Schließen Bitte INFO Computer Shop Biehl aufpassen

katze000

Well-known member
ID: 131829
L
10 März 2007
132
23
Habe mir dort ein 1 x ROU DSL 4P Netgear RP614GR DSL/Kabel Websafe-Router (NET0001402)=187.200.000LOSE
wollte ihn zurück schicken und dan sagte mir der liebe herr Markus Biehl



> Wie halt schon mitgeteilt, wurde die Ware ja nicht in Euro gekauft,
> sondern
> gegen Klammlose getauscht, was nicht unter das Fernabsatzgesätz fällt.
> Wenn
> es ein Artikel wäre, denn ich öfters Verkaufen würde, würde das auch
> kein
> Problem darstellen

Ich bin Händler, und da habe ich leider so ein Umtauschrecht nicht wie
Privatpersonen die Online etwas in Euro kaufen. Da Klammlose keinen
Geldgegenwert haben, wie das auch auf der Klammseite direkt in den AGB"s
steht, fällt das nun mal unter Tauschgeschäft. Wäre was anderes wenn man zum
Beispiel mit Dollars bezahlen würde, da dies auch eine anerkannte Währung
ist, was aber bei Klammlose nicht der Fall ist.

was sagt ihr dazu
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Endeffekt hat er damit wohl recht.. Ganz sauber finde ichs nicht.. Aber rein rechtlich "auf den ersten Blick" wohl auf der sicheren Seite.

Wobei er als Händler auch keine Tauschgeschäfte machen kann... Dann isses ja nich mehr wirklich ein Kauf...

Naja.. da kann man wieder lange drüber reden ;)
 
Ich sage dazu, dass der Mensch der den gequoteten Text schrieb (> ...) Probleme mit Rechtschreibung zu haben scheint. Ansonsten überrascht mich das inhaltlich schon.. ob das wirklich so ist?
 
ja mir geht es nicht das ich minus gemacht habe ich finde er sollte es wenigstens die kunden drauf hin zu weisen das es ein tausch ist aber man kann nix sehen dort und wenn jemand was für 2-5 mrd kauft der wird sich freun möchte es nur an die klammuser bringen weil viele wissen es nicht!:D
 
Ich sage dazu, dass der Mensch der den gequoteten Text schrieb (> ...) Probleme mit Rechtschreibung zu haben scheint. Ansonsten überrascht mich das inhaltlich schon.. ob das wirklich so ist?

sorry ok gebe ich zu ich hab ein problem mit der rechtschreibung aber möcht das nur den klammusern mit teilen ist doch ok oder sind ja ihre lose
 
Ich kenne Markus Biehl auch von Klammgeil.de und find ihn eigentlich recht fair, ist zwar nicht die Gentlemanvariante aber juristisch gesehen hat er, wie schon gesagt nunmal recht!
 
Im Endeffekt hat er damit wohl recht.. Ganz sauber finde ichs nicht.. Aber rein rechtlich "auf den ersten Blick" wohl auf der sicheren Seite.


nein, er hat damit vollkommen unrecht

jedes seiner Geschäfte, auch hier ein Tauschgeschäft, fällt unter das Fernabsatzgesetz

will er sich nicht dran halten, leite es an die zuständige Wettbewerbszentrale weiter, die freut sich über solche Vergehen, da diese mit erheblichen Strafen belegt sind

hier versucht ein gewerblicher Händler die unverpfändbaren Rechte des Kunden einzuschränken, das ist strafbar

er muss, ganz gleich, ob gegen Euros oder Lose, den Widerruf akzeptieren
 
nein, er hat damit vollkommen unrecht

jedes seiner Geschäfte, auch hier ein Tauschgeschäft, fällt unter das Fernabsatzgesetz

will er sich nicht dran halten, leite es an die zuständige Wettbewerbszentrale weiter, die freut sich über solche Vergehen, da diese mit erheblichen Strafen belegt sind

hier versucht ein gewerblicher Händler die unverpfändbaren Rechte des Kunden einzuschränken, das ist strafbar

er muss, ganz gleich, ob gegen Euros oder Lose, den Widerruf akzeptieren

wittis-web.de genau deine meinung bin ich auch und habe ja auch gesagt das er mindestens eine info machen soll so das jeder es weiss aber das hat er auch nicht getan find ich schade sowas habe ja auch mit mein rechtsanwalt geredet und er sagte mir auch das was du geschrieben hast mit wettbewerbszentrale und soweiter
 
ganz lustig ist seine Widerrufsklausel, welche schonmal nicht als solche gekennzeichnet ist, sondern mit dem falschen Begriff Fernabsatzgesetz, welchen es so nicht mehr gibt

dann sind seine Fristen da drin falsch, der Betrag, bis wohin der Kunde die Rücksendung zu tragen hat, etc..

