Schuldner, deren Gläubiger und das große WARUM?

Und ich welcher Höhe, 5€/mio ?

Ja sicher, und trotzdem hat jeder User die Möglichkeit seinen Kredit in Losen zu bezahlen, dan hat er u.U. noch einen geringeren Kurs als 0,30 €/Mio.
Aber wenn die User den Kopf in den Sand stecken wird das natürlich nichts!
 
@meisterwms:
Abgesehen davon, dass ich arbeitslos nie 5 Kinder zeugen würde (klar durch feuern könnt ich dann in so eine Lage kommen) würd ich mir dann keine Lose leihen. Daran, dass das viele machen würden zeigst du eigendlich, dass man den Schuldner grade nichtz unterstützen sollte (meine Meinung) ;)

Dein Argument, das die Schuldner in rechtlicher Unwissenheit gelassen werden kann ich durchaus nachvollziehen, jedoch nicht für mich selbst akzeptieren. Wer Schulden nicht zurück zahlt sollte in min 50% der Fälle kein Recht mehr haben (wenns natürlich einfach ungücklich für ihn war dann ist das anders, aber das ist bei den meisten hier ja nicht der Fall (nein SUCHT ist nicht "unglücklich")):

MfG
DeadMansHorror
 
Ja sicher, und trotzdem hat jeder User die Möglichkeit seinen Kredit in Losen zu bezahlen, dan hat er u.U. noch einen geringeren Kurs als 0,30 €/Mio.
Aber wenn die User den Kopf in den Sand stecken wird das natürlich nichts!

Naja das Recht in Losen zu bezahlen steht dem User nach Gesetz zu (er hat ja immerhin Lose geliehen..), das kannst du ihm gar nicht absprechen.

Wenn du aber einen Mahnbescheid mit 5€/mio verschickst, bist du genau die Gruppe 2, liess das nochmal durch und du wirst sehen, da ist keine neue Gruppe für dich nötig ;)
 
@meisterwms:
Abgesehen davon, dass ich arbeitslos nie 5 Kinder zeugen würde (klar durch feuern könnt ich dann in so eine Lage kommen) würd ich mir dann keine Lose leihen. Daran, dass das viele machen würden zeigst du eigendlich, dass man den Schuldner grade nichtz unterstützen sollte (meine Meinung) ;)

Dein Argument, das die Schuldner in rechtlicher Unwissenheit gelassen werden kann ich durchaus nachvollziehen, jedoch nicht für mich selbst akzeptieren. Wer Schulden nicht zurück zahlt sollte in min 50% der Fälle kein Recht mehr haben (wenns natürlich einfach ungücklich für ihn war dann ist das anders, aber das ist bei den meisten hier ja nicht der Fall (nein SUCHT ist nicht "unglücklich")):

MfG
DeadMansHorror

Also deine ersten Ausführungen sind natürlich richtig. Du hast kein Recht zu leihen. Aber dort haben wir die Rede auf der emotionalen und nicht auf der rechtl. Ebene geführt. Auf der rechtl. Eben gibts dafür natürlich keine Rechtfertigung.

Ja, es ist aber oft so, dass die Leiher eigentlich ein sehr geringen Rechtswissen haben (zu jung, zu unerfahren, zu ungebildet. etc.). Und genau hier will ich aufräumen. Wenn es auf Loseseiten beraten wird wie man Leute mit 5 EUR /mio abzocken kann, dann will ich den Leuten erklären: das ist ein NO-GO. 30cent/mio sind ok (heutzutage aber schon wohl weniger).

Das gleiche gilt für die Gewerbsmäßigkeit des Handelns mancher Verleiher. Es geht mir nicht nicht um die Steuern, weil die eh keiner zahlen müssten. Es geht mir um den Rechtsstatus welchen die Leiher dann bekommen würden. es wären Vertrag Unternehmer-Verbraucher. Diese unterliegen verschärften AGB Kontrollen und umfangreichen Belehrungspflichten seitens des Unternehmers.

Irgendwann mach ich mir den Spass und mach eine Anfrage ans Gewerbeamt bei mir...
 
Irgendwann mach ich mir den Spass und mach eine Anfrage ans Gewerbeamt bei mir...

Jupp, das wird ein Spass, kann ich dir versprechen!

Sollte ich von meinem Gewerbeamt die Bestätigung erhalten das ich ein Gewerbe benötige kann ich dir versprechen das ich Losetoni abwickeln werde. Da ich dann eine Erlaubniss von der BAFIN benötige ! (Gewerbsmäßige Kreditvergabe)
 
Jupp, das wird ein Spass, kann ich dir versprechen!

