Wirtschaftsweisen fordern Reform der Erbschaftsteuer: Ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit?
Die Debatte um die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer nimmt erneut Fahrt auf, befeuert durch die jüngsten Empfehlungen der "Wirtschaftsweisen". Diese plädieren für eine gleichmäßigere Besteuerung, die alle Vermögensarten umfasst und zielt darauf ab, bestehende Ausnahmen, die vor allem Betriebsvermögen begünstigen, einzuschränken. Im Fokus steht die Notwendigkeit, sehr hohe Erbschaften angemessen zu besteuern, um die soziale Gerechtigkeit zu fördern. Achim Truger, Mitglied des Sachverständigenrats, argumentiert, dass eine gerechtere Steuerregelung die finanziellen Mittel für Zukunftsinvestitionen in Bildung freisetzen könnte.
Die Einschätzungen innerhalb des Gremiums sind jedoch nicht einheitlich. Veronika Grimm, ebenfalls Mitglied der Wirtschaftsweisen, sieht in einer Reform eine Gefahr für das fragile Wirtschaftswachstum. Ihrer Meinung nach könnte eine höhere Besteuerung von Betriebsvermögen in der aktuellen Phase niedriger privater Investitionsbereitschaft wachstumshemmend wirken, was im Widerspruch zu den Zielen der Reform stünde.
In Sachen wirtschaftlicher Ausblick bleibt der Sachverständigenrat verhalten. Mit einem schwachen Wachstum von 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2026 bleibt der erhoffte Aufschwung aus. Dafür verantwortlich sind eine gedämpfte Investitionstätigkeit und die Auswirkungen des Sondervermögens, das zwar für Infrastruktur- und Klimainvestitionen vorgesehen ist, seine volle Wirkung noch nicht entfaltet hat.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Notwendigkeit von Reformen in Bereichen wie den Sozialabgaben zu überprüfen, um die wirtschaftlichen Potenziale des Landes besser zu nutzen. Gleichzeitig mahnen die "Wirtschaftsweisen", die Mittel des Sondervermögens effizienter einzusetzen, um einen positiven Impuls für die Konjunktur zu gewährleisten.

