Zuckerberg verteidigt Meta im richtungsweisenden Prozess um Mediensucht
Im Rahmen eines bedeutenden Gerichtsprozesses in Los Angeles verteidigte der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg die Praktiken seines Unternehmens Meta bezüglich des Suchtpotenzials sozialer Medien. In seiner Aussage betonte Zuckerberg, dass Meta keine spezifischen Vorgaben für die Nutzungsdauer seiner Apps mehr festlege. Dies berichtete das "Wall Street Journal" aus dem Gerichtssaal. Gleichzeitig gestand Zuckerberg ein, dass einige Jüngere unter 13 Jahren auf den Dienst Instagram zugreifen könnten, obwohl dies gegen die Nutzungsbedingungen verstoße. Entdecke der Konzern solche Accounts, würden diese umgehend gelöscht, zitierte der Fernsehsender CNBC den Unternehmer.
Im Zentrum der Klage steht die 20-jährige KGM, die gegen Google und Meta vorgeht. Sie wirft den Plattformen vor, bewusst suchtinduzierende Funktionalitäten zu implementieren, die zu psychischen Beeinträchtigungen wie Depressionen und Angstzuständen führen könnten. Obwohl KGM schon als Kind mit der Nutzung begann, betonen Experten, dass der juristische Ausgang des Verfahrens möglicherweise wegweisend für ähnliche, künftige Klagen sein könnte. Sowohl Meta als auch Google wehren sich vehement gegen die Anschuldigungen. Meta sieht keine direkte Verbindung zwischen Instagram und den psychischen Problemen der Klägerin. Der Konzern verweist auf ergriffene Schutzmaßnahmen für jüngere Nutzer, darunter speziell angepasste Konten und Überwachungsfunktionen für Eltern. Ein Anwalt von Googles Youtube hielt fest, dass die Klägerin nicht abhängig von der Plattform sei und stellte Youtube eher als Streaming-Dienst in der Tradition von Disney+ oder Netflix dar. Zahlen belegen, dass KGM die Plattform zwischen 2020 und 2024 im Durchschnitt nur 29 Minuten täglich genutzt habe, so der "Courthouse News Service".