Sollte ich von meinem Gewerbeamt die Bestätigung erhalten das ich ein Gewerbe benötige kann ich dir versprechen das ich Losetoni abwickeln werde. Da ich dann eine Erlaubniss von der BAFIN benötige ! (Gewerbsmäßige Kreditvergabe)

Ach hör auf! Ich hatte vor 6 Jahren ein Gewerbe angemeldet. Damals war es eine Paif4Surf Seite (mit €). Sogar das war für das Gewerbeamt schwer zu verstehen, was ich da eigentlich mache.... versuch denen noch zu erklären was Lose sind... Und warum ein klardenkender Mensch für "sowas" Geld ausgibt...

Ich habe gerade gesehen, dass ich mit dir in einem Landkreis gewohnt habe. Ich war früher im Ohrekreis (gehört jetzt zum Bördekreis). Ich kenne die Leute in den Ämtern :D. Das wird ein Spass ;)

Ob du eine Genehmigung brauchst mag ich sehr zu bezweifelt. Es wird lediglich die Vergabe von Krediten reguliert. Du vergibst aber rein rechtlich keine Kredite(das solltest du eigentlich wissen ;)).
 
Wenn ich 500.000€ bei der Bank anlege, bekomme ich vermutlich um die 3% Zinsen. Der Gewinn hier raus, (sofern überhaupt die Grenze der Steurpflichtigen überschritten wird (dürfte um die 3.000€ Zinsen pro Jahr sein, genau weis ich das nicht)) wird regulär versteuert. Auch hier habe ich einen Zugewinn, brauche aber garantiert kein Gewerbe.

Wenn ich meinem Nachbar 500€ ausleihe und am Ende dafür 600€ wieder sehen will, brauche ich auch noch kein Gewerbe.

Eine Geldanlage muss deshalb nicht gleich oder zwangsläufig Gewerbepflichtig sein.

Wenn das wirklich so wäre, wie du sagst, @meisterwms, dann müsste hier jeder Trotel Steuern zahlen, der ein paar Lose auf ein Losesparbuch legt.

Und das gibt es nicht einmal bei Geldgeschäften. Oder hast du deiner Bank schon mal einen Gewerbeschein vorlegen müssen, nur weil du ein paar Euro auf ein Sparbuch eingezahlt hast? Du kannst auch 10 Mio € auf ein Sparbuch zahlen. Gewerbe musst du deshalb nicht melden. Der Zins wird automatisch versteuert.

2.) Kannst du ja garnicht wissen was ein anderer aus den Gewinnen macht. Ich zahle so zum Beispiel 20-40Mio Lose auf Zinsen am Tag, auf die Einlagen meiner Losebank. Usw...

Zum letzten, ist sowieso keine Loseseite stuerpflichtig, die ihre Lose nicht verkauft bzw. nicht zu Geld macht. Wer das widerlegen will, der soll auch bitte ein Urteil posten. Geschichten habe ich schon viele gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ABC
leider muss ich dir mangelndes Wissen auf diesem Gebiet bescheinigen.

Es gibt verschiedene Steuerarten und bei jeder Steuerart gibts verschiedene Freibeträge.

Wenn du dein Geld zur Bank bringst, und davon 3% Zinsen hast (es sind übrigens 15.000€ p.a.) dann zahlst du sog. Kapitalertragssteuer. Dort gibts auch Freibeträge (du kennst es als Freistellungsauftrag bei der Bank)
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer

Wenn du deinem Nachbarn Geld leihst ist das nicht gewerbsmäßig, auch wenn du Gewinn machst. Ich glaube du weiß nicht einmal was Gewerbe ist. Dazu beraten wir Wiki:

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Deine Geldleihe an den Nachbarn ist einmalig und nicht dauerhaft. Also hat sich hier wohl erledigt.

Wenn das wirklich so wäre, wie du sagst, @meisterwms, dann müsste hier jeder Trotel Steuern zahlen, der ein paar Lose auf ein Losesparbuch legt.

Wenn was so wäre? bitte zitieren und nicht "das"...
Ich habe wohl noch nie geschrieben, jemals soll für sein Losesparbuch Steuer zahlen.

