Wohnungsauflösung - konzeptionell und stressfrei Schritt für Schritt zum endgültigen Goodbye

Statt eines Umzugs ist in einigen Lebenssituationen das Aus des eigenen Haushalts unwiderruflich besiegelt: Eine Wohnungsauflösung steht an. Oft ist dies der Fall, wenn die letzte im Haushalt lebende Person verstorben ist. Aber auch andere Ereignisse wie eine Trennung bzw. Scheidung vom Partner, ein Zusammenzug nach der Hochzeit oder das Auswandern in ein anderes Land können Gründe für eine Wohnungsauflösung sein. Haushaltsauflösungen können dabei gleichermaßen eine Mietwohnung oder eine Immobilie in Eigenbesitz betreffen. Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist schnelles Handeln gefragt, um Mietzahlungen über den Monatswechsel hinaus zu vermeiden. Wird ein Haushalt in einer zum Verkauf stehenden Immobilie aufgelöst und gibt es bereits kaufwillige Interessenten, ist ebenfalls Eile geboten.
Damit die Wohnungsauflösung nicht in Stress ausartet und entspannt vonstatten gehen kann, sind ein guter Plan und ein professioneller Partner gefragt. Dieser Beitrag stellt Dir eine sinnvolle Vorgehensweise bei der Wohnungsauflösung vor.
Mit einer umfangreichen Checkliste Wohnungsauflösung spielend leicht meistern
Ganz gleich, ob Du eine Wohnungsauflösung in Eigenregie bewältigen möchtest oder Dich auf die Unterstützung durch einen Experten für Wohnungsauflösung Berlin verlässt: Ein Konzept hilft Dir, zu jeder Zeit den Überblick zu behalten und bei der Haushaltsauflösung keinen Schritt zu versäumen. Daher ist es wichtig, als allererstes eine Checkliste zu erstellen. Sie hat den Vorteil, dass Du alle erledigten Punkte abhaken kannst und exakt siehst, was noch zu tun ist. Dadurch erhältst Du ein zeitliches Gespür und die Gelegenheit, Dich optimal zu organisieren. Idealerweise versiehst Du die einzelnen Punkte bereits von vornherein mit einem Zeitstrahl. So kommst Du nicht in Verzug und die Wohnungsauflösung verläuft entspannt. Versäume es nicht, die zeitliche Agenda mit großzügig bemessenen Pufferzeiten zu versehen. Zeitverluste durch unvorhergesehene Begebenheiten sind bei einer Wohnungsauflösung keine Seltenheit, können einen Zeitplan ohne Puffer jedoch gründlich durcheinanderwirbeln.
Fristen für Kündigungen, Ab- und Ummeldungen checken
Prüfe nach dem Erstellen der Checkliste als allererstes, welche Fristen für die Kündigung von Verträgen zu berücksichtigen sind. Hierbei kommt insbesondere dem Mietvertrag, Telefon- und Internetvertrag, Stromvertrag und der Wasserversorgung eine große Bedeutung zu. Wird die Wohnung endgültig aufgelöst, ohne dass ein Nachmieter bereits in den Startlöchern steht, lassen einige Vermieter mit sich reden, wenn es darum geht, die Wohnung über den Monatswechsel hinaus noch wenige Tage zum Beräumen zu nutzen. Das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit und sollte mit dem Vermieter unbedingt abgesprochen werden. Gleichzeitig ist sich um das Ab- oder Umbestellen der Post zu kümmern.
Organisation des bestehenden Inventars
Da die Möbel einen besonders hohen Organisationsaufwand bedeuten, ist es wichtig, sich im Anschluss an die Kündigungen, Ab- und Ummeldungen einen Überblick zum Inventar zu verschaffen. Hast Du alle Möbelstücke aufgelistet, kannst Du entscheiden, welche gegebenenfalls umziehen sollen und welche zu entsorgen sind. Nicht alle Möbel gehören zwangsläufig auf den Sperrmüll. Was noch gut ist, kannst Du entweder durch ein Inserat in Kleinanzeigen zu Geld machen, an Familienmitglieder und Freunde verschenken oder an eine soziale Einrichtung spenden. Gleiches gilt für Haushaltsgegenstände wie Elektrogeräte und Kleingeräte. Doch nicht alles darf als Sperrmüll entsorgt werden.
Entsorgung von Sondermüll
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Anforderungen an das Recycling von Abfällen zu beachten. Vor allem Elektrogeräte gehören in den Sondermüll. Erkundige Dich hierfür beim kommunalen Entsorgungsfachbetrieb, wo die nächste Sammelstelle für Sondermüll zu finden ist. In den Sondermüll gehören außerdem Altöl, Energiesparlampen, chemische Reinigungsmittel sowie Kleinteile wie Batterien und leere Druckerpatronen. Solltest Du Dir unschlüssig sein, was wie zu recyceln ist, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Spezialisten für die Wohnungsauflösung zurate zu ziehen.
