Um beim Topic zu bleiben: Würde Herr Tauss beispielsweise substantiiert behaupten, jemand habe ihm die Dateien untergeschoben, so müsste die Staatsanwaltschaft auch dieser Möglihkeit nachgehen, da sie ansonsten im Verfahren einen Freispruch riskiert.
Aber genau DAS tut er ja nicht. Er gibt den Besitz und Erwerb ja zu - wenn auch mit anderer Begründung als die Staatsanwaltschaft.
Ich mag falsch liegen - aber wenn er ermittelt hat, wie er sagt, dann sollten unter seinen Daten doch auch entsprechene Notizen und Akten zu finden sein - niemand ermittelt irgend etwas, Sammelt Beweise - und schreibt nichts auf während dessen. Zumindest Erwerb und Kontaktaufnahmen müsste er doch dokumentiert haben...


Dass mehrere Instanzen notwendig sind, glaube ich auch.