Allgemein ist das ein dummer Aberglaube hier auf Klamm, dass alles auf die Steuern hinausgeht. Mir ist EGAL ob ein Loseleiher Steuern zahlen muss oder nicht (das muss das FA prüfen). Was mir aber nicht egal ist, ob es ein Privatmensch ist, oder ein gewerblicher Leiher. Das gibt den Kunden ganz andere Rechte!

zu deinem (2) siehe ein Absatz höher

Habe ich irgendwann behauptet, dass eine Loseseite bei der der Betreiber die Lose nicht in Geld umwandelt gewerblich ist? Ich habe nur bezweifelt, dass es sowas gibt, denn ich sehe dann kein Sinn darin eine solche Seite zu betreiben.
Das gleiche gilt aber auch, wenn der User die Lose in sog. "Geldwerte Vorteile" umwandelt (z.B. für Lose PC Zubehör kauft).
 
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen ;)

Wenn ich 500.000€ bei der Bank anlege, bekomme ich vermutlich um die 3% Zinsen. Der Gewinn hier raus, (sofern überhaupt die Grenze der Steurpflichtigen überschritten wird (dürfte um die 3.000€ Zinsen pro Jahr sein, genau weis ich das nicht)) wird regulär versteuert. Auch hier habe ich einen Zugewinn, brauche aber garantiert kein Gewerbe.

Aber die Bank brauch ein Gewerbe

Wenn ich meinem Nachbar 500€ ausleihe und am Ende dafür 600€ wieder sehen will, brauche ich auch noch kein Gewerbe.

Nö brauchste nicht, nur wenn du es regelmäßig machst!
 
Die Bank braucht natürlich ein Gewerbe, weil sie ja schliesslich Handel mit dem Geld Betreibt. Der Zugewinn ist auch zur Folge Stuerpflichtig.

Aber für eine Geldeinlage selbst, brauch auch die Bank kein Gewerbe. So war das gemeint. Geldanlagen sind bei uns nicht Gewerbepflichtig. Und genau da steckt der Unterschied.

Die Bank ist kein Geldverlieher sondern ein Vermittler zwischen Geldverleih und Geldanlage, der sich daraus ein Geschäft macht. Ob das nun in Firmen (Aktien, Wertpapiere oder sonst wohin investiert wird).

Ein Geldverleiher selbst ist an ganz andere Partei wie die Bank. Das ist der jenige, der das Geld streckt.

Während die Bank jenige ist, die damit steuerpflichtigen Handel betreibt.

Und zwischen Gewerbepflicht und Steuerpflicht stehen ganz entscheidende Unterschiede.

Ich habe nicht gesagt, dass der Verleiher keine Steuern zahlen müsste. Er muss aber kein Gewerbe anmelden!

Wenn ich meinem Nachbar Geld leihe, ist dies eine Geldanlage und kein Gewerbe. Den auch mit einem Sparbuch leihe ich Geld der Bank zu einem Zins. Geht die Bank pleite sehe ich auch das Geld nicht mehr. Genau das gleiche wie wenn ich es dem Herrn XY leihe. Wenn der pleite geht, ist das Geld auch weg.

Verdiene ich durch meinen Zins mehr wie mein Freibetrag, so habe ich den zu versteuern. Keiner aber zwingt mich Gewerbe zu melden.

Wieviel Aktionäre gibt es zum Beispiel die Aktien als Geldeinlage nutzen, und kein Gewerbe haben? Klar versteuern die ihre Gewinne, sind aber deshalb nicht Gewerbepflichtig. Man eröffnet bei der Bank ein Depot und dann geht es schon los. Die Steuern führt die Bank automatisch an das Finanzamt ab es sei denn man hat ein Gewerbe. Genau das steckt der Unteschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich bei dem Vergleich stutzig macht: Die Bank führt die Steuern ab, deshalb müssen wir es nicht machen okay.
Wer führt aber die Steuern bei deiner regelmäßigen Nachbarschaftsleihe ab. Dein Nachbar? :LOL:

Wenn das so einfach wäre, wären die Banken keine Banken, sondern mobile "Nachbarn" und könnten so den Kunden 20-30% bessere Konditionen bieten :LOL: (keine KAP)
 
Wo ist denn im Gesetz geregelt, dass eine Leihe unter Gewerbe laufen muss? Und wo ist im Gesetz geregelt, dass man für Geldanlagen, Anleihen oder Wertpapiere Gewerbe anmelden muss?

Wer führt aber die Steuern bei deiner regelmäßigen Nachbarschaftsleihe ab.