Zwischenlagerung per Lagerhalle oder Self-Storage-Lösung
Von einigen Gegenständen kannst Du Dich beim besten Willen nicht trennen, doch am neuen Domizil ist dafür aktuell kein Platz? Insbesondere in den Städten stehen vielerorts Lagermöglichkeiten und Self-Storage-Systeme zum Mieten zur Verfügung. Unter Self-Storage ist die selbstständige Einlagerung von Kleinmöbeln, Umzugskartons etc. zu verstehen. Doch Vorsicht: Die Möglichkeit zur Zwischenlagerung verführt zum Aufbewahren von Dingen, von denen Du Dich bei Nichtexistenz einer Lagerlösung möglicherweise getrennt hättest. Überlege daher gut, ob Du das, was Du zwischenlagern möchtest, wirklich noch brauchst. Immerhin kostet Dich die Lagerlösung für den Zeitraum der Miete Geld.
Das richtige Verpackungsmaterial bei Wohnungsauflösung und Umzug
Steht die Wohnungsauflösung mit einem Umzug in Verbindung, ist es wichtig, für alles, was mit ins neue Heim soll, die richtigen Verpackungslösungen zu organisieren. In aller Regel handelt es sich hierbei um klassische Umzugskartons. Aber auch Gläserkartons und Folien sind als schützende Verpackung eine gute Wahl. Gerade bei Umzugskartons kann es leicht passieren, dass Du Dich bei der Anzahl verschätzt. Organisiere daher lieber im Vorfeld eine größere Anzahl.
Bei vollständiger Entrümpelung Container bestellen
Wird die Wohnung aufgrund eines Todesfalls aufgelöst und gibt es niemanden, der das Inventar übernimmt, benötigst Du Container mit einem großzügig bemessenen Fassungsvermögen. Wenn Du Dich für die Kooperation mit einem auf Wohnungsauflösung spezialisierten Unternehmen entscheidest, werden Dir Container in aller Regel zur Verfügung gestellt. Um die richtige Größe bzw. Anzahl der Container zu ermitteln, begeht der Profi die Wohnung zunächst bei einem Vor-Ort-Termin.
Strukturierte Wohnungsauflösung - ein Zimmer nach dem anderen
Eine effiziente Wohnungsauflösung erreichst Du, indem Du jedes Zimmer der Wohnung konzeptionell beräumst. Beginne beispielsweise im Schlafzimmer, Möbel herauszuholen, die in den Container gehören, und fahre mit dieser Aufgabe in den anderen Räumen fort. Nach dem gleichen Schema verfährst Du anschließend, wenn es darum geht, gepackte Umzugskartons in einen Transporter zu verladen. Ideal ist es, zunächst mit dem Groben zu beginnen und sich Stück für Stück zu den separat zu behandelnden Dingen vorzuarbeiten. Zerbrechliches landet im Auto oder Umzugstransporter somit oben auf und wird während des Transports geschont. Zum Schluss sollten in jedem Raum feste Gegenstände wie Lampen, Gardinenstangen, Rollos und Wandhalterungen übrig bleiben. Diese kannst Du nun nach und nach entfernen, bis nur noch die nackten Wände, Decken und Böden vorhanden sind.
Bei Mietwohnung eventuelle Pflicht zur Renovierung beachten
Handelt es sich bei der aufzulösenden Wohnung um eine Mietwohnung, solltest Du unbedingt einen Blick in den Mietvertrag werfen. Ist dort ein Passus enthalten, dass die Wohnung bei Auszug oder Auflösung zu renovieren ist, so ist dem Folge zu leisten. Oftmals handelt es sich dabei lediglich um ein grundhaftes Weißen der Wände und eine besenreine Übergabe der Wohnung. Löcher in der Wand, die sich aus demontierten Regalen, Lampen und Gardinenstangen ergeben, kannst Du vor dem Weißen mit etwas Spachtelmasse unkompliziert verschließen. Nimmst Du die Leistungen einen Profis für Wohnungsauflösung in Anspruch, kannst Du Dich vorab erkundigen, inwiefern diese Tätigkeiten mit übernommen werden können. Das spart jede Menge Zeit und gestaltet die Wohnungsauflösung besonders komfortabel.
Dachboden und Keller nicht vergessen
Es sind die oftmals etwas abgelegenen Orte, die bei einer Wohnungsauflösung übersehen werden. Gehört zur Wohnung ein Keller, Dachboden oder sogar beides, so sind auch diese Räumlichkeiten zu bereinigen.
Wohnungsauflösung bei Todesfall und die Verpflichtung der Erben
Ist die Wohnung einer verstorbenen Personen aufzulösen, ist es für Angehörige wichtig, die Erbschaftsfolge einzuhalten. Gibt es ein Testament und ist darin ein klarer Erbe für die Wohnung benannt, so kann die Wohnungsauflösung nicht ohne Weiteres von einer beliebigen Person vorgenommen werden. Verantwortlich für die Wohnungsauflösung ist stets der rechtmäßige Erbe bzw. die Erbengemeinschaft, sofern das Erbe auf mehrere Personen aufzuteilen ist. Sind die Erbverhältnisse noch nicht klar definiert, ist des Weiteren die gesetzlich zur Verfügung stehende Frist für eine Ausschlagung des Erbes zu berücksichtigen. Eine erbrechtliche Beratung ist hierbei ausgesprochen empfehlenswert.

