Disko, Urkundenfälschung

Wir reden ja auch nicht von "später" in form von:

Ist die Veranstaltung vorbei fahren wir ins Polizeirevier.
Wird eine mögliche Straftat vermutet wird das entsprechende "Beweismaterial" bis zum eintreffen der Polizei lediglich in "Verwahrung" genommen und die Person festgehalten.
 
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 267 StGB ;)

Und? "bis zu" erklärt doch alles. Mal abgesehen davon, dass die im StGB definierten Strafmaße nicht für Jugendliche gelten?

Marty
 
Wird eine mögliche Straftat vermutet wird das entsprechende "Beweismaterial" bis zum eintreffen der Polizei lediglich in "Verwahrung" genommen und die Person festgehalten.

Mit welcher Rechtsgrundlage? Die Personalien dürften festgestellt sein. Man stellt eine Anzeige und gut ist. Warum noch festhalten?

Marty
 
[...]
Disko´s besucht man mit 16 - und ab 16 unterliegt man der gesetzlichen Ausweispflicht (=Personalausweis)....
Ja, es gibt aber keine Pflicht, die Ausweisdokumente jederzeit mit sich herumzutragen ... - großer Unterschied.

Also so wird das bei uns hier in den Discos und Clubs auch gemacht, bei allen unter 18 werden die Ausweise einkassiert und wer nach 24 Uhr rauskommt kriegt Ärger. Irgendwo ja auch sinnvoll, weil die Betreiber bekommen ziemlich Probleme falls die Polizei dann noch Minderjährige findet.
Wer gibt denn bitte an einer Disco seinen Perso ab? Das ist ja schon grob fahrlässig, wenn ich jedem Hinz und Kuntz meinen Ausweis für ein paar Stunden leihe o_O
 
Du hast eine Identitätspflicht und dementsprechend bist du verpflichtet jederzeit deine Identität durch ein amtliches Dokument belegen zu können.
Soviel zum Thema: Ich muss meinen Ausweis ja nich immer mit mir rumschleppen.
 
Falsch. Du hast die Pflicht nach vollendung des 16. Lebensjahrs einen Ausweis zu besitzen, mitführen musst du ihn aber nicht. Zuständige Behörden musst du das Ding vorlegen, falls du das nicht kannst kann dich z.B. die Polizei mit auf die Wache zur Identifizierung nehmen. Aber eine Pflich das Ding immer bei dir zu haben, besteht nicht. :nö:
 
Du hast eine Identitätspflicht und dementsprechend bist du verpflichtet jederzeit deine Identität durch ein amtliches Dokument belegen zu können.

eine Mitführpflicht vom Ausweis gibt es in Deutschland nicht und Du mußt auch nicht jederzeit in der Lage sein Deine Identität zu beweisen

es gibt ne Ausweispflicht, aber die heißt nur das Du nen Ausweis besitzen musst und auf verlangen bestimmten Behörden vorlegen musst

Mit welcher Rechtsgrundlage? Die Personalien dürften festgestellt sein. Man stellt eine Anzeige und gut ist. Warum noch festhalten?

Marty

ich glaube:

https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
jo aber die behörden können ja jederzeit und überall danach fragen => ergo kommts aufs gleiche raus.
Ist genauso wie mit dem Haschisch..
Besitzen darf ich es bis zu ner bestimmten menge aber konsumieren nich oder wars anders rum..
 
jo aber die behörden können ja jederzeit und überall danach fragen => ergo kommts aufs gleiche raus.

die können Dich nur auffordern es bis zum bestimmten Termin vorgelegt zu haben - wenn die Behörde nun grade die Polizei ist können die das ja eh sofort feststellen für die mußt Du also auch keinen Ausweis dabei haben
 
Jeder, der rein will.
Sehr unseriös, wenn eine Disko Personaldokumente einbehält - ich wäre dort kein Gast und ich hab in meinen Leben noch keinen Perso in einer Disco abgegeben!

