Glückspiellizenz?

https://www.losepreis.info/alles/
das sagt alles aus, aber ja Lose sind wertlos, und trotzdem bekommt man keine hinterhergeschmissen oder wie? oder wo gibt es die wertlosen lose denn zu haben? alles was wertlos ist, sollte es auch kostenlos geben, sonst hat es ja einen Wert.

Von mir aus sind 99 lose wertlos, aber 1 Milliarde nicht mehr.... natürlich ist auch klar, dass man normalerweise keine 1000 Euro in kurzer Zeit verlieren kann. Also mit etwas Glück kann man in vielen Fällen sagen, dass es sich um einen unerheblichen Einsatz handelt.

In 99% der Fälle hat ja auch keiner einen Schaden, aber abundzu kommt es halt vor, dass sich einer verschuldet, oder an einem hohen Jackpot sein Gehalt verspielt etc. - dennoch gibt es weit schlimmere Sachen im Internet als die Lose Casinos (ändert aber nichts an der Tatsache mit dem Recht).

ABC nochmal die Frage, hast Du schonmal nen Anwalt in die Materie eingewiesen?

Du und der Seitenbetreiber ihr beide habt euch geeinigt Lose sind wertlos! Es besteht ein Vertrag! Ein legaler Vertrag!!
warum gibst Du dem Zocker dann nicht die MRD zurück, die er bspw. verloren hätte, warum würdest Du ihm weder 10% noch 50% oder 100% seiner verlorenen Einsätze zurückgeben, wenn die lose doch wertlos sind?

Oder anders formuliert: Wenn einer jetzt sagen wir mal tatsächlich 3 MRD verloren hat, Staatsanwaltschaft wegen illegalem Glücksspiel informiert. Du sagst, Lose sind wertlos, und dass ihr euch geeinigt hättet, Lose seien wertlos. Wenn dann das Angebot kommt: 3 MRD zurück und alles OK, würdest Du tatsächlich annehmen?
 
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Ich habe jetzt auch mal mit einem Anwalt für Gewinn-/Glücksspielrecht Kontakt aufgenommen und bin mal gespannt, in wie weit er mir da offene Fragen beantworten kann.

Gruß
Flash
 
https://www.losepreis.info/alles/
das sagt alles aus, aber ja Lose sind wertlos, und trotzdem bekommt man keine hinterhergeschmissen oder wie? oder wo gibt es die wertlosen lose denn zu haben? alles was wertlos ist, sollte es auch kostenlos geben, sonst hat es ja einen Wert.
  1. Bei Klamm.de zum Beispiel Aktivitätslose!
  2. Auf diversen Loseseiten (Zinsen)!
  3. Auf Klickseiten (klicken)!
  4. Durch Anteile!
  5. Für die Signatur!
  6. Für Traffics!
  7. Für das verleihen!
  8. Fürs anmelden auf bestimmten Seiten!
  9. Für das Werben von Usern!
  10. Für Vermittlung von Provisionen!
  11. Für bestimmte Teilnahmen an Aktivitäten!
  12. Für Scripte!
  13. Für Grafiken!
  14. Für Hilfe anderer User!
  15. Fürs betteln!
  16. Für das bestätigen von Mails!
  17. Für das surfen über Surfbars!
  18. Für das vermitteln von Scripten!
  19. Für programmierungen!

usw....

Des gibt tausende Möglichkeiten an Lose zu kommen ohne einen Cent ausgeben zu müssen. Also mach dich doch nicht lächerlich!

Das man Lose kaufen kann hat damit eben rein gar nichts zu tun! Sie sind wertlos. Wie gesagt. Du kannst zu einem Bauern gehen, der bläht dir ins Glas. Auch das kannst du dir kaufen!! Aber das bedeutet nicht, dass du dir auch selbst umsonst nicht in Glas blähen kannst.

Verstehst du was ich damit ausdrücken möchte?


Und noch eine Frage:
Wie kommst du denn darauf, ich könnte bei der DPL nicht auch 1.000€ verpokern? Oder wie kommst du darauf ich könnte in einem Unterhaltungsautomat nicht auch 1.000€ verlieren? Beides ist in aller kürzester Zeit auch möglich!!! Weshalb soll eines verboten und das andere legal sein? Ist doch einfach nur Schwachsinn von vorne bis hinten weg!


Du meinst blos weil dir jemand ein paar Lose abkauft deshalb hast du eine Wertgarantie? Das ist Blödsinn!

1.) Sag mir einen User der alle Lose aufkaufen kann?
2.) Sag blos der Preis von losepreis.info gillt für alle Mengen?

Es ist einfach purer Schwachsinn!


Du hast deshalb meine Frage immer noch nicht beantwortet. Du hast nur gezeigt, dass man Lose kaufen kann. Toll man kann auch gebrauchte Socken kaufen die man sich auch aus der Altkleidersammlung holen kann. Kann und MUSS das ist der Unterschied!

