Kündigung wegen Eigenbedarf: Wie die Vermieter tricksen

Einer Kündigung wegen Eigenbedarf können Mieter oft nichts entgegensetzen. Doch angesichts steigender Mieten lohnt es sich als Mieter nachzuprüfen, ob die Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt ist. Meldet der Vermieter nur Eigenbedarf an, um den Altmieter loszuwerden und die Wohnung neu weiter zu vermieten, lohnt sich der Gang vor das Gericht.

Wenn ein Vermieter für eine Kündigung Eigenbedarf anmeldet, sollten betroffene Mieter misstrauisch werden. Denn die Eigenbedarfskündigung ist oftmals der einzige Weg bisherige Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Kein Wunder also, dass einige Vermieter sehr kreativ bei der Begründung für den angeblichen Eigenbedarf werden. Bevor sie eine Wohnung zu aktuell hohen Preisen neu vermieten können, muss diese schließlich leer stehen.

Steigende Mietpreise - mehr Kündigungen wegen Eigenbedarf

Die Stiftung Warentest berichtet in der aktuellen Finanztest-Ausgabe (9/2014) von einer steigenden Anzahl von Kündigungen wegen Eigenbedarf. Dies liegt vor allem daran, dass es sonst kaum Möglichkeiten für Vermieter gibt, ein unbefristetes Mietverhältnis aufzulösen. Solange die Miete regelmäßig gezahlt und auch die Hausordnung berücksichtigt wird, können Mieter in der Wohnung verbleiben - außer der Vermieter kann für sich oder ein Familienmitglied Eigenbedarf anmelden. Doch dieser kann vorgetäuscht werden. Die Stiftung Warentest nennt hier als Beispiel die angebliche Trennung eines Ehepaares, wodurch ein Partner auf die bisherig vermietete Wohnung angewiesen ist. Steht die Wohnung dann leer, kommt es plötzlich zur "Versöhnung" - und die nun nicht mehr benötigte Wohnung kann bequem und zu einem höheren Preis vermietet werden.

Service: Sie wollen sich vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützen? Informieren Sie sich, wie Ihnen dabei eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz helfen kann.

Vermieter kann sich Wohnung bei Anmeldung des Eigenbedarfs nicht immer aussuchen

Auch wenn der Bedarf übertrieben ist, können sich Mieter gegen eine Kündigung wehren. So hat beispielsweise ein Vermieter für seine 18-jährige Tochter Eigenbedarf für eine 100 Quadratmeter-Wohnung in Berlin angemeldet, da diese vorhatte ein Praktikum in der Hauptstadt zu absolvieren. Gleichzeitig war aber auch eine kleinere Erdgeschosswohnung verfügbar, die aber über keinen Gartenzugang verfügte. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick urteilte hier, dass laut BGB Eigenbedarf nur dann vorliegt, wenn die Wohnung benötigt wird. Allein der Wunsch die Wohnung zu nutzen, reicht als Begründung nicht aus.

Wann sind Eigenbedarf und Kündigung nicht gerechtfertigt?

Viele Mieter scheuen sich davor gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf zu klagen. Doch nicht immer geben die Gerichte den Vermietern recht. So kann der Eigenbedarf beispielsweise angefochten werden, wenn dieser schon bei Abschluss des Mietvertrags Bestand hatte bzw. absehbar war. Wenn andere Wohnungen im selben Haus bereits leer stehen, so muss der Vermieter gute Gründe vorbringen, warum er gerade für die noch vermietete Wohneinheit Eigenbedarf anmelden will.

Ohne Angabe von Gründen kann im Übrigen kein Eigenbedarf vom Vermieter angemeldet werden, auch die Wohnsituation des Vermieters bzw. der Bedarfsperson muss erläutert werden. Schließlich kann nur so ein Mieter auch erkennen, ob die Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt ist oder ob sich ein Widerspruch lohnt.

Gegen Kündigung wegen Eigenbedarf vorgehen

Wer sich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf wehren möchte, sollte zuerst die angegebenen Gründe des Vermieters überprüfen. Sind diese stichhaltig, kann die Kündigung unter Umständen nur noch verhindert werden, wenn ein Härtefall vorliegt. Pflegt der Mieter beispielsweise einen bedürftigen Angehörigen und die Pflege ist nur vom Standort der Mietwohnung möglich, kann ein Härtefall anerkannt und die Fortsetzung des Mietverhältnisses angeordnet werden. Dies gilt auch, wenn der Mieter selbst schwerbehindert ist.

Zumindest eine befristete Verlängerung kann bei einer Schwangerschaft der Mieterin durchgesetzt werden. Hierbei ist oftmals eine gütliche Einigung mit dem Vermieter möglich. Im Zweifelsfall hilft aber nur der Gang vor das Gericht. Hat der Mieter eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, übernimmt diese sogar die anfallenden Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten.

Verbrauchernews
[finanzen.de] · 20.08.2014 · 11:00 Uhr
[0 Kommentare]
Hier siehst Du die TOP 100 News pro Sparte, die in den letzten 14 Tagen am meisten abgerufen wurden. Hier geht's zu den heiß diskutierten News.

Top-Themen

Boulevard-News

IT-News

Gaming-News

Kino/TV-News

Sport-News

Finanznews

Business/Presse

 
Justiz-Marathon: Zwei Trump-Anhörungen an einem Tag
New York/Washington (dpa) – Juristischer Großkampftag für Ex-Präsident Donald Trump: Während […] (00)
Erlebt Biomutant auf der Switch – schon bald!
Das post-apokalyptische Wung-Fu-Fabel-Rollenspiel Biomutant erscheint am 14. Mai für Nintendo […] (00)
Ben Stiller: Zoolander-Flop war böse Überraschung
(BANG) - Ben Stiller rechnete nicht mit dem ‚Zoolander 2‘-Flop. Nachdem das Original der […] (00)
Anna Engelke wird Leiterin der Gemeinschaftsredaktion Radio im ARD-Hauptstadtstudio
Die ehemalige Sprecherin von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die seit Ende 2022 als Co- […] (01)
Chemnitzer Basketball-Party am Bosporus
Istanbul (dpa) - Dennis Schröder gratulierte den Niners Chemnitz als einer der Ersten. Gespannt […] (03)
adidas gegen Nike – Der Streit um Streifen eskaliert erneut
Ein Paar Hosen mit zwei Streifen – nicht direkt ein Verstoß gegen das Drei-Streifen- […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News