Glückspiellizenz?

Und noch mals entschuldigen. Aber mich macht das sauer wenn man die Tatsachen verdreht!

Was ist denn Tatsache? Ich deine Meinung Tatsache nur weil da mehr Ausrufezeichen hinter stehen? Wie schon erwähnt habe ich das Gefühl das du versucht je mehr Ausrufezeichen du hinter deinen Sätzen stellst umso mehr versuchst du deine Meinung als Tatsache hinzustellen. Den Zahn musst du dir ziehen.

Meine Meinung ist nicht mehr Wert als deine und deine nicht mehr als meine. Wenn dich als Erwachsener Mann ein Diskussion schon sauer macht, ist es doch fraglich warum dies dieses Gefühl in dir erweckt. du solltest dir halt vor Augen halten das auch deine Meinung nicht mehr als eine Meinung ist und nichts anderes. deine gefühlten 100.000 Ausrufezeichen ändern auch daran nicht.

Da du mein vorheriges Posting nicht richtig verstanden hast bzw. ich es nicht gründlich genug ausgedrückt habe nun folgendes Szenario:

Ich kaufe 1Mrd Klammlose für 120 Euro. Diese Klammlose werden mir weggenommen (ob nun durch Lukas weil dieser Eigentümer ist oder durch dadurch das eine Seite mit diesen Losen verschwindet oder mir diese vom Account geklaut werde ...). Mein schaden beträgt 120€ da ich ja eindeutig (notfalls durch Rechnung vom Verkäufer) belegen kann das ich für 1Mrd Klammlose 120 Euro bezahlt habe.

So nun sagst du das man auch die Wiederbeschaffung anstreben kann, stimme ich dir zu, aber sollte dies nicht möglich sein beträgt mein Schaden doch eindeutig 120 Euro.

Du selbst hast es doch in deinem Posting mal so geschrieben :
Du hast eine Briefmarke die gibt es nur noch ein einziges Mal! Wenn ich die die zerstöre muss ich das zahlen was es dich gekostet hat!!!! Das ist der Ersatz des Schadens!

Nun kann man ja nach deiner Auffassung nach Klammlose nicht verkaufen sondern nur die Dienstleistung des Transfers da man nicht selbst Eigentümer ist.

aber warum schreiben dann alle hier im Forum : „Verkaufe für 0,xx/Mio“ wo ist der unterschied der Dienstleistung zwischen 1 Mio und 5 Mio?

besser noch : „Verkaufe xxx Mio für xx Euro“ hier werden doch eindeutig die Lose verkauft und nicht die Dienstleistung

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Wie gesagt für Klammlose muss man immer etwas tun oder Geld dafür bezahlen um diese zu bekommen. Das diese trotzdem keinen Wert haben sehe ich als sehr fraglich. Dazu kommt das ein Anwalt diese auch vertritt.
 
Ista schrieb:
Nun kann man ja nach deiner Auffassung nach Klammlose nicht verkaufen sondern nur die Dienstleistung des Transfers da man nicht selbst Eigentümer ist.

aber warum schreiben dann alle hier im Forum : „Verkaufe für 0,xx/Mio“ wo ist der unterschied der Dienstleistung zwischen 1 Mio und 5 Mio?

besser noch : „Verkaufe xxx Mio für xx Euro“ hier werden doch eindeutig die Lose verkauft und nicht die Dienstleistung

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Wie gesagt für Klammlose muss man immer etwas tun oder Geld dafür bezahlen um diese zu bekommen. Das diese trotzdem keinen Wert haben sehe ich als sehr fraglich. Dazu kommt das ein Anwalt diese auch vertritt.

der unterschied der dienstleistung zwischen 1 und 5 mio liegt einfach in der zeit, die man benötigt um diese zu beschaffen...
das sagst du ja grad selbst in den letzten zeilen deines postings...

mfg
 
der unterschied der dienstleistung zwischen 1 und 5 mio liegt einfach in der zeit, die man benötigt um diese zu beschaffen...
das sagst du ja grad selbst in den letzten zeilen deines postings...

mfg

Okay das ist ein Argument. Dann ist aber doch fraglich ob der Beschaffungsweg durch Glücksspiele legal ist, oder?

Edit: In Anbetracht dessen das man die Beschaffung ja als Dienstleistung angeboten wird.
 