Niemand muss sein Vermögen einsetzen. Und der der das tut der tut das aus eigenem Willen. Und nicht aus dem Willen des Seitenbetreibers. Ist ist einfach total daneben.

Und meine Frage ist immer noch offen:

Wie willst du dem Seitenbetreiber nachweisen, das genau der deine 1.000€ hat???????

Und noch ein Brett will ich dir erteilen! Für einen ist tausend Euro eine Menge Geld!!!! Für manche ist das Taschengeld. Manche geben für eine Begrüßung mehr aus als tausend Euro. An welchem Maß soll man da nur messen?????

Da ist bei uns Menschen doch überall so. Der eine kauft sich fü 7.000 Euro einen neuen Dacia der andere verchromt für das Geld gerade mal sein Lenkrad.

Das ist im ermessen eines jeden selbst ob er mit 10K Einsatz oder 10Mio Einsatz ballert! Aber mit Glücksspiel hat das nichts zu tun. Das ist eine Unterhaltung. Und das die Unterhaltung einen was kosten kann wenn er sich die Lose kauft das steht doch außer Frage!

Und es ist kein Problem sogar Millionen von Euro für Unterhaltung auszugeben. Gibt Superreiche die tun das. Und ich kenne auch User die sich für 5.000€ und noch mehr im Monat Lose kaufen. Das ist im RL Unternehmer die gönnen sich den Spaß! Warum sollte das nicht erlaubt sein? Für was sich ein Jeder von uns unterhalten will ist ihm doch selbst überlassen.

Du aber bleibst dem Beweis offen, dass der Seitenbetreiber dein Geld hat!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
laut meinen Kenntnisstand darf ein Seitenbetreiber keine Lose aufkaufen. Bedeutet solange er die gewonnenen Lose seiner User nicht wieder aufkauft ist alles okay.

Beispiel Casino: Ich tausche Geld in Chips und wenn ich nach Hause gehe Chips in Geld=Glückspiel.

Beispiel Loseseite: Ich verkaufe Lose kaufe aber die Lose nicht zurück.

So wurde mir das mal verklickert.
 
Eben das ist es. Die sagen sicherlich dem Anwalt, dass die Geld damit verdienen wollen. Dann brauche ich mich über die Antwort des Anwalts nicht wundern!

:wall:

Der Beweis, dass das eigene Geld beim Seitenbetreiber ist bleibt offen! Weder kauft ihr bei ihm noch verkauft ihr bei ihm!

Klar wäre das Glücksspiel wenn man durch die eigene Seite vor hat durch das Spiel Geld zu verdienen. Aber der Seitenbetreiber verdient kein Geld von Euch! Und das ist der Punkt!

P.s. So wie Murdoch das schreibt.

Das Prinzip ist nicht geschlossen! Er trifft den Nagel auf den Kopf!
Beispiel Casino: Ich tausche Geld in Chips und wenn ich nach Hause gehe Chips in Geld=Glückspiel.

Ihr bezieht eure Lose aus ganz anderen Quellen. Das hat mit der Loseseite nichts zu tun. Die kauft euch eure Lose sicherlich nicht zurück! Ich kenne noch nicht mal eine die welche verkauft!!!

Aus Sicht der Loseseite haben Lose keinen Wert!

Im Casino wisst ihr ihr bekommt vom Casino eure Chips zurückgekauft. Auf einer Loseseite ist dies nicht der Fall. Ihr könnt euer Lose nur dann loswerden wenn ein dritter Bereit ist euch diese abzukaufen. Und dazu gibt es noch Nichtmal eine Garantie!
 
Zuletzt bearbeitet:
laut meinen Kenntnisstand darf ein Seitenbetreiber keine Lose aufkaufen. Bedeutet solange er die gewonnenen Lose seiner User nicht wieder aufkauft ist alles okay.

Hmm und warum sind diese ganzen Tokenautomaten aus den Spielotheken verschwunden? Token hatten auch keinen Wert die konnte man an der Rezeption kaufen und dann nur mit spielen.

So wurde mir das mal verklickert.

Das ist das Problem, gerade bei so komplizierten Rechtsfragen. Man sollt immer einen Anwalt hinzuziehen.

Und wie klaus055 schon sagte, da gibt dir jede die gleiche Antwort.

ABC schrieb:
Toll man kann auch gebrauchte Socken kaufen die man sich auch aus der Altkleidersammlung holen kann. Kann und MUSS das ist der Unterschied!

Und wo ist der Unterschied zwischen einer wertvollen Briefmarke und und gebrauchten Socken.

ABC schrieb:
Wie kommst du denn darauf, ich könnte bei der DPL nicht auch 1.000€ verpokern? Oder wie kommst du darauf ich könnte in einem Unterhaltungsautomat nicht auch 1.000€ verlieren? Beides ist in aller kürzester Zeit auch möglich!!! Weshalb soll eines verboten und das andere legal sein? Ist doch einfach nur Schwachsinn von vorne bis hinten weg!

