Ich warte jetzt mal auf die Berufung.Kannst du das irgendwie konkreter begründen?
Aber so wie sich das ließt hat man ihm nicht das Beten verboten, sondern nur das Beten auf dem Flur und ihn gleichzeitig per "einstweiliger Anordnung" in einen eigenen Raum geschickt. -> Keine Grundrechtsverletzung.
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