Sammelthread Kinderpornografie - der Fall "Jörg Tauss"

Die Aussage, das man "bei Tauss etwas finden werde, weil man etwas finden will/muss" zeigt traurigerweise, wie viel Vertrauen in unseren Rechtsstaat gesetzt wird...
Vor allem dann, wenn die entsprechende Person den Besitz selber zugibt. Amtsmissbrauch und das fälschen von Beweisen sind Sachen, die mann nicht so einfach und ohne Beiweise jemandem Unterstellen sollte...
 
Wie gesagt, wenn sie die Sache jetzt korrekt abrechnet, ist ihr nichts vorzuwerfen. Die Frage bleibt halt nur im Raum stehen, was Sie abgerechnet hätte, wenn das Auto nicht geklaut worden wäre...

Bei Frau Schmidt ist es nach Deiner Meinung begründetes Mißtrauen, hier soll es mangelndes Vertrauen in den Rechtsstaat sein?
 
Bei Frau Schmidt ist es nach Deiner Meinung begründetes Mißtrauen, hier soll es mangelndes Vertrauen in den Rechtsstaat sein?
Ich schrieb, das ihr nichts vorzuwerfen sei, wenn sie sich an die geltenden Regeln hält (Was sie, laut Rechnungshof, ja wohl auch tut). Seit wann tangiert mein hätte/würde/könnte den Rechtsstaat?

Im Übrigen ist das ja wohl Off Topic...
 
Bitte entschuldige, wenn Du es nicht so gemeint haben solltest, aber ich habe aus Deinem Statement zu Frau Schmidt gelesen, dass Du zumindest die Möglichkeit nicht ausschließt, sie hätte die Fahrten dann nicht korrekt abgerechnet.

Was dann wohl Urkundenfälschung und ggf. auch Amtsmissbrauch wäre.

Daher ging ich davon aus, dass Du es für vertretbar hältst Vermutungen zu äußern, die sich nicht beweisen lassen.

Deshalb ist es auch nicht unbedingt Off-Topic, weil hier ja auch nur spekuliert wurde, ob die Ermittler Herrn Tauss womöglich Beweise untergeschoben haben (wovon ich im übrigen nicht ausgehe).

Gruß

baffi
 
Die Aussage, das man "bei Tauss etwas finden werde, weil man etwas finden will/muss" zeigt traurigerweise, wie viel Vertrauen in unseren Rechtsstaat gesetzt wird...

Wenns noch ein Rechtsstaat wäre.
Daß die Staatsanwaltschaft vertrauliche Informationen an die Medien gibt, bevor der Beschuldigte sie selbst erfährt, ist auch klar rechtswidrig.
Am Telefon wollte man Tauss keine Auskunft geben, im TV konnte er dann aber alle diese Infos über SEIN Verfahren sehen und hören, während die Staatsanwaltschaft ihm diese verweigerte.

Wer also prominent ist und wissen will wie der Ermittlungsstand ist, der ruft am besten gleich bei der BILD Zeitung und N24/N-TV an.

Das BKA ist selbst schuld daran, daß kaum noch jemand zu dieser Behörde Vertrauen hat, die ganzen Skandale der letzten 10 Jahre hier aufzuzählen wäre eine abendfüllende Tätigkeit. Dazu noch eine bewußte Desinformationskampagne über KP, bei der den Bürgern Grimms Märchen aufgetischt werden.
 
Wenns noch ein Rechtsstaat wäre.
Ist es... Er mag durchaus gefährdet sein, aber er ist es. Die Ermittlungen gegen Tauss rechtfertigen auf jeden Fall nicht, das Gegenteil zu behaupten...
Daß die Staatsanwaltschaft vertrauliche Informationen an die Medien gibt, bevor der Beschuldigte sie selbt erfährt, ist auch klar rechtswidrig.
Am Telefon wollte man Tauss keine Auskunft geben, im TV konnte er dann aber alle diese Infors über SEIN Verfahren bekommen, welches die Staatsanwaltschaft ihm verweigerte.
Kann ich nicht nachvollziehen - keine Quelle. Im übrigen glaube ich nicht, das er ALLE Infos aus dem TV bekommt, dann wäre die Staatsanwaltschaft schön dämlich. Und das telefonische Auskünfte nicht erteilt werden, sollte in jeden Amt üblich sein - ich glaube kaum, das hier jemand darüber Glücklich wäre, wenn irgend jemand z.B. beim Finanzamt anruft, sagt, er wäre XY, und personenbezogene Daten abfragt... :biggrin:

Wenn man Akteneinsicht wünscht, geht man doch normalerweise mit seinem Anwalt persönlich hin, oder sehe ich das falsch?


Das BKA hat ist selbst schuld daran, daß kaum noch jemand zu dieser Behörde Vertrauen hat, die ganzen Skandale der letzten 10 Jahre hier aufzuzählen wäre eine abendfüllende Tätigkeit. Dazu noch eine bewußte Desinformationskampagne über KP, bei der den Bürgern Grimms Märchen aufgetischt werden.
Skandale, die da wären? :think: Und wenn deine "Desinformationskampagne" wieder auf die sog. Scheinminderjährigkeit abzielt, dann :yawn:
 
Tja, da der Tauss ja der Piratenpartei beigetreten ist, sieht man im Internet vor allem beschwichtigende Kommentare (nichts nachgewiesen, wollte nur recherchieren, usw.). Denn ein Mitglied der Piratenpartei kann ja nur ein guter Mensch sein. Wäre er noch in der SPD, käme er im Internet nicht so gut weg.

Mal ganz unabhängig davon, was sich am Ende wirklich bestätigt oder halt auch nicht. Ich will ihn weder verurteilen noch Partei für ihn ergreifen, das werden die Gerichte regeln, oder irgendein Untersuchungsausschuss, eben irgendjemand, der direkte Informationen hat und nicht nur das, was einem die Medien vorsetzen. In denen ist er nämlich zum einen ein Monster, zum anderen ein Justizopfer, je nachdem wem man glaubt.
 
Ist es... Er mag durchaus gefährdet sein, aber er ist es. Die Ermittlungen gegen Tauss rechtfertigen auf jeden Fall nicht, das Gegenteil zu behaupten...

Nein, dieser Einzelfall sicher nicht, aber viele andere Fälle, z.B. der Sachsensumpf, die verschwundene Festplatte von Max Strauß, spurlos verschwunde Akten, bewußt in die Verjährung geschobene Fälle, usw.
Mein Vater ist Rechtsanwalt, der könnte da einiges drüber schreiben.
Gehört aber nicht zum Thread.

Skandale, die da wären? :think:
BKA Beamte, die von ihren Vorgesetzen zu Falschaussagen vor Gericht instruiert worden sind.
Die Bespitzelung von Journalisten. Unerlaubte Rasterfahndung, trotz gerichtlicher Verfügungen. Unerlaubte Anwendung von Trojanern bei PCs im Ausland, jahrelang wurden die Verbindungsdaten der Besucher der BKA Homepage selbst gespeichert und mit einer internen Datei abgeglichen, obwohl dies illegal war. Wer z.B. bestimmte Fahndungsaufrufe täglich abrief, machte sich verdächtig. usw. Keine Zeit dies jetzt alles zu verlinken, ist aber alles z.B. auf Spiegel Online über die Suchfunktion zu finden.

Und wenn deine "Desinformationskampagne" wieder auf die sog. Scheinminderjährigkeit abzielt, dann :yawn:

Nein, das BKA verbreitet seit etwa 2002 gezielte Falschinformationen über KP.
Dies ist selbst für Laien recht einfach und gefahrlos nachprüfbar. Die jährlichen Berichte über Kriminalitätsschwerpunkte sind ja im Netz noch abrufbar. Die Berichte von 2000 und 2001 geben noch ein präzises Lagebild wieder, ab den Berichten 2002 werden Zahlen manipuliert, vorherige Quellen werden nicht mehr zitiert, stattdessen Fantasiezahlen aus dem US Kongress aus den späten 70ern, die auf einmal auf die Gegenwart "hochgerechnet" werden. Die Berichte ab 2002 kann man nach dem Lesen getrost ins Altpapier werfen. Zwischen dem Bericht 2001 und dem 02 liegt - logischerweise - 1 Jahr. Keine andere europäische Behörde kann eine irrsinnige Explosion des Materials in diesem einen Jahr bestätigen, auch keine starke Vermehrung der Bezahlseiten. Auch die Aussagen Zierkes, daß die Sperren 3/4 der Nutzer vom Konsum abhalten würden, sind völliger Unsinn. Genauso wie seine Formulierung von den "Gelegenheitskonsumenten". Die gab es vielleicht noch zu Zeiten der Magazine und der Super8 Filme. Um solche Seiten auch nur zu finden, benötigt man jede Menge Insiderwissen. Sonst würde die Polizei dort kaum IT Experten beschäftigen, sondern dann könnten Hilfskräfte einfach den ganzen Tag Begriffe wie "Lolita" durchgoogeln.
 
BKA Beamte, die von ihren Vorgesetzen zu Falschaussagen vor Gericht instruiert worden sind.
Die Bespitzelung von Journalisten. Unerlaubte Rasterfahndung, trotz gerichtlicher Verfügungen. Unerlaubte Anwendung von Trojanern bei PCs im Ausland, jahrelang wurden die Verbindungsdaten der Besucher der BKA Homepage selbst gespeichert und mit einer internen Datei abgeglichen, obwohl dies illegal war. Wer z.B. bestimmte Fahndungsaufrufe täglich abrief, machte sich verdächtig. usw. Keine Zeit dies jetzt alles zu verlinken, ist aber alles z.B. auf Spiegel Online über die Suchfunktion zu finden.

Nein, das BKA verbreitet seit etwa 2002 gezielte Falschinformationen über KP.
Dies ist selbst für Laien recht einfach und gefahrlos nachprüfbar. Die jährlichen Berichte über Kriminalitätsschwerpunkte sind ja im Netz noch abrufbar. Die Berichte von 2000 und 2001 geben noch ein präzises Lagebild wieder, ab den Berichten 2002 werden Zahlen manipuliert, vorherige Quellen werden nicht mehr zitiert, stattdessen Fantasiezahlen aus dem US Kongress aus den späten 70ern, die auf einmal auf die Gegenwart "hochgerechnet" werden. Die Berichte ab 2002 kann man nach dem Lesen getrost ins Altpapier werfen. Zwischen dem Bericht 2001 und dem 02 liegt - logischerweise - 1 Jahr. Keine andere europäische Behörde kann eine irrsinnige Explosion des Materials in diesem einen Jahr bestätigen, auch keine starke Vermehrung der Bezahlseiten. Auch die Aussagen Zierkes, daß die Sperren 3/4 der Nutzer vom Konsum abhalten würden, sind völliger Unsinn. Genauso wie seine Formulierung von den "Gelegenheitskonsumenten". Die gab es vielleicht noch zu Zeiten der Magazine und der Super8 Filme. Um solche Seiten auch nur zu finden, benötigt man jede Menge Insiderwissen. Sonst würde die Polizei dort kaum IT Experten beschäftigen, sondern dann könnten Hilfskräfte einfach den ganzen Tag Begriffe wie "Lolita" durchgoogeln.
Quellen, die deine Aussagen belegen?

Und die Diskussion über Netzsperrren gehört hier nicht hin - ohnehin dürften da alle, die sich nur ein bisschen im Netz auskennen, gleichen Meinung sein, dass diese Sperren nichts Taugen - wahrscheinlich sogar die Experten vom BKA.

Und das Herr Ziercke in seiner Eigenschaft als BKA-Chef seinem Vorgesetzten nicht öffentlich in den Rücken fällt, dürfte auch klar sein...
 
Quellen kann sich jeder selbst zusammensuchen

BKA Skandale ganz simpel abrufbar über SPON.

Die PKS ( polizeiliche Kriminalstatistik ), sowie der wissenschaftliche Anhang, plus weiterer BKA Reporte, sind alle leicht ergooglebar.

PKS ist allerdings teilweise bis zu 400 Seiten lang. Auf Teile einer PDF kann ich nicht direkt verlinken, dies alles im einzelnen zu kopieren, dafür fehlt mir momentan die Zeit. Außerdem liest dies wahrscheinlich sowieso niemand, denn vermutlich hat auch noch niemand die 3 verlinkten Teile der Studie über KP in den NL gelesen.

Aber als kleiner Einstieg etwas über die fantasievolle und unwissenschaftliche Zahlenmanipulation beim Delikt KP:

https://libertus.net/censor/resources/statistics-laundering.html
 
Ist es... Er mag durchaus gefährdet sein, aber er ist es.
Widerspruch von mir: Staatsanwälte und Polizei ermitteln schon lange nicht mehr FÜR UND GEGEN den Beschuldigten. Entlastende Beweise muß der Beschuldigte selbst erbingen. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich hab das selbst zweimal tun müssen (und auch geschaft). Es gibt keine wirklichen Experten in den Justizbehörden (schon gar nicht für Internet & Cie.), sondern nur Leute, die ihren Schreibtisch möglichst schnell wieder leer haben wollen, weil bald jemand kommt, der den Schreibtisch wieder füllt. Und Gutachter müssen immer mehr Angeklagte selbst einfordern, notfalls per Berufung/Revision.

Wenn man Akteneinsicht wünscht, geht man doch normalerweise mit seinem Anwalt persönlich hin, oder sehe ich das falsch?
Ja, das siehst Du falsch. Der ANWALT kriegt Akten-Einsicht, der Beschuldigte NICHT! Und wenn der Anwalt seinem Mandanten die Akten zur Einsicht gibt, kriegt er Ärger.

Und wenn deine "Desinformationskampagne" wieder auf die sog. Scheinminderjährigkeit abzielt, dann :yawn:
https://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
https://ak-zensur.de/2009/06/bka-untaetig.html
https://blog.odem.org/2009/06/bundesregierung-keine-kenntnis.html (mit Link zum pdf-File der "Kleinen Anfrage" der FDP an die Bundesregierung, deren Antworten die Unkentnis der Regierung in Sachen KiPo offenbaren)
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,636397,00.html
 
(...) sondern nur Leute, die ihren Schreibtisch möglichst schnell wieder leer haben wollen, weil bald jemand kommt, der den Schreibtisch wieder füllt.

Kleiner Einwand von mir: Die Schreibtische werden nie wieder leer. Die meisten LKA Abt. Sexualstraftaten ( Schwerpunkt KP ) sind 6 Monate - 3 Jahre im Rückstand mit der Arbeit.
Mit dem §184c dürfte dann der SuperGAU erreicht sein.
 
Widerspruch von mir: Staatsanwälte und Polizei ermitteln schon lange nicht mehr FÜR UND GEGEN den Beschuldigten. Entlastende Beweise muß der Beschuldigte selbst erbingen.

Da der Staatsanwalt den Job hat, die SCHULD des Angeklagten nachzuweisen , auch kein wirklicher Aufreger. Anders würde es aussehen, wenn entlastende Beweise planvoll vernichtet oder unterschlagen werden würden. Darauf sehe ich aber keine hinweise, vor allem nicht im Fall Taus...

In wie weit entlastende Beweise und Unterlagen dort vorhanden und berücksichtigt werden, wird man wohl in einem Verfahren sehen...

Und in punkto Akteneinsicht. War mir SO nicht klar, macht aber Sinn (wie sieht es eigentlich bei Eigenvertretung aus?)

@carolineNL: link schaue ich mir gleich an...
 
Die Staatsanwaltschaft ist - wie ein Rechtsanwalt - gehalten, die WAHRHEIT herauszufinden. Dazu gehört es eben FÜR UND GEGEN den Beschuldigten zu ermitteln.

Eigenvertretung ist möglich, aber schon vorm Landgericht herrscht Anwaltszwang. Und NUR ein Anwalt kann vor Gericht Anträge stellen (etwa zur Bewesaufnahme, zum Verfahren etc.).

Auch bei Eigenvertretung kriegt der Beschuldigte KEINE Akten-Einsicht. Trotzdem blaffte mich ein Polizist mal an, warum ich mir nach einer Hausdurchsuchung denn einen Anwalt nähme.
 
Die Staatsanwaltschaft ist - wie ein Rechtsanwalt - gehalten, die WAHRHEIT herauszufinden. Dazu gehört es eben FÜR UND GEGEN den Beschuldigten zu ermitteln.
In der Realität werden, gemäß der ebenfalls gegebenen Aufgabe der Anklagevertretung, Beweise der Schuld gesucht.

Wie gesagt, ich halte das für absolut legitim, solange mit entlastenden Beweisen, die während der Ermittlung zu Tage treten, korrekt umgegangen wird. Ich finde keine Hinweise darauf, dass das nicht so ist, auch nicht im Fall Tauss...
 
In der Realität werden, gemäß der ebenfalls gegebenen Aufgabe der Anklagevertretung, Beweise der Schuld gesucht.

Wie gesagt, ich halte das für absolut legitim, solange mit entlastenden Beweisen, die während der Ermittlung zu Tage treten, korrekt umgegangen wird. Ich finde keine Hinweise darauf, dass das nicht so ist, auch nicht im Fall Tauss...

:naughty::nö:

Verpflichtung zur Objektivität

Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die belastenden, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände objektiv zu ermitteln.
Quelle
 
@carolineNL: link schaue ich mir gleich an...

Darkkurt, ist eher Lesestoff für ein Wochenende. Deshalb wollte ich auch nicht weitere Dateien verlinken, für die man einen Monat braucht um sie durchzuarbeiten.

Tatsächlich sind fast alle Zahlen, die mittlerweile durch die Medien und die Politik geistern, falsch. Zumindest seit etwa Ende 2001. Hat aber ausnahmsweise mal nichts mit dem 11.Sept, sondern mit der Cyber Crime Convention zutun. Eine Konvention unter der Federführung der USA, die alle Staaten "auf Linie" bringt.
Da werden dann z.B. ( wie es auch die beiden Wissenschaftler der Uni Amsterdam darlegen ) alle je erhältlichen KP Magazine aus den NL/DK mit dem Faktor 10 multipliziert. Wieso ? Von langlaufenden Serien wie "Lolita" (Joop Wilhelmus) mal abgesehen, gab es sehr viele Einzelausgaben, also Serien, die nie über die 1.Ausgabe hinauskamen. (z.B. "Nymphets" von Color Climax ) [ siehe die verlinkten Teile der Studie Uni Amsterdam ]

Jetzt haben die Amis aber jedes einzelne Magazin als "Serie" gezählt und mit dem Faktor 10 multipliziert, weil Serien im Schnitt auf 10 Ausgaben kamen.

Ein anderes Beispiel: Bei aufgefundenen Dateien eines Super8 KPs in einem PC, wird jedes Einzelbild gezählt, also 16 Bilder pro Sekunde x 60, dies wieder multipliziert mit 8 Minuten Laufzeit. So kommt man schnell auf hohe Zahlen, noch vor 2001 wurde dies zumindest in Europa als "eine Filmdatei" gezählt.
Die Cyber Crime Convention ( abgekürzt ironischerweise CCC, genau wie einer der größten Produzenten von KP in den 70ern: Color Climax Corp. ) versucht natürlich nicht nur das Mindestalter ( fast überall 18, nur wenige Staaten konnten eine Ausnahme heraushandeln, z.B. die Schweiz mit 16 ) zu vereinheitlichen, sondern auch die Zählweise.

Mit diesem Blödsinn machen sich die Staaten unglaubwürdig.
Ob nur riesige Zahlen die Bürger beeindrucken ?
Selbst wenn es "nur" 500 KPs gegeben hätte, wäre dies ein Grund um § dagegen zu verabschieden. So spielen sie den Pädos aber (unbewußt) in die Hände, weil die natürlich genau wissen, daß die verbreiteten Zahlen maßlos übertrieben sind. Auch wenn man natürlich in einem solchen Bereich, der sich ja fast ausschließlich im Dunkelfeld abspielt, keine absolut sicheren Zahlen nennen kann, Auflagen und Anzahl des Altmaterials vor 86 sind in den NL und DK bis zur letzten Kommastelle erforscht worden.
KP war immer nur ein absolutes Nischenprodukt, auch in den NL und DK.

Nur ganz wenige Ausnahmen hatten hohe Auflagen, weil sie für den Weltmarkt produziert worden sind. Wenn man jetzt hier rückwirkend z.B. Umsatzzahlen nennt, die größer sind als das gesamte BSP der Niederlande 1983, dann macht man sich nur lächerlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ich hab dargelegt, wann ich diese Objektivität als gegeben ansehe.

Wenn ich nach Beweisen für eine Anklage suche, aber Beweise, die dagegensprechen, finde, ist doch die Objektivität gewahrt, solange ich diese nicht bewusst unbeachtet lasse. Alles andere ist doch Gedankenpolizei...

Objektiv muss doch vor allem der Umgang mit den Beweismitteln sein. Bewusstes Wegsehen gefährdet doch im Endeffekt nur den Erfolg jeder Ermittlungsarbeit.
 
Ich hab dargelegt, wann ich diese Objektivität als gegeben ansehe.

Wenn ich nach Beweisen für eine Anklage suche, aber Beweise, die dagegensprechen, finde, ist doch die Objektivität gewahrt, solange ich diese nicht bewusst unbeachtet lasse.

Es muss aber gemäß der von mir zitierten Aufgabe der Staatsanwaltschaft in beide Richtungen ermittelt werden. Das ist auch gesetzlich so geregelt (§ 160 Abs. 2 StPO).

Ein "nur die bei der Suche nach der Schuld zutagetretenden entlastenden Umstände berücksichtigen" reicht dafür nicht aus.

Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland, anders als im anglikanischen Rechtssystem, keine Partei.

Um beim Topic zu bleiben: Würde Herr Tauss beispielsweise substantiiert behaupten, jemand habe ihm die Dateien untergeschoben, so müsste die Staatsanwaltschaft auch dieser Möglihkeit nachgehen, da sie ansonsten im Verfahren einen Freispruch riskiert.