Das die DPL illegal veranstaltet wird und bzw. die Veranstaltung nicht erlaubnissfähig ist und man sich als Teilnehmer sehr wahrscheinlich Strafbar macht haben wir ja schon festgehalten.

Was jetzt "kürzeste Zeit" für dich ist, ist fraglich. Nach SpielV §13 (welche diese Geräte ja beachten müssen) muss ein Spiel min. 5 Sekunden dauern und darf max. 0,20€ Einsatz betragen: sind also ca. 7 Stunden (ohne einen Gewinn zwischen zu haben).

Aber ganz unrecht hast du nicht ich glaube das wenn man eine Klammloseseite betreibt aus rein Privatem zweck (also ohne ein Los zu verkaufen, weil dann gilt es schon nicht mehr als Privat) hat man nichts zu befürchten. Auch wenn das auf gefühlte 99,99% nicht zutreffen wird. Soll es doch für die 0,01% hier ruhig erwähnt werden.

Allerdings gehst du immer davon aus das ein Einsatz einen Wert festgesetzten Wert haben muss um als Glücksspiel deklariert zu werden. Diese Annahme ist Falsch. Sonst würde ich ja morgen ein Casino eröffnen das nen schwankenden Ankaufkurs den Spielepunkte hat und dann wäre ich aus dem Schneider...

Aber wie gesagt, du scheinst einer ganz anderen Überzeugung zu sein, sogar mehr als ein Anwalt. Ich will Sie dir auch lassen, aber dein Argument das es so ist weil Klammlose wertlos sind und das weil das in den AGB stehen ist nicht tragbar.

Für mich ist das auch nicht schön diese Erkentniss, weil die folgen dessen ist doch wenn die Bombe platzt kann ich weniger bis keine slots mehr verkaufen weil es weniger Kunden gibt... Ich hab davon nix.

Naja genug mit dir darüber gequatscht. Wir sind da einfach völlig verschiedener Auffassung.
 
Hmm und warum sind diese ganzen Tokenautomaten aus den Spielotheken verschwunden? Token hatten auch keinen Wert die konnte man an der Rezeption kaufen und dann nur mit spielen.

Das ist das entscheidene, Du konntest Tokken nur mit Geld kaufen und konntest Sie nicht kostenlos bekommen. Lose bekommt man kostenlos auf klamm.de -> Aktivlose oder sontige Aktionen. Das ist der Unterschied.
 
Das ist das entscheidene, Du konntest Tokken nur mit Geld kaufen und konntest Sie nicht kostenlos bekommen. Lose bekommt man kostenlos auf klamm.de -> Aktivlose oder sontige Aktionen. Das ist der Unterschied.

Danke ;) Ich meinte ich müsste mich schon wieder bewuseln!

@Ista
Ich denke da ist doch schon ein Unterschied drin wie du siehst. Das sind schon ein paar ganz andere Dinge. Token waren so genannte Wertspielmarken. Die konnte man in der Spielothek erwerben. Schlimmer noch. Man konnte Token und Geld einsetzen. Im Vergleich zu Loseseiten ist weder noch gegeben. Weder kannst du dir Lose auf einer Seite kaufen noch kannst du Geld einsetzen. Selbiges gilt für den Verkauf!

Hmm und warum sind diese ganzen Tokenautomaten aus den Spielotheken verschwunden? Token hatten auch keinen Wert die konnte man an der Rezeption kaufen und dann nur mit spielen.

Sie sind nicht durch das Ende der Token verschunden. Danach gab es die noch jedoch ohne Möglichkeit zur Auszahlung der Token. Es hat sie jedoch keiner mehr gespielt. Deshalb waren die unrentabel. Die meisten Spielotheken mieten die an. Es hat sich einfach nicht mehr gelohnt. In Folge dessen sind die verschwunden.

Und wo ist der Unterschied zwischen einer wertvollen Briefmarke und und gebrauchten Socken.

Das kommt darauf an. Eine Briefmarke, die die Post wieder zurücknehmen oder in Leistung umtauschen muss, kann einen Wert von z.B. 55Cent haben. Hier hast du einen garanten Abnehmer.

Mit einer blaue mauritius kannst du keinen Brief mehr versenden! Es kann sein, dir beitet jemand Geld dafür weil die so selten ist aber eine Leistungsgarant oder Wertgarant ist das nicht.

Das die DPL illegal veranstaltet wird und bzw. die Veranstaltung nicht erlaubnissfähig ist und man sich als Teilnehmer sehr wahrscheinlich Strafbar macht haben wir ja schon festgehalten.

