Wie viel Lärm muss ein Mieter hinnehmen?
Karlsruhe (dpa) - Muss ein Mieter laute Tritte vom Nachbarn obendrüber ertragen? Dieser Frage geht heute der Bundesgerichtshof nach. Im konkreten Fall müssen die Richter entscheiden, ob ein Vermieter verpflichtet ist, für eine bessere Lärm- und Schalldämmung zu sorgen. Die Klägerin aus Nordrhein-Westfalen wohnt seit mehr als 50 Jahren in einem Haus. 1990 wurde das Dachgeschoss über ihr ausgebaut. Zwölf Jahre später bemängelte die Frau erstmals den Lärm. Das Landgericht Aachen gab ihr recht.