Es sei denn, er nennt es "Mietzins". :ugly:

Aber mal im Ernst. Deiner Auffassung nach sind also durch sein Verhalten sämtliche AGB hinfällig? Was tritt denn dann nun Deiner Meinung an deren Stelle?
 
Auch Biehl hat einfach aus Losen geilos gemacht und wie wir wissen hat nun ein gericht geurteilt, das geht nicht!

Muss an mir vorbei gegangen sein. Wo gibt es das Urteil und wer hat es gesprochen?


Vollkommen hinfällig, nachdem er welche VERKAUFT hat!

Man darf sein Eigentum nicht mehr verkaufen? Davon ab: Hat überhaupt irgendwer einen verwendbaren Beweis für einen abgeschlossenen Verkauf von ihm? Handelspartner, Menge, Preis, Zeitpunkt? Oder gibt es nur einen Forumeintrag ala "Ja, ich habe zwischenzeitlich Generiert"?
 
@paymymail
Wer suchet der Findet!

Wenn man sein Eigentum verkauft ist es nicht mehr sein Eigentum!
Es gibt einen Beweis, er hat doch zugegeben das er verkauft hat um ...

Sag mal, kannst du lesen und verstehen?

@baffi
Nur weil etwas in den AGb steht, heißt es noch nicht, das es auch rechtens ist!

Wenn etwas hinfällig ist, tritt das Gesetz an die Stelle. AGB können nicht über Gesetze stehen!
 
Mein Gott Ihr dreht euch im Kreis.

Lose verkaufen um Klamm zu finanzieren!
Moralisch falsch, ja.
Verboten, sicher nicht.

Überlegt euch lieber mal ein Losemarktfeaturer das Lukas bereit wäre umzusetzen.
Da würdet Ihr eure Zeit sinnvoller nutzen.
 
Das herumdiskutieren macht aber mehr Spaß! :ugly:

[...]
@baffi
Nur weil etwas in den AGb steht, heißt es noch nicht, das es auch rechtens ist!

Wenn etwas hinfällig ist, tritt das Gesetz an die Stelle. AGB können nicht über Gesetze stehen!

Soweit so richtig. Aber welches Gesetz gilt denn hinsichtlich des Losehandels?
 
@paymymail
Wer suchet der Findet!

Wenn man sein Eigentum verkauft ist es nicht mehr sein Eigentum!
Es gibt einen Beweis, er hat doch zugegeben das er verkauft hat um ...

Brauchte ich nicht, Baffi war so nett. Schönes Schriftstück, aber wohl wenig auf die speziellen Eigenarten von Losen gemünzt. Und was Biehls Streichung von etwas was man einem Wert zuordnen konnte mit Lukas Losegenerierung zu tun hat ist mir noch unklar. Hätte Lukas die Lose vor diesem Urteil abgeschafft hätte ich gerne die Entscheidung gesehen.

Hat er sie verkauft im klassischen Sinne? Mit Eigentumsübertragung? Das hat er zugegeben? Auch wem er wann was zu welchen Bedingungen "verkauft" hat? Ich bin gespannt :mrgreen:
 
wie schaut es jetzt mit den losen der glva aus die haben mrd von lose gesammelt von dummen usern die klamm noch glaubten die lose dann geschreddert und lukas anzeige zeigte auch an das die lose vom markt verschwunden sind dan kam herraus das er die los einfach wieder verkauft hat das ist in keiner agb von klamm verankernt und vollig neber der spur gefahren
 
wie schaut es jetzt mit den losen der glva aus die haben mrd von lose gesammelt von dummen usern die klamm noch glaubten die lose dann geschreddert und lukas anzeige zeigte auch an das die lose vom markt verschwunden sind dan kam herraus das er die los einfach wieder verkauft hat das ist in keiner agb von klamm verankernt und vollig neber der spur gefahren

Die GLVA macht Sinn auf andere Art.
Viele User vertrauen unseren Einschätzungen wo wir investieren und wie viel.

