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@1-2-z.de: Hab auch `nen INternetshop und kenne den Sch.... mit Rücksendungen und Storniereungen - trotzdem solltest Du in meinen Augen einfach kulant sein (mal von der Rechtslage abgesehen) und die Ware zurücknehmen und die 180MIO zurücküberweisen. Das schadet Dir weniger als Dein Imageverlust hier auf Klamm ;)

smile
 
Hey Smile, will dich nur mal eben korrigieren, es geht nicht um 180 Mio, sondern um 482.689.200 Lose ;)

Das ich deiner Meinung bin, muss ich wohl nicht Erwähnen.
 
Melde mich eigentlich hier nie zu Wort, aber jetzt ist es irgendwie etwas
viel. Ich wende mich vor allem an wittis-web.de sowie an Dyx.
Sie zitieren hier Gesetze die in diesem Fall keine Rolle spielen. Ich glaube
nicht das Herr Biehl Sie angerufen und um eine Bestellung gebeten hat.
§241a kommt somit nicht in Betracht. §355 ist zum Schutz des Kunden
aber auch zum Schutz des Händlers ausgelegt. Die genannten Fristen sind
eigentlich verständlich dargelegt und definiert. Wenn Sie die Gesetze so
gut kennen, müßte Ihnen auch bekannt sein, daß die Widerspruchsfrist erst
mit Erhalt der Ware wirksam wird. Die AGB des Herrn Biehl enthalten die
Widerrufsbelehrung.
Was mir nur Sorgen macht sind Ihre Ausdrucksweise und verbalen Angriffe.
Das könnte etwas nach hinten losgehen, und glauben Sie mir, eine Klage
wegen Ruf- bzw. Geschäftsschädigung ist bei Ihren Äußerrungen hier keine
leichte Sache für Ihren Anwalt.
Trotzdem Allen noch eine schöne Nachtruhe.
 
ne, aber der kleine Fehler ist, dass es nicht um Kulanz geht, sondern um gesetzliche Vorschriften im Fernabsatz, die mißachtet werden

Naja - Gesetz hin oder her - wenns in `nen Rechtsstreit geht, ist der Käufer so oder so Verlierer.
Als Verkäufer sollte man aber in erster Linie seinen Kunden im Auge haben (nicht bis zur Selbstaufgabe versteht sich)
Wir halten das in unserem Shop extrem kulant obwohl man damit auchmal ganz gut Miese machen kann.

smile
 
der 241a bezog sich auf die trotz stornierung versendete Ware, die nun ohne Bestellung ausgeliefert wird


die Frist zum Ablauf des Widerrufszeitraumes beginnt mit der Lieferung, aber den Widerruf kann man auch vor der Lieferung aussprechen
der Ablauf der Frist ist aber frühestens eben die besagten 14 Tage nach Erhalt

aber hier geht es vordergründig um die Vereärhung der gesetzlich bestimmten Rechte


und was die verbalen Sachen angeht, hier ist noch keine Beleidigung gefallen, eine Geschäftsschädigung kann hier nicht glaubhaft angebracht werden ... also vergiß das schnell wieder ...

es hat keine üble Nachrede stattgefunden, es ist nichts verleumderisches hier aufzufinden, da alles gesagte ja belegbar ist

so, gute nacht

Naja - Gesetz hin oder her - wenns in `nen Rechtsstreit geht, ist der Käufer so oder so Verlierer.


warum?
jedes Gericht wird hier auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften urteilen, ganz sicher.
damit würde der Rechtsstreit sicherlich gegen Biehl entschieden, die Auslagen und notwendigen Kosten mit Sicherheit auf den Verlierer übertragen
das ganze noch per Rechtsschutz abgesichert
und um sicherzugehen, dass es auch wirklich alles ganz kottekt ist, kann man sich noch zwei weitere unabhängige Meinungen einholen, die der Wettbewerbszentrale und vom Verbraucherschutz

ich kenne das ganze Spielchen, bin selber seit ettlichen Jahren im lokalen und im Versandhandel tätig
 
warum?
jedes Gericht wird hier auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften urteilen, ganz sicher.
...

