News Berliner Verwaltungsgericht: Schule muss Raum für Muslime zum Gebet ...

In dem Prozess ging es ja auch nicht um das, sondern darum ob die Schule verpflichtet ist einen extra Raum zur Verfügung zu stellen oder nicht. Mich würde aber noch interessieren wer nun die Kosten dafür trägt.

Wo erkennst Du da Kosten? Es wurde nie gefordert, dass ein extra Betraum eingerichtet werden muss, sondern lediglich, dass er sich fürs Gebet absondern darf. 5 Minuten eine leere Besenkammer benutzen oder in ein leeres Klassenzimmer gehen, verursacht keine Kosten. Und eine Lehreraufsicht ist dafür nicht nötig, da dies 1x/Tag in der Pause geschieht. Es geht doch auch kein Lehrer mit, wenn jemand in der Pause 5 Minuten alleine aufs Klo geht.
 
Es reicht theoretisch schon wenn auch nur eine Person gestört wird, es sind aber tatsächlich viele. Und wenn es jetzt einem erlaubt wird machen das auch andere und dementsprechend viele werden gestört.
Das ist so eindeutig grundgesetzwidrig, es geht gar nicht offensichtlicher.

Und nochmal: Was ist daran grundgesetzwidrig, dass jemand betet? Wirst Du durch das Gebet eines anderen in Deiner Religionsfreiheit beschränkt?

Oder wo machst Du den Grundgesetzverstoß fest?

Allein die Tatsache, dass Du Dir das Beten nicht gern anschaust, ist wohl noch kein Eingriff in Deine Grundrechte. In dem Fall könnte man auch alle Skater und Rapper verdonnern, ihren Kram zu unterlassen...
 
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Es wurde nie gefordert, dass ein extra Betraum eingerichtet werden muss, sondern lediglich, dass er sich fürs Gebet absondern darf.
Hast Du das Urteil? Da steht alles genau drin.
Grundsätzlich bekommt man bei Gericht nur Dinge die man sich einklagt und denen statt gegeben wird. Wenn er keinen Raum gefordert hätte dann hätte er auch keinen bekommen.
Kosten gibts immer.

Wirst Du durch das Gebet eines anderen in Deiner Religionsfreiheit beschränkt?
Hab ich doch schon ausgeführt.
Das ist eine Frage des Anstands. Kennst Du so was wie Anstand?
 
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Es wäre aber nie zur Klage gekommen, wenn die Rektorin das Beten auf dem Flur nicht verboten hätte (hatten wir aber schon...).

Hab ich doch schon ausgeführt.
Das ist eine Frage des Anstands. Kennst Du so was wie Anstand?

Steht der Anstand im Grundgesetz?
 
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Es reicht theoretisch schon wenn auch nur eine Person gestört wird, es sind aber tatsächlich viele. Und wenn es jetzt einem erlaubt wird machen das auch andere und dementsprechend viele werden gestört.
Das ist so eindeutig grundgesetzwidrig, es geht gar nicht offensichtlicher.

Hmmm, den Spruch muss ich mir mal aufheben - macht sich bestimmt gut, wenn ich auf der Straße wieder ein Wachturm-Blättchen in die Hand gedrückt kriege. :ugly: Oder ist das Missionieren auf offener Straße (und an der Haustüre) der Jehovas etwa nicht "grundgesetzwidrig" - mich stört das nämlich. Hmmm, könnt natürlich sein, dass die das dürfen. Sind ja keine Muslime... Aber bestimmt wäre es "grundgesetzwidrig", wenn sie "Allah" statt "Jehova" sagen würden. :LOL:
 
Ein Recht kann man nur dann ausüben wenn die Rechte eines anderen damit nicht verletzt werden.
...
Ein Christ, Hindu oder was auch immer darf auch nicht auf dem Gang beten. Selbe Begründung. Aber er muss eine Extrawurst gebacken bekommen.

Christen ist es hier in Deutschland erlaubt, Gottesdienst mitten in Stadtzentren zu veranstalten.
Dazu werden regelmäßig Polizeieinheiten benötigt, um Verkehrswege zu sperren.

Das gleiche gilt für Fronleichnams- und Kirchweihprozessionen durch zig tausende Gemeinden in Deutschland.

Und Du meinst, ein Muslim schränkt Rechte anderer ein, nur weil er öffentlich betet???

Und jetzt versuch mir bitte nicht zu erklären, dass eine Veranstaltung mit zehntausende die Gesellschaft weniger stört, als ein einzelner betender Gläubige...

gruss kelle!
 
