WpI MaRisk BTO 1 – Organisation des Handels: Effizient, risikobewusst, prüfungssicher
Unterföhring bei München, 21.08.2025 (PresseBox) - BTO 1regelt, wie derWertpapierhandelorganisatorisch aufgestellt sein muss, umInteressenkonflikte zu vermeidenundMarktmissbrauch zu verhindern.
Für kleine Wertpapierinstitute gilt:klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Dokumentation.
Mittlere Institute müssen stärker formalisieren, getrennte Funktionen vorhalten und umfangreichere Kontrollen einbauen.
ABSCHNITT/THEMA / KERNAUSSAGE / KLEINE WPI – KERNPFLICHT / MITTLERE WPI – KERNPFLICHT / TO-DO/NACHWEIS
1) Zielsetzung BaFin
- Integrität & Transparenz, Funktionstrennung, Marktmissbrauch vermeiden, Proportionalität
- Klare Rollen, einfache Abläufe, lückenlose Doku
- Strenge Formalisierung, getrennte Funktionen, erweiterte Kontrollen
- Policy-Statement zur Proportionalität; Governance-Überblick
Funktionstrennung
- Interessenkonflikte verhindern
- Personalunion Handel/Abwicklung möglich bei geringem Risiko – Begründung dokumentieren
- Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle
- Organigramm, RACI/Eskalationsmatrix; Risiko-Begründung
Handelsrichtlinie
- Regeln, Zuständigkeiten, Limits
- Kurzes Dokument (5–10 Seiten) mit Grundsätzen & Genehmigungswegen
- Umfassendes Handels- & Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalation
- Versionierung, Freigaben; Änderungslog
Order- & Ausführungsdokumentation
- Vollständige Nachvollziehbarkeit
- Einfache elektronische/manuelle Orderlisten
- Erfassung im Handelssystem mit Zeitstempeln & Pflichtfeldern
- Feldkatalog, Stichprobenprotokolle; Aufbewahrungsplan WpHG
Kontrollen
- Regelmäßig & unabhängig
- Stichproben durch Geschäftsleitung (wöch./monatlich)
- Tägliche unabhängige Kontrollen (2nd line)
- Jahres-Prüfplan, Befund- & Maßnahmenprotokolle
Compliance-Einbindung
- Produkte & Strategien prüfen
- Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Strategien
- Formales Produktfreigabeverfahren & Monitoring
- Freigabeprotokolle, Interessenkonflikt-Check
Marktmissbrauchsprävention
- MAR/Insiderrecht beachten
- Basis-Checklisten, Schulungen 1× jährlich
- Schulungskonzepte, Echtzeit-Überwachung relevanter Märkte
- Schulungsplan, Surveillance-Reports
3) Schritt 1 – Handelsgrundsätze
- Produkte, Zuständigkeiten, Limits definieren
- Pragmatische Regeln, klare Genehmigungswege
- Detailregeln inkl. Limit- & Stop-Loss-System
- Handelsrichtlinie mit Limit- und Genehmigungsmatrix
3) Schritt 2 – Rollen & Verantwortliche
- Klare Verantwortlichkeiten
- Bei Personalunion Risiko-Begründung dokumentieren
- Strikte Trennung; Stellvertretungsregelungen
- Organigramm, Rollenprofile, Vertretungsplan
3) Schritt 3 – Dokumentationspflichten
- Jede Order vollständig erfassen
- Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz
- Systemgestützte, revisionssichere Erfassung
- Pflichtfeldliste; DMS/Ablagekonzept
3) Schritt 4 – Kontrollen etablieren
- Wirksamkeit sicherstellen
- Stichprobe GL; Protokoll & Maßnahmen
- Tägliche unabhängige Überwachung inkl. Marktmissbrauch
- Kontrollplan, Befund-Tracking, Eskalation
3) Schritt 5 – Schulung & Awareness
- Regelmäßige Sensibilisierung
- 1× jährlich (Insiderrecht, MAR, Konflikte)
- Programm mit Fallstudien & Tests
- Trainingsmatrix, Teilnahme-Nachweise
4) Umsetzung – mittlere WpI (erweitert)
- System- & prozessgestützte Kontrolle
- —
- Realtime-Orderüberwachung, Pre-Trade-Checks, Stop-Loss, Produktfreigabe, tägliche unabhängige Überwachung
- System-Nachweise, Rulebooks, Exception-Logs
5) Typische Fehler
- Kein Regelwerk, schwache Doku, unklare Eskalation
- Kurze, verständliche Richtlinie, einfache Prozesse
- Formale Trennung & konsistente Überwachung
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen/Terminen
6) Schnittstellen
- Verzahnung mit anderen AT/BTO
- AT 4.4 (Kontrollprinzip), AT 7.3 (Notfälle)
- BTO 1.2.2 (Abwicklung), AT 7.3 (Notfallplan Handel)
- Mapping-Tabelle AT 4.4 / BTO 1.2.2 / AT 7.3
7) Praxis-Tipp