Warum tut sie das dann bis heute. Ihr liest Meinungen von Menschen und meint dies sei Gesetz! EU Führerschein sind angeblich auch nicht gültig und doch gelten sie. Angeblich darf kein Wettanbieter Wetten anbieten und doch gibt es die. Ja klar hat keiner Lust sich darum zu kümmern. Wer es mir glaubt, dem kann ich es auch erzählen. Es ist eben eher so, es kann keiner was dagegen tun!!! Und deshalb wird auch nichts dagegen gemacht. Weil es eben keinen Passus gibt der das DIREKT verbietet! Von wegen es gab keine Kläger. Wie viele Klagen gab es schon gegen die Wettbüros??? Und nciht eine Klage war erfolgreich. Nicht einer musste schließen! Und die DPL darf morgen auch noch pokern und sie wird es auch!

Ich bin gestern in eine Polizeikontrolle gefahren (Mofa Roller) der Polzist lachte über meine MPU und meinte, warum gehst du als (gebürtig Pole) nicht nach Polen und machst den dort! Ja das sagt einer der täglich mit zu tun hat. Führerscheintourismus ist verboten aber deshalb ist der EU Führerschein nicht ungültig usw..

Es gibt tausende solcher Beispiele. Aber Loseseiten sind alles andere als Glücksspielmonopole. Was das rechtliche angeht können die dafür nicht belangt werden. NOCH nicht. Noch gibt es kein Gesetz das das verbietet.

Und wenn es mal das geben wird, das steht dann am Anfang des Threads, was dann geschehen wird!


Aber wenn der deutsche Staat Loseseiten was wollen wird wird er genau so vor dem EUGH scheitern wie mit DPL und wie mit den Wettbüros auch. Eu Recht steht vor dem deutschen Recht! Und dafür bin ich sehr dankbar! Den in meinen Augen hat der deutsche Staat von Recht und Einigkeit viel Ahnung. Aber von Freiheit weis nur der EUGH. Die deutschen haben so viele Gesetze die es sonst nirgends wo gibt. Gesetze die man sich eben nicht einklagen kann weil darüber höhere stehen.
 
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Das ist das entscheidene, Du konntest Tokken nur mit Geld kaufen und konntest Sie nicht kostenlos bekommen. Lose bekommt man kostenlos auf klamm.de -> Aktivlose oder sontige Aktionen. Das ist der Unterschied.

Okay stimmt Klammlose KANN man kostenlos bekommen. Jedoch stellt der vorhandene Markt einen Wert da, genauso wie bei Briefmarke die Wertvoll sind, die können sogar gepfändet werden. Und auch nur weil es Leute gibt die viel Geld für solche Marken geben.

Aber das Klammlose keinen Wert haben wird dir jeder Anwalt sagen das dieses Argument unter diesen Bedingungen nicht haltbar ist.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen das der Anwalt bei dem ich war der für eine Spielehalle arbeitet mir nur Schwachsinn erzählt hat.

Ihr macht mich ganz verrückt und ich glaube ich werde einer dieser Anwaltsdienste mal nutzen um mich nochmals rückversichern (das letzte Gespräch war recht teuer mit 85€ für 25 Minuten :-?, naja gut für die Steuern :mrgreen:)
 
Aber das mit dem Pfänden ist was anderes. Klammlose sind nie dein Eigentum! Das ist immer das Eigentum von Klamm! ;) Weder du noch ein anderer kann sein Eigentum mitnehmen. Es liegt immer bei Klamm in der Datenbank. Und dort bleibt es auch.

Das ist doch nur eine Anzahl in der DB. Wenn du bereit bist dafür zu zahlen damit die Anzahl auf deinem Klammkonto steigt ist das ja verständlich. Du kannst aber die Lose nirgends wo anders mitnehmen aussser auf Klamm selbst.

Das ist eben ein riesen Unterschied. Wäre es dein Eigentum (rechtlich) hätte Klamm nie das Recht die Lose zu vernichten. Das ist aber nie der Fall. Klamm kann alle Lose vernichten. Und das dürfte er nicht wenn es dein Eigentum wäre.

Du handelst also mit nichts! Ich hoffe dir wird es jetzt verständlicher. Klammlose sind wirklich nichts. Einfach eine Zahl die du auf Klamm hast.

Das meinte ich mit: Du kannst auch für ein in ein Glas geblähtes bezahlen und dann den Deckel öffnen. Das was du vorher dein Eigentum nanntest hat sich in Luft aufgelöst. Du kannst dich jetzt noch so viel entschuldigen, dass du für deine Blähung Geld bezahlt hast!

Du kannst Klamm nichts machen wenn er morgen keine Lust mehr hat. Weder hättest du einen Schadensersatzanspruch, es sei den du hast eine Garantie von ihm die er nicht hält!

Du kannst also morgen Klage erheben das du um nichts gespielt hast was dir 1.000€ Wert war!

Es gibt hier nur einen Sammlerwert unter den Usern. Nur deswegen sind Lose käuflich. Oder hat dir Klamm schon mal welche verkauft? :?: Naja wenn doch lass mich wissen zu welchem Preis! :ugly::psst:
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum tut sie das dann bis heute. Ihr liest Meinungen von Menschen und meint dies sei Gesetz!