Okay das ist ein Argument. Dann ist aber doch fraglich ob der Beschaffungsweg durch Glücksspiele legal ist, oder?

Edit: In Anbetracht dessen das man die Beschaffung ja als Dienstleistung angeboten wird.

solang das Glücksspiel legal is (was bei den ganzen loseseiten meiner meinung nach noch mit einem großen :?: zu versehen is), ist das kein prob...
aber ich denke eher, das die lose auf anderen wegen "beschafft" werden...
 
solang das Glücksspiel legal is (was bei den ganzen loseseiten meiner meinung nach noch mit einem großen :?: zu versehen is), ist das kein prob...
aber ich denke eher, das die lose auf anderen wegen "beschafft" werden...

Okay aber somit halten wir fest das Lose die durchs Glücksspiel besorgt werden und die Beschaffung der Lose als Dienstleistung verkauft wird auf jedenfall schon mal gewerbemäßiges Glücksspiel ist, oder?

Nun wäre ja nur noch zu klären ob es öffentliches Glücksspiel um gegen STGB §284 zu verstoßen, sollte es nicht so sein weil man ja zuhause am Computer sitzt wäre Internetglücksspiel ja generel erlaubt, oder?

Das man Lose auch auf andere Art beschaffen kann lassen wir mal außen vor. Da es sich ja hier um Loseseiten handelt die Glücksspiele anbieten. ( Mit dem Vorsatz die erwirtschafteten Lose auch zu verkaufen. Und das ist denke ich der Großteil der Betreiber ;) )
 
Okay aber somit halten wir fest das Lose die durchs Glücksspiel besorgt werden und die Beschaffung der Lose als Dienstleistung verkauft wird auf jedenfall schon mal gewerbemäßiges Glücksspiel ist, oder?
das is aber eine krasse Verallgemeinerung, denn das setzt vorraus, das jeder zocker seinen gewinn verkauft, was aber meiner meingung nach nur ein kleiner teil wirklich tut...
ich denke, das ein großteil der gehandelten lose eher aus refverdiensten oder rallyes stammt oder von irgendwelchen klickseiten und surfbars...
und gewerbsmäßiges refs werben oder rallyes zu gewinnen erfüllt meines wissen (solang die steuern gezahlt werden...) keinen straftatbestand da oder:?:
Nun wäre ja nur noch zu klären ob es öffentliches Glücksspiel um gegen STGB §284 zu verstoßen, sollte es nicht so sein weil man ja zuhause am Computer sitzt wäre Internetglücksspiel ja generel erlaubt, oder?
ich glaube, diese frage zu beantworten liegt nicht in unserer Hand... ich denke, das solange es kein urteil dazu gibt läuft das alles unter "wo kein kläger da kein richter... oder besser ausgedrückt wir bewegen uns in einer rechtlichen grauzone...

Das man Lose auch auf andere Art beschaffen kann lassen wir mal außen vor. Da es sich ja hier um Loseseiten handelt die Glücksspiele anbieten. ( Mit dem Vorsatz die erwirtschafteten Lose auch zu verkaufen. Und das ist denke ich der Großteil der Betreiber ;) )

Das kann man mneiner meinung nach aber nicht außen vor lassen, da dort ein nicht erheblicher teil der zu beschaffenden lose erwirtschaftet wird... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
das is aber eine krasse Verallgemeinerung, denn das setzt vorraus, das jeder zocker seinen gewinn verkauft, was aber meiner meingung nach nur ein kleiner teil wirklich tut...
ich denke, das ein großteil der gehandelten lose eher aus refverdiensten oder rallyes stammt oder von irgendwelchen klickseiten und surfbars...
und gewerbsmäßiges refs werben oder rallyes zu gewinnen erfüllt meines wissen (solang die steuern gezahlt werden...) keinen straftatbestand da oder:?:

Vllt. habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte den Betreiber einer Loseseite der seine Lose verkauft, hat diese ja durch das anbieten dieses Glücksspiel erwirtschaftet. Und wenn er nun Argumentiert das er die Besorgung der Lose als Dienstleistung anbietet meint er ja durch das anbieten von Glücksspiel und somit wäre das ja gewerbemäßiges Glücksspiel!?