Ganz einfach eine Steuererklärung leisten und unter Sonstiges angegeben. Wers nicht macht, lässt sich nicht erwischen. Ist auch ganz klar geregelt:

Wie auch diesem Artikel zu sehen ist. Zinsen sind nicht Einkommenstreuerpflichtig. Und schon garnicht Umsatzsteuerpflichtig.

Wie die Schweiz und Liechtenstein ziehen diese Staaten 15 Prozent Quellensteuer ein und führen sie nach Deutschland ab. 2008 steigt der Steuersatz auf 20 und 2011 auf 35 Prozent. Allerdings wird die Steuer nur auf Zinsen fällig. Dividenden und Kursgewinne aus Aktien sowie die meisten Zertifikate bleiben außen vor. Außerdem sind auch Unternehmen und Stiftungen nicht betroffen. Insgesamt hat die EU-Richtlinie bisher weniger gebracht als erwartet. So gibt es inzwischen auch Pläne, die Ausnahmen einzuschränken. EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs hat sich der Sache angenommen. Allerdings stehen Details noch aus.
https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-6748/neue-nummer_aid_65519.html

Für Zinsen gibt es die Zinssteuer und mehr nicht. Da gibt es keine Umsatzsteuer darauf!


Die Bank macht was ganz anderes!

Beispiel:
Leiht sich Gled zu 3%
Verleiht das Geld zu 7%

Macht 4% Gewinn.

Ja hier muss ein Gewerbe her!

Der Anleger selbst zahlt nur Zinssteuer!

Edit: einge Fehler beseitigt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Loseleihen fällt bestimmt unter Dienstleistungen weil anders kapieren die Leuts vom Finanzamt des eh net. Dann erziehlst du einen Gewinn wenn du die Lose vertickst oder gegen Vermögensgegenstände eintauschst. Das ist dann ein Einkommen welches du Versteuern musst und für das du ab ner bestimmten Grenze nen Gewerbe brauchst. Ist das selbe wenn Sixt nen Autoverleiht.

Im Grunde genommen ist die ganze Diskussion sowieso recht sinnlos weils darum eigentlich nicht geht wie das jetzt genau ist mit dem Gewerbe und den Steuern etc.

Worum es geht ist das Loseverleiher das ja nicht aus Jucks und Dollerei machen sondern zur Vermögensmehrung. Die Paragraphen mit den Mahnbescheiden dienen dazu möglichst viel Kohle zu verdienen und wenn so Argumente kommen wie ob 200 oder 20000€ is doch egal er kann eh net zahlen dann sollte man vielleicht mal scharf nachdenken und erkennen das jemand der schon 1-2 mal 2000€ gezahlt hat sicher nichts mehr hat. Wenn das eh nichts bringt mit den Mahnbescheiden dann würden sich die Verleiher das auch sparen die zu versenden.

Also lässt sich abschließend sagen das Leute genau darauf spekuliert haben das jemand seine Schulden nicht zurückzahlt um sich dann darüber zu bereichern. Dummerweise gibts dann ja noch mehr Leute die gern schnell was verdienen also hams alle so gemacht und dann können die User net mehr zahlen und zack bricht das Kartenhaus zusammen und jetzt wird hier rumgeheult wie schlimm das doch ist das die Schuldner den armen Loseleihern die Lose net zurückzahlen. Wer für zich Euros Lose gekauft hat mit dem Ziel als Kredithai schnelles Geld zu machen und damit auf die Nase gefallen ist sollte jetzt bitte kein Mitleid erwarten.
 
Bis auf die Tatsache, dass Sixt keine Autos verleiht sondern vermietet muss man dir wohl beipflichten.

Die ganze Geldmacherei, das Posten von irgendwelchen aus dem Zusammenhang gerissenen Scans um zu "beweisen", dass das Zahlen unumgänglich ist, grenzt schon an das Wort "kredithai".

ich muss ganz ehrlich sagen, es jucken mir echt die Finger die Schuld von jemanden zu übernehmen (100-200mio) die bei einem solchen Kreditgeber geliehen wurden. Und dann den 5€/mio Mahnbescheid abwarten. Dann man man erstmal eine Feststellungsklage einreichen, mit dem Ziel, dass es festgestellt wird, dass diese Leihen gewerbsmäßig sind. Dann berufe ich mich auf die fehlende Wiederrufsbelehrung und schon ist die Schuld (ohne Zinsen) in Losen zahlbar. Das ganze wird dann zu 5%p.a. über dem Basiszinssatz verzinst und schon hat der Leiher viel Geld für Mahnbescheide ausgegeben und nix verdient. Mal schauen ob die Scans dann online auch auftauchen...
 
