Disko, Urkundenfälschung

also wenn der türsteher die ausweise einbehalten hat und nicht gleich die polizei gerufen hat passiert euch gar nix.:roll:

könnte ja sonstwer die ausweise gefälscht haben und dem in die tasche gesteckt haben oder sich als derer auf dem foto ausgeben haben und is halt aufgeflogen.

am ende steht aussage gegen aussage und raus kommt nix.
 
[...]Die Beiden hatten 2 Ausweise auf denen beide um ein Jahr älter sind. Der eine hatte eine Mopedausweiskopie (schlechteste Qualität) mit SEINEM Foto und falschen Daten und der andere seinen Schülerausweis wo alle Daten stimmten, nur eben die 1994 durch eine 1993 ersetzt wurde.
Beide Fälschungen waren qualitativ sehr schlecht.
[...]
könnte ja sonstwer die ausweise gefälscht haben und dem in die tasche gesteckt haben oder sich als derer auf dem foto ausgeben haben und is halt aufgeflogen.

Es sieht eher so aus, dass er von den gefälschten Ausweisen gewusst hatte und diese auch von den beiden sind - vor allem: Wer fälscht seinen eigenen Ausweis und steckt dem jemand anderes zu bzw. warum sollte einer für jemand anderes die Ausweise fälschen?
 
Aus aktuellem Anlass werfe ich eine Frage hinterher (Ich habe den Thread jetzt nicht komplett durchgelesen.):

Zählt es auch als Urkundenfälschung, wenn ich (in meinem Falle) auf einer Kopie (Scan) meines Ausweises mein Geburtsdatum um 1 Jahr erhöhe, damit ich auf FullTiltPoker weiterspielen kann, wobei es ja eher um meine Adresse als um das Geburtsdatum geht?

Ein Scan des Ausweises ist ja keine Urkunde und somit dürfte das doch legal sein, auch wenn ich das jetzt schon nicht glauben kann.
 
Naja, ich würd sagen, da geht s in den Bereich arglistige Täuschung. Da Full Tilt Poker aber eh sicherlich nicht aus Deutschland operiert (denn hier ist es ja illegal) werden die dich kaum anzeigen.

Wenn es auffliegt wirste halt auf dauer gesperrt, wenn nicht, dann wohl nicht.

Gut find ich aber allein den Gedanken daran schon nicht ;)

Ist jetzt aber nur meine Meinung, Ahnung hab ich von dem Thema nicht.

Zum Topic:
Ich fände es richtig, wenn deine Freunde bestraft werden. Was soll denn der scheiß?
Über Sinn und Unsinn einer solchen Altersbeschränkung kann man ja streiten, aber es gibt Gesetze, die wie schon angesprochen, dem Diskobesitzer extreme Probleme bereiten könnten, nur weil deine Freunde nicht abwarten können.
 
Hm, ich will ja nichts reskieren. Aber bevor ich es ganz bleiben lasse, schicke ich den richtigen Ausweis, vlt. merken die es ja nicht... Es steht weder in den TOS, noch musste ich bei der Registrierung ein Datum angeben. Denen geht es mehr um die Adresse als um das Gebrutsdatum.
 
The software that you are about to download (the "Software") is being licensed to you by FTP for your private personal use solely on "AS IS" basis. Please note that the Software is not for use by:

* Individuals under 18 years of age
* Individuals under the legal age of majority in their jurisdiction

Steht so in den englischen AGB (End User License Agreement)

Die anderen AGB gelten für die Website direkt, nicht für die Software. Ich wette, du musstest diesem Lizenzvertrag auch beim installieren der Software zustimmen ;)

Wenn man nichts riskieren will, wartet man bis man 18 ist :roll:
 
[...] aber abgeben? Hm, dem stehe ich skeptisch gegenüber.
Die Türsteher dürften wohl Hausrecht haben. Und wenn du die nicht dran hälst was die sagen kommst du eben nicht rein. Was meinst du welcher 16-jährige da nicht lieber seinen Ausweis abgibt!?

Leider haben viele kleinere Discos am Wochenende so einen andrang, das es garnicht die möglichkeiten gibt, jeden einzelnden und wen dan nur mit einem kurzen blick auf den ausweiss zu Kontrolieren.
Warum soll das nicht gehen? Dann müssen die Leute eben ein bisschen länger warten.
 
Danke für eure Hilfe, Leute.

Zum eigentlichen Topic: Bei uns hier kommen alle ab 16 'rein und dürfen saufen und bleiben, wieviel und wie lange sie wollen. Punkt.
 
Bei uns (Niedersachsen) dürfen Jugendliche unter 18 in Begleitung eines 18 Jährigen auch so lange sie wollen in die Disko. Man muss halt einen Zettel abgeben, auf denen die Eltern ihr Einverständnis dafür geben und sich einen Erwachsenen suchen, der sich mit anstellt und den Zettel unterschreibt. Man bekommt dann einen Jugendschutzstempel auf die Hand, Bier und so bekommt man aber. Und der Stempel ist auch nicht wirklich wasserfest...^^

Sebi
 
Bei uns (Niedersachsen) dürfen Jugendliche unter 18 in Begleitung eines 18 Jährigen auch so lange sie wollen in die Disko. Man muss halt einen Zettel abgeben, auf denen die Eltern ihr Einverständnis dafür geben und sich einen Erwachsenen suchen, der sich mit anstellt und den Zettel unterschreibt.
Sebi

Stimmt, die Variante des sog. "Mutti-Pass" gibt es auch noch - dann darf sich der Volljährige selbst nicht betrinken und muss auch dafür Sorge tragen, dass sich das Kind nicht zusäuft - denn wenn das den Eltern nciht genehm ist, kann es brenzlig für den volljährigen werden.

EDIT: Diese Ausnahme gibt es nicht in allen Diskotheken.