Gericht billigt Ghetto-Arbeitern Opferrente zu

Kassel (dpa) - Für Arbeit in Ghettos während des Zweiten Weltkriegs steht NS-Opfern grundsätzlich eine Rente zu. Dies entschied das Bundessozialgericht in Kassel.

Nach Ansicht des 13. Senats stehen den Betroffenen auch dann Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu, wenn im Ghetto Arbeitspflicht bestand und die Entlohnung ausschließlich in Naturalien erfolgte oder an Dritte floss. Weder die Höhe der Bezahlung noch das Alter beeinflussen den Rentenanspruch.

Geklagt hatten zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 80 und 87 Jahren. Als Juden waren sie in von Nationalsozialisten in Polen und Weißrussland errichteten Ghettos als Elektromechaniker bei der Wehrmachtspost, in einer Lederfabrik und den «Reichswerken Hermann Göring» beschäftigt. Dafür bekamen sie Essen, Lebensmittel oder Coupons, manchmal auch etwas Bargeld.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte die Rentenanträge der Kläger mit der Begründung abgelehnt, dass sie die Arbeit im Ghetto unter Zwang und nicht freiwillig hätten verrichten müssen. Zudem sei ihnen kein Entgelt bezahlt worden, da sie für ihre Arbeit oftmals mit Sachleistungen bezahlt wurden. Die geringen Geldbeträge seien zudem nicht an die Arbeiter, sondern oft an den Judenrat geflossen. Im Fall der damals zwölfjährigen Klägerin wandte die DRV ein, sie sei zu jung gewesen, um einen Rentenanspruch zu erwerben.

Das Gericht wies die Revisionsanträge der DRV gegen bereits ergangene Urteile der Landessozialgerichte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zurück. Durch das BSG-Urteil ist es für Opfer des Nationalsozialismus leichter geworden, ihren Rentenanspruch durchzusetzen. Bisher liegt die Bewilligungsquote bei den sogenannten Ghetto-Renten bei unter zehn Prozent. Insgesamt liegen den Rentenversicherungsträgern 70 000 Anträge vor. Dabei geht es in der Regel um Monatsrenten zwischen 100 und 200 Euro.

Geschichte / Soziales / Urteile
02.06.2009 · 17:31 Uhr
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