Das kann man mneiner meinung nach aber nicht auén vor lassen, da dort ein nicht erheblicher teil der zu beschaffenden lose erwirtschaftet wird... ;)

Ich beziehe mich hier nur auf Betreiber von Lose-Glücksspielseiten die Ihre Lose verkaufen. Um zu erfragen ob diese Betreiber ein nötige Lizenz brauche.

Hoffe nicht etwas falsch ausgedrückt zu haben.
 
Vllt. habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte den Betreiber einer Loseseite der seine Lose verkauft, hat diese ja durch das anbieten dieses Glücksspiel erwirtschaftet. Und wenn er nun Argumentiert das er die Besorgung der Lose als Dienstleistung anbietet meint er ja durch das anbieten von Glücksspiel und somit wäre das ja gewerbemäßiges Glücksspiel!?




Ich beziehe mich hier nur auf Betreiber von Lose-Glücksspielseiten die Ihre Lose verkaufen. Um zu erfragen ob diese Betreiber ein nötige Lizenz brauche.

Hoffe nicht etwas falsch ausgedrückt zu haben.

oder ich habs einfach nur falsch verstanden...

aber was die betreiberseite angeht, wie gesagt, dort befinden wir uns in einer rechtlichen grauzone... noch...
 
aber was die betreiberseite angeht, wie gesagt, dort befinden wir uns in einer rechtlichen grauzone... noch...

wenn man den § 284 StGB ansieht:



(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

---------------------------------

wenn man nun regelmäßig Lose einnimmt und verkauft handelt man gewerbsmäßig und veranstaltet doch auch offenbar ein illegales Glücksspiel um das im Gesetz zu sehen muss man wirklich nicht viel interpretieren
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn man den § 284 StGB ansieht:



(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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wenn man nun regelmäßig Lose einnimmt und verkauft handelt man gewerbsmäßig und veranstaltet doch auch offenbar ein illegales Glücksspiel um das im Gesetz zu sehen muss man wirklich nicht viel interpretieren

wie gesagt, scheint es doch eine grauzone zu sein...
weil schreibst ja selber "offenbar"... ;)
und bis es diesbezüglich ein urteil gibt, wird es wohl auch so bleiben... ;)
 
wenn man nun regelmäßig Lose einnimmt und verkauft handelt man gewerbsmäßig und veranstaltet doch auch offenbar ein illegales Glücksspiel um das im Gesetz zu sehen muss man wirklich nicht viel interpretieren



Ob einem bestimmten Spiel die Eigenschaft, ein „Glücksspiel“ zu sein, zukommt, ist oft auch eine rechtlich bedeutsame Streitfrage. Das bloße Vorliegen einer Zufallskomponente – wie sie etwa bei Kartenspielen durch das Mischen gegeben ist – ist zwar ein notwendiges aber keinesfalls hinreichendes Kriterium, so zählt etwa Bridge ausdrücklich nicht als Glücksspiel. In manchen Fällen wird die Frage durchaus unterschiedlich beurteilt: Backgammon gilt in Deutschland als Glücksspiel, in den USA ist dies jedoch nicht der Fall
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Glücksspiel

Noch stehen Loseseiten nicht auf der erlaubnispflichtigen Glücksspielliste.

Insofern ist immer noch umstritten ob eine Loseseite ein Glücksspiel ist oder nicht!

wenn man nun regelmäßig Lose einnimmt und verkauft handelt man gewerbsmäßig und veranstaltet doch auch offenbar ein illegales Glücksspiel um das im Gesetz zu sehen muss man wirklich nicht viel interpretieren

Ist somit erübrigt:

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder...
Im Absatz eins ist vom Glücksspiel die Rede.

Glücksspiel im Gesetz ist zum Beispiel Poker. Eine Losespiel steht noch nicht auf der Liste.

Deshalb
Ob einem bestimmten Spiel die Eigenschaft, ein „Glücksspiel“ zu sein, zukommt, ist oft auch eine rechtlich bedeutsame Streitfrage.

Es gibt nichts was beweist, dass Loseseiten §284 zugeschrieben werden können. Eben weil nicht jedes Spiel dem Glücksspiel zugeordnet werden kann!
 
weil schreibst ja selber "offenbar"... ;)

ja mit Absicht, denn letztendlich sagt ja das Gericht ob es so ist und ob sie es schonmal gesagt haben weiß ich nicht

aber angenommen ich müßte dem Gericht erklären: ich verkaufe regelmäßig Lose die ich aus dem Glücksspielbetrieb meiner Seite erhalte, aber ich mache es nicht gewerblich und Lose haben ja eigentlich auch keinen Wert

dann würde ich denken: entweder halten sie mich jetzt für einen Idioten oder ich will sie für welche verkaufen :ugly:

Es gibt nichts was beweist, dass Loseseiten §284 zugeschrieben werden können. Eben weil nicht jedes Spiel dem Glücksspiel zugeordnet werden kann!

