Urteil: Geschäftsleute müssen täglich Spam-Ordner sichten
Ups, Spam-Falle! Was im privaten Rahmen bestenfalls ärgerlich ist, kann im Geschäftsumfeld böse Folgen haben. Denn wer eine E-Mail-Adresse als beruflichen Mailkontakt führt und eine Mitteilung im Spamfolder übersieht, muss möglicherweise für die Folgen geradestehen – und das kann teuer werden.
Der Anwalt muss nun 90.000 Euro zahlen. Begründung der Juristen: Wer ein E-Mail-Konto für geschäftlichen Verkehr nutzt und als Geschäftskontakt kommuniziert, muss seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich aussortierte E-Mails zu sichern.
Der Anwalt führe den E-Mail-Kontakt im Briefkopf und stelle sie dadurch als Kontaktoption zur Verfügung, so die Juristen. Somit müsse er dafür sorgen, dass ihn die ihm zugesandten E-Mails erreichen – und dazu gehöre auch die tägliche Durchsicht des Spam-Ordners.
Anwalt muss 90.000 Euro zahlen
Ausgerechnet ein Anwalt hat dies jetzt am eigenen Leib erfahren. Er hatte die E-Mail der Gegenseite seiner Mandantin nicht rechtzeitig weitergeleitet, weil sie im Spam-Ordner gelandet war. Der Mandantin erstand ein erheblicher Schaden, weil ihr die Chance auf einen Vergleich mit der Gegenseite entging. Sie verklagte den Anwalt – zu Recht, so das Landgericht Bonn in einem Urteil vom 10. Januar 2014.Der Anwalt muss nun 90.000 Euro zahlen. Begründung der Juristen: Wer ein E-Mail-Konto für geschäftlichen Verkehr nutzt und als Geschäftskontakt kommuniziert, muss seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich aussortierte E-Mails zu sichern.
Vergleich verpatzt - Mandantin klagte
Offenbar hatte der Rechtsanwalt seiner Mandantin die E-Mail der Gegenseite zu spät weitergeleitet. Daraufhin scheiterten Vergleichsverhandlungen und der Mandantin und späteren Klägerin entstand ein erheblicher Schaden. Als Grund für den Verzug gab der Anwalt an, die E-Mail sei versehentlich in den Spam-Ordner seines E-Mail-Kontos gelangt. Das Gericht hat das nicht überzeugt.Der Anwalt führe den E-Mail-Kontakt im Briefkopf und stelle sie dadurch als Kontaktoption zur Verfügung, so die Juristen. Somit müsse er dafür sorgen, dass ihn die ihm zugesandten E-Mails erreichen – und dazu gehöre auch die tägliche Durchsicht des Spam-Ordners.