Kelle, in der Schule ist Beten verboten, selbst im Religionsunterricht - war schon zu meiner Schulzeit so und die liegt schon 15 Jahre zurück. Ist also nichts Neues und sollte bekannt sein.
Du kannst jetzt auch nicht alle möglichen Sachen durcheinander schmeissen und mit Fallbeispielen kann man auch kein Recht begründen, sonst bräuchte man keine Gerichte mehr und auch kein Gesetz.
 
Kelle, in der Schule ist Beten verboten, selbst im Religionsunterricht
Du sprichst von den Grundrechten anderer, die verletzt werden und nennst als "Grundrecht" ein "Gebetsverbot an Schulen"?

Könntest Du für das Verbot des Betens in einer Schule oder sonstwo an irgendeinem Ort ein passendes Gesetz nennen?

Marty
 
Kelle, in der Schule ist Beten verboten, selbst im Religionsunterricht - war schon zu meiner Schulzeit so und die liegt schon 15 Jahre zurück. Ist also nichts Neues und sollte bekannt sein.

Ist mir neu, dass ein Gebet in der Schule verboten wäre.

Allein schon dieses Urteil belegt es doch, dass beten erlaubt ist, unabhängig von der Konfession.

Also, Beweise bitte.

gruss kelle!
 
Hab ich schon ausgeführt - willst es nicht lieber widerlegen?

Hast du nicht.
Du hast nur eingeworfen, dass die Freiheit des einen dort endet, wo die des anderen beginnt und das als hinreichenden Beleg für deine Behauptung, das Urteil sei verfassungswidrig, dargestellt.

Dann kam noch
DocTrax schrieb:
baffi schrieb:
Wirst Du durch das Gebet eines anderen in Deiner Religionsfreiheit beschränkt?
Hab ich doch schon ausgeführt.
Das ist eine Frage des Anstands. Kennst Du so was wie Anstand?

und das war's.

Ich sehe da nirgends Belege, von differenzierten Argumenten mal ganz abgesehen.
 
Wo gibts denn nun Prozessionen oder ähnliche Kundgebungen von Muslimen in Deutschland? Also die im entferntesten vergleichbar sind mit Fronleichnamsprozessionen...? Du schuldest mir da noch eine Antwort, DocTrax. :)
Steht fast jeden Tag in der Zeitung, musst halt lesen.
Eine muslimische Kundgebung ist anders als eine evanglische und ganz anders als eine katholische, weil es eine andere Religion ist, die sich anders darstellt.
Eine evangelische Kundgebung ist z.B. eine Art Strassenfest mit Wein und Musik.

Kelle+Marty, fragt einen Verfassungsrechtler, wenn ihr mir nicht glaubt.
Das Urteil sagt nichts anderes als dass Beten in der Schule verboten ist, mit Ausnahme eines gesonderten Raumes, der nun von der Schule zur Verfügung gestellt werden muss, und geht damit konform mit der Verfassung.
 
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Ist mir noch nie aufgefallen... also derart große Feste oder Kundgebungen in der Öffentlichkeit von Muslimen...
Und irgendwie kannst du grad maximal Anekdoten, keine glaubhaften Beispiele oder Beweise bringen. Ich glaube dir nicht.
Das Urteil sagt nichts anderes als dass Beten in der Schule verboten ist, mit Ausnahme eines gesonderten Raumes, der nun von der Schule zur Verfügung gestellt werden muss, und geht damit konform mit der Verfassung.
Hm. Ich glaub das Urteil sagt, dass der Junge den Raum braucht, weil es die individuelle Direktorin seiner Schule verbietet. Nicht irgendein Gesetz.... dass du ja mal hättest posten können, wenn es das gäbe.... Ich glaube dir wieder nicht. Blöd aber auch. :ugly:
 
Hm. Ich glaub das Urteil sagt, dass der Junge den Raum braucht, weil es die individuelle Direktorin seiner Schule verbietet. Nicht irgendein Gesetz.... dass du ja mal hättest posten können, wenn es das gäbe.... Ich glaube dir wieder nicht. Blöd aber auch. :ugly:
Wenn das Verbot gegen ein Gesetz verstoßen würde, hätte er keinen Raum eingeklagt, sondern gegen das Verbot geklagt. Hat er aber nicht weil er es nicht kann.
Klar soweit? :roll:
Beten ist nur an bestimmten (konfessionellen) Schulen erlaubt, an staatlichen Schulen nicht. Dann aber auch nur nur bestimmte Gebete.