News Zeitung: Bisherige Praxisgebühr wird durch Gebühr pro Arztbesuch ersetzt

Doch. Da gibt es diese ethischen und selbstverpflichtenden Ehrenformeln - schon vergessen?
Siehst Du, und ich finde, dass ein Arzt mit seinem Geld machen können sollte, was er will. So wie jeder andere Mensch auch.
Siehe oben.
Nein, Du forderst, dass eine Berufsgruppe auch Kunden annehmen muss, die sie nicht möchte und die zuwenig bezahlen.
Die Kunden "zahlen" genug. Das die Ärzte davon nichts haben, steht auf einem anderen Blatt. Ansonsten: s. Oben!

Nein, aber alle, für die es sich lohnt. Wer dabei extrem spart und deutlich besser behandelt wird, wird nicht überlegen. Und das sind doch genau die, die wir eigentlich in der gesetzlichen bräuchten: Gesunde Besserverdiener. Die können aber gefahrlos abwandern.
Vor allem dann, wenn sie mal nicht mehr "Besserverdiener" sind...:LOL:

Da steht doch deutlich "Kassenärzte"! Und diese Ärzte, die ich meine, sind keine Kassenärzte.
Sollten es aber sein!
 
Weil sie auf das Geld angewiesen sind. Nur die Topärzte, die auch wirklich Spitzenkräfte sind, behandeln nur Privatpatienten. Sie haben genug davon, um ihren Tag zu füllen.

Nein, aber alle, für die es sich lohnt. Wer dabei extrem spart und deutlich besser behandelt wird, wird nicht überlegen. Und das sind doch genau die, die wir eigentlich in der gesetzlichen bräuchten: Gesunde Besserverdiener. Die können aber gefahrlos abwandern.

Nein, sicher nicht, gerade, wenn man alt wird.

Kann ich daraus richtig entnehmen, dass die Bürgerversicherung auch aus Deiner Sicht der vernünftige Schritt wäre?
 
Doch. Da gibt es diese ethischen und selbstverpflichtenden Ehrenformeln - schon vergessen?
Du hast nur einen Link dazu gebracht. Wo ist da etwas zu finde, wo steht, dass ein Arzt sich selbst verpflichtet, jedem Kranken helfen zu müssen? Ich finde das nicht.

Die Kunden "zahlen" genug. Das die Ärzte davon nichts haben, steht auf einem anderen Blatt. Ansonsten: s. Oben!
Ansonsten: siehe oben. Lustig. Zitiere doch mal diesen Eid.

Sollten es aber sein!
Aus Deiner Sichtweise. Arbeitest Du auch gerne für Arbeitgeber, die dich schlechter bezahlen als andere?

Kann ich daraus richtig entnehmen, dass die Bürgerversicherung auch aus Deiner Sicht der vernünftige Schritt wäre?
Es ist aus meiner Sicht einer der Schritte, die unternommen werden müssten. Ergänzend muss aber der ganze Klumpatsch mit Fallpauschalen, Gesundheitsfonds, Umverteilung etc. weg.

Ein Arzt erbringt eine Leistung, dafür möchte er einen Preis X. Der Versicherte kann das zahlen oder sich einen billigeren Arzt suchen. Die Versicherung (eine Einzige, mehr brauchen wir eh nicht) zahlt Höchstsätze aus für bestimmte Behandlungen. Diese sind so gewählt, dass man dafür eine Behandlung auch bekommen kann.

In dieser Versicherung ist jeder versichert, Angestellte, Arbeiter, Rentner, Selbstständige, Beamte etc. Für jeden Versicherten wird ein Beitrag fällig, keine kostenlose Mitversicherung, keine Extras. Mit Zusatzversicherungen kann man sich Extraleistungen versichern (Einzelbett etc.). Und für soziale Härtefälle bekommt man Zuschüsse vom Staat.

Einfach, fair und gerecht.

Marty
 
Du hast nur einen Link dazu gebracht. Wo ist da etwas zu finde, wo steht, dass ein Arzt sich selbst verpflichtet, jedem Kranken helfen zu müssen? Ich finde das nicht.

Exemplarisch:

Waren die ersten drei, die ich gefunden habe... das Gelöbnis ist jeweils Teil der Berufsordnung ("Für jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:..."), in der Folge werden einzelne Punkte weiter ausgeführt.