Das ist doch auch schon mal nicht schlecht.
 
...
Soweit so richtig. Aber welches Gesetz gilt denn hinsichtlich des Losehandels?

na welches soll schon gelten?

BGB würde ich sagen.

Es ist ja nicht so dass die AGB irgendwie ein Gesetz wären. Wir eine Seite über die Maße benachteiligt sind die AGB oder zumindest Teile davon in der Regel ungültig.

Den Satz: "... da kann man nichts machen weil es so in den AGB steht..." kann ich daher langsam nicht mehr hören.

Sonst könnte man ja auch in seine AGB schreiben dass man seine Kunden betrügen darf. Aber so geht das ja nicht...


Aus Losen werden auch dann keine Aktien, wenn Du es noch hundertmal wiederholst.

Man kann auch mal Vergleiche ziehen ohne dass es sich um das gleiche handelt. Ich kann doch auch am Beispiel des Goldpreises über die allgemeine Entwicklung der Rohstoffpreise reden und das ganze hinterher auch aufs Silber übertragen. Trotzdem wird Silber dann ja nicht zu Gold - aber vergleichen kann man es trotzdem.
 
na welches soll schon gelten?

BGB würde ich sagen. [...]

Okay. Dann zeig mir mal, wo im BGB etwas über den Handel mit virtuellen Gütern zu finden ist.


Man kann auch mal Vergleiche ziehen ohne dass es sich um das gleiche handelt. Ich kann doch auch am Beispiel des Goldpreises über die allgemeine Entwicklung der Rohstoffpreise reden und das ganze hinterher auch aufs Silber übertragen. Trotzdem wird Silber dann ja nicht zu Gold - aber vergleichen kann man es trotzdem.

Man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen. Sinnvoll ist das aber nicht.
 
Okay. Dann zeig mir mal, wo im BGB etwas über den Handel mit virtuellen Gütern zu finden ist.

Ich zeig Dir gar nix... Du kannst einfach selbst bei google mal "virtuelle güter bgb" eingeben und schauen ob das alles wirklich so eindeutig ist wie Du denkst. Sich in das Thema zu vertiefen ist eigentlich recht interessant. Und man kann feststellen dass es zum Thema virtuelle Güter auch schon etliche Urteile gab (wenn auch teilweise über Umwege).

Und in der Straßenverkehrsordnung steht vermutlich auch nicht wie man sich auf einer 2,50 m breiten Straße im Gegensatz zu einer 2,55 m breiten Straße zu verhalten hat. Da steht dann halt ganz allgemein Straße ohne dass beide Breiten extra aufgeführt werden müssten.

Täglich werden Urteile gefällt für Sachverhalte die so zuvor noch nicht behandelt wurden - und es dazu nicht nötig täglich das BGB umzuschreiben. Es gibt Dinge die einfach abgedeckt sind ohne explizit erwähnt zu werden.

Aber darum geht es doch eigentlich auch gar nicht.


Man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen. Sinnvoll ist das aber nicht.

Würde ich so pauschal nicht sagen! Wenn es um eine Grundlegende Frage zum Thema OBST geht kann das schon sinnvoll sein!

Ich bekomme z.B. jetzt gerade Hunger auf nen Obstsalat. ;)
 
Die GLVA macht Sinn auf andere Art.
Viele User vertrauen unseren Einschätzungen wo wir investieren und wie viel.

Das ist doch auch schon mal nicht schlecht.

es geht nicht darum ob die noch sinn macht sondern das die angeblichen mit anzeige von klamm selbst vernichteten lose einfach nicht vernichten wurden sonder alle belogen und die lose einfach von klamm verkauft wurden
 
Ich zeig Dir gar nix... Du kannst einfach selbst bei google mal "virtuelle güter bgb" eingeben und schauen ob das alles wirklich so eindeutig ist wie Du denkst. Sich in das Thema zu vertiefen ist eigentlich recht interessant. Und man kann feststellen dass es zum Thema virtuelle Güter auch schon etliche Urteile gab (wenn auch teilweise über Umwege). [...]