Sorry aber ich lege recht viele Informationen in meine Postings viele verlinkt, ich kann dir nur raten diese auch mal zu lesen, ich höre das nicht von irgendwelchen Leuten. Die DPL selbst schreibt dies.

DPL schrieb:
Nach Auffassung der Behörden in Deutschland ist das gewerbsmäßig veranstaltetes Pokerspiel erlaubnispflichtig, jedoch nicht erlaubnisfähig, da solche Veranstaltungen ausschließlich den staatlich konzessionierten Spielbanken sowie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Veranstaltungen vorbehalten sind.

Somit ist sogar das PokerTunier was bei TV-Total läuft, illegal. Da es gewerbsmäßig ist. Nur der Vorteil ist, da kümmert sich keiner drum und wenn die 150k Euro zahlen müssen juckt die das nicht will die bis dahin Millionen eingenommen haben...

Ich hab das Gefühl das ich bei dir mein Postings immer wiederholen muss weil du die vorangegangen nur überflogen hast.

Ich ziehe mich nun aus der Diskussion zurück weil ich nichts neues dazu beitragen kann. Aber bitte bitte lest die Quellen die ich verlinkt habe in meinen Postings
 
Nö ist es nicht. Es ist nach EU Recht legal! Und somit steht das Recht darüber! Auch das habe ich schon geschrieben und hinterlegt! Ein Passus über dem anderen!


Die DPL schreibt doch nur über die deutsche Rechtslage. Tortzdem darf sie ihre Turniere veranstalten, und sie tut es auch!

Ich mein ich kann dir auch gerne Recht geben wenn du das unbedingt haben möchtest. Ein Beweis sehe ich hinter deinen Hintergrund Informationen nicht.

Selbst die DPL schreibt:
Nach Auffassung der Behörden in Deutschland...
Das ist nur eine Auffasssung der deutschen Behörde. Kein EU Recht! Die deutsche Behörde hat so viele Auffassungen. Zum Beispiel die MPU Pflicht, die nach EU Recht nicht gegeben ist. Der EU Führerschein ist auch gültig!! Egal welcher Auffassung man ist, auch ohne MPU! Und die Leute die einen EU Führerschein haben fahren trotzdem hier legal PKW. Und es steht im Gesetz, dass die MPU nicht zu umgehen ist. Und wie soll das gehen? Ganz einfach Passus über Passus! Eu erlaubt was DE verbietet! Nur rechtlich steht die EU über dem DE Recht. Ganz einfach aus diesem Grund ist denen zum Glück die Hand gebunden.

Und deswegen sind das nur Auffassungen und dabei bleibt es auch!
 
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Es gibt hier nur einen Sammlerwert unter den Usern. Nur deswegen sind Lose käuflich. Oder hat dir Klamm schon mal welche verkauft? :?: Naja wenn doch lass mich wissen zu welchem Preis! :ugly::psst:

Jupp

10000 Lose für 1 €, von meinem Guthaben auf Klamm
 
Hallo, mal ein paar allgemeine Sachen zu einigen Themen hier, die eindeutig vermischt werden.

1. Pokertuniere
Pokertuniere in Kneipen haben alle eine Genehmigung. Es geht hier auch nie um die Frage des illegalen Glückspiels, sondern vielmehr um die Frage, ob diese Veranstaltungen noch eine Genehmigung bekommen. Einige Länder, u.a. Rheinland Pfalz wollen keine oder geben schon keine Genehmigungen mehr. Hiergegen wird zur Zeit geklagt. Strafrechtlich wird das ganze nicht verfolgt. Offiziell läuft das ganze nämlich meist so ab, dass die Preise gesponsort werden und die Einnahmen die lediglich die Kosten decken (Dealer, Miete, Buffet, usw.) Es wird somit kein Einsatz getätigt, sondern nur ein Unkostenbeitrag von den Teilnehmern geleistet. Aus diesem Grund dürfen die auch nur einmal am Tunier teilnehmen.
Pokertunier, deren Teilnahme vollkommen kostenlos ist, sind unproblematisch. Diese sind keinesfalls illegal, wie hier behauptet wird. Hierfür braucht man zwar teilweise eine Genehmigung. Die Erteilung kann aber nur in Ausnahmefällen verweigert werden und hat dann nichts mit dem Pokertunier an sich zu tun.