Ich lese hier eigentlich nur mit aber nu muß ich auch mal ;)

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Was mir aber nicht egal ist, ob es ein Privatmensch ist, oder ein gewerblicher Leiher. Das gibt den Kunden ganz andere Rechte!

wie willst Du das Gewerbe von Loseleihern begründen ??

Es ist keine wirtschaftliche Tätigkeit sondern eher eine Virtuelle.
Auserdem müßtest Du erst nachweisen das wirklich ein wirtschaftlicher Gewinn entsteht.
Daraus würde folgen das Du nachweisen mußt das Klammlose einen reellen Geldwert haben.

Es ist ein Unterschied ob ich mir Privat einen Käufer suche der Lose von mir kauft und dann die Einnahmen evtl versteuere oder wenn mir das einer Nachweisen will das ich sowas als Gewerbetreibender mache
 
Ich lese hier eigentlich nur mit aber nu muß ich auch mal ;)

wie willst Du das Gewerbe von Loseleihern begründen ??

Es ist keine wirtschaftliche Tätigkeit sondern eher eine Virtuelle.
Auserdem müßtest Du erst nachweisen das wirklich ein wirtschaftlicher Gewinn entsteht.
Daraus würde folgen das Du nachweisen mußt das Klammlose einen reellen Geldwert haben.

Es ist ein Unterschied ob ich mir Privat einen Käufer suche der Lose von mir kauft und dann die Einnahmen evtl versteuere oder wenn mir das einer Nachweisen will das ich sowas als Gewerbetreibender mache

Also wir müssen hier haarscharf trennen. Das Verleihen von Losen an sich nicht weder gewerblich noch sonst etwas. Sobald du aber das anfängst in Geld umzuwandeln (oder eben über Mahnbescheide eintreiben) ist das gewerblich.

Natürlich ist das Verleihen an Freunde kaum gewerblich. Gemeint waren aber Leute die im Forum hier einen Thread geführt haben und bis zu 10 Milliarden und mehr im Verleih hatten. Diese wurden bei Klamm zwar verboten aber diese Threads meinte ich. Oder willst du sagen, das sei privat ?!

P.s. Ob die KlammLose einen Gegenwert haben entscheidet sich nicht nach den Klamm AGB sondern nach dem objektiven Empfängerhorizont. Weiterhin dürften dann wohl die Gläubiger keine Mahnbescheide verschicken wenn die Lose keinen Wert hätten ^^
 
Nach Deiner Aussage habe ich dann als Privatperson kein Recht nen MB rauszuschicken 8O8O
Wo Bitte wird das dann gewerblich wenn ich versuche mein Eigentum wieder zu bekommen ???

Es spielt doch keine Rolle für nen Gewerbe wie hoch mein Eigentum ist das ich gezwungen bin mir über MB wieder zu beschaffen.
Ich hole mir doch nur wieder was mir gehört auch wenn es nur virtuelles Eigentum ist oder eben Ersatz um diese virtuelle Eigentum wiederzubeschaffen

Anders wird es erst wenn Du mir nachweisen willst das das gewerblich sein soll
 
@meisterwms
Jetzt mach dich doch nicht lächerlich. Das Geld stellt doch nur einen Ersatz dar. Es wurde überhaupt kein Geldgeschäft gemacht.

Wenn du meine Jacke nicht beschaffen kannst, dann wirst du mir wohl den vereinbarten Gegenwert leisten müssen. Was hat das mit Gewerbe zu tun?

Hier hast du einen Privatbesitz nicht wiedergeben können, aus welchem Grund auch immer, und so hast du Erstz zu leisten.
 
Nach Deiner Aussage habe ich dann als Privatperson kein Recht nen MB rauszuschicken 8O8O
Wo Bitte wird das dann gewerblich wenn ich versuche mein Eigentum wieder zu bekommen ???

Es spielt doch keine Rolle für nen Gewerbe wie hoch mein Eigentum ist das ich gezwungen bin mir über MB wieder zu beschaffen

Hast du immer noch nicht verstanden wie ich das meine?

Wenn du dein Eigentum holst, dann ist das nicht gewerblich.

Wenn du aber an 100 Leute Lose verleihst, bei 10 davon Mahnbescheide verschickst, dann ist das doch wohl gewerblich, oder ?