Was hat das mit Loseseiten zu tun ? Wenn dann zählen doch nur die Spiele an sich und bei denen muss der Ausgang wesentlich vom Glück abhängen

mal abgesehen davon haben ja ein Großteil der Loseseiten allgemein bekannte Glücksspiele wie Slots, Roulette oder Poker
 
Zuletzt bearbeitet:
ja mit Absicht, denn letztendlich sagt ja das Gericht ob es so ist und ob sie es schonmal gesagt haben weiß ich nicht

aber angenommen ich müßte dem Gericht erklären: ich verkaufe regelmäßig Lose die ich aus dem Glücksspielbetrieb meiner Seite erhalte, aber ich mache es nicht gewerblich und Lose haben ja eigentlich auch keinen Wert

da du ja grad selbst sagst das das ein gericht erst entscheiden muss solltest du dann vllt eher so auskunft geben...

"...... aus dem Spielbetrieb meiner Seite..."

weil obs letztendes Glücksspiel ist oder nicht, soll ja der richter entscheiden... ;)
 
Em wer sagt den das das Glücksspielbetrieb ist? :think:

Du verdienst Lose mit einem Internetprojekt. Die tauscht du in Geld um. Versteuerst diese.

Kann man doch dem Richter erklären. Wer sagt denn, dass du die Lose aus einem Glücksspiel hast?

Der Seiteninhaber lebt von seiner Betreibergebühr. Und nicht dadurch, ob jemand was gewinnt oder verliert????!

Häää entweder bist du jetzt ganz auf den Kopf gefallen oder du hast echt nicht mitgelesen!

Eine Loseseite erhebt nur Betreiber gebühren. Speilt doch keiner gegen die Bank. Oder sehe ich das falsch? Da spielen die User gegeneinander.

Was hat das mit Loseseiten zu tun ? Wenn dann zählen doch nur die Spiele an sich und bei denen muss der Ausgang wesentlich vom Glück abhängen

mal abgesehen davon haben ja ein Großteil der Loseseiten allgemein bekannte Glücksspiele wie Slots, Roulette oder Poker

Wo steht das das verboten ist? Erst wenn was verboten ist ist es illegal. Slots sind doch nicht verboten. Oder wie erklärst du dir Unterhaltungsautomaten???

Em ja bitte mit Quelle posten wo das steht. Und ja bitte nicht mit Quellen bei Pokern um Geld, Roulette um Geld und Slots um Geld kommen! *gell*


Em ja Frage 3 wo steht das der Betreiber dein Geld einnimmt? Und letzt endlich woher weist du ob der Betreiber überhaupt was verdient?

Und noch eine Frage hätte ich da. Wo steht dass der Spieler einen Einsatz von Wert leistet?


Loseseiten drehen um nichts! Das ist nicht wie um Geld. Hier wird um Lose gezockt und nicht um Geld.

Es gibt keinen Garant der dir die Lose wieder abnimmt. Und wenn ja WER SOLL DAS SEIN?

Im Second Life gibt es auch Casinos und Zeugs. Geht alles eben nicht um Geldeinsatz! Auch dann nicht wenn der User es dazu missbraucht.

Deshalb letzte Frage?
Wo nimmt der Betreiber Geld für das (((((Glücksspiel))))) an, was es ja in deinen Augen Gewerbsmäßig machen würde? Oder bezeichnest du Glücksspiel so, weil jemand bereit ist einem anderen Wertlose punkte abzukaufen? Ist es deshalb Glücksspiel?
 
Zuletzt bearbeitet:
da du ja grad selbst sagst das das ein gericht erst entscheiden muss solltest du dann vllt eher so auskunft geben...

