Das steht nun wieder explizit in den Loseregeln.
"Die Lose bleiben Eigentum von klamm.de."
Somit kann er sie abschaffen, wann immer er will.
Vollkommen hinfällig, nachdem er welche VERKAUFT hat!
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Das steht nun wieder explizit in den Loseregeln.
"Die Lose bleiben Eigentum von klamm.de."
Somit kann er sie abschaffen, wann immer er will.
Auch Biehl hat einfach aus Losen geilos gemacht und wie wir wissen hat nun ein gericht geurteilt, das geht nicht!
Vollkommen hinfällig, nachdem er welche VERKAUFT hat!

[...]
@baffi
Nur weil etwas in den AGb steht, heißt es noch nicht, das es auch rechtens ist!
Wenn etwas hinfällig ist, tritt das Gesetz an die Stelle. AGB können nicht über Gesetze stehen!
@paymymail
Wer suchet der Findet!
Wenn man sein Eigentum verkauft ist es nicht mehr sein Eigentum!
Es gibt einen Beweis, er hat doch zugegeben das er verkauft hat um ...
Verboten, sicher nicht.
) gemacht wurden, um so näher kommt das an dieses ran:wie schaut es jetzt mit den losen der glva aus die haben mrd von lose gesammelt von dummen usern die klamm noch glaubten die lose dann geschreddert und lukas anzeige zeigte auch an das die lose vom markt verschwunden sind dan kam herraus das er die los einfach wieder verkauft hat das ist in keiner agb von klamm verankernt und vollig neber der spur gefahren
[...] um so näher kommt das an dieses ran:
gigantischer anlagebetrug
Bisher bloss - wo kein Kläger, da kein Richter ...
...
Soweit so richtig. Aber welches Gesetz gilt denn hinsichtlich des Losehandels?
Aus Losen werden auch dann keine Aktien, wenn Du es noch hundertmal wiederholst.
na welches soll schon gelten?
BGB würde ich sagen. [...]
Man kann auch mal Vergleiche ziehen ohne dass es sich um das gleiche handelt. Ich kann doch auch am Beispiel des Goldpreises über die allgemeine Entwicklung der Rohstoffpreise reden und das ganze hinterher auch aufs Silber übertragen. Trotzdem wird Silber dann ja nicht zu Gold - aber vergleichen kann man es trotzdem.
Okay. Dann zeig mir mal, wo im BGB etwas über den Handel mit virtuellen Gütern zu finden ist.
Man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen. Sinnvoll ist das aber nicht.
Die GLVA macht Sinn auf andere Art.
Viele User vertrauen unseren Einschätzungen wo wir investieren und wie viel.
Das ist doch auch schon mal nicht schlecht.
Ich zeig Dir gar nix... Du kannst einfach selbst bei google mal "virtuelle güter bgb" eingeben und schauen ob das alles wirklich so eindeutig ist wie Du denkst. Sich in das Thema zu vertiefen ist eigentlich recht interessant. Und man kann feststellen dass es zum Thema virtuelle Güter auch schon etliche Urteile gab (wenn auch teilweise über Umwege). [...]
Täglich werden Urteile gefällt für Sachverhalte die so zuvor noch nicht behandelt wurden - und es dazu nicht nötig täglich das BGB umzuschreiben. Es gibt Dinge die einfach abgedeckt sind ohne explizit erwähnt zu werden.
Würde ich so pauschal nicht sagen! Wenn es um eine Grundlegende Frage zum Thema OBST geht kann das schon sinnvoll sein!
Ich bekomme z.B. jetzt gerade Hunger auf nen Obstsalat.![]()
Wieso nicht Konstruktiveres diskutieren?
§ 263
Betrug.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.