WpI MaRisk BTO 1 – Organisation des Handels: Effizient, risikobewusst, prüfungssicher

21. August 2025, 09:00 Uhr · Quelle: Pressebox
WpI MaRisk BTO 1 – Organisation des Handels: Effizient, risikobewusst, prüfungssicher
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WpI MaRisk BTO 1 – Organisation des Handels: Effizient, risikobewusst, prüfungssicher
MaRisk BTO 1 stellt klare Anforderungen für den Wertpapierhandel, um Interessenkonflikte zu minimieren. Lernen Sie, wie kleine und mittlere Institute durch strukturierte Prozesse und Kontrollen Marktmissbrauch vorbeugen können.

Unterföhring bei München, 21.08.2025 (PresseBox) - BTO 1regelt, wie derWertpapierhandelorganisatorisch aufgestellt sein muss, umInteressenkonflikte zu vermeidenundMarktmissbrauch zu verhindern.

Für kleine Wertpapierinstitute gilt:klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Dokumentation.

Mittlere Institute müssen stärker formalisieren, getrennte Funktionen vorhalten und umfangreichere Kontrollen einbauen.

ABSCHNITT/THEMA / KERNAUSSAGE / KLEINE WPI – KERNPFLICHT / MITTLERE WPI – KERNPFLICHT / TO-DO/NACHWEIS

1) Zielsetzung BaFin
- Integrität & Transparenz, Funktionstrennung, Marktmissbrauch vermeiden, Proportionalität
- Klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Doku
- Strenge Formalisierung, getrennte Funktionen, erweiterte Kontrollen
- Policy-Statement zur Proportionalität; Governance-Überblick

Funktionstrennung
- Interessenkonflikte verhindern
- Personalunion Handel/Abwicklung möglich bei geringem Risiko – Begründung dokumentieren
- Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle
- Organigramm, RACI/Eskalationsmatrix; Risiko-Begründung

Handelsrichtlinie
- Regeln, Zuständigkeiten, Limits
- Kurzes Dokument (5–10 Seiten) mit Grundsätzen & Genehmigungswegen
- Umfassendes Handels- & Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalation
- Versionierung, Freigaben; Änderungslog

Order- & Ausführungsdokumentation
- Vollständige Nachvollziehbarkeit
- Einfache elektronische/manuelle Orderlisten
- Erfassung im Handelssystem mit Zeitstempeln & Pflichtfeldern
- Feldkatalog, Stichprobenprotokolle; Aufbewahrungsplan WpHG

Kontrollen
- Regelmäßig & unabhängig
- Stichproben durch Geschäftsleitung (wöch./monatlich)
- Tägliche unabhängige Kontrollen (2nd line)
- Jahres-Prüfplan, Befund- & Maßnahmenprotokolle

Compliance-Einbindung
- Produkte & Strategien prüfen
- Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Strategien
- Formales Produktfreigabeverfahren & Monitoring
- Freigabeprotokolle, Interessenkonflikt-Check

Marktmissbrauchsprävention
- MAR/Insiderrecht beachten
- Basis-Checklisten, Schulungen 1× jährlich
- Schulungskonzepte, Echtzeit-Überwachung relevanter Märkte
- Schulungsplan, Surveillance-Reports

3) Schritt 1 – Handelsgrundsätze
- Produkte, Zuständigkeiten, Limits definieren
- Pragmatische Regeln, klare Genehmigungswege
- Detailregeln inkl. Limit- & Stop-Loss-System
- Handelsrichtlinie mit Limit- und Genehmigungsmatrix

3) Schritt 2 – Rollen & Verantwortliche
- Klare Verantwortlichkeiten
- Bei Personalunion Risiko-Begründung dokumentieren
- Strikte Trennung; Stellvertretungsregelungen
- Organigramm, Rollenprofile, Vertretungsplan

3) Schritt 3 – Dokumentationspflichten
- Jede Order vollständig erfassen
- Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz
- Systemgestützte, revisionssichere Erfassung
- Pflichtfeldliste; DMS/Ablagekonzept

3) Schritt 4 – Kontrollen etablieren
- Wirksamkeit sicherstellen
- Stichprobe GL; Protokoll & Maßnahmen
- Tägliche unabhängige Überwachung inkl. Marktmissbrauch
- Kontrollplan, Befund-Tracking, Eskalation

3) Schritt 5 – Schulung & Awareness
- Regelmäßige Sensibilisierung
- 1× jährlich (Insiderrecht, MAR, Konflikte)
- Programm mit Fallstudien & Tests
- Trainingsmatrix, Teilnahme-Nachweise

4) Umsetzung – mittlere WpI (erweitert)
- System- & prozessgestützte Kontrolle
- —
- Realtime-Orderüberwachung, Pre-Trade-Checks, Stop-Loss, Produktfreigabe, tägliche unabhängige Überwachung
- System-Nachweise, Rulebooks, Exception-Logs

5) Typische Fehler
- Kein Regelwerk, schwache Doku, unklare Eskalation
- Kurze, verständliche Richtlinie, einfache Prozesse
- Formale Trennung & konsistente Überwachung
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen/Terminen

6) Schnittstellen
- Verzahnung mit anderen AT/BTO
- AT 4.4 (Kontrollprinzip), AT 7.3 (Notfälle)
- BTO 1.2.2 (Abwicklung), AT 7.3 (Notfallplan Handel)
- Mapping-Tabelle AT 4.4 / BTO 1.2.2 / AT 7.3