"...... aus dem Spielbetrieb meiner Seite..."

weil obs letztendes Glücksspiel ist oder nicht, soll ja der richter entscheiden... ;)

jo hab ich beim durchlesen auch grad gesehen :mrgreen:

aber letztendlich wüßt ich dann selbst das meine Spiele wesentlich vom Glück abhängen...sogut wie jede Seite hat ja z.B. Slots und da kann ich mich nicht mit "Ausgang nur unwesentlich vom Glück bestimmt" rausreden

Eine Loseseite erhebt nur Betreiber gebühren. Speilt doch keiner gegen die Bank. Oder sehe ich das falsch? Da spielen die User gegeneinander.

Glücksspiel heißt nicht das jemand gegen die Bank spielt sondern nur das der Ausgang wesentlich vom Glück bestimmt ist

Und natürlich gibt es massig Loseseiten wo gegen die Bank gespielt wird
 
Wo steht das das verboten ist? Erst wenn was verboten ist ist es illegal. Slots sind doch nicht verboten. Oder wie erklärst du dir Unterhaltungsautomaten???

Em ja bitte mit Quelle posten wo das steht.

Nicht illegal, aber diese Automaten werden ja staatlich geprüft. Die Slots auf einer Loseseite prüft keiner, außer vielleicht mal nen Progger oder Admin

Die Geräte unterliegen einer bestimmten Richtlinie (SpielV §13) und werden von einer Behörde abgenommen.
 
Glücksspiel heißt nicht das jemand gegen die Bank spielt sondern nur das der Ausgang wesentlich vom Glück bestimmt ist

Und natürlich gibt es massig Loseseiten wo gegen die Bank gespielt wird

:mrgreen: Weist du was Glücksspiel ist?

Glücksspiel ist wo Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen!


Wenn du meinst ich ziehe mir das aus der Nase: klick

Und der Schlüssel liegt auf folgendem:

Gewinn und Verlust

BOA 8O hammer Wort was?



So nun kommen wir zu einem Loseslot! Wo kann man daran Gewinn und Verlust machen? Bitte erklären! Du kannst das Lose gewinnen und verlieren. Ist klar. Aber wo hast du im Geldbeutel einen Gewinn bzw Verlust?

Wie soll das denn gehen? :think:

Ich kann dich auch gleich anders rum fragen:

Wer tauscht Geld in Lose und Lose in Geld?

Senden sie Für
den User -A
die Loseseite - B

an die CCXXSSSSSSS und gewinenn Sie eine Waschmaschine?


So wer tut was ilgalles die Seite oder der User? Die Loseite betreibt aber auch nicht nur im geringsten ein Glücksspiel!! Wenn hier jemand etwas umgeht, dann ist es der Spieler. Diese Loseseite selbst nimmt weder einen Cent für ihre Losespiele an noch zahlt sie auch nur einen Cent aus!

Ansonsten -> Beweise auf den Tisch!


Unser Bingo Pasus
Gewinn und Verlust

kann nur dann enstehen wenn der User das illegal missbraucht! Die Seite tut das nicht! Sie ist frei von Schuld!



Wenn du also mit § 284 StGB um die Ecke kommst, dann beweise auch dass eine Loseseite Gewinn und Verlust bescheert! Ansonsten spar dir den 284 für wichtigere Dinge! Weil Glücksspiel im Gesetz eine ganz andere Sache ist! 284 ist zu umgehen aber ganz sicher nicht von einer Loseseite sondern einzig und alleine nur vom User!

Meine Beweise, dass alle Lose am Anfang nichts gekostet haben kannst du der Klamm AGB und dem Losegesetz entnehmen! Wenn sich User untereinander die Lose verkaufen, dann nutzt der User genau das für illegales Glücksspiel aus, wenn er das tut!! Die Seite tut das im geringsten nicht. Sie hantiert nur mit Losen die kostenlos auf den Markt gekommen sind. Und einen Garanten für die Abnahme aller Lose gibt es nicht und wird es auch nicht geben!

Und wenn jeman dem Richter erzählt er hat sich Lose gekauft, um mit Losen zu zocken, um Lose zu gewinnen und um Lose zu vekraufen dann hat der User sich straffällig gemacht. Die Loseseite nicht! Sie hat weder Lose gekauft noch verkauft noch hat sie irgend einer Weise Beihilfe dazu geschaffen!

In diesem Sinne gerne zu wiederlegen! Aber bitte mit Beweisen auf den Tisch!