Aus einem einfachen Grund: Der Käufer benötigt eine Ware - jetzt.
Bis ein etwaiger rechtsstreit entschieden ist, vergeht Zeit.
Auch wenn der Käufer gewinnt und seine Koste erstattet bekommt, verliert er Zeit, welche das fast Einzige ist, was man nicht so einfach wiederbekommen kann.

smile
 
der 241a bezog sich auf die trotz stornierung versendete Ware, die nun ohne Bestellung ausgeliefert wird


die Frist zum Ablauf des Widerrufszeitraumes beginnt mit der Lieferung, aber den Widerruf kann man auch vor der Lieferung aussprechen
der Ablauf der Frist ist aber frühestens eben die besagten 14 Tage nach Erhalt

aber hier geht es vordergründig um die Vereärhung der gesetzlich bestimmten Rechte


und was die verbalen Sachen angeht, hier ist noch keine Beleidigung gefallen, eine Geschäftsschädigung kann hier nicht glaubhaft angebracht werden ... also vergiß das schnell wieder ...

es hat keine üble Nachrede stattgefunden, es ist nichts verleumderisches hier aufzufinden, da alles gesagte ja belegbar ist

so, gute nacht




warum?
jedes Gericht wird hier auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften urteilen, ganz sicher.
damit würde der Rechtsstreit sicherlich gegen Biehl entschieden, die Auslagen und notwendigen Kosten mit Sicherheit auf den Verlierer übertragen
das ganze noch per Rechtsschutz abgesichert
und um sicherzugehen, dass es auch wirklich alles ganz kottekt ist, kann man sich noch zwei weitere unabhängige Meinungen einholen, die der Wettbewerbszentrale und vom Verbraucherschutz

ich kenne das ganze Spielchen, bin selber seit ettlichen Jahren im lokalen und im Versandhandel tätig

lass Hirn regnen .... ist ja wohl eine Beleidigung.

Am besten wäre wohl wenn ich Klammlose und alle anderen Währungen rausnehme, und alles auf Klammgeil Anteile umstelle. So müssen die User erst Klammlose in Anteile tauschen um dann bei mir Ware kaufen zu können, würde bestimmt auch den Anteilshandel zu gute kommen, und es wäre wohl dann eindeutige meine Eigene Internetwährung wo es sich dann um Prämien handelt :)
 
Am besten wäre wohl wenn ich Klammlose und alle anderen Währungen rausnehme, und alles auf Klammgeil Anteile umstelle. So müssen die User erst Klammlose in Anteile tauschen um dann bei mir Ware kaufen zu können, würde bestimmt auch den Anteilshandel zu gute kommen, und es wäre wohl dann eindeutige meine Eigene Internetwährung wo es sich dann um Prämien handelt :)

naja - dann kaufe ich meine nächste Kamera aber nicht bei Dir, da ich da nich angemeldet bin 8)

smile
 
@ 1-2-z

Wenn ich bei dir im Shop eine Kamera für 1,19 Mrd inkl MwSt. kaufe, wie sieht dann meine Rechnung aus?

Kamera 1.000.000.000 Lose
19% MwSt. 190.000.000 Lose

Gesamt 1.190.000.000 Lose

oder

Kamera 1.000.000.000 Lose (dies entspricht 300,00€)
19% MwSt. 190.000.000 Lose (dies entspricht 57,00€)

Gesamt 1.190.000.000 Lose (dies entspricht 357,00€)

oder

Kamera 300,00€
19% MwSt. 57,00€

Gesamt 357,00€


Ich habe jetzt einfach mal den Kurs 1 Mio = 0,30€ genommen, mit dem lässt sich gut rechnen.

Champ
 
@ 1-2-z

Wenn ich bei dir im Shop eine Kamera für 1,19 Mrd inkl MwSt. kaufe, wie sieht dann meine Rechnung aus?

Kamera 1.000.000.000 Lose
19% MwSt. 190.000.000 Lose

Gesamt 1.190.000.000 Lose

oder

Kamera 1.000.000.000 Lose (dies entspricht 300,00€)
19% MwSt. 190.000.000 Lose (dies entspricht 57,00€)

Gesamt 1.190.000.000 Lose (dies entspricht 357,00€)

oder

Kamera 300,00€
19% MwSt. 57,00€

Gesamt 357,00€


Ich habe jetzt einfach mal den Kurs 1 Mio = 0,30€ genommen, mit dem lässt sich gut rechnen.