Ansonsten: siehe oben. Lustig. Zitiere doch mal diesen Eid.
Bitte schon: (Die ethisch relevanten Stellen nochmal in Rot)
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.

Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.

Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.

Aus Deiner Sichtweise. Arbeitest Du auch gerne für Arbeitgeber, die dich schlechter bezahlen als andere?
Nochmal: Ich bezahle den Arzt nicht. Ich bezahle eine Krankenkasse, damit sie es tut. Und diese Krankenkasse versichert mich ohne Ansehen meines Alters, meiner Vorerkrankungen und meiner sozialen Stellung. Was man von einer Privaten nicht behaupten kann.

Und eine ärztliche Behandlung sollte nun mal auch vorurteilsfrei sein.
 
Es ist aus meiner Sicht einer der Schritte, die unternommen werden müssten. Ergänzend muss aber der ganze Klumpatsch mit Fallpauschalen, Gesundheitsfonds, Umverteilung etc. weg.

Ein Arzt erbringt eine Leistung, dafür möchte er einen Preis X. Der Versicherte kann das zahlen oder sich einen billigeren Arzt suchen. Die Versicherung (eine Einzige, mehr brauchen wir eh nicht) zahlt Höchstsätze aus für bestimmte Behandlungen. Diese sind so gewählt, dass man dafür eine Behandlung auch bekommen kann.

In dieser Versicherung ist jeder versichert, Angestellte, Arbeiter, Rentner, Selbstständige, Beamte etc. Für jeden Versicherten wird ein Beitrag fällig, keine kostenlose Mitversicherung, keine Extras. Mit Zusatzversicherungen kann man sich Extraleistungen versichern (Einzelbett etc.). Und für soziale Härtefälle bekommt man Zuschüsse vom Staat.

Einfach, fair und gerecht.

Marty

Ich finde, dass sich das recht einleuchtend anhört.

Fraglich wäre für mich allerdings noch, ob und wie sich die Versicherungspflicht für Kinder möglicherweise auf die Geburtenraten auswirken würde.

Ferner, wie legt man (oder wer legt) die Höchstbeträge fest?

Wie wird die Notfallversorgung sichergestellt (etwa für Patienten ohne Zusatzversicherung, die aber nicht mehr rechtzeitig einen "günstigen" Arzt aufsuchen können)?
 
Danke, aber Du liest nicht, was Du zitierst. Dort steht z.B.:

(2) Der Arzt achtet das Recht seiner Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln. Andererseits ist - von Notfällen oder besonderen rechtlichen Verpflichtungen abgesehen - auch der Arzt frei, eine Behandlung abzulehnen.

Und nun? Das spricht doch genau für mich.

Bitte schon: (Die ethisch relevanten Stellen nochmal in Rot)
Was hat die Art der Versicherung mit "sozialer Stellung" zu tun? Hat ein privatversicherter Beamter eine bessere soziale Stellung als ein gesetzlich Versicherter Abteilungsleiter?

Und auch ein Arzt, der nur Privatpetienten behandelt, wird die nach allen Fähigkeiten seiner Kunst behandeln.

Nochmal: Ich bezahle den Arzt nicht. Ich bezahle eine Krankenkasse, damit sie es tut.
Und die Krankenkasse bezahlt nur Ärzte, die mit ihr einen Vertrag haben. Und mit manchen Ärzten möchte die Krankenkasse gar keine Verträge, Heilpraktiker z.B. Du verlangst aber, dass diese Gruppe Dich dann trotzdem behandelt, auch wenn sie kein Geld bekommt.

Und diese Krankenkasse versichert mich ohne Ansehen meines Alters, meiner Vorerkrankungen und meiner sozialen Stellung.
Das ist doch in Ordnung. Und die bezahlt ihre Vertragsärzte dafür, Dich zu behandeln, also alles OK.

Fraglich wäre für mich allerdings noch, ob und wie sich die Versicherungspflicht für Kinder möglicherweise auf die Geburtenraten auswirken würde.
Es kann ja vom Staat gefördert werden. Aber warum sollen andere Versicherte das subventionieren?

Ferner, wie legt man (oder wer legt) die Höchstbeträge fest?
Gar nicht. Warum Höchstbeiträge?

Wie wird die Notfallversorgung sichergestellt (etwa für Patienten ohne Zusatzversicherung, die aber nicht mehr rechtzeitig einen "günstigen" Arzt aufsuchen können)?
Im Notfall ist jeder zur Hilfe verpflichtet, auch ein Arzt.

