News Berliner Verwaltungsgericht: Schule muss Raum für Muslime zum Gebet ...

Wenn das Verbot gegen ein Gesetz verstoßen würde, hätte er keinen Raum eingeklagt, sondern gegen das Verbot geklagt. Hat er aber nicht weil er es nicht kann.
Klar soweit? :roll:

Vielleicht war ihm ja ein Raum lieber... auf einer Schule in der betende Muslime nicht gern auf dem Flur gesehen werden...
Vielleicht hat sein Anwalt auch einfach ein bisschen überkompensiert. Wenn es tatsächlich gesetzlich verboten wäre, müssten jetzt ja alle Schulen einen solchen Raum vorhalten.

Klar soweit? :roll:
 
Buddy, ich zitiere mich selbst:
Na, die Religionsfreiheit, sie wären ja gezwungen (durch einen staatlichen Eingriff genannt Schulpflicht) den Ritualen einer Religion beizuwohnen. Also wenn das nicht gegen die Religionsfreiheit verstößt, was dann?

Du könntest auch einfach zugeben, im Unrecht zu sein. Das würde es allen Beteiligten erleichtern und wir können den Samstagabend vor dem Fernseher genießen. :yawn:
Warum bestreitest Du offensichtliche Tatsachen mit so einer Vehemenz?
 
Wie schön, dass du ausgerechnet den Absatz zitierst, auf den ich bereits in diesem Post eingegangen bin.

Danach hast du irgendwann behauptet, es wäre so und wir sollten doch einen Verfassungsrechtler fragen.
Blöderweise haben wir keinen zur Hand, weshalb es an dir liegt, uns entweder einen herzuschaffen, oder Präzedenzfälle aufzuführen und diese durch den entsprechenden Paragraphen zu stützen.

DocTrax schrieb:
Warum bestreitest Du offensichtliche Tatsachen mit so einer Vehemenz?

Da du dich mit entsprechender Vehemenz weigerst, vernünftige Belege zu liefern, kannst du ihm da keinen Vorwurf machen.
 
Warum sie "gezwungen" wären, "den Ritualen einer Religion beizuwohnen", hast du noch nicht hinreichend erklärt...

Das ist keine "offensichtliche Tatsache", sondern eine Behauptung deinerseits...
Du bestreitet die Existenz der Schulpflicht? :ugly:

Da du dich mit entsprechender Vehemenz weigerst, vernünftige Belege zu liefern, kannst du ihm da keinen Vorwurf machen.
Der Beweis steht oben.
 
Du bestreitet die Existenz der Schulpflicht? :ugly:
Nö, du ignorierst die Fakten :roll:

Er will (in der Pause) auf dem Flur beten: Wo ist da der "Zwang" für die Allgemeinheit?

Alternativmöglichkeit: er will (in der Pause) in einem abgetrennten Raum beten - muss eingeklagt werden.

Nochmal - wo ist der "Zwang" für die Allgemeinheit?

Den Abschnitt "in der unterrichtsfreien Zeit" hast du wohl sauber überlesen... :ugly:
 
Auch in der Pause müssen die Schüler auf dem Schulgelände bleiben, vor allem im Flur und auf dem Pausenhof, so es einen gibt.
genau - der pöse religionsfreiheitsbeschränkende Muslim treibt die armen Schüler in einer Ecke zusammen, wo sie sich nicht mehr wehren können, und dann betet er ihnen was vor...
honk.gif

Ne, das ist ein Ringschluss.
Schon Goethe sagte: Getretener Quark wird breit, nicht stark!
 
Deine Interpretation von Religionsfreiheit ist interessant, interessiert aber sicher keinen Richter. Und überzeugen wird es erstrecht keinen.
Hab ich registriert. Auch in der Pause müssen die Schüler auf dem Schulgelände bleiben, vor allem im Flur und auf dem Pausenhof, so es einen gibt.
Ja... Und wenn da einer was erzählt, was ich nicht denke, dann bin ich in meiner Meinungsfreiheit verletzt? So ein Unsinn. Ich darf doch auch meine Meinung behalten. So wie ich meine Religion behalten darf, wenn andere leute was anderes glauben oder beten. DAS ist mit Religionsfreiheit gemeint.

Ansonsten wird man doch in wirklich jeder Diskussion und überall auch in seiner Meinungsfreiheit verletzt. Borr. So, ich geh mir jetzt auch was kochen.
 
genau - der pöse religionsfreiheitsbeschränkende Muslim treibt die armen Schüler in einer Ecke zusammen, wo sie sich nicht mehr wehren können, und dann betet er ihnen was vor...
honk.gif
Jetzt wirst aber unsachlich.

Ich darf doch auch meine Meinung behalten.
Klar, Du kannst Deine Meinung behalten und/oder Dich darüber aufregen was ich schreibe. Oder Du tolerierst meine Meinung einfach - zeugt dann von geistiger Reife.

So wie ich meine Religion behalten darf, wenn andere leute was anderes glauben oder beten. DAS ist mit Religionsfreiheit gemeint.
Das würde jetzt wieder heißen, dass er nicht beten braucht und seine Religion trotz dem behalten kann - hat das Gericht bestritten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wäre es denn mal mit ein paar Fakten um die Diskussion etwas zu entschärfen?

Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Berlin:

Dem stehe die Neutralitätspflicht des Staates, den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, eine mögliche Störung des Schulfriedens und die beschränkten räumlichen Kapazitäten der Schulen nicht entgegen. Die Neutralitätspflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, etwa der Abhaltung eines Schulgebets als schulische Veranstaltung. Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu schützen. Dies gelte jedenfalls solange, wie durch organisatorische Vorgaben eine ungewollte Konfrontation vermieden werden könne.
Quelle

Mit anderen Worten, Doc Trax hat gar nicht so unrecht wenn er behauptet, dass Gebete in der Schule verboten seien. Nämlich dann, wenn sie als schulische Veranstaltung vorgeschrieben werden sollen.

Andererseits (und das meinte ich in meinem ersten Post) resultiert daraus nicht automatisch ein Abwehrrecht der anderen Schüler, welches die Schule dazu zwingt, das Beten auch in der Pause zu verbieten.
 
Mit anderen Worten, Doc Trax hat gar nicht so unrecht wenn er behauptet, dass Gebete in der Schule verboten seien. Nämlich dann, wenn sie als schulische Veranstaltung vorgeschrieben werden sollen.
Gut endlich mal was ausführliches.
"Sie gebiete jedoch keineswegs, prinzipiell gegen religiöse Betätigungen Einzelner vorzugehen, auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer negativen Bekenntnisfreiheit zu schützen." <- den Satz bestreite ich wegen der Schulpflicht.
Mal sehen was bei der Berufung rauskommt.