2. Online Glückspiele um Euro oder Dollareinsätze.
Die Betreiber sitzen nie in Deutschland (im Gegensatz zu den Losecasinos). Denen ist nur schwer beizukommen. Wie ich schon mal erwähnt habe, geht es dem Staat nicht wirklich um die Teilnehmer an solchen Glücksspielen, sondern um die Veranstalter. Ob die Teilnahme an Glücksspielen auf Seiten die ihre Server im Ausland stehen haben strafbar ist, ist sowie sehr zweifelhaft. Da die Wette ja in dem Land, wo sie angenommen wird, legal ist, ist die Frage, ob es sich hier überhaupt um illegales Glücksspiel handelt. Dem Staat sind bei den Anbietern zumindest meist die Hände gebunden. Vorstellbar ist, dass in Zukunft der Zugriff auf solche Seiten in Deutschland gesperrt wird.

3. Automaten in Kneipen oder Spielhallen
Bei diesen Automaten handelt es sich um Unterhaltungsgeräte. Sie sollenb lediglich der Unterhaltung dienen. An einem solchen Automat ist es nicht möglich mehr als 80Euro pro Stunde zu verlieren. Mit einer entsprechenden Genehmigung darf man solche Automaten aufstellen.

4. Lose
Ich denke, keine Seite hat eine Genehmigung für das Betreiben einer Loseseiten. Zudem sitzen die meisten Seiten in Deutschland. Deswegen hingt bei allen Fällen der Vergleich. Letzlich ist nur entscheidend, ob Lose einen Wert haben. Darüber kann man trefflich streiten und ich denke, die Frage müsste von einem gericht geklärt werden. Sollten Lose keinen Wert haben, werden auf der anderen Seite viele Loseverleiher Schwierigkeiten haben, die ohne Vertrag Ihre Lose verliehen haben (in dem Vertrag müsste dann ein EuroKurs festgelegt werden). Sollten sie jedoch einen Wert haben, dann wird es für Loseseitenbetreiber schwierig. Besonders wenn dann auch Minderjährige auf der Seite spielen, wird wohl kaum noch mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen sein.

5. Eigene Meinung
Ich persönlich halte Lose für wertlos. Lose sind nichts anderes als Berechtigungen an einer Lotterie, die klamm veranstaltet, teilzunehmen. Diese Berechtigungen werden von klamm kostenlos ausgeteilt und sind ansich wertlos. Das Leute dafür bereit sind, mehrere Euros zu zahlen, ist einfach Dummheit :ugly:
Im Unterschied zu Briefmarken, sind Lose nur Rechte und keine Sachen. Rechte können ihrem Inhalt nach beschränkt werden. Und Lukas hat sie zumindest inhaltlich soweit beschränkt, dass sie keinen Wert haben.

Ich gebe aber zu, dass es durchaus auch gute Argumente gibt, zu sagen, Lose haben sehr wohl einen Wert. Deswegen mag Dein Anwalt durchaus Recht haben, ISTA. In einem Jahr bin ich auch soweit und ich würde Dir, wenn Du mir den Sachverhalt schilderst sicherlich keine 100%ige Antwort aus dem Stehgreif geben. Dazu raten, ein Losecasino zu eröffnen, würde ich mit Sicherheit nicht.

In diesem Sinne,

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
@cashnews3000

Sehr schönes, sachliches, und aufklärendes Posting (damit kriegt man die Birne wieder Frei :biggrin: )... Danke!

Sollten Lose keinen Wert haben, werden auf der anderen Seite viele Loseverleiher Schwierigkeiten haben, die ohne Vertrag Ihre Lose verliehen haben (in dem Vertrag müsste dann ein EuroKurs festgelegt werden). Sollten sie jedoch einen Wert haben, dann wird es für Loseseitenbetreiber schwierig.

Wie verhält sich das denn dann mit diesen Lose, wenn diese verspielt werden? Diese haben ja gegenüber jemand anderem einen Wert. Sind diese dann trotz Vertrag der einen Wert fixiert, wertlos?

In einem Jahr bin ich auch soweit und ich würde Dir, wenn Du mir den Sachverhalt schilderst sicherlich keine 100%ige Antwort aus dem Stehgreif geben. Dazu raten, ein Losecasino zu eröffnen, würde ich mit Sicherheit nicht.

Ich denke ich habe den Sachverhalt sehr gut erklärt und habe nichts ausgelassen (bin ja schon bisschen bei Klamm und mit Lose hatte ich schon sehr viel zutun). Allerdings weiß man ja auch nie genau wie der Gesprächspartner (in diesem Fall der Anwalt) das nun verstanden hat.

Ich sehe halt schon in naher Zukunft die ersten Abmahnungen einfliegen. Denn es wir ja immer Größer und ich selbst weiß ja auch was dabei so rum kommen kann (durch Gespräche mit Kunden) und das sind keine kleinen Beträge mehr (soviel verdienen die meisten Menschen in DE nicht Netto).
 
