Hintergrund: Rauchverbot ist verfassungsgemäß
Auch wenn das Gericht anordnete, dass die Regelungen mit bestimmten Einschränkungen zunächst weitergelten sollten, herrscht, was das Rauchen angeht, seither zumindest in vielen Berliner Kneipen, Bars und Clubs gepflegte Anarchie.
Der zwischenzeitliche Erfolg von Gastwirten und Tabak-Lobby könnte sich nun jedoch ins Gegenteil umkehren. Denn das Verfassungsgericht störte sich nicht am Rauchverbot als solchem. Die Richter nutzten die Entscheidung vielmehr, um ausdrücklich festzuhalten, dass ein striktes Rauchverbot durchaus mit der Verfassung vereinbar wäre.
Die Richter beanstandeten gerade die Ausnahmen vom Rauchverbot - etwa für abgetrennte Raucherräume und Bierzelte. Wenn der Gesetzgeber schon Ausnahmen schaffe, dann dürften diese Ausnahmen nicht einzelne Gruppen benachteiligen. Dies betreffe vor allem die sogenannte «getränkegeprägte Kleingastronomie», also die klassische Eckkneipe, die keinen Platz hat für extra Raucherräume, «Smoker's Lounges» und dergleichen.
Hingegen wäre der Gesetzgeber nicht daran gehindert, «dem Gesundheitsschutz gegenüber (...) der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen». Ein solches striktes Verbot darf dann auch für Eckkneipen gelten.