News Berliner Verwaltungsgericht: Schule muss Raum für Muslime zum Gebet ...

Es läuft vielmehr auf die alte Diskussion hinaus: Inwieweit sollten Ausländer in Deutschland ihre Kultur und ihre Religion ausleben dürfen?
Soweit wie sie gegen keinerlei Gesetze verstoßen.
Inwieweit sollten wir uns anpassen
Prinzipiell gar nicht. Aber es ist eh ein Prozeß, den man nicht beeinflussen kann. Kulturen und ihre Bräuche vermischen sich nun mal, das ist die Sache der Natur.
Von mir aus ist es konservativ, aber ich würde da eher Grenzen ziehen. Wer in ein anderes Land geht, der hat sich zuerst anzupassen
In diesem Zusammenhang würde mich mal eine genaue und ausführliche Definition der deutschen Kultur interessieren, denen sich Ausländer anzupassen haben.

es ging mir auch eher darum,kelle mal darauf hinzuweiden das es in der türkei KEINERLEI religionsfreiheit gibt
Und deshalb soll für Türken bzw. Deutsche mit türkischen Wurzeln die Religionsfreiheit eingeschränkt werden?! Oder was soll immer der Vergleich mit der Türkei!?
 
Artikel 75 der türkischen Verfassung...

Art. 75. Niemand darf wegen seiner Religion, Konfession oder philosophischen Forschung getadelt werden. Jeder Gottesdienst ist frei, soweit er nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die Gesetze verstößt.

gruss kelle!

und das sagt automatisch aus,das dort christen nicht verfolgt und diskriminiert werden?

für mich ist religionsfreiheit:das ich ohne angst vor repressalien meiner religion nachgehen kann.

und wenn du meine posts und quellen mal genau liest und villeicht sogar google bedienen kannst wirst du mind 1000 seiten finden,in denen berichtet wird das dort keinesfalls religionsfreiheit praktiziert und umgesetzt wird.

und bitte gib mir mal die quelle für deine verfassung,bei mir steht bei art 75 wahlen.....

Renommee :: Diskussionen und Smalltalk
dort bitte die Diskussion über das Reno rein.
Danke.
Gruß Lilly
 
Zuletzt bearbeitet:
für mich ist religionsfreiheit:das ich ohne angst vor repressalien meiner religion nachgehen kann.

Demnach gibt es in Deutschland auch keine Religionsfreiheit, und wir stehen auf der gleichen Stufe wie die Türkei...

und bitte gib mir mal die quelle für deine verfassung,bei mir steht bei art 75 wahlen.....

Hatte wohl ne alte Fassung erwischt...
Dann nehmen wir aktuell Artikel 24...

Artikel 24. Jedermann genießt die Freiheit des Gewissens, der religiösen Anschauung und Überzeugung.

gruss kelle!
 
Demnach gibt es in Deutschland auch keine Religionsfreiheit, und wir stehen auf der gleichen Stufe wie die Türkei...



Hatte wohl ne alte Fassung erwischt...
Dann nehmen wir aktuell Artikel 24...

Artikel 24. Jedermann genießt die Freiheit des Gewissens, der religiösen Anschauung und Überzeugung.

gruss kelle!

1.:c. Das Recht auf Veröffentlichung von Büchern und Broschüren
Artikel 24. (1) Die Veröffentlichung von Büchern und Broschüren unterliegt weder der Genehmigungspflicht, noch ist sie einer Zensur unterworfen

werden leute hier von behörden drangsaliert und verhaftet weil sie eine andere religion haben?

kelle DIR kann man 100 nachweise bringen,du hast immer das gegenteil dazu zu sagen.

ich warte immernoch auf die quelle,entweder hab ich die falsche oder du
 
@Kelle: Fakt ist, dass die Priesterausbildung christlicher Kirchen vom obersten Gerichtshof der Türkei verboten wurde. Es werden derzeit keine Priester dort ausgebildet, das wird ein Aussterben von Geistlichen zur Folge haben und gleicht damit einem Religionsverbot.