seine Seite weist in mehrfacher Form abmahnwürdige Elemente auf, die Wettbewerbszentrale wird sich garantiert ein Schlachtfest daruas machen

er hat hier gerade ja mitgelesen, sich aber wohl nicht dazu geäußert .. schade drum...

edit: das ist der Betreiber

https://www.klamm.de/forum/member.php?u=964

kannst ihn ja mal hier anschreiben
 
ja genau wie in der rechnung sind auch fehler drin wo man mit gut ärger bekommen kan überlege noch ob ich es melde oder es sein lassen werde

habe ja alles mit gehabt beim rechtsanwalt und hat sich alles angeschaut und auf der seite alle festgehalten :D
 
Ich hatte die Ware extra für den User Bestellen müssen, und habe selbst nicht die Möglichkeit diesen Artikel wieder zurück zu geben, da sich die Ware nicht mehr im Original Zustand befindet. Das Fernabsatzgesetz sagt das die Ware Ungeöffnet und ungebraucht bleiben muss, um diese entsprechend zurückgeben zu können. So wie man die Ware auch direkt im Geschäft begutachten kann. So wie ich den User verstanden habe, war die Ware in gebrauch und kann so gesehen von mir nicht mehr als Neu verkauft werde, und da genau liegt das Problem. Da Klammlose keinen Geldgegenwert besitzen, fällt dies unter Tauschgeschäft, welches laut aussage meines Anwaltes nicht unter das Fernabsatzgesetz fällt, da gibt es auch mehrere Richterliche Beschlüsse die man im Web nachlesen kann, die das eindeutig belegen, das Tauschgeschäfte nicht wandelbar sind.

Ich hatte dem User aber Angeboten, das er mir dennoch die Ware frei zurück senden solle, so das ich die vielleicht bei mir im Ladengeschäft schnell unter den Man bringen kann, wo er dann auch seine kompletten Lose zurück erhalten hätte, nur darauf hat er leider gar nicht reagiert. Ich bin ja wirklich sehr Kulant zu meinen Kunden, aber es gibt einfach auch mal Grenzen wo man Hard durchgreifen muss,

Man sollte auch immer beide Seiten sehen, wenn ich alles zurück nehmen würde, was schon mal im Gebrauch gewesen ist, hätte ich in kürzester Zeit einen Lagerbestand mit Gebrauchter Ware die sich leider nur sehr schwer oder weit unter Preis verkaufen lasst. Oder würdet Ihr einen benutzen Artikel im Laden für denn vollen Preis kaufen wollen, bestimmt nicht.
 
also

das Fernabsatzgesetz gilt für Geschäfte (ein Geschäft ist nicht auf die Währung Euro beschränkt!!!)

das dazu!

dann ist es egal, ob der Artikel für den Kunden bestellt wurde, es ist keine Spezialanfertigung, und fällt somit nicht unter die Ausschlußklausel des Widerrufs

dein Anwalt sollte nochmals ein Studium tätigen, wenn er dir die Seite so hat durchgehen lassen

deine gesamte Seite verstößt gleich zugfach gegen die verschiedensten gesetzlichen Auflagen und Forderungen, so dass eine Abmahnung dich wohl in den Ruin treiben wird

wenn du es aber selbst nicht einsehen willst, werde ich dir einen Gefallen tun, und die Seite am Montag (bis dahin hast du Zeit, dich an die Gesetze zu halten) der Wettbewerbszentrale melden, diese wird dir dann schon alle deine Fehler kostenpflichtig aufzeigen ...

das BGB im Abschnitt Fernabsatz sieht nicht vor, dass die Ware ungebraucht bleiben muss, vielmehr steht da, dass eine Prüfung, wie im Laden, dem Kunden zusteht
und wenn ich im Laden das Teil auspacke / auspacken lasse, ist es ebenfalls geöffnet und ausgepackt

du verstrickst dich da ganz böse in viele Fallen

das wird teuer für dich!