Marty
 
Danke, aber Du liest nicht, was Du zitierst. Dort steht z.B.:
(2) Der Arzt achtet das Recht seiner Patienten, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln. Andererseits ist - von Notfällen oder besonderen rechtlichen Verpflichtungen abgesehen - auch der Arzt frei, eine Behandlung abzulehnen.

Und nun? Das spricht doch genau für mich.
Der erste Satz spricht für mich. :biggrin: Und "Eine Behandlung" ungleich "einen Patienten", oder? Es geht hier um Therapien, nicht um Personen!

Was hat die Art der Versicherung mit "sozialer Stellung" zu tun? Hat ein privatversicherter Beamter eine bessere soziale Stellung als ein gesetzlich Versicherter Abteilungsleiter?
Weiß ich nicht, kann aber auch der Arzt nicht beurteilen. Er sieht nur, das er von einer privaten Kasse besser bezahlt wird. Jeder privatversicherte Patient ist also für seine (des Arztes) soziale Stellung besser.

Und auch ein Arzt, der nur Privatpetienten behandelt, wird die nach allen Fähigkeiten seiner Kunst behandeln.
das bezweifele ich nicht. Ich frage mich nur, wie er es mit seiner Berufsethik vereinbaren kann, keine Kassenpatienten anzunehmen...

Und die Krankenkasse bezahlt nur Ärzte, die mit ihr einen Vertrag haben. Und mit manchen Ärzten möchte die Krankenkasse gar keine Verträge, Heilpraktiker z.B. Du verlangst aber, dass diese Gruppe Dich dann trotzdem behandelt, auch wenn sie kein Geld bekommt.
Ach, Heilpraktiker benötigen eine Approbation? Wäre mir neu - und würde auch der Definition eines "Heilpraktikers" widersprechen... :biggrin:
 
Es kann ja vom Staat gefördert werden. Aber warum sollen andere Versicherte das subventionieren?

Weil die Krankenversicherung eine Solidarversicherung ist? Man wird das, glaube ich, nicht anders realisieren können. Gewinn wird eine solche Versicherung eher nicht abwerfen *denk*.

Gar nicht. Warum Höchstbeiträge?

Ich meinte keine Beiträge. Ich sprach von den von Dir angesprochenen Höchstbeträgen für eine Behandlungsleistung (also die, die auch von der Grundversicherung bezahlt wird...)

Im Notfall ist jeder zur Hilfe verpflichtet, auch ein Arzt.

Also kann ich in Deiner Überlegung im Notfall weiterhin zu jedem Arzt gehen?
Wie wird dann Notfall definiert?
 
Der erste Satz spricht für mich. :biggrin: Und "Eine Behandlung" ungleich "einen Patienten", oder? Es geht hier um Therapien, nicht um Personen!
nein, es geht um die Behandlung eines Patienten. Wenn man die Behandlung ablehnt, hat man keinen Patient.

Weiß ich nicht, kann aber auch der Arzt nicht beurteilen. Er sieht nur, das er von einer privaten Kasse besser bezahlt wird. Jeder privatversicherte Patient ist also für seine (des Arztes) soziale Stellung besser.
man kann sich natürlich jede Aussage so drehen, dass sie passt.

das bezweifele ich nicht. Ich frage mich nur, wie er es mit seiner Berufsethik vereinbaren kann, keine Kassenpatienten anzunehmen.
Frag sie mal, ich vermute, sie haben damit überhaupt kein Problem.

Ach, Heilpraktiker benötigen eine Approbation? Wäre mir neu - und würde auch der Definition eines "Heilpraktikers" widersprechen... :biggrin:
Sie brauchen einen Vertrag mit der Krankenkasse, sonst zahlt die Krankenkasse evtl. nicht. Und wenn Du Vertrag mit Zulassung gleichsetzt, dann reden wir aneinander vorbei.

Weil die Krankenversicherung eine Solidarversicherung ist? Man wird das, glaube ich, nicht anders realisieren können. Gewinn wird eine solche Versicherung eher nicht abwerfen
Und Solidarversicherung bedeutet für Dich, Kinder grundsätzlich kostenlos zu versichern? Und Ehefrauen, die nicht arbeiten? Auch, wenn der Mann Vorstand bei einem Unternehmen ist und 25.000 Euro im Monat nach Hause bringen würde? Dann soll die alleinstehende Friseuse das mitfinanzieren, aus Solidarität?