Ich sehe halt schon in naher Zukunft die ersten Abmahnungen einfliegen. Denn es wir ja immer Größer und ich selbst weiß ja auch was dabei so rum kommen kann (durch Gespräche mit Kunden) und das sind keine kleinen Beträge mehr (soviel verdienen die meisten Menschen in DE nicht Netto).

ich denke, das läuft seit 2-3 jahren sehr gut und desw. wird es wohl auch kaum in den nächsten monaten zu abmahnungen kommen. wie gesagt, wo kein kläger da kein richter ;) und so groß ist die entw. jetzt auch nicht, dass die loseseitenbetreiber angst vor dem gefängnis haben müssen, weil täglich potentielle abmahner in die losewelt einsteigen. es ist halt doch sehr versteckt irgendwie...
 
Ich finde die Diskussion hier richtig interessant.

Als ich dann gerade dabei war mir mal diesen §13 der SpielV durchzulesen ( es wäre ja problemlos möglich, die Slots so einzustellen das man nicht zu viel verzocken kann ) bin ich aber auf Punkt 7 gestoßen

Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen.

Das heißt doch, selbst wenn ich die Slots von mir umstellen würde, wäre das alles für die Katz, weil ich ja keinen Betrieb mit Euros habe ...

Meine Fragenliste für den Anwalt wird immer länger :(
Das wird nicht ganz billig ...
 
hallo herr kaiser :biggrin:

In manchen Fällen veranstalten in Deutschland sogar ganze Horden von Kriminalbeamten Büro- und Hausdurchsuchungen bei vermeintlich "Öffentlichen Glücksspielveranstaltern", ohne sich vorher gewissenhaft über den rechtlichen Sachverhalt sowie die technische Funktion eines Internet-Casinos informiert zu haben. Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden für die Allgemeinheit, sind die psychischen Schäden bei den betroffenen und unschuldigen Personenkreisen riesengross.

Damit dieser völlig ungerechtfertigten und unsinnigen Hysterie in Form von sachlich richtig vorgetragenen Dienstaufsichtsbescherden Einhalt geboten wird, nehme ich in meiner Eigenschaft als Herausgeber des seit 30 Jahren erscheinenden unabhängigen, internationalen Casino-Magazin "ROULETTE", sowie als gerichtsbekannter Sachverständiger in Sachen Glücksspielwesen, zum Wortlaut der Paragraphen 284 und 285 des deutschen Starfgesetzbuchs (StGB) wie folgt Stellung:

Veröffentlichung der §§ 284 und 285 (StGB): Die aus der Kaiserzeit stammenden §§ 284 und 285 (StGB) sind für das Zeitalter der Globalisierung und des Internet nicht anwendbar. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Paragraphen, am 15. Mai 1871 im Reichsgesetzblatt auf Seite 127, war an das Internet und seine weltumspannende Kommunikationstechnologie nicht im Entferntesten zu denken.

Wortlaut des § 284 (StGB) Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtung hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmässig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatz 1

1. gewerbsmässig oder

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Wortlaut des § 285 (StGB) Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Wortlaut-Definition des § 284: Da für Internet-Casinos der § 284 (StGB) Absatz 1 nicht bindend ist, entfällt jeglicher Grund der Strafverfolgung bzw. Bestrafung. Internet-Casinospiele finden nicht in der Öffentlichkeit statt. Ganz im Gegenteil: Sie finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit am privaten "Personal Computer" (PC) in den privaten Räumen des Internet-Nutzers statt.
Mit dem Wortlaut des Absatz 2 weist der Gesetzgeber ausdrücklich darauf hin, was unter dem Begriff "Öffentlich" verstanden werden soll. Öffentlich sind demnach auch Vereine, geschlossene Gesellschaften oder Hinterzimmer von Lokalen, Kneipen, Bars Gaststätten usw. Wenn also Glücksspiele in der Öffentlichkeit verboten sind, heisst das ganz eindeutig, dass zu Hause, in den eigenen vier Wänden, jedermann alles spielen kann, auch Internet-Casinospiele.

Auch der Wortlaut des Absatz 4 ist klar und eindeutig. Internet-Casinos werben für Ihre im Ausland angebotenen Glücksspiele, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also in der reinen Privatsphäre an privaten "Personal Computeren" (PC) des Internet-Nutzers stattfinden. Da Deutschland weder der Veranstaltungsort ist und in Deutschland auch keine Einrichtungen für ein öffentliches Glücksspiel bereitgestellt werden, findet in Deutschland auch kein öffentliches Glücksspiel statt. Es findet auch keine Werbung für ein öffentliches Glücksspiel, wie unter Absatz 1 und 2 festgeschrieben, statt. Personalisierte Werbebriefe oder gedruckte Gäste-Magazine ausländischer Internet-Casinos werden ebenfalls nicht in der Öffentlichkeit publiziert sondern an Privatadressen vermeintlicher Glücksspiel-Interessenten auf dem Postweg verschickt.