- „Lebendes Dokument“
- Bei Produkt-/Marktänderung sofort anpassen
- Regelmäßige Reviews im Risikokomitee
- Änderungslog, Kurzbriefing im Team, Archiv
8) Fazit
- Klare Strukturen, saubere Doku, wirksame Kontrollen
- Einfach, aber vollständig
- Strikte Trennung & systemgestützte Überwachung
- Jährlicher Review, KPI/Trigger festlegen
1. Zielsetzung der BaFin bei BTO 1
- Integrität und Transparenzim Handel sicherstellen
- Trennungvon Handel, Abwicklung und Kontrolle
- Vermeidung von Marktmissbrauchund Interessenkonflikten
- Proportionalität: Umsetzung passend zur Größe und zum Handelsvolumen
KRITERIUM / KLEINE WERTPAPIERINSTITUTE / MITTLERE WERTPAPIERINSTITUTE
Funktionstrennung
- Handel und Abwicklung können in Personalunion erfolgen, wenn Risiko gering ist – mit dokumentierter Begründung
- Strikte Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle
Handelsrichtlinie
- Kurzes Dokument (5–10 Seiten) mit Handelsgrundsätzen, Zulässigkeiten, Genehmigungswegen
- Detailliertes Handels- und Kontrollhandbuch inkl. Produktlisten, Limits, Eskalationswegen
Order- und Ausführungsdokumentation
- Einfache elektronische oder manuelle Orderlisten
- Vollständige Erfassung in Handelssystemen mit Zeitstempeln
Kontrollen
- Stichprobenartige Kontrolle durch Geschäftsleitung
- Tägliche Kontrollen durch unabhängige Kontrollfunktion
Compliance-Einbindung
- Grundlegende Prüfung neuer Produkte/Handelsstrategien
- Formale Produktfreigabeprozesse und kontinuierliches Monitoring
Marktmissbrauchsprävention
- Basis-Checklisten, Schulungen 1× jährlich
- Ausführliche Schulungskonzepte, Echtzeitüberwachung relevanter Märkte
3. Schritt-für-Schritt-Umsetzung für kleine Institute
Schritt 1 – Handelsgrundsätze definieren
- Welche Produkte gehandelt werden dürfen
- Wer Handelsentscheidungen treffen darf
- Genehmigungswege und Limits festlegen
- Handelsverantwortlicher(i. d. R. Geschäftsleitung oder Portfoliomanager)
- Kontrollinstanz(z. B. Compliance Officer oder zweite Geschäftsleitung)
- Bei Personalunion →Risikobegründung dokumentieren
- Jede Order mit Datum, Uhrzeit, Produkt, Volumen, Preis, Handelsplatz
- Begründung bei Abweichung von Standardprozessen
- Aufbewahrungspflicht nach WpHG und MaRisk
- 1× wöchentliche oder monatliche Stichprobe durch Geschäftsleitung
- Protokoll mit Unterschrift
- Festhalten von Auffälligkeiten und Maßnahmen
- 1× jährlich zu Insiderrecht, MarktmissbrauchsVO, Interessenkonflikten
- Kurze Fallbeispiele im eigenen Handelskontext
- Strikte Funktionstrennungzwischen Handel, Abwicklung, Kontrolle
- Orderüberwachungin Echtzeit (z. B. Systeme mit Pre-Trade-Checks)
- Limit- und Stop-Loss-Systemeverbindlich implementieren
- Produktfreigabeverfahrenmit Risikoprüfung und Compliance-Genehmigung
- Tägliche unabhängige Handelsüberwachunginkl. Marktmissbrauchsanalyse
-Keine schriftliche Handelsrichtlinie→ Vorgaben nur „mündlich“ bekannt
-Fehlende Orderdokumentation→ Verstöße gegen WpHG-Aufbewahrungspflichten
-Unklare Eskalationswege→ Verzögerte Reaktionen bei Auffälligkeiten
-Übernahme von Handels- und Kontrollfunktion ohne Risikoanalyse→ Verletzung der MaRisk-Proportionalität
6. Schnittstellen zu anderen MaRisk-Bereichen
- AT 4.4→ Funktionstrennung als zentrales Kontrollprinzip
- BTO 1.2.2→ Abwicklungsprozesse hängen direkt von der Handelsorganisation ab
- AT 7.3→ Notfallplan muss auch den Handel berücksichtigen
Handelsrichtlinie als „lebendes Dokument“:
- Nicht als statisches Regelwerk sehen – regelmäßig bei Produkt- oder Marktänderungen anpassen
- Änderungen dokumentieren und im Team kurz vorstellen
- Sofort archivieren, um BaFin-Nachweispflicht zu erfüllen
BTO 1 verlangtklare Strukturen, saubere Dokumentation und wirksame Kontrollen.
Für kleine Institute gilt:Einfach, aber vollständig– lieber kurze, verständliche Handelsrichtlinien als komplexe Prozesse, die niemand anwendet.
Für mittlere Institute sindstrikte Funktionstrennungen und systemgestützte ÜberwachungPflicht.
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