Ich dachte, Solidarität bedeutet, dass man Risiken abfedert, indem man sie auf alle verteilt.

Ich meinte keine Beiträge. Ich sprach von den von Dir angesprochenen Höchstbeträgen für eine Behandlungsleistung (also die, die auch von der Grundversicherung bezahlt wird...)
Ach so. Die legt die eine Versicherung eben mit einer Komission fest.

Also kann ich in Deiner Überlegung im Notfall weiterhin zu jedem Arzt gehen?
Wie wird dann Notfall definiert?
So, wie er heute auch definiert wird. Mal abgesehen davon, dürfte der Notruf überall in Deutschland funktionieren.

8O Wo wohnst du denn? Ich komme aus Deutschland, hier gilt "freie Arztwahl".
Ja? Das ist schick, dann fahr mal in die Uniklinik Köln und verlange vom Chefarzt behandelt zu werden und Du wirst sehen, was Dir deine freie Arztwahl bringt.

Und wenn ich das nächste mal in den Rewe gehe, sagt man mir "Ey man, du kommst hier nicht rein!" ?
Ein Supermarkt ist ein öffentlicher Ort, da gelten andere Regeln. Aber probier das doch mal bei einem Notar, Rechtswanwalt, Steuerberater.

Marty
 
Und Solidarversicherung bedeutet für Dich, Kinder grundsätzlich kostenlos zu versichern? Und Ehefrauen, die nicht arbeiten? Auch, wenn der Mann Vorstand bei einem Unternehmen ist und 25.000 Euro im Monat nach Hause bringen würde? Dann soll die alleinstehende Friseuse das mitfinanzieren, aus Solidarität? Ich dachte, Solidarität bedeutet, dass man Risiken abfedert, indem man sie auf alle verteilt.

So sicherlich nicht. Eine Solidargemeinschaft bedeutet, dass die Starken die Schwachen unterstützen, in einer so aufgebauten Krankenversicherung zusätzlich die Gesunden die Kranken. Insofern muss selbstverständlich auch weiterhin der Vorstand eines Unternehmens einen höheren Beitrg an die Krankenversicherung bezahlen, als die alleinstehende Friseuse. Jedenfalls wäre das nach meiner Überzeugung so. Aber über Beiträge hatten wir ja auch noch gar nicht wirklich gesprochen. Vielleicht siehst Du das ja anders?

Kinder sind in diesem System (und ein Stück weit auch nicht arbeitende Ehefrauen) eben sehr schwach, weil sie kein Einkommen haben und im Fall der Kinder auch nicht haben können.

Ach so. Die legt die eine Versicherung eben mit einer Komission fest.

:think: Dann soll also weder die Versichertengemeinschaft, noch der Staat eine Einflußnahmemöglichkeit auf den Umfang der absoluten Grundversorgung haben? Wer garantiert dann, dass die Grundversorgung nicht aus wirtschaftlichen Gründen zu gering ausfällt?

So, wie er heute auch definiert wird. Mal abgesehen davon, dürfte der Notruf überall in Deutschland funktionieren.

Also ist ein Notfall nur gegeben, wenn die Situation so gefährlich ist, dass man die 112 ruft. In allen anderen Fällen habe ich mir als Grundversorgungs-Patient also zunächst mal einen Arzt zu suchen, der mich auch behandelt. Wie erkenne ich das? Steht das dann auf den Schildern? Kann ich das im Telefonbuch erfahren, oder im Internet?
 
So sicherlich nicht. Eine Solidargemeinschaft bedeutet, dass die Starken die Schwachen unterstützen, in einer so aufgebauten Krankenversicherung zusätzlich die Gesunden die Kranken.
Das ist im Moment eben nicht so. Da zahlt ein "normaler" Single evtl. mehr pro Kopf als das Vorstandsmitglied mit Frau und Kindern.

Aber über Beiträge hatten wir ja auch noch gar nicht wirklich gesprochen. Vielleicht siehst Du das ja anders?
Ich wäre für ein Kopfpauschale. Ist bei anderen Versicherungen auch so. Bei Auto-, Unfall-, Haftpflichtversicherung zahlt man ja auch nicht vom Einkommen. Ist nur eine Rechnerei, mehr nicht. Und wer zuwenig verdient, der soll eben Zuschüsse vom Staat bekommen.