Wortlaut-Definition des § 285: Wie oben bereits mehrfach dargelegt, beteiligt sich ein privater Internetspieler nicht an einem öffentlichen Glücksspiel (§284). Ebenso wie sich ein Casinobesucher in ein Flugzeug setzen kann, um beispielsweise in Monte Carlo oder Las Vegas spielen zu wollen, kann er das jetzt auch in den eigenen vier Wänden über das Internet tun. Seine Spiele finden via Internet unter Ausschluss der Öffentlichkeit in seiner Privatsphäre statt und sind nicht verboten. Wollte der Gesetzgeber Glücksspiele im eigenen Zuhause verbieten, wäre auch z.B. dem Spielwarenhandel der Verkauf von Glücksspielen wie Roulette- oder Kartenspielen verboten. Weil aber die §§ 284 und 285 nur das öffentliche Glücksspiel betreffen und nicht das private Glücksspiel, verkaufen Spielwarenhersteller seit vielen Jahren derartige Glücksspiele unbehelligt an Privatpersonen in Millionenauflagen. Hinzu kommt, dass alle führenden Internet-Casinos die klassischen Casinospiele wie Roulette, Black Jack, Baccarat, Poker und Spielautomaten auch ohne Geldeinsatz anbieten und dafür auch unstreitig Werbung machen dürfen.

Zusammenfassung:

Die aus der Kaiserzeit stammenden §§ 284 und 285 (StGB) sind für äusländische Glücksspielangebote aus dem Internet nicht anwendbar.

Weil der Veranstaltungsort eines über das Internet erreichbaren ausländischen Glücksspiels weder öffentlich noch in Deutschland ist, sind die deutschen §§ 284 und 285 (StGB) nicht zutreffend.

Der Paragraph 284 (StGB) verbietet das Veranstalten von Glücksspielen in der Öffentlichkeit. Ausdrücklich nicht verboten sind Glücksspiele von Privatpersonen im eigenen Zuhause, unter Aussschluss der Öffentlichkeit an privaten "Personal Computern" (PC) via Internet ausserhalb Deutschlands.

Zugang zu einem ausländischen Internet-Casino hat ein Nutzer nur über das Internet. Er muss sich mit seinem PC ( "Personal Computer") dort persönlich anmelden und bekommt die Zugangssoftware nur dann übertragen, wenn er seinen PC exra dafür frei gibt (Öffnung der Firewal). Weil das alles rein privat ist und nicht öffentlich, erfolgt kein Verstoss gegen den § 285 (StGB).

Die Werbung für private Internet-Glücksspiele (§285), die nicht in der Öffentlichkeit stattfinden, kann nicht verboten sein, weil laut der Absätze 1 und 2 des § 284 kein öffentliches Glücksspiel veranstaltet wird.

Da die §§ 284 und 285 nur das öffentliche Glücksspiel betreffen und nicht das erlaubte, private Glücksspiel, darf zu Hause, in den eigenen vier Wänden, jederman alles spielen, auch Internet-Glücksspiele.

https://www.isa-guide.de/articles/7...utschen_strafgesetzbuchs_stgb_bezueglich.html
 
@HarryHirsch: So wie ich das sehe, ist es durchaus auch auf LoseSeiten anwendbar, oder? Einziges Problem dürfte sein, dass der Artikel nach meinem Verständnis nur auf Online-Casinos (also auch LoseSeiten) eingeht, welche im Ausland ihren Sitz haben (Vergleich mit MC oder LV). Auf Casinos, welche in Deutschland ihren Hauptsitz haben, geht der Bericht nur insoweit ein, dass er sagt, das es legal wäre, weil es mit privatem Glückspiel (zuhause) gleichzusetzen ist.
Bleibt für mich die Frage, warum der Artikel immer wieder betont, das Glücksspiel im Internet in ausländischen Casinos ok ist und warum er es nicht allgemein auf alle Casinos bezieht. Daraus könnte man nämlich schließen, dass es nämlich für ein deutsches Onlinecasino (auch Loseseite) durchaus Probleme geben könnte, oder sehe ich das jetzt komplett falsch und habe den Artikel nicht verstanden?

LG
 
Das größere Problem was ich sehe ist dieses hier:

HarryHirsch schrieb:
In manchen Fällen veranstalten in Deutschland sogar ganze Horden von Kriminalbeamten Büro- und Hausdurchsuchungen bei vermeintlich "Öffentlichen Glücksspielveranstaltern", ohne sich vorher gewissenhaft über den rechtlichen Sachverhalt sowie die technische Funktion eines Internet-Casinos informiert zu haben. Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden für die Allgemeinheit, sind die psychischen Schäden bei den betroffenen und unschuldigen Personenkreisen riesengross.

Das ist das was ich in meinen vorherigen Posting gemeint habe mit: „Wenn der Sitz in DE ist, kann die Geschäftsführung schnell ausgeschaltet werde“.

Ob zu Recht oder nicht ist denen erstmal egal. Und wieviele Losebetreiber würden ihren Betrieb aufrecht halten wenn der Staat so einem Druck auf einen Ausübt. (In Anbetracht von den Kosten für Anwalt etc.)