7) Praxis-Tipp
- „Lebendes Dokument“
- Bei Produkt-/Marktänderung sofort anpassen
- Regelmäßige Reviews im Risikokomitee
- Änderungslog, Kurzbriefing im Team, Archiv

8) Fazit
- Klare Strukturen, saubere Doku, wirksame Kontrollen
- Einfach, aber vollständig
- Strikte Trennung & systemgestützte Überwachung
- Jährlicher Review, KPI/Trigger festlegen

1. Zielsetzung der BaFin bei BTO 1

  • Integrität und Transparenzim Handel sicherstellen
  • Trennungvon Handel, Abwicklung und Kontrolle
  • Vermeidung von Marktmissbrauchund Interessenkonflikten
  • Proportionalität: Umsetzung passend zur Größe und zum Handelsvolumen
2. Kleine vs. mittlere Institute – die Kernunterschiede

KRITERIUM / KLEINE WERTPAPIERINSTITUTE / MITTLERE WERTPAPIERINSTITUTE

Funktionstrennung
- Handel und Abwicklung können in Personalunion erfolgen, wenn Risiko gering ist – mit dokumentierter Begründung
- Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle

Handelsrichtlinie
- Kurzes Dokument (5–10 Seiten) mit Handelsgrundsätzen, Zulässigkeiten, Genehmigungswegen
- Detailliertes Handels- und Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalationswegen

Order- und Ausführungsdokumentation
- Einfache elektronische oder manuelle Orderlisten
- Vollständige Erfassung in Handelssystemen mit Zeitstempeln

Kontrollen
- Stichprobenartige Kontrolle durch Geschäftsleitung
- Tägliche Kontrollen durch unabhängige Kontrollfunktion

Compliance-Einbindung
- Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Handelsstrategien
- Formale Produktfreigabeprozesse und kontinuierliches Monitoring

Marktmissbrauchsprävention
- Basis-Checklisten, Schulungen 1× jährlich
- Ausführliche Schulungskonzepte, Echtzeitüberwachung relevanter Märkte

3. Schritt-für-Schritt-Umsetzung für kleine Institute

Schritt 1 – Handelsgrundsätze definieren

  • Welche Produkte gehandelt werden dürfen
  • Wer Handelsentscheidungen treffen darf
  • Genehmigungswege und Limits festlegen
Schritt 2 – Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen
  • Handelsverantwortlicher(i. d. R. Geschäftsleitung oder Portfoliomanager)
  • Kontrollinstanz(z. B. Compliance Officer oder zweite Geschäftsleitung)
  • Bei Personalunion →Risikobegründung dokumentieren
Schritt 3 – Dokumentationspflichten sicherstellen
  • Jede Order mit Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz
  • Begründung bei Abweichung von Standardprozessen
  • Aufbewahrungspflicht nach WpHG und MaRisk
Schritt 4 – Kontrollen etablieren
  • 1× wöchentliche oder monatliche Stichprobe durch Geschäftsleitung
  • Protokoll mit Unterschrift
  • Festhalten von Auffälligkeiten und Maßnahmen
Schritt 5 – Schulung & Awareness
  • 1× jährlich zu Insiderrecht, MarktmissbrauchsVO, Interessenkonflikten
  • Kurze Fallbeispiele im eigenen Handelskontext
4. Umsetzung für mittlere Institute – die erweiterten Anforderungen
  1. Strikte Funktionstrennungzwischen Handel, Abwicklung, Kontrolle
  2. Orderüberwachungin Echtzeit (z. B. Systeme mit Pre-Trade-Checks)
  3. Limit- und Stop-Loss-Systemeverbindlich implementieren
  4. Produktfreigabeverfahrenmit Risikoprüfung und Compliance-Genehmigung
  5. Tägliche unabhängige Handelsüberwachunginkl. Marktmissbrauchsanalyse
5. Typische Fehler – und wie Du sie vermeidest

-Keine schriftliche Handelsrichtlinie→ Vorgaben nur „mündlich“ bekannt
-Fehlende Orderdokumentation→ Verstöße gegen WpHG-Aufbewahrungspflichten
-Unklare Eskalationswege→ Verzögerte Reaktionen bei Auffälligkeiten
-Übernahme von Handels- und Kontrollfunktion ohne Risikoanalyse→ Verletzung der MaRisk-Proportionalität

6. Schnittstellen zu anderen MaRisk-Bereichen

  • AT 4.4→ Funktionstrennung als zentrales Kontrollprinzip
  • BTO 1.2.2→ Abwicklungsprozesse hängen direkt von der Handelsorganisation ab
  • AT 7.3→ Notfallplan muss auch den Handel berücksichtigen
7. Praxis-Tipp für kleine Institute

Handelsrichtlinie als „lebendes Dokument“:

  • Nicht als statisches Regelwerk sehen – regelmäßig bei Produkt- oder Marktänderungen anpassen
  • Änderungen dokumentieren und im Team kurz vorstellen
  • Sofort archivieren, um BaFin-Nachweispflicht zu erfüllen
8. Fazit

BTO 1 verlangtklare Strukturen, saubere Dokumentation und wirksame Kontrollen.

Für kleine Institute gilt:Einfach, aber vollständig– lieber kurze, verständliche Handelsrichtlinien als komplexe Prozesse, die niemand anwendet.

Für mittlere Institute sindstrikte Funktionstrennungen und systemgestützte ÜberwachungPflicht.

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Dienstleistungen / MaRisk / BTO 1 / Wertpapierhandel / Interessenkonflikte
[pressebox.de] · 21.08.2025 · 09:00 Uhr
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