Kinder sind in diesem System (und ein Stück weit auch nicht arbeitende Ehefrauen) eben sehr schwach, weil sie kein Einkommen haben und im Fall der Kinder auch nicht haben können.
Dafür dann die Zuschüsse, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern das nicht stemmen können.

:think: Dann soll also weder die Versichertengemeinschaft, noch der Staat eine Einflußnahmemöglichkeit auf den Umfang der absoluten Grundversorgung haben?
Diese "Einheitsversicherung" wird vermutlich staatlich sein müssen, weil der Staat in der Privatwirtschaft gesetzlich kein Monopol schaffen kann. Und auch heute schon legt der Staat die Beiträge fest und auch die Leistungen, es geht also.

Wer garantiert dann, dass die Grundversorgung nicht aus wirtschaftlichen Gründen zu gering ausfällt?
Die Grundversorgung (oder eben die Prämie) muss kostendeckend sein. Wenn höhere Kosten entstehen, muss die Prämie steigen oder die Leistung sinken.

Also ist ein Notfall nur gegeben, wenn die Situation so gefährlich ist, dass man die 112 ruft.
Was heisst denn "so gefährlich"? Du darfst die 112 immer dann rufen, wenn Du selber nicht mehr in der Lage bist, zum Arzt zu gehen. Und wenn Du dazu noch in der Lage bist, dann erreichst Du doch quasi jeden Arzt.

In allen anderen Fällen habe ich mir als Grundversorgungs-Patient also zunächst mal einen Arzt zu suchen, der mich auch behandelt. Wie erkenne ich das? Steht das dann auf den Schildern? Kann ich das im Telefonbuch erfahren, oder im Internet?
Das erfährst Du, wenn Du anrufst, um einen Termin zu machen. Wenn Du Dir gerade einen Arm abgehackt hast oder einen Blinddarmdurchbruch, dann fährst Du sicherlich nicht mal eben so los und schaust mal auf die Schilder, ob Du einen Chriurg dabei findest, oder?

Und wenn Dir auf offener Strasse was passiert und der nächste Arzt behandelt sonst nur Kassenpatienten, dann muss der Dir gesetzlich sowieso helfen. Aber eben nur im Rahmen der ersten Hilfe.

Wenn ich etwas wie einen Notfall habe, dann fahre ich ins Krankenhaus. Dafür ist das da. Oder ich rufe die 112, die sind auch dafür da.

Marty
 
nein, es geht um die Behandlung eines Patienten. Wenn man die Behandlung ablehnt, hat man keinen Patient.
Man kann ein und das selbe Leiden unterschiedlich behandeln...

man kann sich natürlich jede Aussage so drehen, dass sie passt.
Wenn man einen Patienten ablehnt, weil seine Kasse nicht genug zahlt, ist das Soziale Selektion...

Frag sie mal, ich vermute, sie haben damit überhaupt kein Problem.
DAS kann ich mir sogar vorstellen - gut heißen kann ich das trotzdem nicht!
Sie brauchen einen Vertrag mit der Krankenkasse, sonst zahlt die Krankenkasse evtl. nicht. Und wenn Du Vertrag mit Zulassung gleichsetzt, dann reden wir aneinander vorbei.
Nein, DU setzt Arzt mit Heilpraktiker gleich... :LOL: Eine Zulassung haben beide.

Und Solidarversicherung bedeutet für Dich, Kinder grundsätzlich kostenlos zu versichern? Und Ehefrauen, die nicht arbeiten? Auch, wenn der Mann Vorstand bei einem Unternehmen ist und 25.000 Euro im Monat nach Hause bringen würde? Dann soll die alleinstehende Friseuse das mitfinanzieren, aus Solidarität?
Oh, wenn ein Vorstand mit 25000 in der gesetzlichen wäre, dann könnte er seine Familie UND die Friseuse mitversichern - so 'rum muss man es sehen... :biggrin:

Ich dachte, Solidarität bedeutet, dass man Risiken abfedert, indem man sie auf alle verteilt.
Vor allem bedeutet es, das nicht nur die Last gleichmäßig verteilt ist, sondern auch der Nutzen...
 
Man kann ein und das selbe Leiden unterschiedlich behandeln...
Oder den Patienten gar nicht, wir drehen uns im Kreis.

