BGH: Autohändler muss Werkstatt-Transportkosten vorschießen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagenkauf gestärkt. Im Streit eines Autohändlers mit einer Kundin über einen Transportkostenvorschuss gaben die Karlsruher Richter der Frau Recht. Sie durfte von dem Verkäufer verlangen, dass zunächst er den Transport des Autos in seine Werkstatt bezahlt, heißt es in dem Urteil. In dem Fall hatte die Frau aus Schleswig-Holstein über ein Online-Portal bei dem Berliner Händler einen gebrauchten Smart gekauft. Kurze Zeit später trat nach ihren Angaben ein Motorschaden auf.

Prozesse / Auto / Handel / Verbraucher / Deutschland
19.07.2017 · 12:50 Uhr
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