Champ

Du bekommst `ne Rechung mit in Losen ausgewiesener MwSt.

smile
 
Ich habe den Rest jetzt noch nicht gelesen, evtl. ist das schon gekommen:

Marty, hast du da zufällig mal gerade einen Link für mich da??
Bin ich zu spät? §241a BGB klärt das eindeutig:

§ 241a BGB hat folgenden Wortlaut:

"(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Der Widerruf ist Samstag zugegangen, der Versand am Montag war somit nicht mehr nötig.

nach dem Widerruf sind die beiederseits empfangenen Zuwendungen (so heisst es ja richtig) zurückzugewähren
Das ist doch klar die Rechtslage. Aber anscheinend versteht das der Verkäufer nicht. Mund fusselig reden bringt wohl auch nichts. Irgendwann findet sich ein Kunde, der klagt. Dann wird das geklärt und gut ist.

Die Gewährleistung bekomme ich ja vom Händler und kann Sie auch entsprechend weitergeben. Ist halt Lustig wie die Meinungen da unterschiedlich sind, meine Rechtsanwälte sagen da halt was anderes.
Könntest Du mir mal Namen und Ort der Anwälte nennen, ich möchte sichergehen, die niemals zu kontaktieren. Das könnte sonst teuer werden, wenn die nicht mal deutsches Recht kennen.

Ich frag mal die jura-Studenten in anderen Foren, was die davon halten. Wenn die das anders sehen, dann wissen die schon, was zu machen ist.

Marty
 
naja, der §312 BGB ist eigentlich ganz eindeutig, wo er da für sich eine Ausnahme sieht, ist mir ein Rätsel.

(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

Aber vielleicht erklärt ihm das mal jemand ausserhalb dieses Forums.

Marty
 
@Smile

Du bekommst `ne Rechung mit in Losen ausgewiesener MwSt.

geht nicht. lose haben ja keinen wert ( laut herrn biehl ) - demzufolge Wert = 0 + MwSt. ( 7% / 19% ) = 0. verkaufswert = 0
das erklär mal deinem finanzamt und wie berechnet sich jetzt die ust fürs finanzamt ( hab ja keinen umsatz wenn ich mit klammlosen "handel" da diese keinen wert haben und auch keine offizielle währung sind ).


werd da mal meinen steuerberater fragen wie das gehandelt werden könnte.
 
So melde mich dann auch mal zu Wort.

ich habe schon 2 Artikel bei Biehl gekauft und war sehr Positiv Überrascht.
Einmal habe ich ein Notebook für 2,3 MRD Lose gekauft und beim 2ten mal eine Festplatte für glaube ich 800Mio Lose.

Notebook war einwandfrei, nur bei der Festplatte habe ich Depp nicht aufgepasst und eine IDE bestellt und keine ATA.

Ich also bei Biehl angerufen und schwups war die Sache geklärt.
Ich habe die Festplatte zurück geschickt und er hat mit eine ATA Festplatte geschickt. Ohne Stress oder Probleme.

Also als Händler einwandfrei.


Was jetzt die Rechtlichen Seiten angeht muss ich den Finger erheben.

AGB:

Die AGB gehen so wie sie drin stehen garnicht.
Mein Tipp: janolaw.de dort kann man sich die AGB erstellen lassen (Kostenpunkt glaube ich um die 30 Euro) und bekommt sogar jedesmal eine Mail wenn sich was Gesetzlich ändert mit einem Vorgabetext (Tausche das gegen das aus) Einfacher geht es nicht.


Wiederrufsrecht:

Was das Wiederrufsrecht angeht streiten sich alle Gerichte noch.
Fest steht es gibt einen schönen Satz den der gesetzgeber vorschreibt, den viele aber falsch auslegen (Rot markiert)

"Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 28 Tage; bei Verkäufen über die eBay-Plattform einen Monat. Die Frist beginnt mit Eingang des Kaufgegenstands bei der vom Käufer angegebenen Lieferadresse, frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Kaufgegenstands."

Tatsache ist das der Käufer wenn er die Ware und die Rechnung erhält IMMER die Wiederrufsbelehrung in SCHRIFTFORM (Papier,fax,E-mail) erhalten muss. Erst ab dem zeitpunkt gilt die Belehrung. Nicht wie bei fast allen Shops wo im Warenkorbsystem eine Box ist die man bestätigen muss das man die gelesen hat. denn siehe: frühestens mit Erhalt dieser Belehrung

Ich verschicke daher in meinem Shop die Wiederrufsbelehrung in der Bestellmail schon mit und dann nochmals mit der Rechnung. DOPPELT HÄLT BESSER: :D