News Zeitung: Bisherige Praxisgebühr wird durch Gebühr pro Arztbesuch ersetzt

Ja, und ich finde, dass diese Unterschrift obligatorisch für alle Ärzte sein sollte. Ich verlange auch nicht Gleichbehandlung (= gleiche Leistungen!!!) von Privat- und Kassenpatienten, sondern nur, das Kassenpatienten nicht pauschal abgelehnt werden sollen.

Ärzten muss auch die Autonomie zugestanden werden sich ihre Tarife, Verträge und Kunden selbst auszusuchen- ich will ja auch frei sein und mich nicht solchen Zwängen beugen

außerdem kann man Ärzte ja auch weder zur Arbeit zwingen noch in Deutschland zu bleiben, die 2 Alternativen lägen mir als Arzt näher als das Kassendiktat
 
Ärzten muss auch die Autonomie zugestanden werden sich ihre Tarife, Verträge und Kunden selbst auszusuchen- ich will ja auch frei sein und mich nicht solchen Zwängen beugen

Das ist der Punkt, an dem ich mit Marty über Kreuz bin. Ich halte einen Arzt nicht für einen Dienstleister. Diese Autonomie kann er für Privatpatienten gerne in Anspruch nehmen, gesetzlich Versicherte haben ein Recht auf ein Mindestmaß an Gesundheitsleistungen - und sollen auch die Möglichkeit haben, diese zu erhalten!

Analog kannst du einem Feuerwehrmann ja auch nicht zugestehen, bei seinem Nachbarn Müller nicht zu löschen, weil er ihn persönlich nicht ab kann. Er hat diese Autonomie einfach nicht! Und andere Berufsgruppen haben sie aus ethischen Gründen auch nicht.

Was bislang vielleicht etwas untergegangen ist: Ich bin der Meinung, das Ärzte durch die Bank besser bezahlt werden müssten - auch von der GKV! Von den Beiträgen wandert mir ehrlich gesagt ein zu großer Beitrag an die Pharmaindustrie. Wir haben in Deutschland die höchsten Medikamentenpreise...
 
Das ist der Punkt, an dem ich mit Marty über Kreuz bin. Ich halte einen Arzt nicht für einen Dienstleister.
ich merkte es, aber Ärzte sind auch Dienstleister und weil es Kundschaft gibt die zwingend auf die angewiesen sind muss auch für jeden Kunden ein Arzt zur Verfügung stehen sowie die Bezahlung über soziale Umverteilung gesichert sein falls der Patient nicht selbst über genug Creditpoints verfügt

aber nur weil der Teil gesichert sein muss darf man Ärzte nicht zwingen solch wichtige Teile der beruflichen Freiheit aufzugeben

Analog kannst du einem Feuerwehrmann ja auch nicht zugestehen, bei seinem Nachbarn Müller nicht zu löschen, weil er ihn persönlich nicht ab kann.
ich möchte ihm zumindest die Freiheit zugestehen sich seinen Arbeitgeber aussuchen zu dürfen und den Arbeitsvertrag (inkl Tarif ) zu unterschreiben den er für akzeptabel hält ...wenn der Vertrag allerdings erstmal unterschrieben ist muss er auch bei Müller löschen
 
Ich glaube eher, ist es umgekehrt. Wenn es sich auf Patienten beziehen würde, würde es doch auch dastehen, oder?
ich interpretiere es anders. Jeder, wie er mag.

Wie würdest Du das denn interpretieren? Welchen Maßstab kann ein Arzt an die sozialen Verhältnisse eines Potentiellen Patienten anlegen als den Namen der Versicherung, der auf seinem Kärtchen steht?
Er trifft keine Auswahl, die an einem sozialen Merkmal hängt, er trifft eine Entscheidung nach der Vergütung, die er bekommt. Da kann auch ein mittelloser Selbstständiger kommen, der wird auch behandelt.

Das es sich hier wg. der fehlenden Versichertenkarte um eine reine Verfahrensangelegenheit handelt, hast du offensichtlich ignoriert.
Es geht um die Ablehnung der Behandlung, weil man evtl. auf den Kosten sitzenbleibt. Ist doch unsozial, oder? Er schickt da ganz nach sozialen Kriterien eine Bettlägerige wieder nach Hause, nur wegen des Geldes. Was ist da mit dem Berufsethos?

