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Herby
Wozu ein Gesetz wenn es doch Biehl Regeln gibt 

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Hey Smile, will dich nur mal eben korrigieren, es geht nicht um 180 Mio, sondern um 482.689.200 Lose![]()
Hehe - dsa mit den Losen is aber auch kompliziert ^^
Ändert aba nix am Inhalt meines Postings
smile
ne, aber der kleine Fehler ist, dass es nicht um Kulanz geht, sondern um gesetzliche Vorschriften im Fernabsatz, die mißachtet werden
Naja - Gesetz hin oder her - wenns in `nen Rechtsstreit geht, ist der Käufer so oder so Verlierer.
warum?
jedes Gericht wird hier auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften urteilen, ganz sicher.
...
der 241a bezog sich auf die trotz stornierung versendete Ware, die nun ohne Bestellung ausgeliefert wird
die Frist zum Ablauf des Widerrufszeitraumes beginnt mit der Lieferung, aber den Widerruf kann man auch vor der Lieferung aussprechen
der Ablauf der Frist ist aber frühestens eben die besagten 14 Tage nach Erhalt
aber hier geht es vordergründig um die Vereärhung der gesetzlich bestimmten Rechte
und was die verbalen Sachen angeht, hier ist noch keine Beleidigung gefallen, eine Geschäftsschädigung kann hier nicht glaubhaft angebracht werden ... also vergiß das schnell wieder ...
es hat keine üble Nachrede stattgefunden, es ist nichts verleumderisches hier aufzufinden, da alles gesagte ja belegbar ist
so, gute nacht
warum?
jedes Gericht wird hier auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften urteilen, ganz sicher.
damit würde der Rechtsstreit sicherlich gegen Biehl entschieden, die Auslagen und notwendigen Kosten mit Sicherheit auf den Verlierer übertragen
das ganze noch per Rechtsschutz abgesichert
und um sicherzugehen, dass es auch wirklich alles ganz kottekt ist, kann man sich noch zwei weitere unabhängige Meinungen einholen, die der Wettbewerbszentrale und vom Verbraucherschutz
ich kenne das ganze Spielchen, bin selber seit ettlichen Jahren im lokalen und im Versandhandel tätig
Am besten wäre wohl wenn ich Klammlose und alle anderen Währungen rausnehme, und alles auf Klammgeil Anteile umstelle. So müssen die User erst Klammlose in Anteile tauschen um dann bei mir Ware kaufen zu können, würde bestimmt auch den Anteilshandel zu gute kommen, und es wäre wohl dann eindeutige meine Eigene Internetwährung wo es sich dann um Prämien handelt![]()
@ 1-2-z
Wenn ich bei dir im Shop eine Kamera für 1,19 Mrd inkl MwSt. kaufe, wie sieht dann meine Rechnung aus?
Kamera 1.000.000.000 Lose
19% MwSt. 190.000.000 Lose
Gesamt 1.190.000.000 Lose
oder
Kamera 1.000.000.000 Lose (dies entspricht 300,00€)
19% MwSt. 190.000.000 Lose (dies entspricht 57,00€)
Gesamt 1.190.000.000 Lose (dies entspricht 357,00€)
oder
Kamera 300,00€
19% MwSt. 57,00€
Gesamt 357,00€
Ich habe jetzt einfach mal den Kurs 1 Mio = 0,30€ genommen, mit dem lässt sich gut rechnen.
Champ
Ich das erlaubt? Ich dachte die muß in Landeswährung ausgewiesen sein.Du bekommst `ne Rechung mit in Losen ausgewiesener MwSt.
Bin ich zu spät? §241a BGB klärt das eindeutig:Marty, hast du da zufällig mal gerade einen Link für mich da??
Der Widerruf ist Samstag zugegangen, der Versand am Montag war somit nicht mehr nötig.§ 241a BGB hat folgenden Wortlaut:
"(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Das ist doch klar die Rechtslage. Aber anscheinend versteht das der Verkäufer nicht. Mund fusselig reden bringt wohl auch nichts. Irgendwann findet sich ein Kunde, der klagt. Dann wird das geklärt und gut ist.nach dem Widerruf sind die beiederseits empfangenen Zuwendungen (so heisst es ja richtig) zurückzugewähren
Könntest Du mir mal Namen und Ort der Anwälte nennen, ich möchte sichergehen, die niemals zu kontaktieren. Das könnte sonst teuer werden, wenn die nicht mal deutsches Recht kennen.Die Gewährleistung bekomme ich ja vom Händler und kann Sie auch entsprechend weitergeben. Ist halt Lustig wie die Meinungen da unterschiedlich sind, meine Rechtsanwälte sagen da halt was anderes.
Bin ich zu spät? §241a BGB klärt das eindeutig:
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.