Am besten wer 0,2 Promille dann darf man
auch mal ein leckerie essen
aber selbst wenn du nur ein Bier Getrunken hast und es passiert ein Unfall ob woll du es nicht schuld bist "eigendlich" bist du es ja dann doch schuld also besser 0,00 Promille.
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Völlig richtig. Auch ein 22-jähriger mit 0,5 Promille im Blut stellt dasselbe Risiko dar wie ein 20-jähriger mit 0,5 Promille.Ich versteh leider nicht wo der Sinn ist, ob ein Fahranfänger mit Alkohol im Blut jemand anders zu Tode fährt oder ob es ein erfahrener Fahrer war, das Ergebnis bleibt das selbe.
Ein Problem bei 0,0 Promille ist vielleicht auch, wenn man Essen geht und es gibt da eine Soße in der viel Alkohol drin ist und man merkt das nicht unbedingt. dann wird man auf der heimfahrt angehalten und hat 0,01Promille oder so. Fände es übertrieben, wenns dafür ne Strafe gäbe.
Und mir ist kein Rezept bekannt, wo Nach der Zubereitung noch Alkohol zugegeben wird.
Da gibts einige ... klar "weiss" man es in diesem Fall ... aber was ist mit den ganzen Medikamenten? Hustensäfte etc... hat auch alles Allolol drin ... 0.0 Promillegrenze ok ... bin ich dafür ... aber man sollte dann auch nachweisen können woher dieser Gehalt kommt....Und mir ist kein Rezept bekannt, wo Nach der Zubereitung noch Alkohol zugegeben wird...
Stimmt so nicht. Wenn ich erkältet bin nehme ich Echinacin ohne zum Arzt zu gehen und da ist auch ordentlich Alkohol drin. Nachweisen kann ich dann nichts.Medikamente kann man nach weißen, das man die nehmen soll/muß [...]
Ich finde die 0,5 0/00 Grenze schon verwirrend weil man dauernd aufpassen muss wie viel man trinkt und es dann doch nicht genau weiss ob man sie überschritten hat.Seit kurzem ist es entschieden, dass Fahranfänger in der Probezeit überhaupt keinen Alkohol konsumieren dürfen und anschließen zu fahren.

Zumindest wird das neue Gesetz die Unfallzahlen nicht senken. Denn ich denke mal wer betrunken einen Unfall baut, der hat auch richtig Promille im Blut und nicht nur 0,2.und die begründung dass jugendliche mehr autounfälle unter alkoholeinfluß verursahcen sollen kann ich nicht glauben.
totaler schwachsinn ,denn es sollte nicht nur für fahranfänger diese grenze gelten sonder für alle autofahrer.und die begründung dass jugendliche mehr autounfälle unter alkoholeinfluß verursahcen sollen kann ich nicht glauben.

Es geht nicht um die 0,0 Promille - das hat der Gesetzgeber beim neuen Gesetz nämlich berücksichtigt:0,0 halte ich auch für bedenklich. Man bedenke Medikamente oder Leckerlis welche auch geringe Mengen Alkohol enthalten können.
0,05 wäre passend - aber für alle Autofahrer.![]()
Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahren wurde mittlerweile ein absolutes Alkoholverbot eingeführt. Dieses Gesetz [2] trat am 1. August 2007 in Deutschland in Kraft. Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Dies bedeutet nicht nur ein hohes Bußgeld von meist 125 Euro, 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, falls man sich noch innerhalb dieser befindet. Denn wegen des sogenannten „A-Verstoßes“ wird eine Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten sowie eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer angeordnet (Kosten: etwa 300 Euro). Eine Fristüberschreitung zum Aufbauseminar wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Da auf natürlichem Verdauungswege bei bestimmten Nahrungsmitteln in wenigen Einzelfällen evtl. bis zu 0,15 Promille entstehen könnten, wird offiziell im Gesetzestext nicht von einer 0,0-Promille-Grenze, sondern von einem "Absoluten Alkoholverbot" gesprochen, was durch Fotos sowie Zeugenaussagen beweisbar ist.
Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr") legt fest: "Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft…" (Stand: August 2006). Bestraft wird auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Die Tat ist ein sog. abstraktes Gefährdungsdelikt, bestraft wird also die gefährliche Handlung an sich, auf eine konkrete Gefährdung kommt es nicht an. Werden die Gesundheit anderer Menschen oder fremde Sachen von erheblichem Wert konkret gefährdet, so ist die Tat nach §315c als Gefährdung des Straßenverkehrs mit höherer Strafe bedroht.
Die Strafbewehrung ist nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Auch wer mit einem Fahrrad, einem Pferdefuhrwerk oder einer Rikscha unter Alkoholeinfluss fährt, kann sich strafbar machen. Es heißt ferner "... oder anderer berauschender Mittel ...". § 316 StGB gilt also entsprechend auch für den Konsum von bewusstseinsverändernder Rauschmittel oder Medikamente. Bei Drogen und Medikamenten gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte, unterhalb derer eine Fahrt noch erlaubt wäre.
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wird in der Fahrerlaubnisverordnung für Alkohol und Drogen/Medikamente getrennt behandelt: §13 FeV betrifft die „Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik“, § 14 FeV die „Klärung von Eignungszweifeln in Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel“. Diese unterschiedliche Betrachtungsweise wird von Experten kritisiert, da es sich in allen Fällen um Rauschmittel handeln kann.
Ziel der Kampagne ist es, die Zahl der alkoholbedingten Unfälle weiter zu reduzieren. Zweites wichtiges Ziel ist es, dass vor allem junge Fahrer weniger häufig an den so genannten Alkoholunfällen beteiligt sind! Daher wollen wir möglichst viele Verkehrsteilnehmer mit der Botschaft erreichen, dass Alkohol und Auto fahren nicht zusammen passen.
Jeder vierte alkoholisierte Unfallbeteiligte ist zwischen 18 und 25 Jahre alt, obwohl diese Gruppe nur ca. 10 % in der Bevölkerung ausmacht. Ziel unserer Kampagne ist es, die Gesamtzahl der Alkoholunfälle weiter zu reduzieren (2003: 22.674; 2004: 21.096; 2005: 20.663/Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland. Stand: 13. Juli 2006) und vor allem die jungen Fahrer anzusprechen.
Über die Events der “DDAD Party-Patrol“ wird im Rahmen eines Pilotprojekts eine weitere Maßnahme gestartet, um junge Fahrer „am Ort des Geschehens“ - in der Gastronomie - ohne erhobenen Zeigfinger über die Gefahren von Alkohol am Steuer aufzuklären. Immer mit dem Ziel, die so genannten Alkohol- oder Disco-Unfälle zu reduzieren!
Vorweg: Ich find' es bekloppt.
Aber der Threadtitel ist doch falsch, oder? "Bis 21" ist viel ausschlaggebender als die "Probezeit".
Da werden wieder generell alle Leute unter 21 gleich behandelt. Unabhängig von tatsächlicher Fahrerfahrung, Können etc. .. Mal ganz ohne das Geschlecht zu erwähnen
Genauso verhält sich auch jeder nach einer gewissen Anzahl an Bierchen anders.
Wenn man jetzt im Biergarten ne Apfelschorle zum zuprosten heben muss ... Wo kommen wir denn dahin?
Viel wahrscheinlicher sind jetzt trinkende Fahrer des Formats "Jetzt hab ich ein Bier getrunken, jetzt ist's auch schon Wurst".
Künftig ist die Probezeit doch auch 4 Jahre oder sehe ich das falsch? 18,19,20,21-> threadttitel ist richtig.
Bin aber gerne eines Besseren zu belehren![]()
Wie lange dauert die Probezeit?
Solange man unauffällig und korrekt fährt: 2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an. Für Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem Aufbauseminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch seine Fahrweise mehr oder weniger selbst. Seit Anfang 2004 gibt es außerdem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren (Stichwort: Zweite Ausbildungsphase), allerdings noch nicht in allen Bundesländern.