so, wie deine jetzt eigentlich fehlende Widerrufsbelehrung da steht, ist diese nichtig, weil fehlerhaft, damit haben deine Kunden rein theoretisch ein lebenslanges Widerrufsrecht, bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt, wo du JEDEM eine gültige Form zukommen lässt

ich wünsche viel Spaß dabei
 
im laden oder online versand heuser zu beispie ..... möchte keine werbung mache kann man wahre zurück bringen auch offene wahre da gibt es nie probleme auch nach 14 tagen kein problem hab ich alles durch und von wegen Ware frei zurück senden war nie ein word gefahlen habe alle mails noch :D das hast du mir geschrieben Sie können mir gerne den Artikel zurück senden,
und ich werde probieren ihn zu Verkaufen, kann aber erst die Lose zurück
erstatten sobald ich die Ware Verkauft habe.

und in der artikel beschreibung stante auch nich das dieser ROU DSL 4P Netgear RP614GR DSL/Kabel Websafe-Router (NET0001402) ein exstra DSL modem brauch wuste ich auch nicht da ich ein Router mit modem habe wuste es erst wo du mir geschrieben hast das ich doch mal den support von Netgear anrufen soll die können mir weiter helfen
 
also

das Fernabsatzgesetz gilt für Geschäfte (ein Geschäft ist nicht auf die Währung Euro beschränkt!!!)

das dazu!

dann ist es egal, ob der Artikel für den Kunden bestellt wurde, es ist keine Spezialanfertigung, und fällt somit nicht unter die Ausschlußklausel des Widerrufs

dein Anwalt sollte nochmals ein Studium tätigen, wenn er dir die Seite so hat durchgehen lassen

deine gesamte Seite verstößt gleich zugfach gegen die verschiedensten gesetzlichen Auflagen und Forderungen, so dass eine Abmahnung dich wohl in den Ruin treiben wird

wenn du es aber selbst nicht einsehen willst, werde ich dir einen Gefallen tun, und die Seite am Montag (bis dahin hast du Zeit, dich an die Gesetze zu halten) der Wettbewerbszentrale melden, diese wird dir dann schon alle deine Fehler kostenpflichtig aufzeigen ...

das BGB im Abschnitt Fernabsatz sieht nicht vor, dass die Ware ungebraucht bleiben muss, vielmehr steht da, dass eine Prüfung, wie im Laden, dem Kunden zusteht
und wenn ich im Laden das Teil auspacke / auspacken lasse, ist es ebenfalls geöffnet und ausgepackt

du verstrickst dich da ganz böse in viele Fallen

das wird teuer für dich!

so, wie deine jetzt eigentlich fehlende Widerrufsbelehrung da steht, ist diese nichtig, weil fehlerhaft, damit haben deine Kunden rein theoretisch ein lebenslanges Widerrufsrecht, bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt, wo du JEDEM eine gültige Form zukommen lässt

ich wünsche viel Spaß dabei

Ich hatte in der Vergangenheit viele Abmahnungen gehabt, deswegen richte ich mich in meinen AGB“s ganz einfach an das deutsche Recht, wo alles genaustes festgelegt ist. Eigene AGB“s sind immer mit einem gewiesen Risiko verbunden, da man diese so schnell gar nicht ändern kann, wenn rechtliche Änderungen anfallen. Ich muss sagen seid dem ich das so mache, habe ich keine Abmahnungen mehr erhalten, aber 100% kann man sich dagegen wohl nie Schützen, sogar ebay was alles Top Anwälte geprüft haben, bekommen immer noch Abmahnungen.

Wie halt schon gesagt, habe ich dem User aufgefordert mir die Ware zurück zusenden, was bis heute nicht geschehen ist. Am besten kann man sich ein Bild von der zurück gesendeten Ware wenn man sich diese auch anschauen kann, alles muss ich wohl auch als Händler nicht hinnehmen, und wir wären uns bestimmt einig geworden.

