Sammelthread Alkohol & Tabak bei Jugendlichen

Findet ihr das Alkoholverbot für Fahranfänger gut?

  • JA, das würde höchste Zeit, Am besten gleich für Alle 0,0Promille!

    Stimmen: 53 56,4%
  • JA, ich bin dafür, das dient der Sicherheit!

    Stimmen: 21 22,3%
  • Mir ist das vollkommen egal!

    Stimmen: 4 4,3%
  • Nein, das finde ich nicht gut, ein Bier muss erlaubt bleiben!

    Stimmen: 16 17,0%

  • Umfrageteilnehmer
    94
Am besten wer 0,2 Promille dann darf man(n) auch mal ein leckerie essen ;) aber selbst wenn du nur ein Bier Getrunken hast und es passiert ein Unfall ob woll du es nicht schuld bist "eigendlich" bist du es ja dann doch schuld also besser 0,00 Promille.
 
Ich versteh leider nicht wo der Sinn ist, ob ein Fahranfänger mit Alkohol im Blut jemand anders zu Tode fährt oder ob es ein erfahrener Fahrer war, das Ergebnis bleibt das selbe.
Völlig richtig. Auch ein 22-jähriger mit 0,5 Promille im Blut stellt dasselbe Risiko dar wie ein 20-jähriger mit 0,5 Promille.

Das ist aber gar nicht das Hauptproblem. Viel schlimmer finde ich die Sache mit dem Restalkohol. Am nächsten Tag merke ich vielleicht nichts mehr von der Party am Vorabend, habe aber trotzdem noch 0,1 Promille. Was dann?

btw kann man bei einem gemütlichen Grillabend immer noch zum Essen ein Bier trinken, wenn man fünf Stunden später nach Hause fährt.
 
Ein Problem bei 0,0 Promille ist vielleicht auch, wenn man Essen geht und es gibt da eine Soße in der viel Alkohol drin ist und man merkt das nicht unbedingt. dann wird man auf der heimfahrt angehalten und hat 0,01Promille oder so. Fände es übertrieben, wenns dafür ne Strafe gäbe.
 
Ein Problem bei 0,0 Promille ist vielleicht auch, wenn man Essen geht und es gibt da eine Soße in der viel Alkohol drin ist und man merkt das nicht unbedingt. dann wird man auf der heimfahrt angehalten und hat 0,01Promille oder so. Fände es übertrieben, wenns dafür ne Strafe gäbe.

Alkohol verkocht sehr schnell. In einer Soße, die mit Alkohol zubereitet wird, sind allenfalls Spuren von Alkohol enthalten, die aber auch nicht zu einem messbaren Blutalkoholspiegel führen. Und mir ist kein Rezept bekannt, wo Nach der Zubereitung noch Alkohol zugegeben wird.

Selbst bei Cognacbohnen oder gefüllten Pralinen wird dir eher schlecht, als dass ein messbarer Promillewert erreicht wird.

Ausnahme sind flambierte Gerichte, aber wann isst man die schon mal? Wie schon geschrieben wurde: Es geht um VERANTWORTUNGSVOLLEN Umgang mit Alkohol. Wenn man weiß, man zum noch Fahren, dann Trinkt man nicht - wenn man Trinken will, lässt man das Auto stehen.

Ist weder Schwer zu verstehen noch unmöglich einzuhalten - man muss es nur wollen!
 
stimme dir da zu, das kann man schon einhalten, nur
der blutalkohol zählt vorerst ja noch nicht, sondern der atem, erst anschließend der blutakl....

aber egal, ihr habt sicherlich recht.
 
Und mir ist kein Rezept bekannt, wo Nach der Zubereitung noch Alkohol zugegeben wird.