Da braucht man nicht groß drum rum reden und behaupten Poker sein ein Glücksspiel. Ja Poker um Geld ist ein Glücksspiel weil es einen Gewinn oder Verlust der ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt verursachen kann. Pokern um Lose oder um Reiskörner oder um Striche auf nem Bierdeckel ist eine ganz andere Sache!



Und wenn hier jemand was umgeht, dann sicher nicht die Loseseite! Denn wer missbraucht Lose zum Zweck des Glücksspiels? Wer tausch sein Geld in Lose und seine Lose in Geld? Tut das die Loseseite? Nein? Wozu soll sie dann eine Glücksspiellizenz brauchen?



Warum braucht man wohl hierfür keine Genehmigung??
https://www.losetoni.de/bafin1.jpg
Wird hier etwa Geld verliehen? Nein! Also worum solls in diesem Schwachsinn gehen? Tut eine Losekreditbank Geldkredite vergeben? Neine! Wenn das jemand umgehen kann durch (Geld -> Lose - Lose -> Geld) wer ist das User oder Kreditseite? Das ist genau das Gleiche!! Eine Losekreditbank kann das nicht umgehen! Sie verleiht nur Lose. Verlangt auch nur Losezinsen. Sie verleiht kein Geld.


So ist es beim zocken auch. Eine Loseseite kann kein Glücksspiel betreiben. Sie verkauft und kauft keine Lose! Sie nimmt weder Geld an noch zahlt sie Geld aus! Sie hat auch nichts damit zu tun was ihr untereinander kauft und verkauft!

Und ein solches Gesetz für die Loseseite gibt es daher noch nicht! Das Gesetz verbietet das was der User machen könnte. Nicht aber was die Loseseite macht! Denn erst der User könnte das zum Glücksspiel missbrauchen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry das ich mich noch mal einmische

Situation 1

-> ich betrete eine Loseseite
-> tausche auf dieser Seite Geld gegen Lose
-> spiele am Automaten , Roulette, 17und4 etc
-> tausche auf der gleichen Seite meine Lose wieder in Euro
-> verlasse die Seite

Situation 2

-> ich betrete ein Casino
-> tausche auf dieser Seite Geld gegen Chips/Jetton
-> spiele am Automaten , Roulette, 17und4 etc
-> tausche im Casino meine Chips wieder in Euro
-> verlasse das Casino

Die Chips sind genau so wertlos wie meine Lose. Ich kann damit weder bei Aldi einkaufen oder meine Steuern bezahlen.

Wo ist jetzt hier der Unterschied ? 8O
 
mal eine frage dazu
wie verhält sich das auf den losen-seiten wo ich direckt über einen link zu einer "an und verkauf" seite komme,und der betreiber %te vom "an und verkauf" bekommt.

könnt ihr euch noch an die große abmahnwelle erinnern,
als man abmahnungen bekam wenn man nur einen forcedlink zu einem casino auf der seite hatte.
 
oder ich habs einfach nur falsch verstanden...

aber was die betreiberseite angeht, wie gesagt, dort befinden wir uns in einer rechtlichen grauzone... noch...

Ich sehe das nicht nur in einer Grauzone eher in einer „dunkelgrau-Zone“, und den Anwalt den ich zu rate gezogen habe sieht es ganz klar als Glücksspiel.

ABC schrieb:
Glücksspiel im Gesetz ist zum Beispiel Poker. Eine Losespiel steht noch nicht auf der Liste.

Was ist ein Losespiel? Also ich kenne Poker, Slotmachines, Backgammon, Schach usw. aber von einem Losespiel weiss ich nichts. Ausser du willst echt behaupten das Poker um Geld ein anderes Spiel ist als Poker um Lose, für mich ist das immer noch Poker und nicht ein „Losespiel“.

In meinen Augen sind das Glücksspiele mit Einsatz von Lose.

ABC schrieb:
Gewinn und Verlust

BOA hammer Wort was?

Abgesehen davon das Wikipedia im Rechtsstreit keine gute Quelle ist. Den Wikipedia bietet nur 90% (wenn überhaupt) richtige Ihalte, muss dich mal bissel über Wikipedia informieren.

Mit Gewinn ist nicht nur Geldgewinn gemeint, hier die Definition vom Duden:
Duden schrieb:
Ge|wịnn, der; -[e]s, -e [mhd. gewin, ahd. giwin = Erlangtes, Vorteil, zu gewinnen]:

3. ‹o. Pl.› praktischer Nutzen od. innere Bereicherung, die aus einer Tätigkeit od. dem Gebrauch von etw. kommt: einen G. von etw. haben; ein Buch mit [großem] G. lesen.

