spockonline
Trivago-FunCheffin
- 24 April 2006
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In dem Prozess ging es ja auch nicht um das, sondern darum ob die Schule verpflichtet ist einen extra Raum zur Verfügung zu stellen oder nicht. Mich würde aber noch interessieren wer nun die Kosten dafür trägt.
Wo erkennst Du da Kosten? Es wurde nie gefordert, dass ein extra Betraum eingerichtet werden muss, sondern lediglich, dass er sich fürs Gebet absondern darf. 5 Minuten eine leere Besenkammer benutzen oder in ein leeres Klassenzimmer gehen, verursacht keine Kosten. Und eine Lehreraufsicht ist dafür nicht nötig, da dies 1x/Tag in der Pause geschieht. Es geht doch auch kein Lehrer mit, wenn jemand in der Pause 5 Minuten alleine aufs Klo geht.
Oder ist das Missionieren auf offener Straße (und an der Haustüre) der Jehovas etwa nicht "grundgesetzwidrig" - mich stört das nämlich. Hmmm, könnt natürlich sein, dass die das dürfen. Sind ja keine Muslime... Aber bestimmt wäre es "grundgesetzwidrig", wenn sie "Allah" statt "Jehova" sagen würden.