Tiramisu. Da wird der Amaretto nicht gekocht 8)

Ich finde diese Regelung auch vollkommen okay. Man muss sich dann eben besser organisieren. Entweder man schläft da, wo man sich betrinken möchte, oder, wenn man mit mehreren unterwegs ist, wechselt man sich mit dem Fahren ab. Wird ja nicht der Weltuntergang sein, wenn man einen Abend lang nichts trinken kann :roll:
 
Naja, eigentlich gesagt interessiert mich das kaum, ich falle ja nicht mehr rein. ;) Wobei ich 0,0 schon ein wenig übertrieben halte, nicht wegen dem Alkohol am Abend (und dann fahren), sondern wegen dem Restalk am nächsten Morgen. Wann bin ich wieder auf 0,0 um fahren zu dürfen? Da muß man als U21 jähriger jetzt nen Alktester zuhause haben. *g*

Hauptsache es kommt kein generelles Alkverbot am Steuer. Weil meine ein oder zwei Bier über den Abend will ich mir nicht nehmen lassen, auch nicht wenn ich fahre. Wobei, ich bin schon einige male nachts (3-4 Uhr) von der Polizei angehalten worden, Alktest. Trotz 2 Bier zwischen 22.30 und 2 Uhr (grob), habe ich bisher immer 0,0 geblasen.
 
...Und mir ist kein Rezept bekannt, wo Nach der Zubereitung noch Alkohol zugegeben wird...
Da gibts einige ... klar "weiss" man es in diesem Fall ... aber was ist mit den ganzen Medikamenten? Hustensäfte etc... hat auch alles Allolol drin ... 0.0 Promillegrenze ok ... bin ich dafür ... aber man sollte dann auch nachweisen können woher dieser Gehalt kommt.
Genauso wie Brötchen mit Mohn drauf bei einem Drogentest angeben können hat man genug von gegessen
 
Medikamente kann man nach weißen, das man die nehmen soll/muß aber gibt ja auch welche wo man da nach nicht mehr Auto fahren soll und auser dem wenn ihr Alk im Blut habt fahrt Bus und Bahn.




Rechtschreibfehler sind absicht
 
ich finde es vollkommen übertrieben. Ich selbst fahre nie, wenn ich getrunken habe. Aber gegen ein Glas Sekt zum anstoßen habe ich nicht nein gesagt, das WARS dann aber auch mim trinken für den Rest des Abends.

Ich fände es besser, wenns einfach 0,2 - 0,3 Promille wären, die erlaubt sind, das wäre ok, aber das dann auch für alle. Aber so ....:roll:
 
Seit kurzem ist es entschieden, dass Fahranfänger in der Probezeit überhaupt keinen Alkohol konsumieren dürfen und anschließen zu fahren.
Ich finde die 0,5 0/00 Grenze schon verwirrend weil man dauernd aufpassen muss wie viel man trinkt und es dann doch nicht genau weiss ob man sie überschritten hat.
Deshalb trinke ich eben nichts wenn ich fahren muss, dann bin ich auf der sicheren Seite.
 
Ich finde 0,0 Promille ist ja vom Prinzip her nicht schlecht gedacht! Man sollte kein Auto mehr fahren wenn man "aktiv" (Bewusst) Alkohol getrunken hat! Also wenn man auf eine Party geht und 2 Bier trinkt hat das Auto stehen zu bleiben!

Aber ich finde es schon übertrieben, dass man noch nicht einmal Medikamente nehmen darf! Es gibt auch Untersuchungen, dass genügend Obst, den Alkoholspiegel steigen lassen! Das heißt, man müsste vor dem Autofahren IMMMER testen, wie viel Promille man im Blut hat und das finde ich krank! :-? ich bin der Meinung, dass man bei Fahranfängern, das vllt hart durchsetzen sollte einfach um ihnen die Grenzen zu zeigen, aber nach 4 Jahren Fahrpraxis sollte ein Pegel bis 0,2 erlaubt sein! ;) Ja ich bin schon 21 :p

Es gibt auch Menschen die schon von natur aus Alkohol im Blut haben! Die brauchen dann nen ärztliches Attest? Also ich finde auch, dass man ohne Alkohol Auto fahren soll, aber es gibt Dinge, mit denen man unterbewusst auch Alkohol aufnimmt z.B. 2 KG Bananen! Klar wer isst das :p aber es ist möglich! :ugly:

ich finde 0,0 in Ordnung, wobei man ne gewisse Tolleranz erwarten sollte, also 0,1 auch noch im Bereich des "erlaubten" ist! ;)

Gruß QuArK007

@Rennomierer: Was ist erlaubt? Die 0,1 Promille?? Dann verstehe ich aber nicht, warum dann immer von 0,0 geredet wird? Is doch eigentlich Unsinn! Naja ich werd an meinem Verhalten nix ändern: Autofahren nur OHNE Alkohol!
 