Auch mit Verlust ist nicht nur ein finanzieller Verlust gemeint:
Duden schrieb:
Ver|lụst, der; -[e]s, -e [mhd. verlust, ahd. farlust, zu verlieren]:

1. das Verlieren: der V. der Brieftasche; bei V. kann kein Ersatz geleistet werden; in V. geraten (Papierdt.; verloren gehen).

2. das Verlieren: der V. des Vaters schmerzte sie sehr.

um der Wikipedia nun eine juristische interpretation mal hinzuzufügen:

Nach einhelliger Auffassung liegt ein Glücksspiel vor, wenn die Entscheidung über Gewinn oder Verlust des Spiels nach den Spielbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und den Kenntnissen des Spielers abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall.

Es geht also um den Ausgang des Spiels und nicht um den Einsatz.

ABC schrieb:
Im Second Life gibt es auch Casinos und Zeugs. Geht alles eben nicht um Geldeinsatz! Auch dann nicht wenn der User es dazu missbraucht.

Gegen die Betreiber von Casino im Second Life ermittelt das FBI auch wurde schon Razzien bei den Betreibern durchgeführt. Auch der Betreiber von Second Life untersagt das betreiben von Glücksspiel, da er rechtlichen Konsequenzen befürchtet.

ABC schrieb:
Der Seiteninhaber lebt von seiner Betreibergebühr. Und nicht dadurch, ob jemand was gewinnt oder verliert????!
[....]
Eine Loseseite erhebt nur Betreiber gebühren. Speilt doch keiner gegen die Bank. Oder sehe ich das falsch? Da spielen die User gegeneinander.

Ich finde es schön das du ab und zu ach mal zum Spaßen aufgelegt bist. :biggrin:

Aber mal angenommen ich würde diese Sätze als ernst sehe. Dann frag ich mich warum Poker ein Glückspiel ist (siehe oben, hast du selbst gesagt)? Den da spielen auch nur die Spieler gegeneinander.

Toni schrieb:
[...] Wo ist jetzt hier der Unterschied ?

Naja, darin sehe ich schon einen unterschied eben das du für die Casinochips einen garantierten Abnehmer hast. In diese Fall eben das Casino.

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Angenommen „Losespiel“ (wobei ich diesen Begriff mehr als noch fraglich empfinde) wären kein Glücksspiel. Dann wären diese Spiele aber immer noch an SpielV gebunden.

Bundesministerium der Justiz schrieb:
SpielV: Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Und bei den hier besprochenen Spielen gibt es eine Gewinnmöglichkeit, und zwar die Gewinnmöglichkeit von Lose auch wenn diese keinen Wert(was ich auch wiederum anders sehe) haben. Kann man diese Gewinnen.

SpielV sagt auch eindeutig welchen Spiele keine Erlaubnis erfodern

SpielV §5a schrieb:
Für die Veranstaltung eines anderen Spieles ist die Erlaubnis nach § 33d Abs. 1 Satz 1 oder § 60a Abs. 2 Satz 2 der Gewerbeordnung nicht erforderlich, wenn das Spiel die Anforderungen der Anlage erfüllt und der Gewinn in Waren besteht. 2In Zweifelsfällen stellt das Bundeskriminalamt oder das zuständige Landeskriminalamt fest, ob diese Voraussetzungen vorliegen.

GewO §33d:
GewO §33d Abs.1 Satz 1 schrieb:
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Und GewO §60a:
GewO §60a Abs. 2 Satz 2 schrieb:
Wer im Reisegewerbe ein anderes Spiel im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde.

Wer sich als dann mit dem Begriff „ein anderes Spiel“ immer noch nicht angesprochen fühlt, ich glaube dem kann man nicht mehr helfen.

@ABC: Ich weiss das Gesetze für dich keine Belege sind und Wikipedia-Inhalte hingege für deine Argumentationsgrundlage sorgen. Ich denke allerdings das für ein Großteil der Menschen Gesetze gelten und nähre Anhaltspunkte gibt. Also benutze in deiner nächsten Argumentation doch bitte Gesetze warum in „Losespiel“ nicht erlaubnispflichtig bzw. es nicht zu „andere Spiele“ dann zählt.