Na klar. Und dann präsentiere ich hier ein Urteil, zu dem Du dann erzählst, den Umweg hättest Du aber nicht gemeint. Sorry, dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Ich habe meine juristische Meinung zur rechtlichen Qualität von Losen. Und über die gab es meines Wissens noch keine richterliche Entscheidung.

Täglich werden Urteile gefällt für Sachverhalte die so zuvor noch nicht behandelt wurden - und es dazu nicht nötig täglich das BGB umzuschreiben. Es gibt Dinge die einfach abgedeckt sind ohne explizit erwähnt zu werden.

Soweit die allgemeinen Regeln des BGB irgendwo passen, ja. Nötigenfalls wird auch richterliche Rechtsfortbildung praktiziert. Soweit ist mir das auch klar.

Ich war ja nur gespannt, ob hier jemand eine Meinung dazu hat, welche Regelung des BGB an die Stelle von "unwirksamen" klamm-AGB treten würde.

Aber scheinbar hast auch Du keine Meinung dazu. Du gehst offenbar einfach mal davon aus, dass die Rechtsprechung Deine Auffassung schon teilen wird, wenn Du es darauf ankommen lassen würdest.

Würde ich so pauschal nicht sagen! Wenn es um eine Grundlegende Frage zum Thema OBST geht kann das schon sinnvoll sein!

Ich bekomme z.B. jetzt gerade Hunger auf nen Obstsalat. ;)

Guten Appetit. Ich gehe trotzdem vorerst mal davon aus, dass Lose und Geilos nicht verschiedene Sorten von Obst sind. Mindestens würde ich einen Abstand wie von Obst zu Gemüse sehen.
 
Gibt es hier eigentlich irgend jemanden, der auch nur ansatzweise mit dem Gedanken spielt, Lukas wegen den Losen zu verklagen? Ich befuerchte mal schwer, dass dies nicht der Fall ist.

Darum frage ich mich, was die Diskussion noch soll. Am Ende bleibt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. Pures Rumspekuliere ueber etwaige Urteile hat mit dem Losepreis doch nichts mehr zu tun. Gemoralapostelt wurde in diesem Thread ja schon zu genuege.

Darum stimme ich der Fackel voll und ganz zu: Wieso nicht Konstruktiveres diskutieren, anstatt darueber zu wer-weissen, ob rechtliche Schritte - die dann sowieso niemand eingehen wird - sinnvoll waeren (was sowieso den meisten Usern schaden wuerde)... man wuerde damit nur den normalen Usern in die Beine schiessen.

Man hat spekuliert und verloren. Und nun beweise man handfest, zu welchem Grad das Lukas' Schuld ist. Das ist unmoeglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso nicht Konstruktiveres diskutieren?

Du kannst doch nicht ernsthaft was Konstruktives machen, wenn einer aus einem Pool von "es gibt maximal ein paar hundert MRD Lose" diese vervielfacht und sich ohne einen Finger krumm zu machen aus einem Verteilpool von ~ 100.000 - 500.000 € mal in kurzer Zeit satte 80 oder mehr % rausschneidet.

@Baffi.

Mir geht es überhaupt nicht um den Aspekt, dass Lose Aktien gleichgestellt würden. Es geht nur um den Aspekt, dass hier Leuten, die in größerem Umfang mit einem Gut Handel getrieben haben, denen eine bestimmte Eigenschaft vorgegauckelt wurde (Maximalgrenze Anzahl) dann eigentlich nicht Vorhandensein-Dürfende Dupli/Multiplikate untergeschoben wurden in der Absicht, sich (oder die Startseitenempfänger) zu bereichern.

§ 263
Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Absicht, einen Vermögensvortei zu verschaffen? ja
Vermögen von anderen beschädigt? ja
Vorspielung falscher Tatsachen? ja
Irrtum erregt und unterhalten? ja

Da steht nix von Aktien - sondern nur von Vermögensvorteil verschaffen und Vermögen anderer beschädigen.