Das hat aber nichts mit dem Thema hier zu tun.

Marty
 
Diesem Schüler wurde verboten, sein Recht auf freie Religionsausführung nach §4 GG auszuüben.
Ein Recht kann man nur dann ausüben wenn die Rechte eines anderen damit nicht verletzt werden. Hat aber nichts mit Migranten (wird bei Deutschen auch so gehandhabt) oder Grundrechtseinschränkungen (er kann immer noch glauben was er will) zu tun. Also nenne ein Beispiel?
Ein Christ, Hindu oder was auch immer darf auch nicht auf dem Gang beten. Selbe Begründung. Aber er muss eine Extrawurst gebacken bekommen.

Komisches Ding, an erster Stelle steht der Staat und erst an zweiter die Grundrechte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann zeige mir bitte auf, wo Deine Rechte verletzt werden, wenn ein 16-jähriger Knirps 5 Minuten alleine in einem leeren Klassenlokal (oder einer leeren Besenkammer) betet.
In dem Raum doch nicht, nur auf dem Gang.
Wenn meine Meinung dazu wissen willst: Mir wär das eh egal wenn er es auf dem Gang täte. Es dauert auch keine 5 Minuten die paar Sprüche aufzusagen und viel bekommst davon auch nicht mit. Er muss nichtmal laut beten.
Ist aber halt grundgesetzwidrig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Slotmaster: den Beweis hier zu führen ist relativ sinnlos. In diesem Fall liegen Kelle & Anhang sogar vollkommen richtig.

Aber so von der menschlichen Seite her (und auf die Realität geblickt) stimmt das was du sagst absolut.
 
Ist aber halt grundgesetzwidrig.

Warum? Wer es nicht mitbekommen möchte, der hat die Möglichkeit woanders hinzugehen, oder?
Wenn ich keine Lust auf Religion habe, dann muss ich in der Schule nicht an diesem Unterricht teilnehmen, ich kann ihm fern bleiben. Da ist meine Freiheit gewährt. Wo meine Religionsfreiheit angegriffen wird ist btw in S-Bahnen. Da werde ich dauernd mit Jesuszitaten bombadiert. Als ein atheistischer Verein dort dann auch mal eine Kampagne starten wollte wurden die heftigst abgewimmelt von wegen Religionsfreiheit.
 
@Slotmaster: den Beweis hier zu führen ist relativ sinnlos. In diesem Fall liegen Kelle & Anhang sogar vollkommen richtig.

Aber so von der menschlichen Seite her (und auf die Realität geblickt) stimmt das was du sagst absolut.


ich finde absolut nicht,das sie recht haben,in ZB(!!!!!) türkei werden christen und juden selbst von behörden drangsaliert,kirchen dürfen keine grunstücke bestitzen,keine priester ausbilden usw!

alleine das verbot priester auszubilden zeigt,das es dort keine religionsfreiheit gibt!
 
Freilich, das ist so.

Aber hier wird nüchtern & oft viel zu links auf Vorschriften und Gesetzen geritten.
Du hast in jedem Fall recht, bekommst es aber nie anerkannt. Es ist viel Mühe die du in nichts steckst. Spar dir die Energie & kreuze richtig.

Du hast es in der Hand, immer. :)
 
Und die Schule hat nur einen einzigen Flur, auf dem alle dicht an dicht nebeneinander stehen müssen?
Es reicht theoretisch schon wenn auch nur eine Person gestört wird, es sind aber tatsächlich viele. Und wenn es jetzt einem erlaubt wird machen das auch andere und dementsprechend viele werden gestört.
Das ist so eindeutig grundgesetzwidrig, es geht gar nicht offensichtlicher.

In dem Prozess ging es ja auch nicht um das, sondern darum ob die Schule verpflichtet ist einen extra Raum zur Verfügung zu stellen oder nicht. Mich würde aber noch interessieren wer nun die Kosten dafür trägt.