Da hast Du ja im Prinzip recht,
ABER
wenn ein Verein einer anderen Personengruppe grundgesetzlich zugesicherte Rechte absprechen will, wenn ein Verein für die eigene Ziele rechtswidrige Volksbegehren veranstaltet, sich also nicht komplett im Rahmen der Gesetze bewegt, dann stellt sich mir schon die Frage, ob sowas berechtigt ist.
gruss kelle!
Genau darum geht es, nur die Anwohner sollte man dabei nicht fragen?
Solche Leute haben echt keinen Verstand. Ist aber nischt neues