Das Fernabsatz Gesetzt basiert auf eine anerkannte Währungen, welche man auch bei jeder Bank wechseln kann, das Klammlose ein anerkanntes Zahlungsmittel ist wäre mir neu.
 
im laden oder online versand heuser zu beispie ..... möchte keine werbung mache kann man wahre zurück bringen auch offene wahre da gibt es nie probleme auch nach 14 tagen kein problem hab ich alles durch und von wegen Ware frei zurück senden war nie ein word gefahlen habe alle mails noch :D das hast du mir geschrieben Sie können mir gerne den Artikel zurück senden,
und ich werde probieren ihn zu Verkaufen, kann aber erst die Lose zurück
erstatten sobald ich die Ware Verkauft habe.

und in der artikel beschreibung stante auch nich das dieser ROU DSL 4P Netgear RP614GR DSL/Kabel Websafe-Router (NET0001402) ein exstra DSL modem brauch wuste ich auch nicht da ich ein Router mit modem habe wuste es erst wo du mir geschrieben hast das ich doch mal den support von Netgear anrufen soll die können mir weiter helfen

Bei reinen Eurogeschäften sieht das auch völlig anders aus, da verliert man in der Regel so gut wie jeden Prozess, als Händler innerhalb von 6 Monaten, deswegen wird da auch so gut wie alles zurück genommen, egal in welchem Zustand es sich die Ware befindet, habe damit auch schon einige Erfahrungen gemacht. Mainboard wurde Falsch eingebaut, Kurzschluss da zuviel Mainboard schreiben verbaut worden sind, und unter dem Mainboard einen Kurzschluss verursacht hat. Board, CPU, Netzteil und Speicher defekt und der Kunde hat noch Recht bekommen da die Ware noch keine 6 Monate alt war musste ich die Zurück nehmen, und mein Lieferant hat alles entsprechend abgelehnt.

Ein reiner Router hat nie zusätzlich noch ein DSL Modem mit eingebaut, das hätte man auch in der Artikelbeschreibung des Shops nachlesen können, oder mich per E-Mail fragen können. Ist das gleiche wenn ich einen Drucker kaufe, und dann den Scanner vermisse weil ich kein Kombi Gerät gekauft habe. Schicke mir einfach den Router zurück ich schau mal was ich machen kann. Somit ist für mich jetzt erst mal die Angelegenheit erledigt, hab wichtigeres zu tun.
 
deswegen richte ich mich in meinen AGB“s ganz einfach an das deutsche Recht, wo alles genaustes festgelegt ist.

Das Fernabsatz Gesetzt basiert auf eine anerkannte Währungen, welche man auch bei jeder Bank wechseln kann, das Klammlose ein anerkanntes Zahlungsmittel ist wäre mir neu.

zu 1
das Gesetz sagt eindeutig aus, dass bis maximal einem Warenwert von 40€ die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden dürfen, darüber hat der Verkäufer diese zu tragen (bei dir 75€)

und das war nur ein fehlerhafter Punkt

zu 2
das Gesetz schreibt lediglich vor "bei GEschäften im Fernabsatz"
dort ist keine Rede von reinen Verkaufsgeschäften, sondern nur von Geschäften, welches gleichermaßen Tauschgeschäfte, Verkaufsgeschäfte und und und beinhalten ...

versuch dich also nicht auf das Klammlos als wertlose Tauschware zu versteifen, darauf würde jeder Richter dich dann ausziehen

denn: wenn es wertlos wäre, warum akzeptierst du es dann erst als Währung im Shop?
das macht nur einer, der diesen Lose einen entsprechenden Wert zumisst, also sind die dann schon wieder nicht als wertlos abzustempeln

wie gesagt, lass es dir schnellstens durch den Kopf gehen, und erzähl mir nicht, dass ein Anwalt die geschrieben hätte, zumal du hier gerade noch zugegeben hast, dass es selbstgeschriebene sind sind

also widersprichst du dir hier in wenigen Beiträgen mal eben vollkommen ...