Wurden sie schon, aber bitte:
https://www.ok-rechtsanwaelte.de/tag/kassenpatient/
https://www.123recht.net/article.asp?a=12765&ccheck=1

(Ich weiß, ich weiß, es handelt sich um "Kassenärzte" aber mir geht es ja gerade darum, dass sich Ärzte als Privatdozenten nicht aus einer gesellschaftlichen verantwortung stehlen sollen!)
Du zitierst ein Urteil, was auf die Gruppe nicht passt, argumentierst dann, dass diese Gruppe aber eigentlich dazugehören sollte und wirfst dann der Gruppe vor, gegen das Urteil zu verstossen? Grandiose Argumentation.

Moment - Niemand spricht von unentgeltlicher Behandlung. Wenn die KKV eine Behandlung bezahlt - warum sollte ein Arzt sie Ablehnen dürfen?
Die KKV bezahlt diesen Ärzten die Behandlung eines Kassenpatienten nicht. Also fordere doch, dass die Kassen auch Behandlungen von Nichtkassenärzten bezahlen muss nach deren Tarif und schon werden die Ärzte sofort tätig, vermute ich.

Könnte in Zukunft auf so manchem Grabstein stehen: "Er wollte den Arzt nicht bar bezahlen..."
Lächerlich, gerade mal ein paar Prozent der Ärzte sind keine Kassenärzte, das zum Teil schon immer. Wo da ein Risiko für einen Patienten sein soll, sehe ich nicht.

Ja, und ich finde, dass diese Unterschrift obligatorisch für alle Ärzte sein sollte.
Jetzt muss ein Arzt auch noch Verträge unterschreiben, die ihm nicht passen. Die Krankenkassen könnten ja mit dem Arzt einen Vertrag aushandeln, mit dem beide einverstanden sind, dann unterschreiben die auch.



Marty
 
Er trifft keine Auswahl, die an einem sozialen Merkmal hängt, er trifft eine Entscheidung nach der Vergütung, die er bekommt. Da kann auch ein mittelloser Selbstständiger kommen, der wird auch behandelt.
Soziale Stellung heißt nicht unbedingt "finanzielle" Stellung - das hatten wir schon.
Es geht um die Ablehnung der Behandlung, weil man evtl. auf den Kosten sitzenbleibt. Ist doch unsozial, oder? Er schickt da ganz nach sozialen Kriterien eine Bettlägerige wieder nach Hause, nur wegen des Geldes. Was ist da mit dem Berufsethos?
Ich hab nie in Abrede gestellt, dass der Erhalt von Leistungen an Gewisse regeln gekoppelt ist. Keine Karte - keine Leistung. Wenn Karte, dann Leistung. Letzteres war nicht gegeben.
Du zitierst ein Urteil, was auf die Gruppe nicht passt, argumentierst dann, dass diese Gruppe aber eigentlich dazugehören sollte und wirfst dann der Gruppe vor, gegen das Urteil zu verstossen? Grandiose Argumentation
Danke :LOL:. Kernaussage meinerseits ist, dass die Gruppe dazu gehören sollte.

Die KKV bezahlt diesen Ärzten die Behandlung eines Kassenpatienten nicht. Also fordere doch, dass die Kassen auch Behandlungen von Nichtkassenärzten bezahlen muss nach deren Tarif und schon werden die Ärzte sofort tätig, vermute ich.
Nochmal: WAS bezahlt die GKV (Tippfehler meinerseits) nicht? (Ärzte!!!) Ich hab oben geschrieben,m dass die Entlohnung von den gesetzlichen Kassen zu niedrig ist, aber dennoch werden Grundversorgungsleistungen VON DEN KASSEN BEZAHLT!!!

Lächerlich, gerade mal ein paar Prozent der Ärzte sind keine Kassenärzte, das zum Teil schon immer. Wo da ein Risiko für einen Patienten sein soll, sehe ich nicht.
Das Risiko (daraus entwickelte sich die ganze Diskussion auch) war die Forderung, generell Ärzten freizustellen, das sie nur Privatpatienten behandeln...

Jetzt muss ein Arzt auch noch Verträge unterschreiben, die ihm nicht passen. Die Krankenkassen könnten ja mit dem Arzt einen Vertrag aushandeln, mit dem beide einverstanden sind, dann unterschreiben die auch.
Wäre ein Vorschlag, den ich sogar akzeptieren würde. jeder Arzt handelt seine Pauschalen mit der den KKs selber aus. Davon hätten wahrscheinlich alle Seiten etwas.
 
In Frankreich funktioniert komischerweise das System "erst zahlen, dann bei der Kasse abrechnen" seit Jahren wunderbar.
Zumal der Patient direkt nach der Behandlung vom Arzt eine Rechnung bekommt und selbst sieht [!], was der Quacksalber ihm in Rechnung stellt.

