Trotz EU-Genehmigung nur teilweise Rechtssicherheit beim KWK-Gesetz
Die langerwartete Entscheidung der EU-Kommission zum KWK-Gesetz 2016 wurde nun vom BMWi angekündigt. Die Unsicherheit in der KWK-Branch hat die Notifizierung, die Mitte September als förmliche Genehmigung vorliegen soll, aber nur teilweise behoben.

(pressebox) Rastatt, 25.08.2016 - In Deutschland werden hocheffiziente KWK-Anlagen vorrangig durch das KWK-Gesetz gefördert. Seit dem 1.1.2016 ist das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) eigentlich in Kraft. Jedoch bedürfen große Teile des KWK-Gesetzes einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission, um vollzogen werden zu können.

Mehrere Monate hat sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in zahlreichen Diskussionen und Verhandlungen mit der EU-Wettbewerbskommission um eine beihilferechtliche Notifizierung bemüht. Am 24. August 2016 unterrichtete das Wirtschaftsministerium die KWK-relevanten Verbände über das bevorstehende Ende des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Bis Mitte September 2016 wird die förmliche Notifizierung erwartet. Anschließend können die zahlreichen Förderanträge von der ausführenden Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zugelassen werden. Viele Betreiber von KWK-Anlagen warten schon monatelang auf die Zulassung der KWK-Anlagen und die Auszahlung der Fördergelder.

Wie bereits Ende Juli 2016 vom BHKW-Infozentrum geäußert (https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/24058_Fruehjahr-Sommer-Herbst-wenn-ein-KWK-Gesetz-mal-laenger-braucht.html), stehen aber einige Veränderungen des KWK-Gesetzes bevor.

Der überwiegende Teil des Gesetzes zur Neuregelung des KWK-Gesetzes bleibt aber in der Fassung vom 21.12.2015 bestehen.

Für Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 MW und 50 MW wird die Förderung zeitnah - frühestens jedoch ab Anfang 2017 - auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt. Das Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen soll sich an den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) orientieren.

Dies bedeutet, dass nicht nur das KWK-Gesetz bis Oktober/November 2016 verändert, sondern auch eine Verordnung zur Ausschreibung von KWK-Anlagen verfasst werden muss. Angesichts der Komplexität der in diesem Zusammenhang stehenden Fragestellungen dürfte die Erstellung einer solchen umfangreichen Verordnung einen erheblichen Zeitaufwand benötigen.

Das BHKW-Infozentrum berichtet im News-Bereich über die Neuerungen rund um das KWK-Gesetz (https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/24374_KWK-Gesetz-groesstenteils-von-EU-Kommission-genehmigt.html). Außerdem wird ab Oktober 2016 die Informationsplattform zum KWK-Gesetz (http://www.kwkg2016.de) mit weiteren Inhalten gefüllt.

Am 25./26. Oktober 2016 werden die neuen Regelungen des KWK-Gesetzes und die Auswirkungen insbesondere für KWK-Anlagen mit einer Leistung von 1 MW bis 50 MW im Fokus der KWK-Jahreskonferenz "KWK 2016" stehen (http://www.kwk2016.de).
Energie- / Umwelttechnik
[pressebox.de] · 25.08.2016 · 00:13 Uhr
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