Zuletzt bearbeitet:
dieses verbot ist

totaler schwachsinn ,denn es sollte nicht nur für fahranfänger diese grenze gelten sonder für alle autofahrer.und die begründung dass jugendliche mehr autounfälle unter alkoholeinfluß verursahcen sollen kann ich nicht glauben.

mfg
 
Vorweg: Ich find' es bekloppt.

Aber der Threadtitel ist doch falsch, oder? "Bis 21" ist viel ausschlaggebender als die "Probezeit".

Da werden wieder generell alle Leute unter 21 gleich behandelt. Unabhängig von tatsächlicher Fahrerfahrung, Können etc. .. Mal ganz ohne das Geschlecht zu erwähnen :p
Genauso verhält sich auch jeder nach einer gewissen Anzahl an Bierchen anders.

Wenn man jetzt im Biergarten ne Apfelschorle zum zuprosten heben muss ... Wo kommen wir denn dahin?

Viel wahrscheinlicher sind jetzt trinkende Fahrer des Formats "Jetzt hab ich ein Bier getrunken, jetzt ist's auch schon Wurst".
 
und die begründung dass jugendliche mehr autounfälle unter alkoholeinfluß verursahcen sollen kann ich nicht glauben.
Zumindest wird das neue Gesetz die Unfallzahlen nicht senken. Denn ich denke mal wer betrunken einen Unfall baut, der hat auch richtig Promille im Blut und nicht nur 0,2.

Außerdem sollte man auch gleichzeitig vor allem ältere Autofahrer Tests unterziehen, zum Beispiel bezüglich der Reaktionsgeschwindigkeit. Es wird immer sehr viel über den jugendlichen Leichtsinn im Straßenverkehr geschrieben, aber über die Generation 75 aufwärts macht sich niemand Gedanken.
 
0,0 halte ich auch für bedenklich. Man bedenke Medikamente oder Leckerlis welche auch geringe Mengen Alkohol enthalten können.

0,05 wäre passend - aber für alle Autofahrer. 8)
Es geht nicht um die 0,0 Promille - das hat der Gesetzgeber beim neuen Gesetz nämlich berücksichtigt:

Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahren wurde mittlerweile ein absolutes Alkoholverbot eingeführt. Dieses Gesetz [2] trat am 1. August 2007 in Deutschland in Kraft. Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Dies bedeutet nicht nur ein hohes Bußgeld von meist 125 Euro, 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, falls man sich noch innerhalb dieser befindet. Denn wegen des sogenannten „A-Verstoßes“ wird eine Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten sowie eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer angeordnet (Kosten: etwa 300 Euro). Eine Fristüberschreitung zum Aufbauseminar wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Da auf natürlichem Verdauungswege bei bestimmten Nahrungsmitteln in wenigen Einzelfällen evtl. bis zu 0,15 Promille entstehen könnten, wird offiziell im Gesetzestext nicht von einer 0,0-Promille-Grenze, sondern von einem "Absoluten Alkoholverbot" gesprochen, was durch Fotos sowie Zeugenaussagen beweisbar ist.


Wenn du aber Medikamente nimmst, die benebelt machen und Du fährst dann trotzdem, hast trotzdem pech, denn auch das ist nicht erlaubt. Jeder hat bei klarem Verstand zu sein, wenn er/sie sich ans Lenkrad klemmt.

Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr") legt fest: "Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft…" (Stand: August 2006). Bestraft wird auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Die Tat ist ein sog. abstraktes Gefährdungsdelikt, bestraft wird also die gefährliche Handlung an sich, auf eine konkrete Gefährdung kommt es nicht an. Werden die Gesundheit anderer Menschen oder fremde Sachen von erheblichem Wert konkret gefährdet, so ist die Tat nach §315c als Gefährdung des Straßenverkehrs mit höherer Strafe bedroht.