Die Schweden haben das "Gesundheitszentrum" [ähnlich den DDR-Polikliniken] für sich entdeckt, bündeln damit an einem Ort medizinisches KnowHow und Gerät und senken somit Behandlungskosten und vermindern gesundheitsschädliche Mehrfachdiagnosen wie Röntgen.

Beide Systeme zusammengeschmissen fände ich die optimale Lösung.
 
In Frankreich funktioniert komischerweise das System "erst zahlen, dann bei der Kasse abrechnen" seit Jahren wunderbar.
Zumal der Patient direkt nach der Behandlung vom Arzt eine Rechnung bekommt und selbst sieht [!], was der Quacksalber ihm in Rechnung stellt.

Mal einen Einblick zu erhalten, was der Arzt abrechnet, halte ich auch für eine gute Idee, allerdings wüsste ich nicht, wie ich aktuell eine Arztrechnung vorstrecken sollte.
Mein Azubi-Gehalt reicht gerade, um die laufenden Kosten zu decken, da bleibt nichts zum zurücklegen übrig.

Wenn ich mir dann angucke, was für eine Rechnung mein Vater voriges Jahr nach einem Schlaganfall in Holland zugeschickt bekam... Soviel verdiene ich im ganzen Jahr nicht.
 
Mal einen Einblick zu erhalten, was der Arzt abrechnet, halte ich auch für eine gute Idee, allerdings wüsste ich nicht, wie ich aktuell eine Arztrechnung vorstrecken sollte.
Mein Azubi-Gehalt reicht gerade, um die laufenden Kosten zu decken, da bleibt nichts zum zurücklegen übrig.

Gäbe noch die Möglichkeit, die Rechnung an die Krankenkasse zu schicken und die zahlen direkt an den Arzt. so kann man selbst überprüfen, ggf. mit dem Arzt nochmal reden, muss aber nicht in Vorleistung gehen.

Wenn ich mir dann angucke, was für eine Rechnung mein Vater voriges Jahr nach einem Schlaganfall in Holland zugeschickt bekam... Soviel verdiene ich im ganzen Jahr nicht.

Kenn ich, mein verstorbener Mann bekam Rechnungen in Höhe von ca. 80 T€
 
In Frankreich funktioniert komischerweise das System "erst zahlen, dann bei der Kasse abrechnen" seit Jahren wunderbar.
Zumal der Patient direkt nach der Behandlung vom Arzt eine Rechnung bekommt und selbst sieht [!], was der Quacksalber ihm in Rechnung stellt.
Man kann sich am Quartalsende eine Aufstellung geben lassen, was berechnet wurde - kostet 1 EUR.
Man kann sich auch auf Rechnung behandeln lassen und die dann an die Kasse weitergeben, aber eine direkte Abrechnung ist für alle Beteiligten einfacher und deshalb machts niemand.
 
Ich hab nie in Abrede gestellt, dass der Erhalt von Leistungen an Gewisse regeln gekoppelt ist.
Und Nichtkassenärzte haben eben die Regel: Selber zahlen oder nicht behandelt werden.

Nochmal: WAS bezahlt die GKV (Tippfehler meinerseits) nicht? (Ärzte!!!) Ich hab oben geschrieben,m dass die Entlohnung von den gesetzlichen Kassen zu niedrig ist, aber dennoch werden Grundversorgungsleistungen VON DEN KASSEN BEZAHLT!
Wenn ein Arzt, der keinen Vertrag mit den Kassenverbänden hat, einen Patienten behandelt, der nur eine Krankenkassekarte vorlegt, dann zahlt die Kasse dem Arzt nichts. Der Arzt stellt dem Patienten eine Rechnung aus, der Patient wird aber von seiner Kasse die Rechnung nicht erstattet bekommen, weil der Arzt kein Kassenarzt ist.

[quoteDas Risiko (daraus entwickelte sich die ganze Diskussion auch) war die Forderung, generell Ärzten freizustellen, das sie nur Privatpatienten behandeln...[/quote]Es ist ihnen heute freigestellt, also braucht das niemand zu fordern. Und trotz dieser Freiheit verzichtet nur ein Bruchteil auf die Behandlung von Kassenpatienten, und das bei miesester Vergütung.

Wäre ein Vorschlag, den ich sogar akzeptieren würde. jeder Arzt handelt seine Pauschalen mit der den KKs selber aus. Davon hätten wahrscheinlich alle Seiten etwas.
Und was ist, wenn dann eine Kasse nicht verhandeln möchte oder zuwenig bietet? Du möchtest dann den Arzt trotzdem aus ehtischen Gründen zur Leistung zwingen.

Marty