auch nicht wirklich prickelnd

ich gehe mal davon aus, dass du im stümperhaftem "Ich mach einfach mal" deine Sachen da zusammengeschustert hast und hoffst, dass du Kunden mit deinen Sprüchen abwimmeln kannst, was aber eben nicht rechtens ist

wie gesagt, Montag melde ich die Seite wegen mehrfachem Verstoß den zuständigen Stellen, bis dahin hast du dann Zeit, entweder die Seite offline zu nehmen oder aber diese den gültigen Gesetzen anzupassen
 
zu 1
das Gesetz sagt eindeutig aus, dass bis maximal einem Warenwert von 40€ die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden dürfen, darüber hat der Verkäufer diese zu tragen (bei dir 75€)

und das war nur ein fehlerhafter Punkt

zu 2
das Gesetz schreibt lediglich vor "bei GEschäften im Fernabsatz"
dort ist keine Rede von reinen Verkaufsgeschäften, sondern nur von Geschäften, welches gleichermaßen Tauschgeschäfte, Verkaufsgeschäfte und und und beinhalten ...

versuch dich also nicht auf das Klammlos als wertlose Tauschware zu versteifen, darauf würde jeder Richter dich dann ausziehen

denn: wenn es wertlos wäre, warum akzeptierst du es dann erst als Währung im Shop?
das macht nur einer, der diesen Lose einen entsprechenden Wert zumisst, also sind die dann schon wieder nicht als wertlos abzustempeln

wie gesagt, lass es dir schnellstens durch den Kopf gehen, und erzähl mir nicht, dass ein Anwalt die geschrieben hätte, zumal du hier gerade noch zugegeben hast, dass es selbstgeschriebene sind sind

also widersprichst du dir hier in wenigen Beiträgen mal eben vollkommen ...

auch nicht wirklich prickelnd

ich gehe mal davon aus, dass du im stümperhaftem "Ich mach einfach mal" deine Sachen da zusammengeschustert hast und hoffst, dass du Kunden mit deinen Sprüchen abwimmeln kannst, was aber eben nicht rechtens ist

wie gesagt, Montag melde ich die Seite wegen mehrfachem Verstoß den zuständigen Stellen, bis dahin hast du dann Zeit, entweder die Seite offline zu nehmen oder aber diese den gültigen Gesetzen anzupassen

Was soll ich den anpassen, die AGB"s sagen doch alles, und da kann man so nichts mehr Falsch machen.

AGB`s von Computer Biehl
Unsere AGB`s halten sich ganz einfach an das aktuelle deutsche Recht, in dem alles weitere geregelt ist.

Stand 01.07.2004

Der Shop ist seid 1999 Online, und seid dem 01.07.2004 habe ich die AGB"s entsprechend so geändert, und seid dem auch nie mehr probleme gehabt.

Anfangs war das bei dem Fernabsatzgesetzt bei 75Euro, wie schon gesagt verweise ich in den AGB"s auf das Deutsche Recht, und somit bin ich auf jeden Fall auf der Sicheren Seite. Genau das habe ich mir von den Firmen abgeschaut, die gerne Abmahnungen schreiben und die wiesen wohl warum Sie dies so schreiben, da diese ja wohl extrem machne auf dem Kicker haben.
 
ich kann nur sagen wenn wittis-web.de nix erreicht werde ich schaun was ich tu weil ich bin für gerechtigkeit und so sollte es auch sein nur so kommt man zu was vieleich kann man sich ja noch einigen ?aber glaube kaum vieleicht könnte dir wittis-web.de einige tips geben wenn er es möchte? weiß ja net wie er denkt
 
Ich bin zwar nicht betroffen, aber interessieren tut mich das Thema schon, da ich auch schon mal mit dem Gedanken gespielt habe, mir dort was zu bestellen.

Mich würde interessieren, wenn ich in der Tat was gegen Klammlose bestelle und zurückschicke (und das auch ohne Probleme passieren könnte), wie sieht es aus mit dem Losekurs?
Derzeit steigt er, die Monate davor ist er gefallen. Dementsprechend werden die Kurs im Shop ja hoffentlich täglich angepaßt.

Angenommen, ich bestelle heute einen MP3-Player der 100 Euro kostet, der Kurs liegt grad bei 25 ct. / Mio. Ich bezahle also 400 Mio für den Player.
Er hat 'ne Macke oder sonstwas, ich schicke ihn zurück. In der Zeit ist der Kurs a) gefallen oder b) gestiegen.
Frage: Was krieg ich erstattet? Was ich bezahlt habe? Oder den Gegenwert in Losen zum Zeitpunkt der Rücksendung?

Würde mich von der Handhabung her interessieren und auch von der rechtlichen Seite (Witti, diesbezüglich biste ja ein wandelndes HGB, sag mal was dazu :p )