Zalando im Visier der EU: Strenger Regulierungsrahmen für „sehr große Online-Plattform“ bestätigt
Das EU-Gericht hat dem Online-Riesen Zalando einen Dämpfer verpasst, indem es die Einstufung durch die EU-Kommission als „sehr große Online-Plattform“ bestätigte. Diese Entscheidung bedeutet für den Berliner Konzern nicht nur schärfere regulatorische Vorgaben, sondern auch das Scheitern einer rechtlichen Anfechtung. Der Beschluss fußt auf der Vermutung, dass Zalando monatlich mehr als 45 Millionen aktive Nutzer in der EU verzeichnet, eine Schwelle, die nach dem Digital Services Act (DSA) zur Definition solch großer Plattformen herangezogen wird. Mit dieser Einstufung werden besonders strenge Regeln festgelegt, darunter jährliche Risikobewertungen und eine höhere Transparenz bei der Zusammenarbeit mit Behörden.
Zalando sieht die Entscheidung kritisch und plant, weitere Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen. Der DSA, der darauf abzielt, Plattformen zu verpflichten, illegale Inhalte zügig zu entfernen, betraf Zalando, als die Nutzerzahlen mit stolzen 83 Millionen aktiven Accounts beziffert wurden. Besonders im Fokus steht hierbei das hybride Geschäftsmodell von Zalando. Einerseits agiert das Unternehmen als Händler eigener Produkte, andererseits bietet es als Plattform auch Produkte Dritter im sogenannten Partnerprogramm an.
Den Argumenten von Zalando, keine klassische Plattform zu sein und durch die kuratierte Auswahl kein Risiko für die Verbreitung illegaler Inhalte darzustellen, folgte das Gericht nicht. Entscheidend war, dass Zalando nicht klar differenzieren konnte, welche Nutzer allein über das Partnerprogramm interagierten. Somit war die Zusammenführung aller Nutzerzahlen gerechtfertigt.
Zalando kritisiert das Urteil und hebt hervor, dass es ausschließlich geprüfte und hochwertige Produkte von vertrauenswürdigen Marken anbiete. Diese Praxis werde nicht ausreichend berücksichtigt, was aus Zalandos Sicht das Geschäftsmodell von den regulatorischen Maßnahmen eigentlich ausnehmen sollte.