Wenn man einen Patienten ablehnt, weil seine Kasse nicht genug zahlt, ist das Soziale Selektion...
Deine Ansicht, meine Meinung habe ich mitgeteilt, wir drehen uns im Kreis.

Nein, DU setzt Arzt mit Heilpraktiker gleich... :LOL: Eine Zulassung haben beide.
Wo setze ich die gleich? Du hast etwas gleichgesetzt und ich habe das korrigiert. Wir drehen uns im Kreis.

Oh, wenn ein Vorstand mit 25000 in der gesetzlichen wäre, dann könnte er seine Familie UND die Friseuse mitversichern - so 'rum muss man es sehen.
Die Beitragsbemesseungsgrenze ist Dir sicherlich ein Begriff. Denk in Anbetracht dieser Grenze noch mal über die Aussage nach, gerade im Bezug auf Solidarität in dieser Versicherung.

Marty
 
Oder den Patienten gar nicht, wir drehen uns im Kreis.
Dir scheint schon schwindlig zu sein... Behandlungen setzt eine Anamnese zwingend voraus. Wie will man eine Behandlung ablehnen, wenn man den Patienten gar nicht untersucht hat, weil man ihn schon vorher heimgeschickt hat? Wenn du mir einen Arzt nennen kannst, der via PSI-Kräften Krankheitsbilder erkennen und analysieren kann, dann würde ich mich sogar privat versichern, nur um dort Patient zu werden...
Deine Ansicht, meine Meinung habe ich mitgeteilt.
Meine Ansicht ist, dass sich ein Arzt, der nur Privatpatienten behandelt, zwar rechtlich auf der sicheren Seite ist, moralisch aber verwerflich handelt - in letzter Konsequenz auch gegen seine Berufsethik und einem Schwur, den er leisten musste.
Wenn ein Arzt einen Patient aus einem rein finanziellen Grund ablehnt, dann widerspricht das seiner Berufsethik - punktum! Egal, ob das die finanziellen Möglichkeiten des Patienten oder seiner Krankenkasse betrifft - der Effekt ist der selbe. Und wenn man ein bisschen googlet, dann findet man auch Urteile, die das bestätigen.

Wo setze ich die gleich? Du hast etwas gleichgesetzt und ich habe das korrigiert. Wir drehen uns im Kreis.
Ich rede die ganze zeit von Ärzten - nichts anderem. Ich rede von ihrem Berufsethos und ihrer Selbstverpflichtung - Mit Heilpraktikern hast DU angefangen. Die interessieren mich nicht, weil sie von meinem Standpunkt aus nicht relevant sind. Für sie gilt weder die Ärztliche Berufsordnung, noch legen sie das Genfer Gelöbnis ab.
 
Dir scheint schon schwindlig zu sein.
Nein, Dir etwa?

Behandlungen setzt eine Anamnese zwingend voraus.
Du interpretierst schon wieder etwas in einen Satz, was dieser gar nicht aussagen möchte.

Meine Ansicht ist, dass sich ein Arzt, der nur Privatpatienten behandelt, zwar rechtlich auf der sicheren Seite ist, moralisch aber verwerflich handelt - in letzter Konsequenz auch gegen seine Berufsethik und einem Schwur, den er leisten musste.
Ja, weil Du dort etwas hineininterpretierst, was dort gar nicht steht.

Wenn ein Arzt einen Patient aus einem rein finanziellen Grund ablehnt, dann widerspricht das seiner Berufsethik - punktum!
Das "punktum!" soll so etwas sein wie "Ich habe gesprochen, also ist es ein Fakt"?

Egal, ob das die finanziellen Möglichkeiten des Patienten oder seiner Krankenkasse betrifft - der Effekt ist der selbe. Und wenn man ein bisschen googlet, dann findet man auch Urteile, die das bestätigen.
Wenn Du die schon kennst, hättest Du sie ja hier verlinken können. Ich finde sie nicht, ich bin aber entweder in Google nicht so bewandert wie Du oder die Urteile sagen das gar nicht aus.

Ich rede die ganze zeit von Ärzten - nichts anderem. Ich rede von ihrem Berufsethos und ihrer Selbstverpflichtung
Ich weiß, und Du bist der Meinung, dass jemand, der Arzt geworden ist, damit sich selber verpflichtet hat, jeden jederzeit als Patienten anzunehmen, wenn dieser es wünscht, unabhängig davon, ob derjenige seine Tätigkeit auch bezahlen möchte.

