habe ich die Asse im Ärmel. Und du zahlst.

Weil entweder ist dein Laden für den öffentlichen Zutritt oder nicht. Das entscheidest du als Eigentümer selbst! Du hast die Macht. Du hast aber keine Macht über die Menschen. Du kannst nur die Regeln erlassen, an die sich deine Besucher halten müssen. Wenn dein Laden öffentlichen Zutritt gewährt hat auch jeder öffentliche Mensch der nicht gegen die Hausordnung verstösst das von dir eingeräumte Recht den Laden zu betreten.

Anders hingegen ist es in deinen privten Berreichen. Da kannst du frei nach Nase entscheiden wer darf und wer nicht.

Dies findet auch im Internet Anwendung. Zum Beispiel ist die Administration ein solcher Privater Berreich, weil sich das nicht jeder einfch für anmelden kann. Da kannst du dann Nasenpauschale machen.
 
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