Du hast eine Identitätspflicht und dementsprechend bist du verpflichtet jederzeit deine Identität durch ein amtliches Dokument belegen zu können.
Soviel zum Thema: Ich muss meinen Ausweis ja nich immer mit mir rumschleppen.
Ne, eben nicht, sagte ich doch *g*. Haben ja, mitführen nein. ich weiß es aus eigener Erfahrung, es gibt dann eine Frist den vorzuzeigen bei der entsprechenden Polizeistelle - nicht jeder rennt am Strand (z.B.) mit Perso herum.

jo aber die behörden können ja jederzeit und überall danach fragen => ergo kommts aufs gleiche raus.
Ist genauso wie mit dem Haschisch..
Besitzen darf ich es bis zu ner bestimmten menge aber konsumieren nich oder wars anders rum..

Sie können fragen, ja, dann kriege ich aber eine Frist um den vorzulegen.
Konsum ist erlaubt, Besitz verboten :yes:
 
Sehr unseriös, wenn eine Disko Personaldokumente einbehält - ich wäre dort kein Gast und ich hab in meinen Leben noch keinen Perso in einer Disco abgegeben!
Es ist absolut gängig, dass von Minderjährigen der Ausweis einbehalten wird und dann eben bis 24 Uhr wieder abgeholt werden muss. Gibt es eigentlich überall!
 
Es ist absolut gängig, dass von Minderjährigen der Ausweis einbehalten wird und dann eben bis 24 Uhr wieder abgeholt werden muss. Gibt es eigentlich überall!

Hm, ist in meiner Jugend wohl an mit vorbeigegangen, vorzeigen bei der Einlasskontrolle ist ja okay, aber abgeben? Hm, dem stehe ich skeptisch gegenüber.
 
Hier gibts das auch noch nicht soooo lange, ich habs zumindest noch nicht mitgemacht.
Entweder man gibt das Ding ab, oder man kommt nicht rein. Ganz einfache Kiste. ^^
 
Hm, ist in meiner Jugend wohl an mit vorbeigegangen, vorzeigen bei der Einlasskontrolle ist ja okay, aber abgeben? Hm, dem stehe ich skeptisch gegenüber.
Scheint eine recht gängige Taktik zu sein, das gab's bei uns auch, bevor die Disse nur noch Volljährige reinließ. Wer nach halb eins, Viertel vor eins seinen Ausweis immer noch nicht abgeholt hatte, durfte am nächsten Tag zusammen mit Papa zum Revier dackeln.
 
Du hast eine Identitätspflicht und dementsprechend bist du verpflichtet jederzeit deine Identität durch ein amtliches Dokument belegen zu können.
Sicher aber nicht einem Türsteher einer Disco gegenüber.

https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Da steht "wenn der Flucht verdächtig oder Identität nicht sofort festgestellt werden kann". Beides trifft nicht zu.

Sehr unseriös, wenn eine Disko Personaldokumente einbehält - ich wäre dort kein Gast und ich hab in meinen Leben noch keinen Perso in einer Disco abgegeben!
Tja, anscheinend sehen das viele Minderjährige anders. Die würden auch ihren BH abgeben, wenn sie dafür in die IN-Tempel dürften.

Marty
 
Also,

Als DJ bekomm ich es jedes Wochenende von neuem mit..
Die Kiddies krallen sich den Lappen vom Großen Bruder oder den Perso der besten Freundin und ab gehts..

Leider haben viele kleinere Discos am Wochenende so einen andrang, das es garnicht die möglichkeiten gibt, jeden einzelnden und wen dan nur mit einem kurzen blick auf den ausweiss zu Kontrolieren.


Empfehlen würd ichs dir nicht, da das Personal die Pflicht hat, leute die ihnen seltsam vorkommen zu Kontrollieren, dieses Recht haben sogar die anderen Gäste, sprich da läuft einer der ausschaut wie frische 14, habt ihr alle das recht ihn zu fragen, wen er nicht will ab zum Türsteher.

Empfehlen würd ichs dir nicht, gibt nur mecker von Muddi, stress mit der Polizei, später mit Jugendamt etc.
Ausserdem gibts bei meiner stammdisco wo ich auflege Hausverbot ab dem 16. Geburtstag 1Jahr.


Überlegs dir ;O