Auch ein Arzt, der nur Privatpatienten nimmt, würde ja jeden behandeln. Nur wollen die Patienten die Rechnung meist nicht selber zahlen sondern mit einer Plastikkarte, mit der der Arzt nichts anfangen kann.

Marty
PS: Ich habe doch ein Urteil gefunden: Link

Da darf sogar ein Kassenarzt die Behandlung ablehnen, wenn er nicht sicher ist, dass er sie vergütet bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ein Arzt, der nur Privatpatienten nimmt, würde ja jeden behandeln. Nur wollen die Patienten die Rechnung meist nicht selber zahlen sondern mit einer Plastikkarte, mit der der Arzt nichts anfangen kann.

ich kenne auch keine Ärzte die nur Privatpatienten behandeln sondern nur Ärzte die meinen das sie es besser haben wenn sie sich dem Olligopol der Krankenkasse nicht unterziehen

mein Orthopäde (hatte einige schlechte Erfahrungen mit anderen vorher) nimmt seit einigen Jahren keine Kassenpatienten mehr, weil ich mir dachte das ich die Qualität so schnell nicht wieder finde bezahl ich ihn halt selbst - und die Rechnungen sind günstiger als in der Autowerkstatt (30-40 Euro pro Besuch und da arbeitet der auch ne halbe Stunde für)
 
Du interpretierst schon wieder etwas in einen Satz, was dieser gar nicht aussagen möchte.
Ich glaube eher, ist es umgekehrt. Wenn es sich auf Patienten beziehen würde, würde es doch auch dastehen, oder?

Das "punktum!" soll so etwas sein wie "Ich habe gesprochen, also ist es ein Fakt"?
Wie würdest Du das denn interpretieren? Welchen Maßstab kann ein Arzt an die sozialen Verhältnisse eines Potentiellen Patienten anlegen als den Namen der Versicherung, der auf seinem Kärtchen steht?

Ich habe doch ein Urteil gefunden: Link

Da darf sogar ein Kassenarzt die Behandlung ablehnen, wenn er nicht sicher ist, dass er sie vergütet bekommt.
Das es sich hier wg. der fehlenden Versichertenkarte um eine reine Verfahrensangelegenheit handelt, hast du offensichtlich ignoriert...

Wenn Du die schon kennst, hättest Du sie ja hier verlinken können. Ich finde sie nicht, ich bin aber entweder in Google nicht so bewandert wie Du oder die Urteile sagen das gar nicht aus.

Wurden sie schon, aber bitte:
https://www.ok-rechtsanwaelte.de/tag/kassenpatient/
https://www.123recht.net/article.asp?a=12765&ccheck=1

(Ich weiß, ich weiß, es handelt sich um "Kassenärzte" aber mir geht es ja gerade darum, dass sich Ärzte als Privatdozenten nciht aus einer gesellschaftlichen verantwortung stehlen sollen!)

Ich weiß, und Du bist der Meinung, dass jemand, der Arzt geworden ist, damit sich selber verpflichtet hat, jeden jederzeit als Patienten anzunehmen, wenn dieser es wünscht, unabhängig davon, ob derjenige seine Tätigkeit auch bezahlen möchte.

Moment - Niemand spricht von unentgeltlicher Behandlung. Wenn die KKV eine Behandlung bezahlt - warum sollte ein Arzt sie Ablehnen dürfen?

Auch ein Arzt, der nur Privatpatienten nimmt, würde ja jeden behandeln. Nur wollen die Patienten die Rechnung meist nicht selber zahlen sondern mit einer Plastikkarte, mit der der Arzt nichts anfangen kann.
Könnte in Zukunft auf so manchem Grabstein stehen: "Er wollte den Arzt nicht bar bezahlen..."
 
die KKV bezahlt doch sicher erst dann nachdem der Arzt irgendeinen Vertrag unterschrieben hat oder ?

Ja, und ich finde, dass diese Unterschrift obligatorisch für alle Ärzte sein sollte. Ich verlange auch nicht Gleichbehandlung (= gleiche Leistungen!!!) von Privat- und Kassenpatienten, sondern nur, das Kassenpatienten nicht pauschal abgelehnt werden sollen.

BTW: Es Sollte GKV heißen - hab mich vertippt... :oops: