cashnews3000
Well-known member
- 24 April 2006
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Hallo,
@ Herby: ich bezweifel sehr, dass das Anbieten von Glücksspielen für Firmen mit Sitz in Deutschland legal ist. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, die noch im Besitz einer Lizens aus DDR Zeiten sind, aber auf die meisten trifft es nicht zu. Das die Teilnahme an solchen Glücksspielen nicht strafrechtlich verfolgt wird, liegt auch daran, dass in den meisten Fällen mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen ist. Ob es nun legal oder illegal ist, sei nun mal dahingestellt. Dennoch ein interessanter Artikel. Vielen, vielen Dank dafür.
@ Ista: Die Lose bleiben auch dann wertlos. Es wird nur vereinbart, dass bei nicht Rückzahlung eine Ersatzleistung fällig wird. Dies ist auch unproblematisch. Ich kann Dir ein Taschentuch leihen und sagen, wenn ich bis morgen kein neues bekomme, möchte ich gerne 10€ von Dir. Das Taschentuch hat dann dennoch keinen Wert von 10€.
Ich möchte nochmal betonen, dass die Frage, ob Lose einen Gegenwert haben, rechtlich äußerst schwer zu beantworten ist. Ich denke, Gerichte werden diese Fragen in Naher Zukunft in Bezug auf Loseleihen klären. Hier gibt es zur Zeit einige anhängige Verfahren wo genau mit der Argumentation, Lose haben keinen Gegenwert, versucht wird, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Wird hier dann jedoch von Gericht festgestellt, dass Lose einen Gegenwert haben, wird es sicherlich eng für einige Seitenbetreiber. Inwieweit die Strafverfolgungsbehörden ohne eine entsprechende Anzeige tätig werden, ist eine andere Frage.
Abmahnungen wird es wohl weniger rasseln. Das ist etwas ganz anderes.
Sollten Lose einen Gegenwert haben wird es auch aus gewerberechtlicher Sicht für viele Seiten interessant. Solange ich (wertlose) Lose nicht verkaufe, sondern sie lediglich zum zocken verwende, habe ich keine Gewinnabsichten und brauche deswegen kein Gewerbe.
Auch Loseleihseiten würden sicherlich Probleme bekommen. Zum einen wäre es dann fraglich, ob wir hier es nicht mit Wucherzinsen zu tuen haben (das würde bedeuten, es gäbe keinen Anspruch auf die Zinsen) zum anderen darf in Deutschland nicht jeder einfach gewerblich Kredite vergeben. Eine Bank ist sicherlich keiner von denen
Alles sehr spannende Fragen. Doch bevor ich nachher wieder angemacht werde, weil meine Rechtsansicht irgendjemanden nicht passt, mach ich an dieser Stelle dann erstmal wieder Schluss...
Tommek
@ Herby: ich bezweifel sehr, dass das Anbieten von Glücksspielen für Firmen mit Sitz in Deutschland legal ist. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, die noch im Besitz einer Lizens aus DDR Zeiten sind, aber auf die meisten trifft es nicht zu. Das die Teilnahme an solchen Glücksspielen nicht strafrechtlich verfolgt wird, liegt auch daran, dass in den meisten Fällen mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen ist. Ob es nun legal oder illegal ist, sei nun mal dahingestellt. Dennoch ein interessanter Artikel. Vielen, vielen Dank dafür.
@ Ista: Die Lose bleiben auch dann wertlos. Es wird nur vereinbart, dass bei nicht Rückzahlung eine Ersatzleistung fällig wird. Dies ist auch unproblematisch. Ich kann Dir ein Taschentuch leihen und sagen, wenn ich bis morgen kein neues bekomme, möchte ich gerne 10€ von Dir. Das Taschentuch hat dann dennoch keinen Wert von 10€.
Ich möchte nochmal betonen, dass die Frage, ob Lose einen Gegenwert haben, rechtlich äußerst schwer zu beantworten ist. Ich denke, Gerichte werden diese Fragen in Naher Zukunft in Bezug auf Loseleihen klären. Hier gibt es zur Zeit einige anhängige Verfahren wo genau mit der Argumentation, Lose haben keinen Gegenwert, versucht wird, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Wird hier dann jedoch von Gericht festgestellt, dass Lose einen Gegenwert haben, wird es sicherlich eng für einige Seitenbetreiber. Inwieweit die Strafverfolgungsbehörden ohne eine entsprechende Anzeige tätig werden, ist eine andere Frage.
Abmahnungen wird es wohl weniger rasseln. Das ist etwas ganz anderes.
Sollten Lose einen Gegenwert haben wird es auch aus gewerberechtlicher Sicht für viele Seiten interessant. Solange ich (wertlose) Lose nicht verkaufe, sondern sie lediglich zum zocken verwende, habe ich keine Gewinnabsichten und brauche deswegen kein Gewerbe.
Auch Loseleihseiten würden sicherlich Probleme bekommen. Zum einen wäre es dann fraglich, ob wir hier es nicht mit Wucherzinsen zu tuen haben (das würde bedeuten, es gäbe keinen Anspruch auf die Zinsen) zum anderen darf in Deutschland nicht jeder einfach gewerblich Kredite vergeben. Eine Bank ist sicherlich keiner von denen
Alles sehr spannende Fragen. Doch bevor ich nachher wieder angemacht werde, weil meine Rechtsansicht irgendjemanden nicht passt, mach ich an dieser Stelle dann erstmal wieder Schluss...
Tommek
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