Die Strafbewehrung ist nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Auch wer mit einem Fahrrad, einem Pferdefuhrwerk oder einer Rikscha unter Alkoholeinfluss fährt, kann sich strafbar machen. Es heißt ferner "... oder anderer berauschender Mittel ...". § 316 StGB gilt also entsprechend auch für den Konsum von bewusstseinsverändernder Rauschmittel oder Medikamente. Bei Drogen und Medikamenten gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte, unterhalb derer eine Fahrt noch erlaubt wäre.

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wird in der Fahrerlaubnisverordnung für Alkohol und Drogen/Medikamente getrennt behandelt: §13 FeV betrifft die „Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik“, § 14 FeV die „Klärung von Eignungszweifeln in Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel“. Diese unterschiedliche Betrachtungsweise wird von Experten kritisiert, da es sich in allen Fällen um Rauschmittel handeln kann.

Quelle

Gibt da ne nette Kampagne:

Don´t drink and drive


Ziel der Kampagne ist es, die Zahl der alkoholbedingten Unfälle weiter zu reduzieren. Zweites wichtiges Ziel ist es, dass vor allem junge Fahrer weniger häufig an den so genannten Alkoholunfällen beteiligt sind! Daher wollen wir möglichst viele Verkehrsteilnehmer mit der Botschaft erreichen, dass Alkohol und Auto fahren nicht zusammen passen.

Jeder vierte alkoholisierte Unfallbeteiligte ist zwischen 18 und 25 Jahre alt, obwohl diese Gruppe nur ca. 10 % in der Bevölkerung ausmacht. Ziel unserer Kampagne ist es, die Gesamtzahl der Alkoholunfälle weiter zu reduzieren (2003: 22.674; 2004: 21.096; 2005: 20.663/Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland. Stand: 13. Juli 2006) und vor allem die jungen Fahrer anzusprechen.

Über die Events der “DDAD Party-Patrol“ wird im Rahmen eines Pilotprojekts eine weitere Maßnahme gestartet, um junge Fahrer „am Ort des Geschehens“ - in der Gastronomie - ohne erhobenen Zeigfinger über die Gefahren von Alkohol am Steuer aufzuklären. Immer mit dem Ziel, die so genannten Alkohol- oder Disco-Unfälle zu reduzieren!
 
Vorweg: Ich find' es bekloppt.

Aber der Threadtitel ist doch falsch, oder? "Bis 21" ist viel ausschlaggebender als die "Probezeit".

Da werden wieder generell alle Leute unter 21 gleich behandelt. Unabhängig von tatsächlicher Fahrerfahrung, Können etc. .. Mal ganz ohne das Geschlecht zu erwähnen :p
Genauso verhält sich auch jeder nach einer gewissen Anzahl an Bierchen anders.

Wenn man jetzt im Biergarten ne Apfelschorle zum zuprosten heben muss ... Wo kommen wir denn dahin?

Viel wahrscheinlicher sind jetzt trinkende Fahrer des Formats "Jetzt hab ich ein Bier getrunken, jetzt ist's auch schon Wurst".


Künftig ist die Probezeit doch auch 4 Jahre oder sehe ich das falsch? 18,19,20,21-> threadttitel ist richtig.

Bin aber gerne eines Besseren zu belehren:mrgreen::mrgreen:
 
Künftig ist die Probezeit doch auch 4 Jahre oder sehe ich das falsch? 18,19,20,21-> threadttitel ist richtig.

Bin aber gerne eines Besseren zu belehren:mrgreen::mrgreen:

4 jahre nur, wenn du auffällig wirst. 2 Jahre sind Regelzeit:

Wie lange dauert die Probezeit?

Solange man unauffällig und korrekt fährt: 2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an. Für Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem Aufbauseminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch seine Fahrweise mehr oder weniger selbst. Seit Anfang 2004 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren (Stichwort: Zweite Ausbildungsphase), allerdings noch nicht in allen Bundesländern.

Quelle